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   BayObLG, 30.09.1970 - RReg. 1 St 79/70   

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https://dejure.org/1970,1759
BayObLG, 30.09.1970 - RReg. 1 St 79/70 (https://dejure.org/1970,1759)
BayObLG, Entscheidung vom 30.09.1970 - RReg. 1 St 79/70 (https://dejure.org/1970,1759)
BayObLG, Entscheidung vom 30. September 1970 - RReg. 1 St 79/70 (https://dejure.org/1970,1759)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Vorläufige Fahrerlaubnisentziehung - Wegfall von Eignungsmängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 69 Abs. 1
    Absehen von der Einziehung der Fahrerlaubnis nach vorläufiger Fahrerlaubnisentziehung

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 206
  • BayObLGSt 1970, 180
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.11.1953 - 3 StR 504/53
    Auszug aus BayObLG, 30.09.1970 - RReg. 1 St 79/70
    Allerdings steht die Entziehung der Fahrerlaubnis, sofern die Voraussetzungen des § 42 m StGB vorliegen, nicht im freien Ermessen des Gerichts, sondern in einem solchen Fall muß die Fahrerlaubnis entzogen werden (BGHSt 5, 168, 176; 7, 165; Schönke-Schröder, StGB 15. Aufl § 42 m Rdnr 56; Dreher, StGB 32. Aufl § 42m Anm 3).

    Hierbei ist eine sorgfältige Abwägung der Gesamtumstände der Tat und insbesondere eine Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Täters geboten (Dreher aaO § 42m Anm 2 Cb; Schönke-Schröder aaO § 42m Rdnr 43, 44; BGHSt 5, 168, 176; OLG Stuttgart VRS 35, 19; BayObLGSt 1965, 138, 139).

  • BGH, 14.12.1954 - 3 StR 330/54
    Auszug aus BayObLG, 30.09.1970 - RReg. 1 St 79/70
    Allerdings steht die Entziehung der Fahrerlaubnis, sofern die Voraussetzungen des § 42 m StGB vorliegen, nicht im freien Ermessen des Gerichts, sondern in einem solchen Fall muß die Fahrerlaubnis entzogen werden (BGHSt 5, 168, 176; 7, 165; Schönke-Schröder, StGB 15. Aufl § 42 m Rdnr 56; Dreher, StGB 32. Aufl § 42m Anm 3).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Eignung oder Nichteignung eines Angeklagten zum Führen von Kraftfahrzeugen ist der Zeitpunkt der Urteilsfindung (BGHSt 7, 165, 175; Schönke-Schröder aaO § 42m Rdnr 52).

  • OLG Saarbrücken, 21.02.1974 - Ss 1/74

    Anforderungen an die Bezeichnung des angewendeten Strafgesetzes in den

    Die Fahrerlaubnis ist zu entziehen, wenn der Täter im Zeitpunkt der Hauptverhandlung (BGHSt 7, 165 - 175 - BGH VRS 45, 177; BayOblG VRS 40, 12 - 13 - = NJW 1971, 206; Schenke-Schröder, StGB, 17. Aufl., § 42 n Rdn. 52; Jagusch, Straßenverkehrsrecht, 19. Aufl., §§ 42 m-o Anm. 7) noch ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, so daß von ihm auch für die Zukunft weitere Verletzungen der Pflichten eines Kraftfahrers zu erwarten sind.
  • BayObLG, 24.01.1992 - RReg. 1 St 249/91
    "Ausnahmetat" handeln.(BayObLG vom 17.2.1989 RReg. 1 St 317/88, mitgeteilt von Bär DAR 1990, 361/364 f. BayObLGSt 1970, 180/181).
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