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   BGH, 19.06.1980 - III ZR 182/78   

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https://dejure.org/1980,652
BGH, 19.06.1980 - III ZR 182/78 (https://dejure.org/1980,652)
BGH, Entscheidung vom 19.06.1980 - III ZR 182/78 (https://dejure.org/1980,652)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 1980 - III ZR 182/78 (https://dejure.org/1980,652)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wertminderung des Eigentums durch die Verbreiterung des Bahndammes - Anspruch auf Entschädigung für die Wertminderung des Resteigentums nach Verkauf eines Grundstücksteils an die Deutsche Bahn - Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Vermessung der Grundstücksteile

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 219
  • MDR 1981, 121
  • WM 1980, 1258
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (10)

  • RG, 18.01.1910 - VII 203/09

    Vereinbarung über Enteignungsentschädigung.

    Auszug aus BGH, 19.06.1980 - III ZR 182/78
    Deshalb kann - entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts - der in § 6 des Vertrages ausgesprochenen Abfindungserklärung des Klägers nicht die Bedeutung beigemessen werden, daß diese auch alle die durch Abweichung von der ursprünglichen Planung hervorgerufenen besonderen Schäden umfaßt habe (vgl. RGZ 72, 359 f.).

    Es ist nicht sicher, daß auch solche (weiteren) Schäden in der vereinbarten Entschädigung ihre Deckung finden sollten (vgl. RGZ 72, 359, 360/1).

  • BGH, 05.04.1973 - III ZR 67/72

    Zinshöhe bei Enteignung

    Auszug aus BGH, 19.06.1980 - III ZR 182/78
    Dieser Betrag wäre grundsätzlich seit diesem Zeitpunkt (in Anlehnung an § 4 des Kaufvertrages und in Abweichung von § 36 Abs. 2 PrEnteigG, s. BGHZ 60, 337) mit 5 % jährlich zu verzinsen.
  • BGH, 14.10.1977 - V ZR 253/74

    Nebenpflicht zur Übernahme einer Baulast - Umfang einer Baulastübernahme -

    Auszug aus BGH, 19.06.1980 - III ZR 182/78
    Bei einer erforderlichen Ergänzung des Vertragsinhalts ist darauf abzustellen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie den von ihnen nicht geregelten Fall bedacht hätten (vgl. BGHZ 9, 273, 277 [BGH 22.04.1953 - II ZR 143/52]; BGH VersR 1972, 1041, 1142; WM 1972, 888/9; 1974, 75; 1976, 251, 253; NJW 1978, 695 [BGH 14.10.1977 - V ZR 253/74]).
  • BGH, 04.05.1972 - VII ZR 187/70

    Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung - Nichterreichen eines vereinbarten

    Auszug aus BGH, 19.06.1980 - III ZR 182/78
    Bei einer erforderlichen Ergänzung des Vertragsinhalts ist darauf abzustellen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie den von ihnen nicht geregelten Fall bedacht hätten (vgl. BGHZ 9, 273, 277 [BGH 22.04.1953 - II ZR 143/52]; BGH VersR 1972, 1041, 1142; WM 1972, 888/9; 1974, 75; 1976, 251, 253; NJW 1978, 695 [BGH 14.10.1977 - V ZR 253/74]).
  • BGH, 20.11.1975 - III ZR 112/73

    Voraussetzungen ergänzender Vertragsauslegung

    Auszug aus BGH, 19.06.1980 - III ZR 182/78
    Bei einer erforderlichen Ergänzung des Vertragsinhalts ist darauf abzustellen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie den von ihnen nicht geregelten Fall bedacht hätten (vgl. BGHZ 9, 273, 277 [BGH 22.04.1953 - II ZR 143/52]; BGH VersR 1972, 1041, 1142; WM 1972, 888/9; 1974, 75; 1976, 251, 253; NJW 1978, 695 [BGH 14.10.1977 - V ZR 253/74]).
  • BGH, 10.11.1977 - III ZR 157/75

    Enteignende Wirkung verkehrsregelnder Maßnahmen

    Auszug aus BGH, 19.06.1980 - III ZR 182/78
    Es kann beim derzeitigen Stande des Verfahrens nicht ausgeschlossen werden, daß dem Kläger eine Entschädigung zuzusprechen ist, soweit die Beeinträchtigungen das von den Parteien (als Vertragsgrundlage) angenommene Maß überschritten haben (vgl. dazu das Senatsurteil zu BGHZ 70, 212, vollständig abgedruckt in WM 1978, 92).
  • BGH, 14.07.1977 - III ZR 41/75

    Erreichen einer Wertminderung durch die Verringerung des Grundbesitzes - Schutz

    Auszug aus BGH, 19.06.1980 - III ZR 182/78
    Weiter müßte der Kläger für eine infolge der "Abtrennung" der 335 qm eingetretene Wertminderung der Restfläche des Flurstücks 1985 entschädigt werden (§ 8 Abs. 2 PrEnteigG; vgl. BGH WM 1977, 1149).
  • BGH, 22.04.1953 - II ZR 143/52

    Voraussetzungen der ergänzenden Vertragsauslegung

    Auszug aus BGH, 19.06.1980 - III ZR 182/78
    Bei einer erforderlichen Ergänzung des Vertragsinhalts ist darauf abzustellen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie den von ihnen nicht geregelten Fall bedacht hätten (vgl. BGHZ 9, 273, 277 [BGH 22.04.1953 - II ZR 143/52]; BGH VersR 1972, 1041, 1142; WM 1972, 888/9; 1974, 75; 1976, 251, 253; NJW 1978, 695 [BGH 14.10.1977 - V ZR 253/74]).
  • BGH, 29.03.1976 - III ZR 92/74

    Streit über die Höhe der Enteignungsentschädigung für ein Grundstück - Anrechnung

    Auszug aus BGH, 19.06.1980 - III ZR 182/78
    In diesem Zusammenhang kann gegebenenfalls auch zu prüfen sein, ob der Zahlung von 30.000 DM auf die in dieser Sache zu erwartende Entschädigung im Oktober 1972 eine sog. preisfixierende Wirkung zukommt (vgl. BGH WM 1976, 720).
  • RG, 27.06.1940 - V 205/39

    1. Kann ein Nießbrauch an einem einzelnen Stockwerk eines Hauses bestellt werden?

    Auszug aus BGH, 19.06.1980 - III ZR 182/78
    Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Parteien diesen Punkt offengelassen haben: Ob sie bewußt auf eine ins einzelne gehende Regelung verzichtet haben, ob die "Lücke" von Anfang an bestanden hat oder ob sie sich erst nachträglich als Folge des weiteren Verlaufs der Dinge ergeben hat (vgl. RGZ 164, 196, 202).
  • OLG Stuttgart, 26.03.2020 - 2 U 82/19

    Eigentumsrechte an Fernwärmeversorgungsanlagen nach Beendigung des

    Bei einer erforderlichen Ergänzung des Vertragsinhalts ist darauf abzustellen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie den von ihnen nicht geregelten Fall bedacht hätten (BGH, Urteil vom 19. Juni 1980 - III ZR 182/78, juris Rn. 36; BGH, Urteil vom 24. Januar 2008 - III ZR 79/07, juris Rn. 15).
  • BGH, 02.04.2004 - V ZR 267/03

    Vorausetzungen eines bodenrechtlichen Ausgleichsanspruchs bei Vereinbarung eines

    Eine Regelungslücke, die auf dem Wege ergänzender Vertragsauslegung zu schließen ist, kann sich auch erst nachträglich ergeben (BGH, Urt. v. 19. Juni 1980, III ZR 182/78, NJW 1981, 219, 220) und auf einer Änderung der rechtlichen Verhältnisse beruhen (BGHZ 25, 282, 285).
  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 695/08

    Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze - ergänzende Auslegung

    Dabei ist gleichgültig, ob diese Lücke von Anfang an bestanden hat oder erst nachträglich entstanden ist (BGH 19. Juni 1980 - III ZR 182/78 - NJW 1981, 219, 220).
  • BGH, 29.04.1982 - III ZR 154/80

    Enteignung; Rückübereignung; Ergänzende Auslegung; Drohende Enteignung;

    Bei einer erforderlichen Ergänzung des Vertragsinhalts ist darauf abzustellen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie den von ihnen nicht geregelten Fall bedacht hätten (Senat, WM 1980, 1258 m. w. Nachw.).
  • BGH, 14.11.2003 - V ZR 346/02

    Rechte des Käufers nach Erlöschen der Baugenehmigung und Rückzahlung der

    Die Lücke muß zwar nicht von Anfang an bestanden haben, sie kann auch, was hier allein in Frage kommen könnte, infolge nachträglicher Umstände eingetreten sein (BGH, Urteil vom 19. Juni 1980, III ZR 182/78, NJW 1981, 219, 220).
  • BGH, 14.03.1997 - V ZR 9/96

    Rückübertragung eines zur Abwendung einer Enteignung verkauften Grundstücks nach

    Die von der Revision angezogenen Entscheidungen des III. Zivilsenats vom 19. Juni 1980, III ZR 182/78 (NJW 1981, 219, 221 unter Nr. 6) und vom 4. Mai 1972, III ZR 111/70 (WM 1972, 890 unter Nr. 3) stehen dem nicht entgegen.
  • OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 37/10

    Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine

    Eine weiter gehende Schlussfolgerung ist - anders als der Kläger unter Hinweis auf BGH, NJW 1981, 219 (die Entscheidung betrifft die ergänzende Auslegung, dazu siehe sogleich) meint - auch nicht dadurch veranlasst, dass in Ziff.1 der Preisangleichungsklausel von "Entschädigungshöhe" die Rede ist (Klageschrift S.18, Bl. 18 d.A.).

    Bei der damit erforderlichen Ergänzung des Vertragsinhalts ist darauf abzustellen, was die Vertragsparteien im Rahmen einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie eine Vereinbarung zu dem von ihnen nicht geregelten Fall hätten treffen wollen ("hypothetischer Parteiwille", Backmann in: jurisPK-BGB, 6. Aufl. 2012, § 157 BGB, Rd.30; siehe auch BGH, NJW 1981, 219).

  • OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 38/10

    Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine

    Eine weiter gehende Schlussfolgerung ist - anders als die Kläger unter Hinweis auf BGH, NJW 1981, 219 (die Entscheidung betrifft die ergänzende Auslegung, dazu siehe sogleich) meinen - auch nicht dadurch veranlasst, dass in Ziff.1 der Preisangleichungsklausel von "Entschädigungshöhe" die Rede ist (Klageschrift S.12, Bl. 12 d.A.).

    Bei der damit erforderlichen Ergänzung des Vertragsinhalts ist darauf abzustellen, was die Vertragsparteien im Rahmen einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie eine Vereinbarung zu dem von ihnen nicht geregelten Fall hätten treffen wollen ("hypothetischer Parteiwille", Backmann in: jurisPK-BGB, 6. Aufl. 2012, § 157 BGB, Rd.30; siehe auch BGH, NJW 1981, 219).

  • BGH, 06.07.1989 - III ZR 35/88

    Ansprüche des Landes wegen des Anschlusses eines aufgrund eines

    Bei einer erforderlichen Ergänzung des Vertragsinhalts ist darauf abzustellen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie den von ihnen nicht geregelten Fall bedacht hätten (Senatsurteile vom 20. November 1975 - III ZR 112/73 = WM 1976, 251 und vom 19. Juni 1980 - III ZR 182/78 = WM 1980, 1258/59).
  • OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 40/10

    Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine

    Bei der damit erforderlichen Ergänzung des Vertragsinhalts ist darauf abzustellen, was die Vertragsparteien im Rahmen einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie eine Vereinbarung zu dem von ihnen nicht geregelten Fall hätten treffen wollen ("hypothetischer Parteiwille", Backmann in: jurisPK-BGB, 6. Aufl. 2012, § 157 BGB, Rd.30; siehe auch BGH, NJW 1981, 219).
  • BGH, 16.01.1987 - V ZR 242/85

    Private Erschließungskosten - Grundstückskaufvertrag

  • OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 1/11

    Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine

  • OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 10/11

    Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine

  • LAG Niedersachsen, 06.07.2007 - 3 Sa 1790/06

    Anspruch auf eine Einmalzahlung gem. des Tarifvertrages über Einmalzahlungen für

  • OLG Koblenz, 21.09.1999 - 3 U 1400/98

    Anspruch auf Unterlassung einer Rodung; Verpflichtung des Pächters zur

  • OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 41/10

    Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine

  • BGH, 25.03.1982 - III ZR 159/80

    Schließung eines Abwasserbeseitigungsvertrages durch schlüssiges Verhalten -

  • LAG Niedersachsen, 06.07.2007 - 3 Sa 1791/06

    Arbeitsvertragliche Formulierung, die die Vergütung "in Anlehnung" an eine

  • OLG Brandenburg, 28.03.2007 - 4 U 188/06

    Rangrücktrittsvereinbarung: Ergänzende Vertragsauslegung hinsichtlich einer

  • OLG Brandenburg, 27.05.2010 - 5 U 164/08

    Zum Anspruch auf Ersatz von verzögerungsbedingten Mehraufwendungen wegen

  • LAG Niedersachsen, 06.07.2007 - 3 Sa 1792/06

    Arbeitsvertragliche Formulierung, die die Vergütung "in Anlehnung" an eine

  • ArbG Frankfurt/Main, 28.07.2010 - 2 Ca 10860/09

    Gespaltene Rentenformel; ergänzende Vertragsauslegung

  • BGH, 22.02.1989 - III ZR 27/88

    Auslegung von Verträgen als bürgerlich-rechtliche Gestattungsverträge -

  • LG Koblenz, 31.01.2002 - 1 HO 92/01

    Erneuerbare-Energien-Gesetz und Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz

  • ArbG Frankfurt/Main, 28.07.2010 - 2 Ca 10994/09

    Gespaltene Rentenformel, ergänzende Vertragsauslegung

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