Weitere Entscheidung unten: BGH, 05.07.1977

Rechtsprechung
   BGH, 27.10.1977 - 4 StR 326/77   

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BGH, 27.10.1977 - 4 StR 326/77 (https://dejure.org/1977,1063)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1977 - 4 StR 326/77 (https://dejure.org/1977,1063)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1977 - 4 StR 326/77 (https://dejure.org/1977,1063)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beginn der Revisionsbegründungsfrist nach Zustellung einer Urteilsausfertigung ohne wesentlichen Teil der Utreilsformel - Strafklageverbrauch durch staatsanwaltliche Einstellungsverfügung aufgrund der Anhängigkeit eines anderenVerfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 60
  • MDR 1978, 153
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.05.1951 - 1 StR 173/51

    Anforderungen an die Begründung eines Beschlusses bezüglich des Absehens von der

    Auszug aus BGH, 27.10.1977 - 4 StR 326/77
    Diese Erklärung genügte (BGHSt 1, 175).
  • BGH, 03.04.1970 - 2 StR 47/70

    Aufhebung eines Strafausspruchs infolge des ersten Strafrechtsreformgesetzes

    Auszug aus BGH, 27.10.1977 - 4 StR 326/77
    Die Worte "im Rückfall" (§§ 48 StGB n.F., 17 StGB a.F.) gehören nicht in die Urteilsformel (BGHSt 23, 237; 23, 254, 257).
  • BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70

    eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt

    Auszug aus BGH, 27.10.1977 - 4 StR 326/77
    Die Worte "im Rückfall" (§§ 48 StGB n.F., 17 StGB a.F.) gehören nicht in die Urteilsformel (BGHSt 23, 237; 23, 254, 257).
  • BGH, 20.04.1967 - VII ZR 280/64

    Wirksamkeit einer Zustellung bei wesentlichen Fehlern der beglaubigten Abschrift

    Auszug aus BGH, 27.10.1977 - 4 StR 326/77
    Für die Fristberechnung maßgeblich ist auch, wenn an denselben Empfangsberechtigten mehrfach zugestellt wird, die erste Zustellung (OLG Hamburg NJW 1965, 1614), indessen nur, wenn ihr nicht etwa ein wesentlicher Mangel anhaftet (BGH MDR 1967, 834 Nr. 42).
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

    Die Revisionsbegründungsfrist wurde für den Angeklagten W. weder dadurch erneut in Gang gesetzt, dass seinen Verteidigern das Urteil vorsorglich (mit ausdrücklichem Hinweis auf einen allein den Angeklagten B. betreffenden, möglichen Zustellungsmangel) zu einem späteren Zeitpunkt nochmals zugestellt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 2006 - 4 StR 286/06, NStZ 2007, 53; Beschluss vom 17. März 2004 - 2 StR 44/04, NStZ-RR 2005, 261; Urteil vom 27. Oktober 1977 - 4 StR 326/77, NJW 1978, 60), noch dadurch, dass eine erste wirksame Zustellung des Urteils an den Verteidiger des Angeklagten B. möglicherweise erst für den 4. Mai 2009 belegt ist.
  • OLG Saarbrücken, 15.05.2018 - Ss 104/17

    Strafbare Störung der Religionsausübung: Rechtfertigung durch die Kunstfreiheit

    Bei mehrfachen Zustellungen an denselben Empfangsberechtigten ist die erste Zustellung nur dann maßgebend, wenn ihr kein wesentlicher Mangel anhaftet, der sie unwirksam macht (vgl. BGH NJW 1978, 60 - juris Rn. 3; Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 37 Rn. 29).
  • BGH, 13.02.2013 - 4 StR 246/12

    Keine Urteilszustellung vor Fertigstellung des Protokolls (Begriff der

    Die weitere am 22. März 2012 angeordnete Zustellung des Urteils an die Staatsanwaltschaft war demgegenüber für das Revisionsverfahren ohne Bedeutung (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 1977 - 4 StR 326/77, NJW 1978, 60; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 37 Rn. 29).
  • BGH, 11.11.1998 - 5 StR 325/98

    Zu Schmiergeldzahlungen an den Leiter des Zubehör- und Ersatzteilelagers eines

    Die vom Landgericht vorgenommene Zustellung des derart unvollständigen Urteils war gleichwohl wirksam (a.A.: OLG Düsseldorf MDR 1994, 87; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 345 Rdn. 5; vgl. auch BGH NJW 1978, 60 zum etwas anderen Fall der Zustellung einer hinsichtlich der Urteilsformel unvollständigen Ausfertigung des - insoweit jedoch in der Urschrift vollständigen - Urteils); sie hat mithin die Revisionsbegründungsfrist in Lauf gesetzt (§ 345 Abs. 1 Satz 2 StPO); denn die maßgebliche Information über den Inhalt der Urteilsformel ergibt sich aus ihrer protokollierten Verkündung (§ 268 Abs. 2 Satz 1, § 273 Abs. 1, § 274 StPO).
  • BGH, 27.08.2014 - 5 StR 181/14

    Untreue durch das "Parken" von Geldern in einer "schwarzen Kasse" (Abfluss der

    Die noch vorhandenen Abweichungen der zugestellten Urteilsausfertigung von dem Urteilsoriginal betreffen lediglich "kleine Fehler", die den Sinngehalt der fraglichen Urteilspassagen nicht berühren und die deshalb der Wirksamkeit der Urteilszustellung nicht entgegenstehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. März 2004 - 2 StR 44/04, StraFo 2004, 238, und vom 30. März 1994 - 3 StR 33/94, Urteil vom 27. Oktober 1977 - 4 StR 326/77, NJW 1978, 60).
  • OLG Hamm, 19.11.2009 - 5 Ss OWi 401/09

    Urteilsgründe, Anforderungen, Beweiswürdigung, Einlassung, Pflichtverteidiger,

    Zustellung maßgebend (vgl. BGH NJW 78, 60; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., Rdnr. 29 zu § 37 m.w.N.).
  • BGH, 24.08.2006 - 4 StR 286/06

    Revisionsbegründungsfrist (unbeachtliche Zustellungsmängel)

    Das Fehlen dieser Seite würde hier keinen wesentlichen Mangel der Zustellung darstellen (vgl. BGH NJW 1978, 60; BGHR StPO § 345 Abs. 1 Fristbeginn 7), da die Ausführungen auf UA 40 lediglich einen nebensächlichen Teil der Beweiswürdigung hinsichtlich des Mitangeklagten Walid Mo. betreffen.
  • OLG Hamm, 10.11.2009 - 3 Ss OWi 805/09

    Beweiskraft des Protokolls bei Rechtsmittelbelehrung

    Die wiederholte Zustellung an denselben Empfangsberechtigten ändert nichts daran, dass die Frist zur Begründung des Rechtsmittels mit der ersten rechtswirksamen Zustellung begann (BGH NJW 1978, 60; OLG Hamburg NJW 1965, 1614; OLG Saarbrücken NJW 1964, 1633).".
  • OLG Dresden, 26.03.2015 - 21 Ss 122/15

    Einstellung des Verfahrens aufgrund eines Verfahrenshindernisses wegen

    Zwar mag ein schwerer Mangel anzunehmen sein, wenn die Ausfertigung des Bußgeldbescheides in wesentlichen Punkten nicht mit der Urschrift des Bescheides übereinstimmt (vgl. nur BGH, NJW 1978, 60 - zur Zustellung einer Urteilsausfertigung; Göhler, a.a.O., § 51 Rdnr. 6 und 50, m.w.N.).
  • BGH, 17.03.2004 - 2 StR 44/04

    Beginn der Revisionsbegründungsfrist bei Zustellung eines unvollständigen Urteils

    Kleine Fehler schaden allerdings nicht, wenn der Zustellungsempfänger aus der Abschrift oder Ausfertigung den Inhalt der Urschrift genügend entnehmen kann (BGH NJW 1978, 60; siehe auch Beschluß vom 30. März 1994 - 3 StR 33/94).
  • OLG Hamm, 17.08.1995 - 2 Ss OWi 831/95
  • BGH, 14.10.1999 - V ZB 35/99

    Lauf der Berufungsfrist nach erneuter Zustellung des Urteils

  • BGH, 08.03.2023 - StB 6/23

    Frist der sofortigen Beschwerde (Wochenfrist; Bekanntmachung der Entscheidung bei

  • OVG Niedersachsen, 17.12.2002 - 11 LB 334/02

    Berufungsbegründungsfrist; Büropersonal; Fristenberechnung; Fristversäumnis;

  • OLG Koblenz, 22.11.2001 - 2 Ss 304/01

    Zustellung, Empfangsberechtigte, mehrere, dieselben

  • BGH, 08.03.2023 - StB 7/23

    Frist der sofortigen Beschwerde (Wochenfrist; Bekanntmachung der Entscheidung bei

  • OLG Koblenz, 15.02.2000 - 1 Ss 267/99

    Unrichtigkeit; Urteil; Ausfertigung; Abweichung; Schreibversehen; Zustellung;

  • BGH, 22.05.1986 - 4 StR 64/86

    Strafbarkeit wegen Betrugs - Anforderungen an die allgemeine Sachrüge -

  • BayObLG, 29.07.1986 - 1 ObOWi 142/86

    Niederlegung der Urteilsgründe in einer Urkunde ohne Rubrum und Formel

  • BGH, 05.02.1981 - 4 StR 13/81

    Umdeutung eines Wiedereinsetzungsgesuchs eines Beschwerdeführers in einen Antrag

  • BayObLG, 27.09.1982 - 1 ObOWi 259/82

    Urteilszustellung

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Rechtsprechung
   BGH, 05.07.1977 - 1 StR 284/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,821
BGH, 05.07.1977 - 1 StR 284/77 (https://dejure.org/1977,821)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1977 - 1 StR 284/77 (https://dejure.org/1977,821)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1977 - 1 StR 284/77 (https://dejure.org/1977,821)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit des Hinweises auf rechtsfolgenverschärfende Umstände - Gesetzliche Anordnung eines besonders schweren Falles als rechtsfolgenverschärfender Umstand - Sinngemäße Anwendung von § 265 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) bei Regelbeispielen - Würdigung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 1830
  • NJW 1978, 60 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70

    eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt

    Auszug aus BGH, 05.07.1977 - 1 StR 284/77
    Die Annahme eines besonders schweren Falles berührt lediglich den Strafausspruch (vgl. BGHSt 23, 254, 256 sowie BGH, Urteil vom 18. Februar 1976 - 2 StR 747/75).

    Daran ist ungeachtet dessen festzuhalten, daß die Strafsenate des Bundesgerichtshofs neuerdings im allgemeinen - entgegen BGHSt 23, 254, 257 - keine grundsätzlichen Einwendungen mehr dagegen erheben, daß das Vorliegen von besonders schweren Fällen auch im erkennenden Teil des Urteils zum Ausdruck gebracht wird (BGH, Urteil vom 6. Februar 1975 - 5 StR 614/74).

  • BGH, 18.02.1976 - 2 StR 747/75

    Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags auf Zeugenvernehmung wegen Ungeeignetheit der

    Auszug aus BGH, 05.07.1977 - 1 StR 284/77
    Die Annahme eines besonders schweren Falles berührt lediglich den Strafausspruch (vgl. BGHSt 23, 254, 256 sowie BGH, Urteil vom 18. Februar 1976 - 2 StR 747/75).
  • BGH, 13.03.1959 - 4 StR 29/59
    Auszug aus BGH, 05.07.1977 - 1 StR 284/77
    Nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs ist ein Hinweis auf neue rechtsfolgenverschärfende Umstände i.S. von § 265 Abs. 2 StPO nur notwendig, wenn die in Betracht kommende Erschwerung an gesetzlich benannte Umstände anknüpft, wenn also durch Hinzutritt eines weiteren Tatbestandsmerkmals ein neuer gesetzlicher Tatbestand entsteht oder eine anderweit gesetzlich festgelegte Strafschärfungsregelung angewandt werden soll (RG JW 1935, 2433 Nr. 10; RGSt 70, 358; 70, 304; BGH NJW 1959, 996 - MDR 1959, 507).
  • RG, 02.09.1936 - 10 TB 11/36

    Der Eingangssatz des deutsch-polnischen Abkommens über den Rechtshilfeverkehr in

    Auszug aus BGH, 05.07.1977 - 1 StR 284/77
    Nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs ist ein Hinweis auf neue rechtsfolgenverschärfende Umstände i.S. von § 265 Abs. 2 StPO nur notwendig, wenn die in Betracht kommende Erschwerung an gesetzlich benannte Umstände anknüpft, wenn also durch Hinzutritt eines weiteren Tatbestandsmerkmals ein neuer gesetzlicher Tatbestand entsteht oder eine anderweit gesetzlich festgelegte Strafschärfungsregelung angewandt werden soll (RG JW 1935, 2433 Nr. 10; RGSt 70, 358; 70, 304; BGH NJW 1959, 996 - MDR 1959, 507).
  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

    StGB ist auch dann nicht erforderlich, wenn das Gesetz Regelbeispiele und einen jeweils besonderen Strafrahmen vorsieht, wie etwa in § 213 und § 243 StGB (BGHSt 23, 254, 256; BGH, Urt. vom 27. Oktober 1976 - 2 StR 465/76); der Umstand, daß die Senate des Bundesgerichtshofs im allgemeinen Urteilssprüche nicht mehr beanstanden, die solche Strafzumessungsgründe nicht lediglich in die Liste der angewendeten Vorschriften, sondern in die Urteilsformel aufgenommen haben (BGH NJW 1977, 1830), steht dem nicht entgegen.
  • BGH, 30.10.1979 - 1 StR 570/79

    Rechtlicher Hinweis hinsichtlich der Strafbarkeit von neue in der

    Zwar hat er in einem Urteil vom 5. Juli 1977 - 1 StR 284/77 - (NJW 1977, 1830 Nr. 20) zum Ausdruck gebracht, daß er dazu neige, "die mit der Anführung von bloßen Regelbeispielen versehenen Rechtsfolgeänderungen" den "unbenannten Regelungen" gleichzustellen.

    Deshalb hält der Senat den Standpunkt, den er im Urteil vom 5. Juli 1977 - 1 StR 284/77 - (NJW a.a.O.) andeutete, für das Regelbeispiel des gewerbsmäßigen Handelns nicht aufrecht.

  • BGH, 08.05.1980 - 4 StR 172/80

    Festsetzung einer Geldbuße wegen Überschreitung der zulässigen

    Auch der sich anbahnenden Änderung seiner Rechtsprechung zur Hinweispflicht bei einem durch die Anführung von Regelbeispielen tatbestandsmäßig angereicherten besonders schweren Fall liegen ähnliche Erwägungen zugrunde (vgl. NJW 1977, 1830; Urteil vom 30. Oktober 1979 - 1 StR 570/79; vgl. auch Braunsteffer NJW 1978, 60).
  • BGH, 13.05.1982 - 3 StR 51/82

    Berechnung des Blutalkoholgehalts - Abgrenzung Diebstahl und unbefugte

    Denn dessen Voraussetzungen - Einschlagen des Pkw-Fensters, gewaltsames Überdrehen des Lenkradschlosses, Kurzschließen des Pkw - ergaben sich ohne weiteres aus dem äußeren, schon in der Anklage beschriebenen Sachverhalt, der Gegenstand der Hauptverhandlung war (vgl. BGH NJW 1977, 1830 und NJW 1980, 714; weitergehend Hürxthal in Karlsruher Kommentar, StPO § 265 Rdn. 14).
  • BGH, 21.12.1978 - 4 StR 618/78

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Eines Hinweises darauf, daß auch ein besonders schwerer Fall der Nötigung in Frage kommen könnte, bedurfte es, entgegen der Auffassung der Revision, nicht (BGH NJW 1977, 1830).
  • OLG Naumburg, 08.03.2023 - 1 ORbs 51/23

    Tatbezeichnung in der Urteilsformel bei Verurteilung wegen einer

    Unabhängig von der Frage, welchen Umfang der Urteilstenor haben muss, ist eine Berichtigung oder Ergänzung jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn die über das erforderliche Maß hinausgehenden Angaben im Urteilstenor unschädlich sind (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Januar 2022, 1 Rv 197/21; BGH, Urteil vom 05. Juli 1977, 1 StR 284/77, BeckRS 1977, 108243).
  • OLG Frankfurt, 23.11.1977 - 1 Ss 380/77

    Menge von Heroin; Notwendige Feststellungen; Gewicht des Rauschgifts; Qualität

    Die durch die bisherigen Feststellungen nicht getragene Annahme eines besonders schweren Falles nach § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetMG berührt lediglich den Strafausspruch (BGHSt 23, 254 [257]; BGH NJW 77, 1830).
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