Weitere Entscheidungen unten: BSG, 24.04.1975 | LSG Niedersachsen, 20.02.1975

Rechtsprechung
   BAG, 27.05.1975 - 2 ABR 125/74   

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https://dejure.org/1975,561
BAG, 27.05.1975 - 2 ABR 125/74 (https://dejure.org/1975,561)
BAG, Entscheidung vom 27.05.1975 - 2 ABR 125/74 (https://dejure.org/1975,561)
BAG, Entscheidung vom 27. Mai 1975 - 2 ABR 125/74 (https://dejure.org/1975,561)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausschlußfrist - Ersetzung der Zustimmung - Beerücksichtigung von Kündigungsgründen - Vorbehandlung nachgeschobener Kündigungsgründe - Betriebsrat - Verfahrensbevollmächtigter - Vertretung des Betriebsrats

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BetrVG § 103 Abs. 2; BGB § 626
    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Kündigung, Nachgeschobene Kündigungsgründe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 1855 (Ls.)
  • BB 1975, 1014
  • DB 1975, 1706
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 20.03.1975 - 2 ABR 111/74

    Betriebsrat: Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 27.05.1975 - 2 ABR 125/74
    1. Da die Rechtsbeschwerdeführerin ihren Antrag im Rechtsbeschwerdeverfahren ausdrücklich auf die Ersetzung der Zustimmung zu einer noch auszusprechenden Kündigung des Beteiligten beschränkt hat, erübrigt sich eine Stellungnahme zu der vom Senat bislang noch nicht abschließend entschiedenen Frage, ob der Arbeitgeber ein Mitglied des Betriebsrates schon dann fristlos entlassen kann, sobald nur ein Gericht für Arbeitssachen die erforderliche Zustimmung ersetzt hat (vgl. den zum Abdruck im Nachschlagewerk und in der Amtlichen Sammlung bestimmten Beschluß des Senates vom 20. März 1975 - 2 ABR 111/74).

    Die Ausschlußfrist des § 626 Abs. 2 BGB gilt im Regelungsbereich des § 103 BetrVG nämlich zumindest mit der Maßgabe, daß der Arbeitgeber jedenfalls innerhalb von zwei Wochen, nach dem der Betriebsrat die Zustimmung verweigert hat, das Beschluß verfahren auf Ersetzung der Zustimmung nach § 103 Abs. 2 BetrVG einleiten muß (vgl. den bereits angezogenen Beschluß des Senates vom 20. März 1975 - 2 ABR 111/74).

  • BAG, 22.08.1974 - 2 ABR 17/74

    Treuepflicht - Ausschlußfrist - Zustimmung des Betriebsrats - Kündigung eines

    Auszug aus BAG, 27.05.1975 - 2 ABR 125/74
    a) Der Antrag auf Ersetzung der Zustimmung ist dann begründet, wenn die Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB gerecht fertigt ist (vgl. den Beschluß des Senates vom 22. August 1974 - 2 ABR 17/74- - [demnächst] AP Nr. 1 zu § 103 BetrVG 1972 = AR-Blattei "Betriebsverfassung IX" Entsch. 20 mit zustimmender Anmerkung von Herschel - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    c) Dieser Rechtsauffassung kann nicht zugestimmt werden, weil sie mit den Grundsätzen nicht zu vereinbaren ist, die der Senat in dem Beschluß vom 22. August 1974- - 2 ABR 17/74- - (aaO) für die Zulässigkeit des Nachschiebens von neuen Kündigungsgründen im Beschlußverfahren nach § 103 Abs. 2 BetrVG aufgestellt hat.

  • BAG, 23.04.2008 - 2 ABR 71/07

    Zustimmungsersetzungsverfahren

    Da das gerichtliche Verfahren grundsätzlich nur im Falle der Zustimmungsverweigerung einzuleiten ist, mithin dem betrieblichen Zustimmungsverfahren nachgeordnet ist, muss der Arbeitgeber aber den Betriebsrat zuvor Gelegenheit geben, seine Stellungnahme im Lichte der neuen Tatsachen zu überprüfen (vgl. Senat 22. August 1974 - 2 ABR 17/74 - aaO; 27. Mai 1975 - 2 ABR 125/74 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 4; 27. Januar 1977 - 2 ABR 77/76 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 103 Nr. 16; 10. Februar 1977 - 2 ABR 80/76 -BAGE 29, 7; KR-Etzel § 103 BetrVG Rn. 118; Richardi/Thüsing § 103 Rn. 72; Fitting § 103 Rn. 42; Raab in GK-BetrVG § 103 Rn. 74).

    Die Behandlung neuer Gründe durch den Betriebsrat wird nicht dadurch ersetzt, dass der Vorsitzende des Betriebsrats durch Teilnahme am Beschlussverfahren davon erfährt (vgl. Senat 27. Mai 1975 - 2 ABR 125/74 - aaO).

  • LAG Hessen, 28.08.2008 - 20 TaBV 244/07

    Antrag auf Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung - Unterrichtung

    Dies folgt aus dem Zweck des gerichtlichen Verfahrens nach § 103 BetrVG: Nur wenn der Betriebsrat im Rahmen eines ordnungsgemäßen Zustimmungsverfahrens die Zustimmung zur beabsichtigten Kündigung nicht erteilt hat, soll das Gericht mit der Ersetzung der Zustimmung befasst werden (ebenso KR-Etzel, § 103 BetrVG Rz. 121; BAG v. 27.5.1975 - 2 ABR 125/74 - EzA § 103 BetrVG 1972 Nr. 9).
  • LAG Baden-Württemberg, 15.01.2003 - 4 TaBV 3/02

    Anhörung zur Verdachtskündigung; Betriebsrat

    Es genügt nicht, dass der Betriebsratsvorsitzende im Laufe des Beschlussverfahrens von dem neuen Kündigungsgrund Kenntnis erhält und auch diesem Kündigungsgrund entgegentritt (BAG 27.05.1975 -2 ABR 125/74 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 4).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2004 - 5 L 6/03

    Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung

    Dieser Antrag wahrt die Frist, sofern der Arbeitgeber unverzüglich nach Ersetzung der Zustimmung die Kündigung ausspricht (BAG, Urt. v. 1.12.1977 - 2 AZR 426/76 -, NJW 78, 661; Beschl. v. 27.5.1975 - 2 ABR 125/74 -, BB 1975, 1014).
  • LAG Schleswig-Holstein, 12.11.1987 - 6 TaBV 27/87

    Gründe für eine Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats; Wichtiger Grund für

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Rechtsprechung
   BSG, 24.04.1975 - 2 RU 63/75   

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https://dejure.org/1975,3017
BSG, 24.04.1975 - 2 RU 63/75 (https://dejure.org/1975,3017)
BSG, Entscheidung vom 24.04.1975 - 2 RU 63/75 (https://dejure.org/1975,3017)
BSG, Entscheidung vom 24. April 1975 - 2 RU 63/75 (https://dejure.org/1975,3017)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nichtzulassungsbeschwerde - Revision - Zulässigkeit

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 1855
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BSG, 10.03.2010 - B 14 AS 71/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Revision - Einlegung als

    Ist die Revision von der Klägerin jedoch lediglich für den Fall eingelegt, dass die Nichtzulassungsbeschwerde Erfolg hat und das BSG die Revision nachträglich zulässt, ist sie gleichfalls unzulässig (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 1).
  • BSG, 25.10.2012 - B 9 VJ 5/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zurückverweisung - multiple Sklerose - Kostentragung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (, Beschluss vom 24.4.1975 - 2 RU 63/75 - SozR 1500 § 160 Nr. 1; Beschluss vom 10.3.2010 - B 14 AS 71/09 R - juris) kann die Revision verworfen werden, bevor über die Beschwerde wegen deren Nichtzulassung entschieden ist.
  • BSG, 04.02.2003 - B 11 AL 5/03 R

    Unzulässigkeit der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren

    Dies gilt auch, soweit die Revision von dem Kläger - wie hier - lediglich für den Fall eingelegt wurde, dass die Nichtzulassungsbeschwerde Erfolg hat und das BSG die Revision nachträglich zulässt (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 1; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 3. Aufl, 2002, IX, RdNr 366).
  • BSG, 03.09.2015 - B 9 V 5/15 R
    Der Kläger wurde zudem darauf hingewiesen, dass eine nachträgliche Zulassung der Revision durch das BSG nicht zur Statthaftigkeit der bereits eingelegten Revision führt (vgl hierzu BSG SozR 1500 § 160 Nr. 1; BSG Beschluss vom 10.3.2010 - B 14 AS 71/09 R - Juris).
  • BSG, 05.06.2001 - B 2 U 10/01 R

    Unstatthafte Revision im sozialgerichtliches Verfahren

    Dies gilt auch, soweit die Revision von dem Kläger - wie hier - offenbar lediglich für den Fall eingelegt wurde, daß die Nichtzulassungsbeschwerde Erfolg hat und das BSG die Revision nachträglich zuläßt (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 1; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 2. Aufl, 1997, IX, RdNr 366).
  • BSG, 20.08.1996 - 2 RU 30/96

    Statthaftigkeit von Rechtsmitteln oder Gegenvorstellungen gegen Entscheidung des

    Es besteht jedoch auch unter dem Gesichtspunkt der Rechtsstaatlichkeit und des fairen Verfahrens kein Anlaß, einen durch einen Rechtsanwalt vertretenen Kläger darauf hinzuweisen, daß eine im Urteil des LSG nicht zugelassene und dennoch schon mit der Nichtzulassungsbeschwerde und somit vor einer Entscheidung über die Zulassung der Revision durch den Senat eingelegte Revision nach allgemeinen Verfahrensgrundsätzen und ständiger Rechtsprechung nicht nur des BSG unzulässig ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 1; BFH/NV 1994, 805).
  • BSG, 23.02.1983 - 2 RU 3/82

    Zustellung einer Urteilsausfertigung ohne Unterschrift des Vorsitzenden -

    Die Zustellung des Urteils ist keine Bedingung für die Zulässigkeit der Revision, sondern lediglich Voraussetzung für den Beginn des Laufs der Revisionsfrist (vgl BSG 1975-04-24 2 RU 63/75 = SozR 1500 § 160 Nr. 1).
  • BSG, 03.12.1997 - 8 RKn 17/97

    Rechtsmittel bei nicht zugelassener Revision

    Dies gilt auch, wenn die Revision lediglich für den Fall eingelegt wird, daß die Nichtzulassungsbeschwerde Erfolg hat und das BSG die Revision nachträglich zuläßt (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 1).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.06.2011 - L 7 AS 5268/10
    Dessen ungeachtet wäre auch die mit der Berufungsschrift vom 12. November 2010 "hilfsweise" eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde, die der Kläger ausweislich des Schriftsatzes vom 28. Dezember 2010 nicht mehr aufrechterhalten hat, wegen der Bedingungsfeindlichkeit eines Rechtsmittels unzulässig gewesen (vgl. BSG SozR 1500 § 160 Nr. 1; BSG, Beschluss vom 10. März 2010 - B 14 AS 71/09 R - Bundesfinanzhof (BFH), Beschluss vom 26. März 2001 - III R 46/00 - BFH, Beschluss vom 27. November 2007 - IX R 66/07 - (alle juris) ).
  • BSG, 17.10.2007 - B 4 RS 46/07 B
    Der Beschwerdeführer muss die im angestrebten (späteren) Revisionsverfahren zu entscheidende Rechtsfrage klar bezeichnen und ausführen, dass diese von allgemeiner Bedeutung, klärungsfähig und klärungsbedürftig ist (vgl ua: BSG SozR 1500 § 160 Nr. 1).
  • BSG, 21.08.2007 - B 2 U 22/07 R
  • BSG, 17.10.2007 - B 4 RS 50/07 B
  • BSG, 29.02.1988 - 8 RK 35/87

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Unzulässigkeit der Revision,

  • BSG, 09.10.2007 - B 13 R 97/07 R
  • BSG, 30.11.1988 - 8 RKn 19/88
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen, 20.02.1975 - L 10 J 449/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,3077
LSG Niedersachsen, 20.02.1975 - L 10 J 449/74 (https://dejure.org/1975,3077)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.02.1975 - L 10 J 449/74 (https://dejure.org/1975,3077)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Februar 1975 - L 10 J 449/74 (https://dejure.org/1975,3077)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1263a RVO ; § 9 Abs. 1 VwZG; § 14 Abs. 1 VwZG
    Voraussetzungen für den Bezug einer Versichertenrente infolge eines Arbeitsunfalls; Wartezeit für einen Rentenanspruch nach einer schwerwiegenden Unfallverletzung nach § 1263a Reichsversicherungsordnung (RVO); Deutsch-jugoslawischer Vertrag vom 10. März 1956 über ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Bezug einer Versichertenrente infolge eines Arbeitsunfalls; Wartezeit für einen Rentenanspruch nach einer schwerwiegenden Unfallverletzung nach § 1263a Reichsversicherungsordnung (RVO); Deutsch-jugoslawischer Vertrag vom 10. März 1956 über ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 1855
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 16.03.1961 - 8 RV 93/59
    Auszug aus LSG Niedersachsen, 20.02.1975 - L 10 J 449/74
    Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in vergleichbaren Zusammenhängen ausgesprochen (vgl. BSGE 14, 99, 103; 24, 13, 14).
  • BGH, 06.04.1972 - III ZR 141/70

    Heilung der unwirksamen Zustellung des Auszugs aus einem Umlegungsplan -

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 20.02.1975 - L 10 J 449/74
    Beide Gerichte haben indessen auf das erwähnte Urteil des BVerwG hingewiesen und auf die unterschiedliche Behandlung von Fristen im Verwaltungs- und im gerichtlichen Verfahren aufmerksam gemacht (BGH NJW 1972, 1238 f. [BGH 06.04.1972 - III ZR 141/70] ; BSG SozR Nr. 34 zu § 66 SGG).
  • BSG, 22.09.1965 - 1 RA 165/62

    Beanstandung von Versicherungsbeiträgen - Wirkung der Beanstandung - Berichtigung

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 20.02.1975 - L 10 J 449/74
    Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in vergleichbaren Zusammenhängen ausgesprochen (vgl. BSGE 14, 99, 103; 24, 13, 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.1961 - VIII A 989/60
    Auszug aus LSG Niedersachsen, 20.02.1975 - L 10 J 449/74
    Die gegenteilige - auf den Ausnahmecharakter der Vorschrift abstellende - Ansicht des OVG Münster (NJW 1961, 1836) wird vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in der genannten Entscheidung ausdrücklich nicht geteilt.
  • BSG, 24.10.1957 - 10 RV 945/55

    Fürsorge und Versorgung nach dem Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsgesetz (WFVG)

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 20.02.1975 - L 10 J 449/74
    Nach den Grundsätzen über die objektive Beweislast (BSGE 6, 70, 73 [BSG 24.10.1957 - 10 RV 945/55] ; 35, 216, 218) kann die Berufung keinen Erfolg haben.
  • BSG, 29.06.1972 - 2 RU 62/70

    Anfechtung eines Verwaltungsakt - Recht auf Anfechtung - Verwirkung - Zeitablauf

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 20.02.1975 - L 10 J 449/74
    Nur unter dieser Voraussetzung kann aber ein an sich bestehendes Klagerecht verwirken (BSGE 34, 211, 214 [BSG 29.06.1972 - 2 RU 62/70] m. weit. Nachw.).
  • BVerwG, 16.12.1965 - VIII B 65.65

    Heilung von Zustellungsmängeln - Zulassung der Revision in Streitigkeiten aus dem

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 20.02.1975 - L 10 J 449/74
    Sie enthält nämlich "für den Fall der Klageerhebung eine Schutzbestimmung zugunsten der Betroffenen" (BVerwGE 23, 89, 93 [BVerwG 16.12.1965 - BVerwG VIII B 65.65] ).
  • BSG, 22.02.1973 - 2 RU 128/71

    Beweislast - Ungewißheit - Verkehrsunfall - Verkehrsuntüchtigkeit - Ursachen

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 20.02.1975 - L 10 J 449/74
    Nach den Grundsätzen über die objektive Beweislast (BSGE 6, 70, 73 [BSG 24.10.1957 - 10 RV 945/55] ; 35, 216, 218) kann die Berufung keinen Erfolg haben.
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