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   BGH, 25.06.1975 - VIII ZR 254/74   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 65, 46
  • NJW 1975, 1704
  • VersR 1975, 954



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Wird zitiert von ... (45)  

  • BVerwG, 13.04.1999 - 1 C 24.97  

    Angabe einer Postfachanschrift; Anschrift; anwaltliche Vertretung; Bezeichnung

    Der Bundesgerichtshof hat sich dem angeschlossen (BGHZ 65, 46 ; 92, 251 ; 102, 332 ).
  • BGH, 04.10.1984 - VII ZR 342/83  

    Nichtunterzeichnung von Schriftsatz durch Anwalt; Wirksamkeit der

    b) Daß bestimmende Schriftsätze (soweit nicht ihre Einreichung durch Telegramm, Fernschreiben oder Telebrief erfolgt) eigenhändig unterschrieben sein müssen, ist - abweichend vom Wortlaut des § 130 Nr. 6 ZPO - für den Anwaltsprozeß zwingend (RGZ 151, 82, 83; BGHZ 65, 46, 47; zu Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsschriften vgl. ferner die Nachw. im Senatsbeschluß vom 6. Dezember 1979 - VII ZB 13/79 = VersR 1980, 331).

    Das hat der Bundesgerichtshof zum Beispiel für den Fall als zulässig angesehen, daß eine nicht fristgebundene Klageschrift nicht ordnungsgemäß unterschrieben war (BGHZ 65, 46, 48).

  • BGH, 09.12.1987 - IVb ZR 4/87  

    Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers in der Klageschrift

    Wie bereits das Reichsgericht in Bezug auf das Erfordernis der Unterzeichnung der Klageschrift (vgl. § 130 Nr. 6 ZPO) dargelegt hat, kann aus der Bedeutung des bestimmenden Schriftsatzes für den Gang des Verfahrens folgen, daß ungeachtet der Fassung des § 130 ZPO als Ordnungsvorschrift ein zwingendes Erfordernis gegeben ist (RGZ 151, 82, 84; s.a. BGHZ 65, 46, 47; 92, 251, 254; BayObLGZ 1970, 151, 154).
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