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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.02.1978 - 2 WF 2/78   

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https://dejure.org/1978,2406
OLG Frankfurt, 23.02.1978 - 2 WF 2/78 (https://dejure.org/1978,2406)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.02.1978 - 2 WF 2/78 (https://dejure.org/1978,2406)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Februar 1978 - 2 WF 2/78 (https://dejure.org/1978,2406)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortsetzung der Ehe als Aufrechterhaltung des formellen ehelichen Bandes ; Vorliegen einer unzumutbaren Härte gemäß § 1565 Abs. 2 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 892
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 07.11.1977 - 15 WF 3781/77

    Scheidung; Scheidungsantrag; Jahresfrist; Getrenntleben; Unzumutbare Härte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.1978 - 2 WF 2/78
    Im gleichen Sinne als Aufrechterhaltung der Ehe dem formellen Bande nach trotz Getrenntlebens der Eheleute wird die Bestimmung offenbar auch vom OLG München (NJW 78, 49), OLG Köln (FamRZ 77, 717 und 78, 34), OLG Hamm (NJW 78, 168) und OLG Düsseldorf (FamRZ 78, 26 und 27) verstanden.

    Nach bisheriger Rechtsprechung zu § 48 EheG wurde ein "Getrenntleben" im Rechtssinne nur angenommen; wenn völlig separate Lebensbereiche geschaffen waren (vgl. Nachweise in der Entscheidung OLG Köln FamRZ 78 Seite 34, 35).

  • OLG München, 21.11.1977 - 26 WF 656/77
    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.1978 - 2 WF 2/78
    Im gleichen Sinne als Aufrechterhaltung der Ehe dem formellen Bande nach trotz Getrenntlebens der Eheleute wird die Bestimmung offenbar auch vom OLG München (NJW 78, 49), OLG Köln (FamRZ 77, 717 und 78, 34), OLG Hamm (NJW 78, 168) und OLG Düsseldorf (FamRZ 78, 26 und 27) verstanden.

    Nach Meinung des OLG München (NJW 78, 49 ff.) wird oft bereits dann, wenn feststeht, daß ein weiteres Festhalten am Eheband aus gravierenden Gründen schon jetzt auf Dauer unzumutbar ist, der Antragsteller auch nicht darauf verwiesen werden können, noch ein Jahr mit der Scheidung zu warten, vor allem dann, wenn sich aus den schwerwiegenden Umständen in der Person des arideren auch sichere Schlüsse auf den endgültigen Zerrüttungszustand der Ehe ziehen lassen.

  • OLG Hamm, 24.11.1977 - 2 WF 363/77

    Anforderungen an das getrennt zu lebende Jahr als Voraussetzung für eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.1978 - 2 WF 2/78
    Im gleichen Sinne als Aufrechterhaltung der Ehe dem formellen Bande nach trotz Getrenntlebens der Eheleute wird die Bestimmung offenbar auch vom OLG München (NJW 78, 49), OLG Köln (FamRZ 77, 717 und 78, 34), OLG Hamm (NJW 78, 168) und OLG Düsseldorf (FamRZ 78, 26 und 27) verstanden.
  • OLG Stuttgart, 22.12.1977 - 16 UF 22/77

    Vorzeitige Scheidung einer Ehe auf Grund einer unzumutbaren Härte für einen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.1978 - 2 WF 2/78
    Die Gegenmeinung, in der Rechtsprechung, soweit bisher ersichtlich, vor allem vertreten vom OLG Schleswig (NJW 78, 51) und OLG Stuttgart (NJW 78, 275), versteht demgegenüber unter "Fortsetzung der Ehe" die Fortsetzung der vollen ehelichen Lebensgemeinschaft.
  • OLG Köln, 20.09.1977 - 21 U 16/77

    Scheidungsvermutung; Ehegatten; Anwendbarkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.1978 - 2 WF 2/78
    Das OLG Düsseldorf (FamRZ 78, 25 und 26) stellt darauf ab, ob der Antragsteller durch die gravierenden Verhaltensweisen des Anderen in seiner ehelichen Gesinnung so schwer getroffen ist, daß es für ihn eine Zumutung bedeute, auch nur noch im äußeren Bande verheiratet zu sein Nach Auffassung des Senats kann in dieser Frage nicht allein auf das subjektive Unzumutbarkeitsempfinden des verletzten Ehegatten abgestellt werden.
  • OLG Schleswig, 01.11.1977 - 10 WF 117/77
    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.1978 - 2 WF 2/78
    Die Gegenmeinung, in der Rechtsprechung, soweit bisher ersichtlich, vor allem vertreten vom OLG Schleswig (NJW 78, 51) und OLG Stuttgart (NJW 78, 275), versteht demgegenüber unter "Fortsetzung der Ehe" die Fortsetzung der vollen ehelichen Lebensgemeinschaft.
  • OLG Frankfurt, 27.09.1977 - 2 WF 44/77

    Fortsetzung einer Ehe als unzumutbare Härte; Beibehaltung des formalen Bands der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.1978 - 2 WF 2/78
    Der Senat hat sich bereits in seiner Entscheidung vom 27.9.1977 (NJW 78, Seite 169) auf den Standpunkt gestellt, daß auf Grund des offensichtlichen Ausnahmecharakters der Vorschrift und aus ihrem Zusammenhang mit § 1565 Abs. 1 BGB mit "Fortsetzung der Ehe" in diesen Sinne nur die Aufrechterhaltung des formellen ehelichen Bandes bis zum Ablauf eines Trennungsjahres verstanden werden kann, wenn sich das in § 1565 Abs. 2 offenbar vorausgesetzte Scheitern der Ehe auch nach außen hin genügend objektiviert hat.
  • OLG Hamm, 26.03.1979 - 3 WF 9/79

    Fortsetzung einer Ehe als unzumutbare Härte; Pflicht zur regelmäßigen

    Denn diese Auslegung des § 1565 Abs. 2 BGB, die von der überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung mit dem Wortlaut und der Systematik der gesetzlichen Vorschrift begründet wird, (so insbesondere OLG Düsseldorf, FamRZ 1977, 804/805; OLG Frankfurt, NJW 1978, 892), berücksichtigt zu wenig deren Sinn und Zweck im Zusammenhang mit § 1566 BGB.
  • OLG Brandenburg, 05.10.1994 - 9 WF 124/94

    Beurteilung einer stationären pychiatrischen Behandlung als nicht unzumutbare

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  • OLG Köln, 03.06.1982 - 25 UF 220/81

    Getrenntleben durch Verlassen des ehelichen Schlafzimmers und Fortführung des

    Bei letzterer handelt es sich um einen äußeren, für einen objektiven Beurteiler bewertbaren tatsächlichen Zustand (BGH FamRZ 1978, 671), der nach der Konzeption des 1. EheRG und seiner Bewertung der Trennung für das materielle Scheidungsrecht unerläßliche Voraussetzung für das Fundament der zur Beurteilung des Scheiterns einer Ehe erforderlichen Prognose ist (vgl. dazu auch OLG Schleswig FamRZ 77,t 805; OLG Frankfurt NJW 78, 892, 893; OLG Hamm FamRZ 79, 511, 512; Brüggemann FamRZ 78, 95, Schwab FamRZ 79, 19, 20; Münchener Kommentar - Ergänzungsband - Wolf § 1565 Rdn. 73).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.03.1978 - 1 UF 259/77   

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https://dejure.org/1978,2358
OLG Frankfurt, 13.03.1978 - 1 UF 259/77 (https://dejure.org/1978,2358)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.03.1978 - 1 UF 259/77 (https://dejure.org/1978,2358)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. März 1978 - 1 UF 259/77 (https://dejure.org/1978,2358)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 1344 (Ls.)
  • NJW 1978, 892
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