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   BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 660/80   

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https://dejure.org/1981,1173
BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 660/80 (https://dejure.org/1981,1173)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1981 - IVb ZB 660/80 (https://dejure.org/1981,1173)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1981 - IVb ZB 660/80 (https://dejure.org/1981,1173)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beurteilung von Inhalt und Tragweite eines gegenüber dem Gericht erklärten Rechtsmittelverzichts - Auslegung der Verzichtserklärung bei objektiver Betrachtung - Bedeutung der Auffassung der Verzichtserklärung durch die Verfahrensbeteiligten und den die Erklärung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 2816
  • MDR 1982, 128
  • FamRZ 1981, 947
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.05.1951 - IV ZB 26/51

    Rechtsmittelverzicht durch Referendar

    Auszug aus BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 660/80
    Der Antragsgegner hat durch seinen Verfahrensbevollmächtigten in zulässiger und formgerechter Weise und damit wirksam auf Rechtsmittel gegen das Urteil verzichtet (§ 514 ZPO; BGHZ 2, 112).

    Die Erklärung des Rechtsmittelverzichts gegenüber dem Gericht (vgl. BGHZ 2, 112, 116) ist eine Prozeßhandlung, deren Inhalt und Tragweite das Gericht der weiteren Beschwerde ohne Bindung an die Auffassung des Tatrichters beurteilen kann.

  • BGH, 27.10.1972 - V ZR 20/71

    Rechtsfolgen einer Falschbezeichnung

    Auszug aus BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 660/80
    Die im bürgerlichen Recht geltende Regel, daß für den Inhalt eines Rechtsgeschäfts der übereinstimmende Wille der Beteiligten maßgebend ist, selbst wenn die in Frage stehenden Erklärungen objektiv eine andere Bedeutung hätten, d.h. ein unbefangener Dritter ihnen einen anderen Sinn beilegen würde (BGH WM 1972, 1422; BGHZ 71, 243, 247 m.w.N.), könnte in dem vom Beschwerdeführer unter Beweis gestellten Fall schon deshalb nicht entsprechend angewandt werden, weil der Inhalt der Rechtsmittelverzichtserklärung auf seiten des Gerichts nicht nur der Beurteilung des Richters am Amtsgericht unterlag, der ihn entgegennahm.
  • OLG Hamm, 02.10.1978 - 6 UF 87/78
    Auszug aus BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 660/80
    In Rechtsprechung und Literatur wird aus § 313 a Abs. 2 Nr. 1 abgeleitet, daß der Verzicht nach § 313 a Abs. 1 ZPO bei Verbundurteilen nur für den Scheidungsausspruch, nicht aber für die Folgesachen möglich ist (OLG Hamm FamRZ 1979, 168 = NJW 1979, 434; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 39. Aufl. § 313 a Anm. 3 C).
  • BGH, 26.04.1978 - VIII ZR 236/76

    Baukostenzuschuß des Untermieters an den Untervermieter

    Auszug aus BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 660/80
    Die im bürgerlichen Recht geltende Regel, daß für den Inhalt eines Rechtsgeschäfts der übereinstimmende Wille der Beteiligten maßgebend ist, selbst wenn die in Frage stehenden Erklärungen objektiv eine andere Bedeutung hätten, d.h. ein unbefangener Dritter ihnen einen anderen Sinn beilegen würde (BGH WM 1972, 1422; BGHZ 71, 243, 247 m.w.N.), könnte in dem vom Beschwerdeführer unter Beweis gestellten Fall schon deshalb nicht entsprechend angewandt werden, weil der Inhalt der Rechtsmittelverzichtserklärung auf seiten des Gerichts nicht nur der Beurteilung des Richters am Amtsgericht unterlag, der ihn entgegennahm.
  • BGH, 22.10.1999 - V ZR 401/98

    Aufwendungsersatz im Rahmen des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung eines

    Eine solche Erklärung ist von der Klägerin nicht abgegeben worden und liegt bei einer, das Parteiinteresse berücksichtigenden Auslegung der Schadensberechnung (zur Auslegung prozessualer Willenserklärungen vgl. Senat, Urt. v. 16. März 1973, V ZR 38/71, WM 1973, 574, 575; BGH, Beschl. v. 8. Juli 1981, IVb ZB 660/80, NJW 1981, 2816, 2817), fern.
  • BGH, 04.07.2007 - XII ZB 14/07

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts

    c) Inhalt und Tragweite eines gegenüber dem Gericht erklärten Rechtsmittelverzichts sind danach zu beurteilen, wie die Verzichtserklärung bei objektiver Betrachtung zu verstehen ist (Festhalten an dem Senatsbeschluss vom 8. Juli 1981 - IVb ZB 660/80 - FamRZ 1981, 947).

    Das Beschwerdegericht hat den Wortlaut des protokollierten Rechtsmittelverzichts aus der gebotenen objektiven Sicht (Senatsbeschlüsse vom 8. Juli 1981 ­ IVb ZB 660/80 ­ FamRZ 1981, 947 und vom 25. Juni 1986 ­ IVb ZB 75/85 ­ FamRZ 1986, 1089) und auch die wechselseitigen Interessen hinreichend berücksichtigt.

  • BGH, 09.10.1991 - VIII ZR 88/90

    Lieferung eines genehmigungsfähigen aliud beim Handelskauf; Übergang vom großen

    Für die Frage, wie ihr Vorbringen bis zu diesem Zeitpunkt auszulegen war, hat aber diese eigene, nach außen nicht hervorgetretene Beurteilung der Klägerin keine Bedeutung (vgl. BGH, Beschluß vom 8. Juli 1981 - IVb ZB 660/80 = NJW 1981, 2816 unter II 2; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 14. Aufl., S. 382 f.).
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