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BGH, 13.02.1981 - V ZR 25/80 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechtsmangel - Überbau - Bebauung - Grundstückskauf - Sachmangel
Papierfundstellen
- NJW 1981, 1362
- MDR 1981, 659
- BauR 1981, 499
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 26.11.1971 - V ZR 11/70
Überbaurente
Auszug aus BGH, 13.02.1981 - V ZR 25/80
Ein etwaiger Anspruch auf Überbaurente (§§ 912 Abs. 2, 913 Abs. 1 BGB) würde zwar Schadensersatzansprüchen im Verhältnis der an dem Überbau beteiligten Grundstückseigentümer entgegenstehen (vgl. Senatsurteil BGHZ 57, 304, 308/309).Die Überbaurente soll dagegen nur den Nutzungsverlust ausgleichen, den der Eigentümer des überbauten Grundstücks erleidet, wobei der Verkehrswert der überbauten Fläche zur Zeit der Grenzüberschreitung maßgebend ist (vgl. BGHZ 57, 304, 306 ff; 65, 395, 397/398).
- BGH, 18.11.1977 - V ZR 172/76
§ 419 BGB im Verhältnis des Übergebers zum Übernehmer
Auszug aus BGH, 13.02.1981 - V ZR 25/80
Ein solcher kann sich auch aus rechtlichen Beziehungen der Sache zur Umwelt ergeben (vgl. Senatsurteile BGHZ 67, 134 und 70, 47, 49/50 m.w.N.). - BGH, 09.07.1976 - V ZR 256/75
Wohnungsbindung als Rechtsmangel
Auszug aus BGH, 13.02.1981 - V ZR 25/80
Ein solcher kann sich auch aus rechtlichen Beziehungen der Sache zur Umwelt ergeben (vgl. Senatsurteile BGHZ 67, 134 und 70, 47, 49/50 m.w.N.). - BGH, 19.12.1975 - V ZR 25/74
Bemessung einer Überbaurente
Auszug aus BGH, 13.02.1981 - V ZR 25/80
Die Überbaurente soll dagegen nur den Nutzungsverlust ausgleichen, den der Eigentümer des überbauten Grundstücks erleidet, wobei der Verkehrswert der überbauten Fläche zur Zeit der Grenzüberschreitung maßgebend ist (vgl. BGHZ 57, 304, 306 ff; 65, 395, 397/398). - RG, 30.03.1939 - V 121/38
Wie sind die Rechtsverhältnisse an einem Gebäude zu beurteilen, wenn der …
- OLG Koblenz, 14.06.2007 - 5 U 37/07
Gewährleistungsansprüche gegen den Grundstücksverkäufer wegen eines auf das …
In der Belastung der Kläger mit der Überbau-Rente liegt nämlich ein Rechtsmangel (OLG-R Hamm 2001, 135; zur Abgrenzung von einem Sachmangel vgl. BGH MDR 1981, 659). - BGH, 20.12.1996 - V ZR 277/95
Geltendmachung der Einrede des nicht erfüllten Vertrages im Falle anfänglichen …
Die Fallgestaltung läßt sich auch nicht mit der des Senatsurteils vom 13. Februar 1981 (V ZR 25/80, NJW 1981, 1362) vergleichen, denn es geht nicht um nachbarrechtliche Beschränkungen des Grabengrundstücks, so~dern um das fehlende Eigentum der Beklagten. - LG Lübeck, 15.05.2023 - 10 O 315/21
Maklervertrag: Haftung eines Immobilienmakler bei Unkenntlichmachung eines …
Die Überbaurente soll dagegen nur den Nutzungsverlust ausgleichen, den der Eigentümer des überbauten Grundstücks erleidet, wobei der Verkehrswert der überbauten Fläche zur Zeit der Grenzüberschreitung maßgebend ist (BGH, Urteil vom 13. Februar 1981 - V ZR 25/80 -, NJW 1981, 1362 f., juris Rn. 12). - OLG Koblenz, 12.11.2014 - 1 W 517/14
Nachbar verlangt Überbaubeseitigung: Bis wann haftet der Grundstücksverkäufer?
Einer Auseinandersetzung mit diesen Erwägungen bedarf es indessen nicht; im Besonderen gewinnt auch die Frage nach dem Vorliegen eines Rechtsmangels i. S. d. § 435 Satz 1 BGB beim - gleichsam aktiv - "überbauenden" Kaufgrundstück (bejahend für den Fall der Belastung mit einer Überbaurente OLG Hamm OLGR 2001, 135 f.; OLG Koblenz MDR 2008, 69 Tz. 8; demgegenüber verneinend für den Fall des - gleichsam passiv - "überbauten" Kaufgrundstücks BGH NJW 1981, 1362 f.;… Faust in: Bamberger/Roth, BGB, 3. Auflage 2012, § 435 Rn. 16; zur Abgrenzung Rechts-/Sachmangel vgl. BGH NJW 2000, 803 Tz. 6) vorliegend keine Entscheidungsrelevanz. - OLG Hamm, 17.08.2000 - 22 U 199/99
Rechtsmangel bei Grundstücksbelastung - Überbaurente
Aus der Entscheidung des BGH (NJW 1981, 1362) folgt nichts anderes.