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   BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83 (B)   

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BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83 (B) (https://dejure.org/1984,82)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Weiterbeschäftigung - Kündigungsrechtsstreit - Kündigungsschutzprozeß - Anspruch auf Beschäftigung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kündigungsschutz - Betriebsrat - Mitteilungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BetrVerfG § 102 Abs. 1 S. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 45, 277
  • NJW 1984, 2374
  • ZIP 1984, 993
  • MDR 1984, 876
  • NZA 1984, 159
  • NZA 1984, 169
  • BB 1984, 1426
  • BB 1984, 1428
  • DB 1984, 1990
 
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Wird zitiert von ... (103)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 06.07.1978 - 2 AZR 810/76

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsgründe - Betriebsrat - Dringende

    Auszug aus BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83
    Der Senat gibt seine Rechtsprechung auf, daß der Arbeitgeber dem Betriebsrat nur auf dessen Verlangen bei der betriebsbedingten Kündigung die Gründe mitzuteilen hat, die zu der sozialen Auswahl geführt haben (BAG Urteil vom 6. Juli 1978 2 AZR 810/76 = BAGE 30, 370 = AP Nr. 16 zu § 102 BetrVG 1972).

    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 6. Juli 1978 (BAG 30, 370 = AP Nr. 16 zu § 102 BetrVG 1972 mit Anm. von G. Hueck = EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 37 mit Anm. von Hanau) eingehend zu der Frage Stellung genommen, welchen Mindestinhalt die Mitteilung der Kündigungsgründe im Sinne des § 102 Abs. 1 BetrVG bei einer betriebsbedingten Kündigung haben muß.

    Diese Auffassung des Senats entspricht der damals (vgl. Hinweise im Urteil vom 6. Juli 1978, aaO, unter II 1 a der Gründe) und heute absolut herrschenden Meinung (Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 102 Rz 57; GK-Kraft, BetrVG, 3. Bearbeitung 1982, § 102 Rz 34; Stege/Weinspach, 5. Aufl., 1984, § 102 Rz 59 bis 62 d; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 102 Rz 28 b; Gnade/Kehrmann/Schneider/Blanke, BetrVG, 2. Aufl., § 102 Rz 27, 28; Weiss, BetrVG, 2. Aufl., § 102 Rz 4; Fitting/Auffarth/Kaiser, BetrVG, 14. Aufl., § 102 Rz 17; Berkowsky, Die betriebsbedingte Kündigung, Rz 202; KR-Etzel, § 102 BetrVG, Rz 66; Heinze, Personalplanung, Einstellung und Kündigung, 1982, Rz 476; Säcker, 10 Jahre Betriebsverfassungsgesetz 1972 im Spiegel höchstrichterlicher Rechtsprechung, S. 71).

    Obwohl das Urteil vom 6. Juli 1978 (aaO) in Literatur und Rechtsprechung kaum Widerspruch ausgelöst hat, sieht sich der Senat genötigt, seine Rechtsprechung zu korrigieren, weil die Entscheidung vom 6. Juli 1978 auf einer nicht gerechtfertigten Rechtsfortbildung beruht und in ihrer Argumentation widersprüchlich ist.

    Dies ist aber durch das Senatsurteil vom 6. Juli 1978 (aaO) geschehen.

    Schließlich hat nach der Rechtsprechung des Senats der Arbeitgeber dem Betriebsrat im Rahmen des § 102 BetrVG lediglich die Gründe mitzuteilen, die nach seiner Auffassung die Auswahl rechtfertigen (Senatsurteile vom 6. Juli 1978, aaO, zu III 5 der Gründe, und vom 24. März 1977 - 2 AZR 289/76 - AP Nr. 12 zu § 102 BetrVG 1972).

    Die Zweckmäßigkeitserwägung, auf die der Senat (unter III 2 b der Gründe des Urteils vom 6. Juli 1978, aaO) außerdem die Einschränkung der Mitteilungspflicht stützt, ist auch nicht überzeugend.

    Wie sich den Ausführungen unter III 2 entnehmen läßt, ergibt sich die Entscheidung des Senats vom 6. Juli 1978 (aaO), der Arbeitgeber müsse dem Betriebsrat nur auf Verlangen seine Erwägungen zur sozialen Auswahl mitteilen, weder aus dem Wortlaut des § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG noch ist sie mit dem Gesetzeszweck zu vereinbaren.

    Weil die Bedenken gegen die Auslegung der § 102 Abs. 1 Satz 2 und § 102 Abs. 2 BetrVG im Urteil vom 6. Juli 1978 (aaO) zwingend sind, kann an dieser Rechtsprechung auch aus Gründen der Rechtssicherheit oder des Vertrauensschutzes nicht festgehalten werden.

  • BAG, 13.07.1978 - 2 AZR 717/76

    Anhörung des Betriebsrats - Beabsichtigte Kündigung - Mitteilungspflicht des

    Auszug aus BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83
    Der Arbeitgeber soll dadurch in die Lage versetzt werden, bei seiner Entscheidung die Stellungnahme des Betriebsrats, insbesondere dessen Bedenken, ggf. auch dessen Widerspruch gegen die beabsichtigte Kündigung zu berücksichtigen (BAG 30, 386 = AP Nr. 17 zu § 102 BetrVG 1972).

    Dieses soll neben dem Schutz des einzelnen Arbeitnehmers auch den Einfluß des Betriebsrats auf die Zusammensetzung der Belegschaft gewährleisten und deshalb in erheblichem Maße auch den Belangen der Belegschaft insgesamt dienen (BAG 30, 386 und BAG Urteil vom 9. November 1977 - 5 AZR 132/76 AP Nr. 13 zu Internationales Privatrecht, Arbeitsrecht, zu 3 c der Gründe).

  • BAG, 17.10.1963 - 1 ABR 1/63

    Sitze im Aufsichtsrat - Konzern - Herrschendes Unternehmen -

    Auszug aus BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83
    Aus diesem Grunde hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, ein oberstes Bundesgericht solle von seiner bisherigen Rechtsprechung nicht abweichen, wenn sowohl für die eine wie für die andere Ansicht gute Gründe sprechen (BAG 12, 278 = AP Nr. 35 zu § 1 ArbKrankhG und BAG Beschluß vom 17. Oktober 1963 - 1 ABR 1/63 - AP Nr. 13 zu § 76 BetrVG).
  • BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 118/74

    Betriebsrat: Kündigung eines betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83
    Es muß vielmehr der Praxis des Arbeitslebens Gelegenheit gegeben werden, sich nunmehr auf die vom Senat entwickelten Grundsätze einzustellen (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 24. April 1975 - 2 AZR 118/74 - BAG 27, 113 = AP Nr. 3 zu § 103 BetrVG 1972, zu II 6 e der Gründe).
  • BAG, 27.01.1955 - 2 AZR 479/54

    Rechtsstaatsprinzip: Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung

    Auszug aus BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83
    Vorbedingung für solche abändernde Auslegung ist jedoch, daß objektive Grundlagen für die Wandlung der Rechtsanschauung und des Rechts vorhanden sind (BAG Urteil vom 27. Januar 1955 - 2 AZR 479/54 - BAG 1, 279 = AP Nr. 4 zu § 11 KSchG).
  • BGH, 22.01.1951 - IV ZR 73/50

    Ehescheidung bei Widerspruch

    Auszug aus BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83
    Alsdann kann und muß allerdings der Gesetzesbestimmung ein den Grundzügen des neueren Gesamtrechts entsprechender neuer Inhalt gegeben werden und es kann dabei auch unter Umständen von dem Wortlaut abgewichen, die Bestimmung insoweit also nicht mehr angewandt werden (BGHZ 1, 87, 90 [BGH 22.01.1951 - IV ZR 73/50]; 3, 83, 89, 308, 315).
  • BAG, 24.03.1977 - 2 AZR 289/76

    Betriebsbedingte Kündigung - Einleitung des Anhörungsverfahrens durch den

    Auszug aus BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83
    Schließlich hat nach der Rechtsprechung des Senats der Arbeitgeber dem Betriebsrat im Rahmen des § 102 BetrVG lediglich die Gründe mitzuteilen, die nach seiner Auffassung die Auswahl rechtfertigen (Senatsurteile vom 6. Juli 1978, aaO, zu III 5 der Gründe, und vom 24. März 1977 - 2 AZR 289/76 - AP Nr. 12 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 485/80

    Sozialplan

    Auszug aus BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83
    Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte rechtfertigen aber nicht - wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat - eine richterliche Rechtsfortbildung (vgl. zuletzt Beschluß des BVerfG vom 19. Oktober 1983 - 2 BvR 485/80 und 2 BvR 486/80 - DB 1984, 189, zur Einordnung der Sozialplanforderungen im Konkurs).
  • BGH, 25.03.1983 - V ZR 268/81

    Rechtsfolgen der irrtümlichen Falschbezeichnung bei einem Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83
    Der Bundesgerichtshof hat sich dem angeschlossen (BGHZ - GS - 85, 64; 87, 150, 155) und ausgeführt, einer durch gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung ausgeformten Auslegung komme "besondere Bedeutung" zu: In solchen Fällen träten die Rechtswerte der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes in den Vordergrund und verlangten im allgemeinen ein Festhalten an der einmal eingeschlagenen Rechtsentwicklung.
  • BAG, 15.02.1962 - 2 AZR 322/60

    Krankengeldzuschuß - Schlechtwetterperiode

    Auszug aus BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83
    Aus diesem Grunde hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, ein oberstes Bundesgericht solle von seiner bisherigen Rechtsprechung nicht abweichen, wenn sowohl für die eine wie für die andere Ansicht gute Gründe sprechen (BAG 12, 278 = AP Nr. 35 zu § 1 ArbKrankhG und BAG Beschluß vom 17. Oktober 1963 - 1 ABR 1/63 - AP Nr. 13 zu § 76 BetrVG).
  • BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 1006/78

    Kündigungsschutzklage - Auflösungsvertrag - Kündigungsgrund - Nachschieben -

  • BAG, 09.11.1977 - 5 AZR 132/76

    Geltung des Betriebsverfassungsrecht bei Betrieben mit Auslandsberührung

  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

  • Drs-Bund, 14.10.1971 - BT-Drs VI/2729
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2012 - 24 TaBV 1285/11

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Eine Rechtsprechungsänderung darf deshalb regelmäßig nicht dazu führen, einer Partei rückwirkend Handlungspflichten aufzuerlegen, die sie nachträglich nicht mehr erfüllen kann (BAG 29.03.1984 - 2 AZR 429/83 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 31).    .
  • BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 343/05

    Anzeigepflicht bei einer Massenentlassung

    Deshalb darf nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine Rechtsprechungsänderung regelmäßig nicht dazu führen, einer Partei rückwirkend Handlungspflichten aufzuerlegen, die sie nachträglich nicht mehr erfüllen kann (29. März 1984 - 2 AZR 429/83 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 31 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 55; 18. Januar 2001 - 2 AZR 616/99 - AP LPVG Niedersachen § 28 Nr. 1 = EzA BGB § 626 Krankheit Nr. 11; vgl. auch 21. Januar 1999 - 2 AZR 624/98 - AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 3 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 39; Düwell Das reformierte Arbeitsrecht Kapitel 4 Abschnitt 4 Rn. 17; Medicus WM 1997, 2333, 2337).
  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 676/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Der Arbeitgeber muss im Regelfall alle maßgeblichen Sozialdaten des von der Kündigung betroffenen Arbeitnehmers und der weiteren Arbeitnehmer, die er in eine Sozialauswahl einbezogen hat, unaufgefordert mitteilen (Senat 15. Dezember 1994 - 2 AZR 327/94 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 67; 29. März 1984 - 2 AZR 429/83 (A) - BAGE 45, 277, 281; BAG 22. Januar 1998 - 8 AZR 243/95 - AP BGB § 613a Nr. 173 = EzA BGB § 613a Nr. 161).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.11.1983 - 5 C 92.80   

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BVerwG, Entscheidung vom 24. November 1983 - 5 C 92.80 (https://dejure.org/1983,2521)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausbildung im Ausland - Unterrichts- und vorlesungsfreie Zeit - Förderungsfähige Ausbildung - Zuschlag - Aufenthalt im Ausbildungsland - Auslandszuschlag ist für vorlesungsfreie Zeit im Anschluss an Besuch der Ausbildungsstätte zu gewähren, wenn Auszubildender sich ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 2374 (Ls.)
  • FamRZ 1984, 522
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 12.07.2012 - 5 C 14.11

    Anrechnung der Auslandsausbildung; Ausbildung; Ausbildungsabschluss;

    Damit ist die allgemeine Förderlichkeit für die Inlandsausbildung gemeint, nämlich dass der Auszubildende über die reine Erweiterung seines Fachwissens hinaus durch Einblick in einen anderen Lebens- und Kulturkreis eine allgemeine Horizonterweiterung erfährt, die ihm in seinem späteren Berufsleben von Nutzen sein kann (Urteile vom 24. November 1983 - BVerwG 5 C 92.80 - Buchholz 436.36 § 13 BAföG Nr. 6 S. 3 und vom 5. Dezember 2000 - BVerwG 5 C 25.00 - BVerwGE 112, 248 unter Hinweis auf BTDrucks 8/2868 S. 25).
  • BVerwG, 05.12.2000 - 5 C 25.00

    Ausbildungsförderung für den Besuch einer ausländischen Hochschule;

    Gemeint ist vielmehr die allgemeine Förderlichkeit für die Inlandsausbildung, nämlich dass der Auszubildende über die reine Erweiterung seines Fachwissens hinaus durch Einblick in einen anderen Lebens- und Kulturkreis eine allgemeine Horizonterweiterung erfährt, die ihm in seinem späteren Berufsleben von Nutzen sein kann (vgl. BTDrucks 8/2868 S. 25 und BVerwG, Urteil vom 24. November 1983 - BVerwG 5 C 92.80 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.1995 - 7 S 92/95

    Ausbildungsförderung für ein Auslandsstudium - zur Abgrenzung von

    Ausbildungsförderung kann aber nur - wie ausgeführt - für die vorlesungsfreie Zeit gewährt werden, die in verwaltungsmäßiger Hinsicht von dem zeitlichen Rahmen einer förderungsfähigen Ausbildung nach § 5 Abs. 2 sowie § 16 BAföG erfaßt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.1983, FamRZ 1984, 522, 523).
  • BVerwG, 08.07.1986 - 5 B 48.86

    Ausbildungssemester an einer österreichischen Universität - Aufnahme als

    Zwar hat der Kläger unter Hinweis auf das Urteil des beschließenden Senats vom 24. November 1983 - BVerwG 5 C 92.80 - (FamRZ 1984, 522 ) zutreffend ausgeführt, daß der Zweck der Förderung einer Ausbildung im Ausland auch darin liege, dem Auszubildenden die Möglichkeit zu eröffnen, einen anderen Lebens- und Kulturkreis intensiver kennenzulernen.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.11.1983 - 6 P 21.81   

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https://dejure.org/1983,1275
BVerwG, 24.11.1983 - 6 P 21.81 (https://dejure.org/1983,1275)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.1983 - 6 P 21.81 (https://dejure.org/1983,1275)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 1983 - 6 P 21.81 (https://dejure.org/1983,1275)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 68, 203
  • NJW 1984, 2374 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Hessen, 06.09.1999 - 8 UZ 2202/99

    Zur Klagebefugnis der Fraktion einer Gemeindevertretung

    Da die Fraktionen nur die ihnen eingeräumten Rechte, nicht aber die Rechte des einzelnen Gemeindevertreters geltend machen können (Hess. VGH, Beschluss vom 15. Dezember 1994 -- 6 N 2588/93 --, a.a.O., m.w.N.), ist es Sache der einzelnen Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter, wegen einer etwaigen Verletzung ihrer Mitwirkungsrechte (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 27. Februar 1997 -- 6 N 2336/93 --, Juris, unter Hinweis auf den personalvertretungsrechtlichen Beschluss des BVerwG vom 24. November 1983 -- 6 P 21.81 --, PersV 1986, 24) gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen.
  • OVG Niedersachsen, 09.09.1994 - 17 L 133/94

    Beteiligungsrecht des Personalrats in Kantinenangelegenheiten; Rechtmäßigkeit der

    Zwar kann nach der Rechtsprechung des BVerwG das Mitbestimmungsrecht an Einzelmaßnahmen der Verwaltung einer Sozialeinrichtung auf örtlicher Ebene dadurch insoweit verbraucht und abgegolten werden, als unter Beteiligung des Hauptpersonalrats allgemeine Regelungen für die Verwaltung in Form von Dienstvereinbarungen oder Richtlinien getroffen werden (BVerwG, Beschl. v. 8.7.1983 - 6 P 1.81 -, PersV 1985, 65 m.N.; BVerwGE 68, 203 [BVerwG 24.11.1983 - 6 P 21/81] ; Fischer/Goeres, a.a.O. Rdnr. 91; Deitz/Richardi, BPersVG, 2. Aufl., § 75 Rdnr. 340).
  • VGH Hessen, 27.02.1997 - 6 N 2336/93

    Normenkontrolle einer Hauptsatzung eines Kommunalverbandes wegen Erhöhung der

    Die Antragsteller zu 1. und 2., die als Mitglieder des Verbandsausschusses berechtigt sind, an der Beratung und Beschlussfassung dieses Organs mitzuwirken, können demgegenüber beanspruchen, dass ihre Mitwirkung in einem rechtmäßigen Verfahren erfolgt, weil sie für das gesetzmäßige Handeln des Gremiums, dem sie angehören, mitverantwortlich sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. November 1983 - 6 P 21.81 - PersV 1986, 24).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.03.1984 - 5 A 6/83

    Anwendung der Bestimmungen des Personalvertretungsgesetzes für Rheinland-Pfalz

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.02.1984 - 12 A 175/83   

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https://dejure.org/1984,3018
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.02.1984 - 12 A 175/83 (https://dejure.org/1984,3018)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.02.1984 - 12 A 175/83 (https://dejure.org/1984,3018)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. Februar 1984 - 12 A 175/83 (https://dejure.org/1984,3018)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 2374
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