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   OLG Frankfurt, 28.03.1977 - 2 Ss 2/77   

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OLG Frankfurt, 28.03.1977 - 2 Ss 2/77 (https://dejure.org/1977,2810)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.03.1977 - 2 Ss 2/77 (https://dejure.org/1977,2810)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. März 1977 - 2 Ss 2/77 (https://dejure.org/1977,2810)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 1547
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • AG Mönchengladbach-Rheydt, 10.07.2018 - 21 Ds 71/18

    Verletzung Vertraulichkeit des Wortes; Gerichtsverhandlung; Internetlink

    Das Merkmal der Nichtöffentlichkeit ist gegeben, wenn die Äußerung nicht für einen größeren, nach Zahl und Individualität unbestimmten oder nicht durch persönliche oder sachliche Beziehungen miteinander verbundenen Personenkreis bestimmt oder unmittelbar verstehbar ist (vgl. Frankfurt NJW 77, 1547 m. Anm. Arzt JR 78, 170, Düsseldorf GesR 12, 54, Graf MK 14, Kargl NK 8, L-Kühl 2).

    Im Übrigen kommt es weder auf die Vertraulichkeit bzw. Geheimhaltungsbedürftigkeit noch auf den Inhalt der Äußerung an, z.B. ob sie privater oder beruflicher bzw. dienstlicher oder geschäftlicher Natur ist (vgl. BGH[Z] NJW 88, 1016, OLG Frankfurt, Urteil vom 28. März 1977 - 2 Ss 2/77 -, Rn. 12, juris, 1547 Karlsruhe NJW 79, 1513, Jena NStZ 95, 503, Schünemann LK 5).

  • LG Hanau, 20.04.2023 - 1 Qs 23/22

    Zur Frage der "Nichtöffentlichkeit" der Äußerungen eines Polizeibeamten i.S.d. §

    Nach bisherigem Verständnis in Rechtsprechung und Literatur gilt eine Äußerung als nichtöffentlich i.S.d. § 201 Abs. 1 StGB, wenn sie nicht für einen größeren, nach Zahl und Individualität unbestimmten oder nicht durch persönliche oder sachliche Beziehungen miteinander verbundenen Personenkreis bestimmt oder unmittelbar verstehbar ist (OLG Frankfurt a.M., NJW 1977, 1547; OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.11.2022 - 3 RVs 28/22, BeckRS 2022, 31267; Kindhäuser/Neumann/Paeffgen/Kargl, 5. Aufl. 2017, § 201 Rn. 8; Schönke/Schröder/Eisele, 30. Aufl. 2019, § 201 Rn. 6; MüKoStGB/Graf, 4. Aufl. 2021, § 201 Rn. 14; Fischer, 69. Aufl. 2022, § 201 Rn. 3; Lackner/Kühl/Heger/Heger, 30. Aufl. 2023, § 201 Rn. 2; BeckOK StGB/Heuchemer, 56. Ed. 1.2.2023, StGB § 201 Rn. 4 m.w.N.).

    Nach der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Kommentarliteratur sollen jedoch auch polizeiliche Kontrollen grundsätzlich dem Schutzbereich des § 201 StGB unterfallen (so etwa LG Kassel, Beschluss vom 23.09.2019 - 2 Qs 111/19, BeckRS 2019, 38252; MüKoStGB/Graf, 4. Aufl. 2021, § 201 Rn. 17a; ausführlich bereits OLG Frankfurt a.M., NJW 1977, 1547).

  • LG Hanau, 13.09.2023 - 5 KLs 3350 Js 16251/22

    Einstufung von Äußerungen eines Polizeibeamten bei einer mit "Body-Cam"

    Insbesondere die Möglichkeit einer späteren Reproduktion in einer öffentlichen Hauptverhandlung kann dem nichtöffentlich gesprochenen Wort nicht das Merkmal der Nichtöffentlichkeit nehmen; diese bloße Fernwirkung bleibt außer Betracht (OLG Frankfurt, Urteil vom 28.03.1977 - 2 Ss 2/77).
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