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BayObLG, 30.09.1970 - RReg. 1 St 79/70 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 69 Abs. 1
Absehen von der Einziehung der Fahrerlaubnis nach vorläufiger Fahrerlaubnisentziehung
Papierfundstellen
- NJW 1971, 206
- BayObLGSt 1970, 180
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.11.1953 - 3 StR 504/53
Auszug aus BayObLG, 30.09.1970 - RReg. 1 St 79/70
Allerdings steht die Entziehung der Fahrerlaubnis, sofern die Voraussetzungen des § 42 m StGB vorliegen, nicht im freien Ermessen des Gerichts, sondern in einem solchen Fall muß die Fahrerlaubnis entzogen werden (BGHSt 5, 168, 176; 7, 165;… Schönke-Schröder, StGB 15. Aufl § 42 m Rdnr 56;… Dreher, StGB 32. Aufl § 42m Anm 3).Hierbei ist eine sorgfältige Abwägung der Gesamtumstände der Tat und insbesondere eine Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Täters geboten (…Dreher aaO § 42m Anm 2 Cb;… Schönke-Schröder aaO § 42m Rdnr 43, 44; BGHSt 5, 168, 176; OLG Stuttgart VRS 35, 19; BayObLGSt 1965, 138, 139).
- BGH, 14.12.1954 - 3 StR 330/54
Auszug aus BayObLG, 30.09.1970 - RReg. 1 St 79/70
Allerdings steht die Entziehung der Fahrerlaubnis, sofern die Voraussetzungen des § 42 m StGB vorliegen, nicht im freien Ermessen des Gerichts, sondern in einem solchen Fall muß die Fahrerlaubnis entzogen werden (BGHSt 5, 168, 176; 7, 165;… Schönke-Schröder, StGB 15. Aufl § 42 m Rdnr 56;… Dreher, StGB 32. Aufl § 42m Anm 3).Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Eignung oder Nichteignung eines Angeklagten zum Führen von Kraftfahrzeugen ist der Zeitpunkt der Urteilsfindung (BGHSt 7, 165, 175;… Schönke-Schröder aaO § 42m Rdnr 52).
- OLG Saarbrücken, 21.02.1974 - Ss 1/74
Anforderungen an die Bezeichnung des angewendeten Strafgesetzes in den …
Die Fahrerlaubnis ist zu entziehen, wenn der Täter im Zeitpunkt der Hauptverhandlung (BGHSt 7, 165 - 175 - BGH VRS 45, 177; BayOblG VRS 40, 12 - 13 - = NJW 1971, 206;… Schenke-Schröder, StGB, 17. Aufl., § 42 n Rdn. 52;… Jagusch, Straßenverkehrsrecht, 19. Aufl., §§ 42 m-o Anm. 7) noch ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, so daß von ihm auch für die Zukunft weitere Verletzungen der Pflichten eines Kraftfahrers zu erwarten sind. - BayObLG, 24.01.1992 - RReg. 1 St 249/91 "Ausnahmetat" handeln.(BayObLG vom 17.2.1989 RReg. 1 St 317/88, mitgeteilt von Bär DAR 1990, 361/364 f. BayObLGSt 1970, 180/181).