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   BVerfG, 14.12.1983 - 2 BvR 1724/82   

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BVerfG, 14.12.1983 - 2 BvR 1724/82 (https://dejure.org/1983,504)
BVerfG, Entscheidung vom 14.12.1983 - 2 BvR 1724/82 (https://dejure.org/1983,504)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Dezember 1983 - 2 BvR 1724/82 (https://dejure.org/1983,504)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die strafrechtliche Hauptverhandlung ohne Teilnahme des Wahlverteidigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsanwalt - Verhinderung - Unterbrechen der Verhandlung - Rechtsstaatsgebot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 862
  • NStZ 1984, 176
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.11.1971 - AnwSt (R) 5/71

    "Sozialistisches Anwaltskollektiv"

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1983 - 2 BvR 1724/82
    In Rechtsprechung und Schrifttum wird überwiegend angenommen, der Angeklagte müsse es grundsätzlich nicht hinnehmen, dass sich durch eine Verhinderung des Verteidigers seine Verteidigungsmöglichkeiten, ohne dass er dies voraussehen konnte oder noch abwenden könnte, so verschlechtern, dass ihm eine weitere Verhandlung ohne den Beistand eines Verteidigers nicht zugemutet werden kann (OLG Celle, NJW 1965, S. 2264; OLG Hamm, MDR 1972, S. 254; Gollwitzer, in: Löwe/Rosenberg, 23. Aufl., § 228 StPO , Rdnr. 20; Hürxthal, in: KK, § 265 StPO , Rdnr. 31; Kleinknecht/Meyer, 36. Aufl., § 265 StPO , Rdnr. 19).
  • BVerfG, 20.07.1971 - 1 BvR 231/69

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Kostenerstattung in

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1983 - 2 BvR 1724/82
    Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet nur das rechtliche Gehör als solches, nicht rechtliches Gehör gerade durch Vermittlung eines Anwalts (BVerfGE 9, 124 >132<; 31, 297 >301<; 31, 306 >308<; 38, 105 >118<; 39, 156 >168<).
  • BVerfG, 20.07.1971 - 1 BvR 13/69

    Verfassungsmäßigkeit der Zulassung von Rechtsanwälten nur bei Streitwerten über

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1983 - 2 BvR 1724/82
    Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet nur das rechtliche Gehör als solches, nicht rechtliches Gehör gerade durch Vermittlung eines Anwalts (BVerfGE 9, 124 >132<; 31, 297 >301<; 31, 306 >308<; 38, 105 >118<; 39, 156 >168<).
  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1983 - 2 BvR 1724/82
    Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet nur das rechtliche Gehör als solches, nicht rechtliches Gehör gerade durch Vermittlung eines Anwalts (BVerfGE 9, 124 >132<; 31, 297 >301<; 31, 306 >308<; 38, 105 >118<; 39, 156 >168<).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1983 - 2 BvR 1724/82
    Eine Verletzung spezifischen Verfassungsrechts, die allein ein Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts rechtfertigte (vgl. BVerfGE 18, 85 >92 f.<; st.Rspr.), ist nicht ersichtlich.
  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1983 - 2 BvR 1724/82
    Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet nur das rechtliche Gehör als solches, nicht rechtliches Gehör gerade durch Vermittlung eines Anwalts (BVerfGE 9, 124 >132<; 31, 297 >301<; 31, 306 >308<; 38, 105 >118<; 39, 156 >168<).
  • OLG Hamm, 13.07.1973 - 2 Ss OWi 784/73

    Einfache Bußgeldsachen; Hauptverhandlung; Verspätung des Verteidigers

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1983 - 2 BvR 1724/82
    Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalles, wobei die Bedeutung der Sache, die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage, die Lage des Verfahrens bei Eintritt des Verhinderungsfalles, der Anlass, die Voraussehbarkeit und die voraussichtliche Dauer der Verhinderung sowie die Fähigkeit des Angeklagten, sich selbst zu verteidigen, als Gesichtspunkte genannt werden, die berücksichtigt und abgewogen werden müssen (Hürxthal, a.a.0.; vgl. auch Gollwitzer, a.a.0.; OLG Hamm, NJW 1973, S. 2311 >2312<).
  • BVerfG, 11.03.1975 - 2 BvR 135/75

    Strafverfahren - Beschränkung der Zahl der Wahlverteidiger - Verbot der

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1983 - 2 BvR 1724/82
    Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet nur das rechtliche Gehör als solches, nicht rechtliches Gehör gerade durch Vermittlung eines Anwalts (BVerfGE 9, 124 >132<; 31, 297 >301<; 31, 306 >308<; 38, 105 >118<; 39, 156 >168<).
  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1983 - 2 BvR 1724/82
    Diese Vorschrift ist Ausdruck des Rechts auf ein faires Verfahren, das auch das Recht des Beschuldigten umfasst, sich im Strafverfahren von einem gewählten Anwalt seines Vertrauens verteidigen zu lassen (BVerfGE 39, 1 56 >163<) .
  • BVerwG, 23.03.2017 - 2 WD 16.16

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Berufungshauptverhandlung;

    Diese Ziele sind mit dem Interesse des beschuldigten Soldaten am Beistand des von ihm gewählten Verteidigers zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Dezember 1983 - 2 BvR 1724/82 - juris Rn. 5).

    Im Lichte dieser Anforderungen hat der Senat unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles, namentlich der Bedeutung der Sache, der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage, der Lage des Verfahrens bei Eintritt des Verhinderungsfalles, dem Anlass, der Voraussehbarkeit und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung sowie der Fähigkeit des beschuldigten Soldaten, sich selbst zu verteidigen (BVerfG, Beschluss vom 14. Dezember 1983 - 2 BvR 1724/82 - juris Rn. 6) auch ohne einen entsprechenden Antrag von Amts wegen eine Vertagung geprüft, jedoch beschlossen, dem Beschleunigungsgrundsatz des § 17 Abs. 1 WDO Vorrang vor dem Interesse des Soldaten an der Teilnahme seines Wahlverteidigers an der Berufungshauptverhandlung zu geben.

  • OLG Koblenz, 10.09.2009 - 2 SsRs 54/09

    Terminsverlegung - Erkrankung des Verteidigers nach Entbindung des Betroffenen

    Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls, wobei insbesondere die Bedeutung der Sache, die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage, die Lage des Verfahrens bei Eintritt des Verhinderungsfalls, der Anlass, die Voraussehbarkeit und die voraussichtliche Dauer der Verhinderung sowie die Fähigkeit des Betroffenen, sich selbst zu verteidigen, zu berücksichtigen sind (vgl. BVerfG, NJW 1984, 862 = NStZ 1984, 176; OLG Köln, VRS 92 [1997], 261; Göhler/Seitz, OWiG, 14. Aufl. § 71 Rdnr. 30).
  • BGH, 30.08.1990 - 3 StR 459/87

    Herbeischaffung eines Beweismittels

    Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers ergibt sich aus Art. 103 Abs. 1 GG nicht, daß einem Angeklagten das rechtliche Gehör nur durch die Vermittlung eines Rechtsanwalts garantiert wird (vgl. BVerfG NStZ 1984, 176) oder er im Rahmen des rechtlichen Gehörs einen Anspruch auf Vertretung durch einen bestimmten Wahlverteidiger hätte.
  • LAG Hamm, 02.02.2002 - 4 (14) Ta 24/02

    Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters mit allgemeinem

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  • LAG Hamm, 02.02.2002 - 4 (14) Ta 24/01

    Prozesskostenhilfe: Beiordnungsanspruch des unzulässig mitverklagten vorläufigen

    Einen solchen Grundsatz gibt es nicht, denn das Grundgesetz verlangt nicht, daß das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG ) gerade durch Vermittlung eines Anwalts wahrgenommen wird (BVerfG v. 22.01.1959 - 1 BvR 154/55, MDR 1959, 363 = NJW 1959, 715 ; BVerfG v. 20.07.1971 - 1 BvR 231/69, MDR 1972, 27 = NJW 1971, 2302 ; BVerfG v. 14.12.1983 - 2 BvR 1724/82, MDR 1984, 464 = NJW 1984, 862 ).
  • BGH, 25.04.2019 - AnwSt (B) 10/18

    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss des

    Zudem verbürgt Art. 103 GG nur den Anspruch auf rechtliches Gehör als solches, nicht aber das rechtliche Gehör durch die Vermittlung eines Verteidigers (BVerfG, Beschluss vom 14. Dezember 1982 - 2 BvR 1724/82 Rn. 2).
  • OLG Celle, 18.11.2002 - 1 Ws 341/02

    Untersuchungsgefangener; Unüberwachter Umgang mit Verteidiger aus anderem

    Ein Beschuldigter hat vielmehr das verfassungsrechtlich verbürgte Recht, sich in jeder Lage eines Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers zu bedienen (§ 137 Abs. 1 StPO; BVerfG NJW 1975, 1015; NJW 1984, 862).
  • VerfG Brandenburg, 25.10.2002 - VfGBbg 87/02

    Bundesrecht; Strafprozeßrecht; Ordnungswidrigkeitenrecht; Zuständigkeit des

    Das Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers bedienen zu können (Art. 53 Abs. 4 LV) wird im Grundgesetz ebenso gewährleistet (vgl. BVerfGE 65, 171; NStZ 1984, 176).
  • OLG Frankfurt, 24.10.2000 - 3 Ws 1101/00

    Grundsatz der Terminshoheit des Vorsitzenden der Strafkammer zur Durchsetzung des

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  • BayObLG, 27.08.1998 - 4St RR 135/98

    Substantiierung der auf § 338 Nr. 8 StPO i.V.m. 228 Abs. 2 StPO gestützten

    In anderen Fällen zwingt aber das Nichterscheinen des Verteidigers nicht generell zur Aussetzung des Verfahrens (BVerfG NJW 1984, 862 ).
  • BVerwG, 31.10.1984 - 1 D 46.84

    Dienstvergehen eines Beamten - Alkoholmissbrauch während eines Dienstes

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Rechtsprechung
   BVerfG, 14.12.1983 - 2 BvR 1742/82   

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  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

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Papierfundstellen

  • NJW 1984, 862
  • MDR 1984, 464
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