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   BAG, 07.12.1978 - 2 AZR 155/77   

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BAG, 07.12.1978 - 2 AZR 155/77 (https://dejure.org/1978,36)
BAG, Entscheidung vom 07.12.1978 - 2 AZR 155/77 (https://dejure.org/1978,36)
BAG, Entscheidung vom 07. Dezember 1978 - 2 AZR 155/77 (https://dejure.org/1978,36)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Innerbetriebliche Gründe - Außerbetriebliche Gründe - Rationalisierungsmaßnahmen - Einschränkung der Produktion - Arbeitsmangel - Umsatzrückgang - Gewinnrückgang - Weiterbeschäftigung des gekündigten Arbeitnehmers - ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 31, 157
  • NJW 1979, 1902
  • MDR 1979, 610
  • DB 1979, 650
 
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Wird zitiert von ... (222)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 25.06.1964 - 2 AZR 382/63

    Personenbedingte Kündigung - Verhaltensbedingte Kündigung - Betriebsbedingte

    Auszug aus BAG, 07.12.1978 - 2 AZR 155/77
    Ein Umsatzrückgang kann dann eine betriebsbedingte Kündigung rechtfertigen, wenn dadurch der Arbeitsanfall so zurückgeht, daß für einen oder mehrere Arbeitnehmer das Bedürfnis zur Weiterbeschäftigung entfällt (vgl. BAG 16, 154 [1373 = AP Nr. 14 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung und Schmidt, aaO, Abschn. C II).

    Bei außerbetrieblichen Gründen ist darüber hinaus zu prüfen, ob Kündigungen nicht durch andere innerbetriebliche Maßnahmen (insbesondere Arbeitsstockung) vermieden werden können (vgl. BAG AP Nr. 19 zu § 1 KSchG und BAG 16, 134 = AP Nr. 14 zu § 1 KSchG Betriebs bedingte Kündigung).

  • BAG, 21.02.1957 - 2 AZR 410/54

    Kündigung - Sachlich gerechtfertigtes Verlangen - Übrige Belegschaftsangehörige -

    Auszug aus BAG, 07.12.1978 - 2 AZR 155/77
    b) Die organisatorischen Maßnahmen, die der Arbeitgeber trifft, um seinen Betrieb dem Umsatzrückgang oder der verschlechterten Ertragslage anzupassen, sind nicht auf ihre Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit, wohl aber daraufhin nachzuprüfen, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich sind (vgl. BAG AP Nr. 22 zu § 1 KSchG Betriebs bedingte Kündigung [zu I 2 b der Gründe] und AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung [zu 3 d der Gründe]).

    Vom Gericht voll nachzuprüfen ist dagegen immer, ob die zur Begründung dringender betrieblicher Erfordernisse angeführten innerbetrieblichen oder außerbetrieblichen Gründe (z.B. Einschränkung der Produktion, Arbeitsmangel oder bestimmte Rationalisierungsmaßnahmen) tatsächlich vor liegen und wie sich diese Umstände im betrieblichen Bereich auswirken, d.h. in welchem Umfang dadurch Arbeitsplätze ganz oder teilweise wegfallen (vgl. Herschel, Anmerkung zu BAG AP r. 14 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; Meisel, Anmerkung zu BAG AP Nr. 22 zu § 1 KSchG Betriebs bedingte Kündigung; Schmidt, aaO, Abschn. B II und C II und Stahlhacke, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 3- Aufl., S. 13o f. [Rz 311 - 314]).

  • BAG, 01.07.1976 - 2 AZR 322/75

    Betriebsbedingte Kündigung - Rationalisierung - Schließung einer

    Auszug aus BAG, 07.12.1978 - 2 AZR 155/77
    Da die Beklagte nicht im einzelnen genau dargelegt hat, wie sich der Umsatzrückgang auf den Arbeitsanfall in ihrem Betrieb insgesamt und insbesondere im Konstruktionsbüro ausgewirkt hat, kann sie sich nicht auf das Urteil des Senats vom 1. Juli 1976 - 2 AZR 322/75 - (demnächst AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung) berufen.
  • BAG, 12.12.1968 - 1 AZR 102/68

    Kündigung - Betriebsbedingte Gründe - Zurückziehen der Kündigung - Betriebliche

    Auszug aus BAG, 07.12.1978 - 2 AZR 155/77
    Diese außerbetrieblichen Umstände können aber eine betriebsbedingte Kündigung dann rechtfertigen, wenn sie der Arbeitgeber zum Anlaß nimmt, zum Zwecke der Kostenersparnis durch Bationalisierungsmaßnahmen innerbetriebliche Veränderungen durchzuführen durch die die Zahl der Arbeitsplätze verringert wird, oder wenn für den Arbeitgeber keine Möglichkeit besteht, durch andere Maßnahmen als durch eine Inderung der Vertragsbedingungen des Arbeitnehmers die Kosten zu senken (vgl. BAG 21, 248 [2553 AP Nr. 2o zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung und Schmidt aaO, Abschn. C II).
  • BAG, 26.06.1975 - 2 AZR 499/74

    Arbeitsverhältnis: Rationalisierungskündigung

    Auszug aus BAG, 07.12.1978 - 2 AZR 155/77
    b) Die organisatorischen Maßnahmen, die der Arbeitgeber trifft, um seinen Betrieb dem Umsatzrückgang oder der verschlechterten Ertragslage anzupassen, sind nicht auf ihre Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit, wohl aber daraufhin nachzuprüfen, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich sind (vgl. BAG AP Nr. 22 zu § 1 KSchG Betriebs bedingte Kündigung [zu I 2 b der Gründe] und AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung [zu 3 d der Gründe]).
  • BAG, 22.11.1973 - 2 AZR 543/72

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungspflicht - Anderweitige Unterbringung

    Auszug aus BAG, 07.12.1978 - 2 AZR 155/77
    Dabei hängt der Umfang der Darlegungslast davon ab, wie sich der gekündigte Arbeitnehmer auf die Begründung der Kündigung ein läßt (vgl. BAG AP Nr. 22 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung [zu I 3 b der Gründe]).
  • BAG, 08.11.1956 - 2 AZR 302/54

    Arbeitsverhältnis: Kündigung wegen Arbeitsmangels

    Auszug aus BAG, 07.12.1978 - 2 AZR 155/77
    Bei außerbetrieblichen Gründen ist darüber hinaus zu prüfen, ob Kündigungen nicht durch andere innerbetriebliche Maßnahmen (insbesondere Arbeitsstockung) vermieden werden können (vgl. BAG AP Nr. 19 zu § 1 KSchG und BAG 16, 134 = AP Nr. 14 zu § 1 KSchG Betriebs bedingte Kündigung).
  • BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 1037/06

    Betriebsbedingte Kündigung

    Dagegen ist die Unternehmerentscheidung selbst nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist (Senat 7. Dezember 1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157, zu II 1 b der Gründe; 9. Mai 1996 - 2 AZR 438/95 - BAGE 83, 127, zu B I 2 a der Gründe).
  • ArbG Berlin, 16.10.2015 - 28 Ca 9065/15

    Betriebliches Eingliederungsmanagement - Wiedereingliederung durch organisierten

    angedeutet schon in BAG 12.12.1968 - 1 AZR 102/68 - BAGE 21, 248 = AP § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 20 [2.], wonach eine Kündigung nur dann sozial gerechtfertigt sei, wenn für den Arbeitgeber "keine Möglichkeit" bestehe, durch "andere Maßnahmen als eine Kündigung der betrieblichen Lage Rechnung zu tragen"; wie zitiert sodann seit BAG 7, 12.1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157 = AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 6 [II.1 a.]: "Diese betrieblichen Erfordernisse müssen 'dringend' sein und eine Kündigung im Interesse des Betriebes notwendig machen.
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. u. a. Urteile vom 7. Dezember 1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157 = AP Nr. 6, aaO; vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 212/85 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 und vom 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61 = AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung) können sich betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG aus innerbetrieblichen Umständen (Unternehmerentscheidungen wie z. B. Rationalisierungsmaßnahmen, Umstellung oder Einschränkung der Produktion) oder durch außerbetriebliche Gründe (z. B. Auftragsmangel oder Umsatzrückgang) ergeben.

    Der Vortrag des Arbeitgebers muß erkennen lassen, ob durch eine innerbetriebliche Maßnahme oder durch einen außerbetrieblichen Anlaß das Bedürfnis an der Tätigkeit des gekündigten Arbeitnehmers wegfällt (BAGE 31, 157 = AP Nr. 6, aaO sowie Senatsurteil vom 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP Nr. 24, aaO).

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