Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.10.1974

Rechtsprechung
   BGH, 22.10.1974 - 1 StR 295/74   

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BGH, 22.10.1974 - 1 StR 295/74 (https://dejure.org/1974,305)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1974 - 1 StR 295/74 (https://dejure.org/1974,305)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1974 - 1 StR 295/74 (https://dejure.org/1974,305)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Eintrag eines später liegenden Termins für die Anmeldung zur nächsten Hauptuntersuchung durch den zuständigen Bearbeiter bei der Kraftfahrzeugzulassungsstelle - Fehlende Rechtfertigung des Eintrages, da die Hauptuntersuchung nicht ordnungsgemäß stattgefunden hat - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 267, § 348; StVZO § 29

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 9
  • NJW 1975, 176
  • MDR 1975, 155
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.07.1968 - GSSt 1/68

    Öffentlicher Glaube des Kraftfahrzeugscheins

    Auszug aus BGH, 22.10.1974 - 1 StR 295/74
    Der Bundesgerichtshof hat hinsichtlich des Kraftfahrzeugscheins (jeweils zu § 271 StGB) entschieden, daß sich dessen Beweiskraft weder auf die Fabrikationskennzeichen des Fahrzeugs (BGHSt 20, 186) noch auf die Angaben zur Person erstreckt (BGHSt 20, 294; 22, 201).

    Bei Beurteilung dieser Frage wird grundsätzlich ein strenger Maßstab angelegt; die erhöhte Beweiskraft muß Sinn und Zweck des Gesetzes entsprechen, wobei die Verkehrsanschauung zu berücksichtigen ist (BGHSt 22, 201, 203).

  • BGH, 02.03.1965 - 1 StR 543/64

    Zulässigkeit einer Verurteilung lediglich auf Grund des Geständnisses ohne

    Auszug aus BGH, 22.10.1974 - 1 StR 295/74
    Der Bundesgerichtshof hat hinsichtlich des Kraftfahrzeugscheins (jeweils zu § 271 StGB) entschieden, daß sich dessen Beweiskraft weder auf die Fabrikationskennzeichen des Fahrzeugs (BGHSt 20, 186) noch auf die Angaben zur Person erstreckt (BGHSt 20, 294; 22, 201).
  • BGH, 30.11.1965 - 5 StR 462/65

    Voraussetzungen einer Verurteilung wegen fortgesetzter mittelbarer

    Auszug aus BGH, 22.10.1974 - 1 StR 295/74
    Der Bundesgerichtshof hat hinsichtlich des Kraftfahrzeugscheins (jeweils zu § 271 StGB) entschieden, daß sich dessen Beweiskraft weder auf die Fabrikationskennzeichen des Fahrzeugs (BGHSt 20, 186) noch auf die Angaben zur Person erstreckt (BGHSt 20, 294; 22, 201).
  • AG Strausberg, 08.01.2014 - 22 Ds 344/13

    Zur Frage, ob eine Strafbarkeit eines TÜV- Prüfingenieurs nach § 348 StGB gegeben

    Legt man diese Festlegung des Gesetzgebers richtigerweise zu Grunde, dann ist der Straftatbestand des § 348 Abs. 1 StGB, nämlich der Falschbeurkundung im Amt, dann erfüllt, wenn bei erkannten schweren Mängeln im Rahmen einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO durch den TÜV-Prüfer trotzdem die Prüfplakette erteilt und der fristgemäße Zeitpunkt der nächsten Hauptuntersuchung in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen wird (so auch Amtsgericht Tiergarten, Urteil vom 28.09.1992, (Az. 65 Js 396/90 - Ls (88/91) - zitiert nach Juris; vgl. OLG Celle, NZV 1991, 318 f; BGHSt 26, 9 ff.; a. A. unter anderen: BayObLGSt 1998, 138 f).

    Damit hat die Anbringung einer Prüfplakette im Zusammenhang mit der Eintragung der entsprechenden Erklärung in der Zulassungsbescheinigung Teil I, eine rechtserhebliche Tatsache im Sinne des § 348 StGB zum Inhalt, die mit Wirkung gegen und für jedermann beurkundet wird (BGHSt 26, 9 ff.).

    Eine andere Sichtweise wäre im Übrigen auch nach der Intention des Gesetzgebers, wonach durch die Hauptuntersuchung im Sinne von § 29 StVZO erreicht werden soll, dass die in Betrieb befindlichen Kraftfahrzeuge turnusmäßig einer technischen Kontrolle unterzogen werden sollen, die für die allgemeine Verkehrssicherheit von großer Bedeutung ist, (vgl. dazu bereits BGHSt 26, 9 - 12) nicht in Einklang zu bringen.

  • OLG Brandenburg, 02.07.2015 - 2 Ws 81/15

    Falschbeurkundung im Amt: Strafbarkeit der Erteilung einer TÜV-Plakette für ein

    Allerdings wird dadurch nicht jede darin angeführte Tatsache als geschehen beurkundet mit der Folge, dass diese Angabe erhöhte Beweiskraft genießt, dass sie also zum öffentlichen Glauben mit Wirkung für und gegen jedermann Beweis erbringt (BGHSt 26, 9).

    Die Eintragung des nächsten Untersuchungstermins hat jedoch dann eine rechtserhebliche Tatsache zum Inhalt, die mit Wirkung gegen jedermann beurkundet wird, wenn diese Eintragung im Zusammenhang mit der Aushändigung der Prüfplakette steht (BGHSt 26, 9).

    Auch die Prüfplakette stellt in Verbindung mit dem amtlich zugelassenen Kennzeichen und der korrespondierenden Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I eine ... Urkunde dar im Sinne des § 267 StGB, denn erst durch diese Eintragung ist derjenige, der sie erteilt hat, ersichtlich (vgl. BGHSt 26, 9; BayOLG NJW 1966, 748; OLG Celle, Beschlüsse vom 06.05.1991 - 3 Ss 34/91 und 25.07.2011 - 31 Ss 30/11" zitiert nach juris).

    Soweit das Landgericht angenommen hat, der Bundesgerichtshof habe in seinem Urteil vorn 22.10.1974 (BGHSt 26, 9) entschieden, dass eine Strafbarkeit dann gegeben sei, wenn bei im Rahmen der Hauptuntersuchung erkannten schweren Mängeln trotzdem eine Prüfplakette durch den TÜV-Prüfer erteilt worden war, kann dem nicht gefolgt werden.

  • OLG Celle, 06.05.1991 - 3 Ss 34/91

    Anbringen einer Prüfplakette am KFZ-Kennzeichen: Urkundenfälschung?

    Sie allein ist deshalb aber noch keine Urkunde; Urkundeneigenschaft gewinnt sie erst zusammen mit der korrespondierenden Eintragung im Kfz-Schein (nicht Kfz-Brief), da erst durch diese Eintragung derjenige, der sie erteilt hat - ihr Aussteller -, d.h. die Zulassungsstelle oder ein bestimmter amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr, wie etwa der TÜV, ersichtlich ist (§ 29 Abs. 4 Nr. 1 StVZO, ferner BGHSt 26, 9, 11; BayObLG NJW 1966, 748 f; OLG Hamm VRS 47, 430, 431).
  • BayObLG, 29.10.1998 - 5St RR 167/98

    Falschbeurkundung im Amt durch den TÜV-Prüfer

    Soweit die Staatsanwaltschaft unter Bezugnahme auf BGHSt 26, 9 ff. meint, der Tatbestand des § 348 Abs. 1 StGB sei erfüllt, weil im Kraftfahrzeugschein ein unrichtiger Termin für die nächste Hauptuntersuchung eingetragen sei, geht sie von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen aus.
  • OLG Naumburg, 18.10.2006 - 2 Ss 294/06

    Urkundenfälschung und Aufenthaltsrecht für Asylbewerber

    Entscheidend ist, ob gerade auch die inhaltlich falsch aufgezeichneten Umstände nach der Verkehrsanschauung unter Berücksichtigung des der Beurkundung zugrunde liegenden Gesetzes von der erhöhten Beweiswirkung erfaßt sind (BGHSt 22, 201 ; 26, 9).
  • OVG Niedersachsen, 07.12.2010 - 20 LD 3/09

    Disziplinarmaßnahme für einen sich selbst über Jahre hinweg nicht entsprechend im

    Ein schriftliche Lüge erfüllt den Straftatbestand des § 267 StGB nicht, weil der unwahre Inhalt einer Urkunde deren Echtheit nicht berührt (vgl. dazu BGH, Urt. v. 22.10.1974 - 1 StR 205/74 -, BGHSt 26, 9 ; Fischer, StGB, 57. Aufl. 2010, § 267, Rn. 18a).
  • OLG Hamm, 25.03.2004 - 3 Ws 54/04

    Urkunde; Fotokopien als Urkunde; öffentliche Urkunde, internationaler

    Beurkundet in diesem Sinne sind nur diejenigen Erklärungen, Verhandlungen oder Tatsachen, auf die sich der öffentliche Glaube, d.h. die volle Beweiswirkung für und gegen Jedermann erstreckt (vgl. BGHSt 22, 201 ff.; 26, 9 ff.).

    Der Kraftfahrzeugschein hat indes, wie der BGH weiter entschieden hat, hinsichtlich der Eintragung des nächsten Hauptuntersuchungstermins in Verbindung mit der Aushändigung der Prüfplakette öffentlichen Glauben (BGHSt 26, 9 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 05.12.2001 - 1 Ss 240/01

    Urkundenfälschung - Prüfplakette

    Hier ist der Urheber gemäß § 29 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 6 StVZO aus dem Inhalt der Eintragung im Fahrzeugschein zu ersehen (ebenso BGH, NJW 1975, 176; BayObLG, NJW 1966, 748).
  • OLG Karlsruhe, 21.10.1998 - 1 Ss 133/98

    falsche Datumsangabe - § 348 StGB, Reichweite des öffentlichen Glaubens

    Eine Beweiswirkung "für und gegen jedermann" kann nur dann angenommen werden, wenn kein Zweifel besteht, daß dies unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung dem Sinn und Zweck des Gesetzes entspricht (BGHSt 22, 201 = NJW 1968, 2153, zur gleichgelagerten Problematik bei § 271 StGB; BGHSt 26, 9 = NJW 1975, 176; BGHSt 37, 207 = NJW 1991, 576 = NStZ 1991, 129; BGH NJW 1998, 3790 = NStZ 1998, 620, z. Veröff.
  • BayObLG, 13.06.1989 - RReg. 4 St 206/88
    Eine solche liegt dann vor, wenn die Urkunde nicht allein für den innerdienstlichen Verkehr, sondern für den Verkehr nach außen bestimmt ist, und die beurkundete Tatsache öffentlichen Glauben genießt, d. h. mit voller Beweiskraft für und gegen jedermann wirkt (BGHSt 7, 94 = NJW 1955, 509; BGHSt 19, 7 [9] = NJW 1963, 1988; BGHSt 26, 9 [11] = NJW 1975, 176;

    An der Beweiskraft für und gegen jedermann' fehlt es also nicht schon deswegen, weil sich vorliegend das Beweisinteresse an der Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung praktisch auf den Unternehmer, den außengebietlichen Abnehmer und die Finanzbehörde bezieht (Dreher-Tröndle, StGB, 43. Aufl., § 271 Rdnr. 8; Tröndle, in: LK, § 271 Rdnr. 23; vgl. auch BGHSt 26, 9 = NJW 1975, 176 zum Fahrzeugschein, der nur zuständigen Personen' zur Kontrolle vorzulegen ist; vgl. ferner RGSt 74, 370).

  • BayObLG, 31.10.1995 - 2St RR 80/95
  • OLG Naumburg, 06.09.2006 - 2 Ss 246/06

    Urkundenfälschung und Aufenthaltsrecht für Asylbewerber

  • LG Landshut, 20.10.2009 - 4 Qs 237/09

    Umfang des öffentlichen Glaubens einer Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung

  • AG Bremen, 12.04.2007 - 200 Js 35942/06

    D (A), Strafrecht, mittelbare Falschbeurkundung, Duldung, Falschangaben,

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Rechtsprechung
   BGH, 24.10.1974 - 4 StR 453/74   

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https://dejure.org/1974,604
BGH, 24.10.1974 - 4 StR 453/74 (https://dejure.org/1974,604)
BGH, Entscheidung vom 24.10.1974 - 4 StR 453/74 (https://dejure.org/1974,604)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1974 - 4 StR 453/74 (https://dejure.org/1974,604)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr - Gezieltes Zufahren eines Kraftfahrers auf einen Verkehrsteilnehmer - Gesamter, dem das in der zugelassenen Anklage aufgeführte Tun des Angeklagten zu entnehmender geschichtlicher Vorgang als ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 25, 388
  • NJW 1975, 176
  • MDR 1975, 156
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.07.1971 - 4 StR 184/71

    Schuldhafte Herbeiführung des Unfalls und anschließende Unfallflucht -

    Auszug aus BGH, 24.10.1974 - 4 StR 453/74
    Der Senat hat mehrfach ausgesprochen, daß zwischen der schuldhaften Herbeiführung des Verkehrsunfalls und der sich daraus ergebenden Unfallflucht Tatidentität i.S. von § 264 StPO besteht (BGHSt 23, 141; 23, 270, 273; 24, 185; 25, 72).
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 83/61
    Auszug aus BGH, 24.10.1974 - 4 StR 453/74
    Es hat sie in seinem Urteilsspruch so, wie sie sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung darstellt, selbständig, d.h. ohne Bindung an Anklage- und Eröffnungsbeschluß, erschöpfend und mit allen Folgen, insbesondere auch mit der des Verbrauchs der Strafklage, zu würdigen (§§ 155 Abs. 1 Abs. 2; 264 Abs. 1, Abs. 2 StPO; BGHSt 16, 200, 202).
  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB,

    Auszug aus BGH, 24.10.1974 - 4 StR 453/74
    Der Senat hat mehrfach ausgesprochen, daß zwischen der schuldhaften Herbeiführung des Verkehrsunfalls und der sich daraus ergebenden Unfallflucht Tatidentität i.S. von § 264 StPO besteht (BGHSt 23, 141; 23, 270, 273; 24, 185; 25, 72).
  • BGH, 04.06.1970 - 4 StR 80/70

    Tatidentität zwischen schuldhafter Herbeiführung eines Verkehrsunfalls und

    Auszug aus BGH, 24.10.1974 - 4 StR 453/74
    Der Senat hat mehrfach ausgesprochen, daß zwischen der schuldhaften Herbeiführung des Verkehrsunfalls und der sich daraus ergebenden Unfallflucht Tatidentität i.S. von § 264 StPO besteht (BGHSt 23, 141; 23, 270, 273; 24, 185; 25, 72).
  • BGH, 09.11.1972 - 4 StR 457/71

    Verletzung des Grundsatzes der Unteilbarkeit des Schuldspruchs durch die

    Auszug aus BGH, 24.10.1974 - 4 StR 453/74
    Der Senat hat mehrfach ausgesprochen, daß zwischen der schuldhaften Herbeiführung des Verkehrsunfalls und der sich daraus ergebenden Unfallflucht Tatidentität i.S. von § 264 StPO besteht (BGHSt 23, 141; 23, 270, 273; 24, 185; 25, 72).
  • BGH, 20.01.1960 - 4 StR 292/59

    Vorsatzloses Sich-Entfernen vom Unfall - Wie weit muss ich von der Unfallstelle

    Auszug aus BGH, 24.10.1974 - 4 StR 453/74
    Das Gericht führt zutreffend aus, daß der Angeklagte bei der Verfolgung an einem Ort gestellt wurde, an dem Feststellungen zur Person und zur Art der Unfallbeteiligung ohne weiteres möglich waren (BGHSt 14, 89, 94).
  • BGH, 04.10.1967 - 4 StR 356/67
    Auszug aus BGH, 24.10.1974 - 4 StR 453/74
    Daß ein "ebenso gefährlicher Eingriff" i.S. von § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB auch dann vorliegt, wenn ein Kraftfahrer gezielt auf einen Verkehrsteilnehmer zufährt, hat der Senat wiederholt ausgesprochen (BGHSt 22, 6, 7; 22, 365, 366).
  • BGH, 02.04.1969 - 4 StR 102/69

    Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift des § 315b Abs. 1 Nr. 3

    Auszug aus BGH, 24.10.1974 - 4 StR 453/74
    Daß ein "ebenso gefährlicher Eingriff" i.S. von § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB auch dann vorliegt, wenn ein Kraftfahrer gezielt auf einen Verkehrsteilnehmer zufährt, hat der Senat wiederholt ausgesprochen (BGHSt 22, 6, 7; 22, 365, 366).
  • BGH, 13.10.2016 - 4 StR 239/16

    Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion (Gefährdung einer fremden Sache von

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 1974 - 4 StR 453/74, BGHSt 25, 388, 390 zu § 154 Abs. 1 StPO: "in Wirklichkeit nach § 154a StPO'; Urteil vom 25. September 2014 - 4 StR 69/14, NJW 2015, 181, 182 zu § 154 Abs. 2 StPO: "Umdeutung einer Verfahrenseinstellung nach § 154 Abs. 2 StPO in eine Verfahrensbeschränkung nach § 154a Abs. 2 StPO').
  • BGH, 08.10.2013 - 4 StR 339/13

    Einstellung des Strafverfolgung wegen Geringfügigkeit (Verfahrenshindernis für

    a) Das Absehen von der Verfolgung einer Tat nach § 154 Abs. 1 oder 2 StPO bezieht sich auf die gesamte prozessuale Tat (vgl. etwa BGH, Urteil vom 24. Oktober 1974 - 4 StR 453/74, BGHSt 25, 388, 390; Beulke in Löwe/ Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 154 Rn. 11 jeweils mwN; Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 154 Rn. 1).

    Hat sie nach Anklageerhebung in einem anderen, dieselbe Tat betreffenden Verfahren das bei ihr noch offene Verfahren nach § 154 Abs. 1 StPO eingestellt, vermag dies jedenfalls nach Eröffnung des anderen Hauptverfahrens dem Gericht die Befugnis und Verpflichtung zur Aburteilung der Tat nicht mehr zu entziehen (vgl. § 156 StPO; ferner BGH, Urteil vom 24. Oktober 1974 - 4 StR 453/74, BGHSt 25, 388, 390; Beulke, aaO, § 154 Rn. 13, sowie Meyer-Goßner, aaO, § 154a Rn. 29; Weßlau in SK-StPO, § 154 Rn. 42).

  • BGH, 24.11.2004 - 5 StR 206/04

    Einheitliche Tat bei der Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuervoranmeldungen

    Daß die Staatsanwaltschaft hier die Voranmeldungen des Jahres 1995 nach § 154 Abs. 1 StPO eingestellt hat, statt die Verfolgung gemäß § 154a Abs. 1 StPO auf die Jahreserklärung zu beschränken, ändert an der umfassenden Kognitionspflicht des Tatrichters auch bezüglich der Voranmeldungen nichts (vgl. BGHSt 25, 388, 390).
  • BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83

    Frage der Identität der Tat bei Veränderung des Tatbildes zwischen Anklage und

    Der verfahrensrechtliche Tatbegriff umfaßt den von der zugelassenen Anklage betroffenen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (BGHSt 10, 396 f; 22, 307 f [BGH 20.12.1968 - 1 StR 508/67]; 25, 388 f; 27, 170, 172 [BGH 31.03.1977 - 4 ARs 8/77]; 29, 341 f [BGH 26.09.1980 - StB 32/80]).
  • BGH, 20.12.1995 - 5 StR 412/95

    Rechtspflicht zur nachträglichen Berichtigung?

    Der verfahrensrechtliche Tatbegriff umfaßt den von der zugelassenen Anklage betroffenen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (BGHSt 10, 396 ff.; 22, 307 f. [BGH 20.12.1968 - 1 StR 508/67]; 25, 388 f.; 27, 170, 172 [BGH 31.03.1977 - 4 ARs 8/77]; 29, 341 f. [BGH 26.09.1980 - StB 32/80]; BGH NJW 1992, 1776; BGH NJW 1992, 2838).
  • OLG Celle, 13.04.2010 - 32 Ss 7/10

    Begriff der Tat im prozessualen Sinne

    Der in den §§ 155, 264 StPO einfachgesetzlich normierte Tatbegriff legt den Verfahrensgegenstand des Strafprozesses für die Stadien der Rechtshängigkeit und der Urteilsfindung auf die angeklagte prozessuale Tat fest (vgl. BGHSt 25, 388, 390; BGHSt 29, 292; ausführlich Radtke, Die Systematik des Strafklageverbrauchs verfahrenserledigender Entscheidungen im Strafprozeß, 1993, S. 116-120).

    Angesichts dessen muss das erkennende Gericht seine Aufklärungs- und Aburteilungspflicht (sogenannte Kognitionspflicht) auf die gesamte angeklagte Tat erstrecken (etwa BGHSt 16, 200, 202 f.; BGHSt 22, 105, 106; BGHSt 25, 388, 389 f.; BGHSt 39, 164, 165; BGH NStZ 2004, 582 (583); KMR/Stuckenberg, StPO, § 264 Rn. 41; Engelhardt in: Karlsruher Kommentar zur StPO, § 264 Rn. 10; Meyer-Goßner, StPO, § 264 Rn. 10; Schlüchter, in: Systematischer Kommentar zur StPO, § 264 Rn. 4).

  • BGH, 15.01.1981 - 4 StR 652/80

    Verurteilung wegen Diebstahls und Unterschlagung - Vorliegen des Verbrauchs einer

    Nach herrschender Rechtsauffassung (vgl. u.a. BGHSt 13, 21, 25; 23, 141, 145; 25, 388, 390; …
  • BGH, 16.10.1987 - 2 StR 258/87

    Identität bei Änderung des Tatbildes zwischen Anklage und Urteil

    Der verfahrensrechtliche Tatbegriff umfaßt den von der zugelassenen Anklage betroffenen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (BGHSt 10, 396 ff; 22, 307 f [BGH 20.12.1968 - 1 StR 508/67]; 25, 388 f [BGH 02.10.1974 - 3 StR 259/74]; 27, 170, 172 [BGH 31.03.1977 - 4 ARs 8/77]; 29, 341 f [BGH 26.09.1980 - StB 32/80]).
  • BGH, 17.03.2005 - 5 StR 328/04

    Steuerhinterziehung bei der Abgabe unrichtiger Umsatzsteuerjahreserklärungen

    Daß die Staatsanwaltschaft hier das Verfahren hinsichtlich der Voranmeldungen des Jahres 1995 nach § 154 Abs. 1 StPO eingestellt hat, statt die Verfolgung gemäß § 154a StPO auf die Jahreserklärung zu beschränken, ändert an der umfassenden Kognitionspflicht des Tatrichters auch bezüglich der falschen Voranmeldungen nichts (vgl. BGHSt 25, 388, 390).
  • BGH, 18.07.1995 - 1 StR 320/95

    Vermögensvorteil - Gegenleistung - Entgelt - Sexuelle Handlung -

    Für eine Wiedereinbeziehung bedarf es keiner Nachtragsanklage und auch keines sonstigen Antrages der Staatsanwaltschaft (BGHSt 25, 388, 390; LR-Rieß StPO 24. Aufl. § 154 Rdn. 11).
  • OLG Köln, 18.09.2012 - 1 RVs 159/12

    Strafklageverbrauch bei Straßenverkehrsgefährdung; Verfahrenseinstellung nach §

  • BGH, 02.10.2002 - 3 StR 315/02

    Begriff der Tat im prozessualen Sinne; Nachtragsanklage; Eröffnungsbeschluss;

  • OLG Köln, 17.01.2017 - 1 RVs 285/16

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch bei

  • BGH, 08.08.2001 - 3 StR 208/01

    Verfahrensvoraussetzung der zugelassenen Anklage (Fehlende Nachtragsanklage);

  • BGH, 18.12.1985 - 2 StR 569/85

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in einem besonders schweren Fall - Beitrag

  • OLG Celle, 19.09.1984 - 1 Ss 461/84

    Anklage wegen Vortäuschens einer Straftat

  • BGH, 15.04.1977 - 2 StR 799/76

    Rechtliche Würdigung von eigennützigen Handlungen eines Geschäftsführers zum

  • OLG Köln, 27.04.1983 - 3 Ss 128/83

    Blockieren einer Straße durch Sitzen auf der Fahrbahn als Nötigung; Schutzgut des

  • BGH, 08.01.1975 - 2 StR 617/74

    Strafklageverbrauch durch Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheit bei einer

  • BGH, 19.03.1981 - 4 StR 80/81

    Strafbefreiender Rücktritt vom Tötungsversuch - Erforderlichkeit der freiwilligen

  • BGH, 15.04.1977 - 2 StR 800/76

    Rechtliche Würdigung von eigennützigen Handlungen eines Geschäftsführers zum

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