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   BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78   

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https://dejure.org/1979,33
BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78 (https://dejure.org/1979,33)
BVerfG, Entscheidung vom 13.06.1979 - 1 BvL 97/78 (https://dejure.org/1979,33)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Juni 1979 - 1 BvL 97/78 (https://dejure.org/1979,33)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 3 I; GKG § 58 II; GKG § 49 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im Vergleichsweg übernommenen Kosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 51, 295
  • NJW 1979, 2608
  • VersR 1980, 200
  • Rpfleger 1979, 372
 
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Wird zitiert von ... (234)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78
    Soweit hierin für den Unbemittelten eine tatsächliche Erschwerung des Zugangs zu den Gerichten liegt, handelt es sich nicht um eine Ungleichbehandlung im Rechtssinne (BVerfGE 10, 264 [270 f.]).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78
    Ob er dabei die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen hat, hat das Bundesverfassungsgericht nicht zu prüfen (BVerfGE 1, 14 [52]; 38, 154 [166] m.w.N.) Im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit ist der Gesetzgeber namentlich weitgehend frei in der Abgrenzung des begünstigten Personenkreises; die Abgrenzung ist mit dem Gleichheitssatz vereinbar, wenn vernünftige Gründe für sie bestehen und der Gesetzgeber willkürliche Privilegierungen und Diskriminierungen vermeidet (BVerfGE 29, 337 [339] m.w.N.).
  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78
    Zwar gebietet Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. dem Sozialstaatsprinzip eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten im Bereich des Rechtsschutzes (BVerfGE 9, 124 [131]).
  • BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54

    Abgeordneten-Entschädigung

    Auszug aus BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78
    Nach Art. 3 Abs. 1 GG ist der Gesetzgeber gehalten, wesentlich Gleiches nicht willkürlich ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 4, 144 [155]; st.Rspr.).
  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

    Auszug aus BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78
    Das Bundesverfassungsgericht kann nur die Überschreitung äußerster Grenzen beanstanden und dem Gesetzgeber erst entgegentreten, wenn sich für eine von ihm getroffene Differenzierung in keiner Hinsicht sachlich einleuchtende Gründe aufweisen lassen, so daß die Regelung als willkürlich beurteilt werden müßte (vgl. BVerfGE 47, 109 [124] m.w.N.).
  • BVerfG, 05.11.1974 - 2 BvL 6/71

    Wehrdienstopfer

    Auszug aus BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78
    Ob er dabei die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen hat, hat das Bundesverfassungsgericht nicht zu prüfen (BVerfGE 1, 14 [52]; 38, 154 [166] m.w.N.) Im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit ist der Gesetzgeber namentlich weitgehend frei in der Abgrenzung des begünstigten Personenkreises; die Abgrenzung ist mit dem Gleichheitssatz vereinbar, wenn vernünftige Gründe für sie bestehen und der Gesetzgeber willkürliche Privilegierungen und Diskriminierungen vermeidet (BVerfGE 29, 337 [339] m.w.N.).
  • BVerfG, 08.12.1970 - 1 BvR 104/70

    Verfassungsmäßigkeit der Aufwertungsausgleichsgesetzes

    Auszug aus BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78
    Ob er dabei die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen hat, hat das Bundesverfassungsgericht nicht zu prüfen (BVerfGE 1, 14 [52]; 38, 154 [166] m.w.N.) Im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit ist der Gesetzgeber namentlich weitgehend frei in der Abgrenzung des begünstigten Personenkreises; die Abgrenzung ist mit dem Gleichheitssatz vereinbar, wenn vernünftige Gründe für sie bestehen und der Gesetzgeber willkürliche Privilegierungen und Diskriminierungen vermeidet (BVerfGE 29, 337 [339] m.w.N.).
  • BVerfG, 11.05.2009 - 1 BvR 1517/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Beratungshilfe erfolgreich

    Das Bundesverfassungsgericht hat aus dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) und dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) das Gebot einer "weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten im Bereich des Rechtsschutzes" abgeleitet (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 56, 139 ; 63, 380 ) und diese Forderung des weiteren mit dem Rechtsstaatsgrundsatz (Art. 20 Abs. 3 GG) begründet (vgl. BVerfGE 81, 347 ).
  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06

    Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem

    a) Das Bundesverfassungsgericht hat schon sehr früh aus dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) und dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) die Forderung nach einer "weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten im Bereich des Rechtsschutzes" abgeleitet (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 56, 139 ; 63, 380 ).

    Er muss einem solchen Bemittelten gleichgestellt werden, der seine Aussichten vernünftig abwägt und dabei auch sein Kostenrisiko berücksichtigt (vgl. BVerfGE 51, 295 ; 81, 347 ).

  • BVerfG, 28.10.2019 - 2 BvR 1813/18

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von

    Die für die Entscheidung des Falls maßgeblichen verfassungsrechtlichen Grundsätze sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 22, 83 ; 47, 182 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ; 81, 347 ; 86, 133 ; BVerfGK 18, 83 ).

    a) Das Recht auf effektiven und gleichen Rechtsschutz gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ; 81, 347 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Juli 2016 - 2 BvR 2231/13 -, Rn. 10; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Dezember 2018 - 2 BvR 1122/18, 2 BvR 1222/18, 2 BvR 1583/18 -, Rn. 10).

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