Weitere Entscheidung unten: BGH, 14.11.1981

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   BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 593/80   

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BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 593/80 (https://dejure.org/1981,63)
BGH, Entscheidung vom 14.10.1981 - IVb ZB 593/80 (https://dejure.org/1981,63)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1981 - IVb ZB 593/80 (https://dejure.org/1981,63)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erkennenmüssen von Fristsachen durch das Büropersonal eines Rechtsanwaltes - Ausreichende anwaltliche Organisationsmaßnahmen zur Prüfung von Fristsachen - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung einer Rechtsmittelfrist - Statthaftigkeit einer ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233; ZPO § 621 e

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Organisation der Fristenkontrolle in einem Anwaltsbüro in Ehe-und Familiensachen; Versorgungsausgleich bei vorzeitiger Versetzung eines Beamten in den Ruhestand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 82, 66
  • NJW 1982, 224
  • NJW 1982, 229
  • MDR 1982, 304
  • FamRZ 1982, 36
  • VersR 1982, 97
 
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Wird zitiert von ... (136)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 20.06.1979 - IV ZB 147/78

    Beschwerde gegen eine Entscheidung des Vormundschaftsgerichts - Rechtzeitigkeit

    Auszug aus BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 593/80
    Denn § 621 e Abs. 3 Satz 2 verweist nicht auf § 519 Abs. 3 Nr. 1 ZPO (vgl. BGH Beschluß vom 17. Januar 1979 - IV ZB 111/78 - FamRZ 1979, 232; Beschluß vom 20. Juni 1979 - IV ZB 147/78 - NJW 1979, 1989 = FamRZ 1979, 909).

    Weil es auch an einer Verweisung auf § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO fehlt, wird lediglich gefordert, daß der Beschwerdeführer, sei es auch nur in kurzer Form, ausführt, warum er sich durch die Entscheidung beschwert fühlt, das heißt was er an ihr mißbilligt (BGH Beschluß vom 20. Juni 1979 aaO).

  • BGH, 05.12.1979 - IV ZB 75/79

    Voraussetzungen zur Erteilung eines Zeugnisses über die Rechtskraft einer

    Auszug aus BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 593/80
    Aus der Zusammenfassung des Scheidungsausspruchs mit den Erkenntnissen in den Folgesachen ergibt sich in der Tat die Zulässigkeit von Anschlußrechtsmitteln gegen die verschiedenen Teile des Verbundurteils (vgl. BGH Beschluß vom 5. Dezember 1979 - IV ZB 75/79 - NJW 1980, 702 = FamRZ 1980, 233).

    Es bedarf insbesondere keiner Erörterung, ob im Versorgungsausgleichsverfahren, an dem die Eheleute sowie Träger der Rentenversicherung und/oder der Versorgungslast beteiligt sind, für eine Anschließung die Gegnerstellung zu dem Hauptrechtsmittel zu fordern ist, deren Notwendigkeit allgemein aus dem Zweck der Anschließung abgeleitet wird, unter Zurückdrängung des Verbotes der Schlechterstellung dem höheren Gericht einen Entscheidungsspielraum auch zugunsten des Rechtsmittelgegners zu schaffen (vgl. BGH Urteil vom 13. Oktober 1954 - VI ZR 49/54 - LM ZPO § 521 Nr. 4; BGH Beschluß vom 5. Dezember 1979 - IV ZB 75/79 - NJW 1980, 702 = FamRZ 1980, 233; Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO 39. Aufl. § 521 Anm. 1 B; Bärmann, Freiwillige Gerichtsbarkeit und Notarrecht 1968 § 32 II = S. 208 f.; Fenn, Die Anschlußbeschwerde im Zivilprozeß und im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit 1961 S. 219, 221; Habscheid JZ 1956, 372 f.; Heintzmann FamRZ 1980, 112, 119; Jansen, FGG 2. Aufl. § 22 Rdn. 13; Keidel/Kuntze/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit 11. Aufl. § 22 Rdn. 7; Rüffer, FamRZ 1979, 405, 413 f.).

  • OLG Celle, 18.03.1980 - 12 UF 161/79
    Auszug aus BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 593/80
    Nach der gegenteiligen Auffassung kommt es in Fällen vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand nicht auf eine fiktive Versorgung an, sondern ist für die Bewertung zum Zwecke des Versorgungsausgleichs von dem tatsächlich gezahlten Ruhegehalt auszugehen (OLG Celle FamRZ 1980, 801; OLG Koblenz Beschluß vom 22. September 1981 - 15 UF 775/80; Minz Sgb - Die Sozialgerichtsbarkeit - 1978, 265, 266 und VSSR 1978, 1, 7; Palandt/Diederichsen a.a.O. § 1587 a Anm. 3 B Ziff. 1; Schmalhofer, Versorgungsausgleich für öffentliche Bedienstete 1978 S. 42).

    Nach allem tritt der Senat der Auffassung des Oberlandesgerichts Celle (FamRZ 1980, 801) bei: Wenn ein Beamter vor Ehezeitende wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden ist, wird dem Versorgungsausgleich die tatsächlich gewährte Versorgung zugrundegelegt, wobei der ehezeitlich verbrachte Teil der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit zu der insgesamt zurückgelegten ruhegehaltsfähigen Dienstzeit (beide begrenzt durch die vorzeitige Pensionierung) ins Verhältnis zu setzen ist.

  • BGH, 21.05.1980 - IVb ZB 580/80

    Rechtswirkungen der Beschwerde im Versorgungsausgleichsverfahren

    Auszug aus BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 593/80
    Daran ändert die Gleichheit der Verfahrensziele nichts (Senatsbeschluß vom 21. Mai 1980 - IV b ZB 580/80 - NJW 1980, 1960 = FamRZ 1980, 773).

    Ein rechtliches Interesse an der Einlegung der unselbständigen Anschlußbeschwerde kann hier schließlich nicht damit begründet werden, daß die Möglichkeit einer weiteren Anfechtung der in dem höheren Rechtszug ergehenden Entscheidung für den Fall, daß diese keine Abänderung zum Nachteil der Partei enthält, erhalten werden sollte (vgl. BGHZ 3, 214 [BGH 09.10.1951 - V BLw 30/50]; Senatsbeschluß vom 21. Mai 1980 - IV b ZB 580/80 - NJW 1980, 1980 = FamRZ 1980, 773).

  • BGH, 02.07.1980 - IVb ZB 516/80

    Ehesache - Familiensache - Rechtsanwalt - Büropersonal - Fristsache -

    Auszug aus BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 593/80
    Für solche Sachen mußte er daher grundsätzlich die Anweisung geben, ihm Eingänge sofort zur Prüfung vorzulegen, ob eine Frist zu wahren sei (im Anschluß an BGH NJW 1980, 2261 = FamRZ 1980, 992).

    Das hat der Senat mit Beschluß vom 2. Juli 1980 - IV b ZB 516/80 - NJW 1980, 2261 = FamRZ 1980, 992 für die anwaltliche Sachbehandlung im Jahre 1978 entschieden.

  • VerfGH Saarland, 21.02.1980 - Lv 1/80

    Beteiligtenfähigkeit einer Partei im Organstreitverfahren; Nachweis der wirksamen

    Auszug aus BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 593/80
    Ein rechtliches Interesse an der Einlegung der unselbständigen Anschlußbeschwerde kann hier schließlich nicht damit begründet werden, daß die Möglichkeit einer weiteren Anfechtung der in dem höheren Rechtszug ergehenden Entscheidung für den Fall, daß diese keine Abänderung zum Nachteil der Partei enthält, erhalten werden sollte (vgl. BGHZ 3, 214 [BGH 09.10.1951 - V BLw 30/50]; Senatsbeschluß vom 21. Mai 1980 - IV b ZB 580/80 - NJW 1980, 1980 = FamRZ 1980, 773).
  • BGH, 18.05.1978 - VII ZB 30/76

    Anschlußbeschwerde nach FGG

    Auszug aus BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 593/80
    Die Statthaftigkeit der unselbständigen Anschlußbeschwerde in FGG-Folgesachen ist aus den vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHZ 71, 314 f [BGH 18.05.1978 - VII ZB 30/76]ür die sogenannten echten Streitsachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit aufgestellten Grundsätzen abzuleiten (vgl. zum Hausratsteilungsverfahren BGH Beschluß vom 29. November 1978 - IV ZB 57/78 - FamRZ 1979, 230, 231).
  • BGH, 13.10.1954 - VI ZR 49/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 593/80
    Es bedarf insbesondere keiner Erörterung, ob im Versorgungsausgleichsverfahren, an dem die Eheleute sowie Träger der Rentenversicherung und/oder der Versorgungslast beteiligt sind, für eine Anschließung die Gegnerstellung zu dem Hauptrechtsmittel zu fordern ist, deren Notwendigkeit allgemein aus dem Zweck der Anschließung abgeleitet wird, unter Zurückdrängung des Verbotes der Schlechterstellung dem höheren Gericht einen Entscheidungsspielraum auch zugunsten des Rechtsmittelgegners zu schaffen (vgl. BGH Urteil vom 13. Oktober 1954 - VI ZR 49/54 - LM ZPO § 521 Nr. 4; BGH Beschluß vom 5. Dezember 1979 - IV ZB 75/79 - NJW 1980, 702 = FamRZ 1980, 233; Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO 39. Aufl. § 521 Anm. 1 B; Bärmann, Freiwillige Gerichtsbarkeit und Notarrecht 1968 § 32 II = S. 208 f.; Fenn, Die Anschlußbeschwerde im Zivilprozeß und im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit 1961 S. 219, 221; Habscheid JZ 1956, 372 f.; Heintzmann FamRZ 1980, 112, 119; Jansen, FGG 2. Aufl. § 22 Rdn. 13; Keidel/Kuntze/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit 11. Aufl. § 22 Rdn. 7; Rüffer, FamRZ 1979, 405, 413 f.).
  • BGH, 09.10.1951 - V BLw 30/50

    Verlust des Beschwerderechts

    Auszug aus BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 593/80
    Ein rechtliches Interesse an der Einlegung der unselbständigen Anschlußbeschwerde kann hier schließlich nicht damit begründet werden, daß die Möglichkeit einer weiteren Anfechtung der in dem höheren Rechtszug ergehenden Entscheidung für den Fall, daß diese keine Abänderung zum Nachteil der Partei enthält, erhalten werden sollte (vgl. BGHZ 3, 214 [BGH 09.10.1951 - V BLw 30/50]; Senatsbeschluß vom 21. Mai 1980 - IV b ZB 580/80 - NJW 1980, 1980 = FamRZ 1980, 773).
  • BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 504/80

    Berücksichtigung am Ehezeitende bereits gezahlter Altersrente beim

    Auszug aus BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 593/80
    An Wortlaut und Zweck des § 1587 a Abs. 2 Nr. 1 BGB sowie an bisweilen als unbillig angesehenen Folgen der Rechtsanwendung hat sich - ähnlich wie im Falle des Absatz 2 Nr. 2 der Vorschrift; vgl. dazu den gleichzeitig ergangenen, zur Veröffentlichung vorgesehenen Senatsbeschluß IV b ZB 504/80 - der Streit darüber entzündet, ob auch die bereits bezogene Versorgung eines Ruhestandsbeamten für die Zwecke des Versorgungsausgleichs auf dem im Gesetz vorgesehenen Wege über eine fiktive Versorgung, und zwar hier über eine Erweiterung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit auf die Gesamtzeit und die sich so ergebende fiktive Altersversorgung, bewertet werden muß.
  • BGH, 17.01.1979 - IV ZB 111/78

    Beschwerde - Eheurteil - Folgesache - Zulassung beim Beschwerdegericht -

  • BGH, 26.06.1952 - IV ZR 36/52

    Nachprüfung eines Wiedereinsetzungsbeschlusses

  • BGH, 29.11.1978 - IV ZB 57/78

    Vorlagepflicht beim BGH bei Streit zweier Oberlandesgerichte über die Möglichkeit

  • BGH, 30.11.1955 - IV ZB 90/55

    Keine Anschlußbeschwerde nach FGG

  • OLG Frankfurt, 17.11.1980 - 1 UF 338/79
  • BGH, 11.03.1980 - X ZB 4/80

    Sorgfaltspflicht - Rechtsanwalt - Fristwahrung

  • BGH, 18.10.1978 - IV ZB 43/78

    Beginn der Beschwerdefrist bei ohne Zustellung erfolgter, lediglich formloser

  • BGH, 11.03.1981 - IVb ZB 736/80

    Anforderungen an den Verfahrensbevollmächtigten zur Wahrung der Sorgfaltsmaßstäbe

  • BGH, 21.03.1973 - IV ZB 8/73

    Empfangsbekenntnis - Urteilszustellung - Zustellung - Fristenwesen -

  • BGH, 22.01.1955 - VI ZB 41/54
  • BGH, 20.04.1979 - IV ZB 84/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Beschwerdefrist -

  • BGH, 15.04.1981 - IVb ZB 593/81

    Versorgungsausgleich zwischen Ehegatten nach einer Scheidung - Anrechnung von

  • BGH, 12.11.1980 - IVb ZB 712/80

    Beteiligung des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung am Verfahren über den

  • BGH, 20.12.1955 - VI ZB 22/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.06.2017 - XII ZB 636/13

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung einer laufenden Invaliditätsrente aus

    a) Der Senat billigt in seiner ständigen Rechtsprechung zum Ausgleich von Beamtenversorgungen eine Herabsetzung des Versorgungsausgleichs auf den ohne Eintritt der vorzeitigen Invalidität geschuldeten Betrag, wenn ein ausgleichspflichtiger Beamter wegen Dienstunfähigkeit eine durch beamtenrechtliche Zurechnungszeiten (vgl. § 13 Abs. 1 BeamtVG) erhöhte Versorgung bezieht und der Ausgleichsberechtigte durch die ungekürzte Teilhabe an diesem Anrecht eine - im Verhältnis zum Ausgleichspflichtigen - unverhältnismäßig hohe Altersversorgung erlangen würde (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. April 2015 - XII ZB 252/14 - FamRZ 2015, 1004 Rn. 7 und vom 8. April 2015 - XII ZB 428/12 - FamRZ 2015, 1001 Rn. 27; grundlegend Senatsbeschluss BGHZ 82, 66, 80 = FamRZ 1982, 36, 41).
  • BGH, 15.04.2015 - XII ZB 252/14

    Versorgungsausgleich: Korrektur nach Gesetzesänderung betreffend den Wegfall des

    Allerdings kann unter Billigkeitsgesichtspunkten eine Herabsetzung des Versorgungsausgleichs (höchstens) auf den ohne Eintritt der vorzeitigen Invalidität geschuldeten Betrag gerechtfertigt sein, wenn ein ausgleichspflichtiger Beamter wegen Dienstunfähigkeit eine durch beamtenrechtliche Zurechnungszeiten (§ 13 BeamtVG) erhöhte Invaliditätsversorgung bezieht und der Ausgleichsberechtigte durch die ungekürzte Teilhabe an diesem Anrecht eine im Verhältnis zum Ausgleichspflichtigen unverhältnismäßig hohe Altersversorgung erlangen würde (vgl. Senatsbeschluss vom 8. April 2015 - XII ZB 428/12 - zur Veröffentlichung bestimmt mwN; grundlegend Senatsbeschluss BGHZ 82, 66, 80 = FamRZ 1982, 36, 41).
  • BGH, 21.06.2001 - IX ZR 73/00

    Verjährung des sekundären Schadensersatzanspruchs bei Anmeldung durch einen

    Dies betrifft zugleich den Beschluß des Vorgängersenats des XII. Zivilsenats vom 14. Oktober 1981 (IVb ZB 593/80, FamRZ 1982, 36, 37 f), in dem eine Anschlußbeschwerde zum Versorgungsausgleich mangels Rechtsschutzinteresses für unzulässig gehalten wurde.
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Rechtsprechung
   BGH, 14.11.1981 - IVb ZB 593/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,7015
BGH, 14.11.1981 - IVb ZB 593/80 (https://dejure.org/1981,7015)
BGH, Entscheidung vom 14.11.1981 - IVb ZB 593/80 (https://dejure.org/1981,7015)
BGH, Entscheidung vom 14. November 1981 - IVb ZB 593/80 (https://dejure.org/1981,7015)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 224
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 12.12.1988 - II ZR 129/88

    Form und Zulässigkeit der Anschlußberufung gegen eine in der Berufungsinstanz

    Sie soll dem höheren Gericht einen Entscheidungsspielraum auch zugunsten des Rechtsmittelgegners verschaffen (vgl. BGH, Beschl. v. 14. November 1981 - IV b ZB 593/80, NJW 1982, 224, 226).
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