Rechtsprechung
BGH, 05.02.1985 - VI ZR 198/83 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Prof. Dr. Lorenz
Psychisch vermittelte Kausalität und Zurechnungszusammenhang: Ersatzpflicht für Schockschäden
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gesundheitsverletzung - Vorgeburtliche Gesundheitsverletzung - Schadensersatzanspruch - Kind - Verletzung - Mutter - Schwangerschaft - Verkehrsunfall - Unfall - Schock der Schwangeren - Schädigung der Leibesfrucht - Leibesfrucht
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Haftung bei einer durch einen Angriff auf die Psyche der Schwangeren vermittelten Verletzung der Leibesfrucht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Unfallverletzung eines Embryos
Papierfundstellen
- BGHZ 93, 351
- NJW 1985, 1390
- MDR 1985, 563
- VersR 1985, 499
- JR 1985, 461
Wird zitiert von ... (30) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.01.1972 - VI ZR 46/71
Verletzung einer Leibesfrucht
Auszug aus BGH, 05.02.1985 - VI ZR 198/83
Im Anschluß an BGH v. 11.1.1972, BGHZ 58, 48 [BGH 11.01.1972 - VI ZR 46/71] = NJW 1972, 1126.Mit Recht betont die Revision, daß dieser - haftungsbegründende - Ursachenzusammenhang von der Klägerin nach § 286 ZPO zu beweisen war, ihr somit also nicht die Beweiserleichterung des § 287 ZPO zugute kommt (s. dazu das Senatsurteil BGHZ 58, 48, 53 ff.) [BGH 11.01.1972 - VI ZR 46/71].
Es genügt für seine Haftung, daß er die Möglichkeit des Eintrittes eines schädigenden Erfolges im allgemeinen hätte erkennen müssen; wie sich die Schadensfolgen dann im einzelnen entwickeln würden, braucht nicht vorausgesehen werden (vgl. das mehrfach zitierte Senatsurteil BGHZ 58, 48, 56) [BGH 11.01.1972 - VI ZR 46/71].
- BGH, 11.05.1971 - VI ZR 78/70
Ersatzfähigkeit von Schockschäden; Berücksichtigung eines fremden Mitverschuldens
Auszug aus BGH, 05.02.1985 - VI ZR 198/83
Das Berufungsgericht folgt der Rechtsprechung des erkennenden Senats, wenn es den Gesundheitsschaden der Mutter der Klägerin infolge der Nachricht von dem schweren Verkehrsunfall ihres Ehemannes ebenso wie den Verkehrsunfall selbst der Beklagten auch haftungsrechtlich zurechnet (vgl. Senatsurteil BGHZ 56, 163 ff.; st. Rspr.). - BGH, 03.02.1976 - VI ZR 235/74
Rechtliche Zurechenbarkeit einer durch Erregung über wörtliche und tätliche …
Auszug aus BGH, 05.02.1985 - VI ZR 198/83
Wenn ein Gesundheitsschaden unter Einwirkungen auf die Psyche des Verletzten in rechtlich zurechenbarer Weise herbeigeführt wird, und darum handelt es sich bei der Schockbeeinträchtigung der Mutter der Klägerin, muß sich freilich das Verschulden des Täters auch auf diese Auswirkungen beziehen (Senatsurteil vom 3. Februar 1976 - VI ZR 235/74 - NJW 1976, 1143 = VersR 1976, 639).
- BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
15 Handelt es sich bei den psychisch vermittelten Beeinträchtigungen hingegen nicht um schadensausfüllende Folgewirkungen einer Verletzung, sondern treten sie haftungsbegründend erst durch die psychische Reaktion auf ein Unfallgeschehen ein, wie dies in den sogenannten Schockschadensfällen regelmäßig und bei Aktual- oder Unfallneurosen häufig der Fall ist, so kommt eine Haftung nur in Betracht, wenn die Beeinträchtigungen selbst Krankheitswert besitzen, also eine Gesundheitsbeschädigung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB darstellen (vgl. BGHZ 56, 163; 93, 351, 355; Senatsurteil vom 12. November 1985 - VI ZR 103/84 - VersR 1986, 240; OLG Frankfurt, Urteil vom 23. September 1994 in Verbindung mit NA-Beschluß des Senats vom 24. Oktober 1995 - VI ZR 349/94 - OLG-Report Frankfurt 1994, 242), und für den Schädiger vorhersehbar waren (Senatsurteil vom 3. Februar 1976 - VI ZR 86/74 - VersR 1976, 639 f.). - BGH, 06.12.2022 - VI ZR 168/21
Deliktische Haftung: Schockschaden als Gesundheitsverletzung
Der Senat hat allerdings erwogen, ob es aus ähnlichen Erwägungen, die ihn zu Einschränkungen der Ersatzpflicht für "Schockschäden" unterhalb eines bestimmten Schweregrades veranlasst haben, geboten sein kann, den Anspruch zu versagen, wenn der Geschädigte auf Ereignisse besonders empfindlich und "schockartig" reagiert, die das objektiv nicht rechtfertigen und die im Allgemeinen ohne nachhaltige und tiefe seelische Erschütterungen toleriert zu werden pflegen (vgl. Senatsurteil vom 5. Februar 1985 - VI ZR 198/83, BGHZ 93, 351, 355, juris Rn. 17).Auch wenn es der Senat im Rahmen der Prüfung der Zurechnung psychischer Gesundheitsverletzungen aufgrund eines Unfallereignisses für ein maßgebliches Kriterium gehalten hat, ob der Geschädigte am Unfallgeschehen unmittelbar beteiligt war (…vgl. etwa Senatsurteile vom 8. Dezember 2020 - VI ZR 19/20, BGHZ 228, 264 Rn. 12, 22 mwN;… vom 27. Januar 2015 - VI ZR 548/12, NJW 2015, 1451 Rn. 10 mwN;… vom 22. Mai 2007 - VI ZR 17/06, BGHZ 172, 263 Rn. 14), so hat er in Fällen, in denen die unmittelbar verletzte Person ein naher Angehöriger des mittelbar Geschädigten war, auch den Ersatz eines "Fernwirkungsschadens" - etwa, aber nicht nur aufgrund der Übermittlung der Nachricht des Todes des Angehörigen - für möglich gehalten (vgl. etwa Senatsurteile vom 5. Februar 1985 - VI ZR 198/83, BGHZ 93, 351, 355, juris Rn. 17;… vom 11. Mai 1971 - VI ZR 78/70, BGHZ 56, 163 ff., juris Rn. 1 f.; zu dem in diesen Fällen für eine Entschädigung nach dem OEG verzichtbaren Zurechnungskriterium der engen zeitlichen und örtlichen Nähe des Sekundäropfers zum primär schädigenden Ereignis vgl. auch BSG…, Urteil vom 12. Juni 2003 - B 9 VG 1/02R, BSGE 91, 107, 109 f., juris Rn. 15 f.).
- BGH, 08.12.2020 - VI ZR 19/20
Zurechenbarkeit einer psychischen Gesundheitsverletzung eines Polizeibeamten
Handelt es sich bei den psychisch vermittelten Beeinträchtigungen nicht um schadensausfüllende Folgewirkungen einer Verletzung, sondern treten sie haftungsbegründend durch die psychische Reaktion auf ein (Unfall)Geschehen ein, wie dies beispielsweise in den sogenannten Schockschadensfällen regelmäßig und bei Aktual- oder Unfallneurosen häufig der Fall ist, so kommt eine Haftung nur in Betracht, wenn die Beeinträchtigungen selbst Krankheitswert besitzen, also eine Gesundheitsbeschädigung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB darstellen (…vgl. Senatsurteile vom 11. Mai 1971 - VI ZR 78/70, BGHZ 56, 163 ff., juris Rn. 6 ff.; vom 5. Februar 1985 - VI ZR 198/83, BGHZ 93, 351, 355 f., juris Rn. 17;… vom 30. April 1996 - VI ZR 55/95, BGHZ 132, 341, 344, juris Rn. 15;… vom 12. November 1985 - VI ZR 103/84, VersR 1986, 240, 241, juris Rn. 9 f.).
- BGH, 06.06.1989 - VI ZR 241/88
Schlaganfall nach Verkehrsunfall - § 823 Abs. 1 BGB, Adäquanz, …
Daß M. die Beeinträchtigung der Gesundheit des Klägers nicht durch einen physischen Eingriff in dessen körperliche Befindlichkeit verursacht hat, ist für seine schadensrechtliche Verantwortlichkeit ohne Bedeutung; eine Gesundheitsverletzung kann auch, wie hier, durch psychische Einwirkung auf den Betroffenen herbeigeführt werden (vgl. BGHZ 93, 351, 355 ff.; Senatsurteile vom 11. Mai 1971 - VI ZR 78/70 - VersR 1971, 905, 906 (insoweit nicht in BGHZ 56, 163); vom 3. Februar 1976 - VI ZR 235/74 - VersR 1976, 639 f. und vom 12. November 1985 - VI ZR 103/84 - VersR 1986, 240, 241). - BGH, 12.11.1985 - VI ZR 103/84
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Das ist in der Rechtsprechung des erkennenden Senats anerkannt (Senatsurteile v. 11. Mai 1971 - VI ZR 78/70 = VersR 1971, 905, 906 m.w.N.; insoweit nicht in BGHZ 56, 163 abgedruckt und vom 5. Februar 1985 - VI ZR 198/85 = BGHZ 93, 351, 355) und wird auch im übrigen nicht ernsthaft bezweifelt, soweit es um die Schädigung des am Unfall selbst Beteiligten geht. - BGH, 06.02.2007 - VI ZR 55/06
Ersatzfähigkeit von Schockschäden naher Angehöriger bei einem Arbeitsunfall
Das Berufungsgericht geht davon aus, dass die Klägerin infolge des Unfalltodes ihres Sohnes einen so genannten Schockschaden erlitten hat, nämlich eine depressive Störung mit Krankheitswert, die nach Art und Schwere deutlich über die gesundheitlichen Beeinträchtigungen hinausgeht, denen nahe Angehörige bei Todesnachrichten erfahrungsgemäß ausgesetzt sind (vgl. Senatsurteile BGHZ 56, 163, 164 ff. und 93, 351, 355 ff.). - OLG München, 05.08.2021 - 24 U 5354/20
Kein Hinterbliebenengeld für den Nasciturus
Außerdem stünden dem Nasciturus nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Schadensersatzansprüche bei einem Schockschaden zu (BGH NJW 1985, 1390).bb) Aus der Rechtsprechung, wonach der Schädiger grundsätzlich auch einem im Mutterleib geschädigten und daraufhin mit einem Gesundheitsschaden zur Welt gekommenen Kind auf Schadensersatz haftet (BGH, Urteil vom 05.02.1985 - VI ZR 198/83 -, BGHZ 93, 351-358 = NJW 1985, 1390), kann ein Anspruch des Nasciturus auf Hinterbliebenengeld nicht hergeleitet werden.
- OLG Hamm, 22.02.2001 - 6 U 29/00
Geltendmachung eines auf Erben übergegangenen Schmerzensgeldanspruchs eines …
Einschließlich der vorübergehenden Wehentätigkeit handelt es sich hierbei vielmehr um solche Störungen, die bei einer Person in der speziellen Situation der Klägerin typischerweise eintreten konnten und auch zu erwarten waren (vgl. dazu auch BGH BGHZ 93, 351 = NJW 85, 1390 = VersR 85, 499). - LAG Hamm, 06.03.2006 - 16 Sa 76/05
Ansprüche wegen eines sogenannten Mobbings durch einen Chefarzt im Krankenhaus …
Für seelisch bedingte Folgeschäden hat der Schädiger haftungsrechtlich auch dann grundsätzlich einzustehen, wenn sie auf einer psychischen Prädisposition oder sonst wie auf einer neurotischen Fehlverarbeitung beruhen, wobei einer solchen Haftung auch Grenzen gesetzt sind (vgl. BGH vom 30.04.1996 - VI ZR 55/95 - NJW 1996, 2425; vom 11.11.1997 - VI ZR 146/96 - VersR 1998, 200; s. auch BGH vom 05.02.1985 - VI ZR 198/83 - NJW 1985, 1390;… zur Kausalität bei sogenannten Mobbingfällen Sächsischen LAG vom 17.02.2005, aaO.; LAG Köln vom 13.01.2005 - 6 Sa 1154/04 - NZA RR 2005, 575; zu den beiden letztgenannten Entscheidungen kritisch Federhoff-Rink, FA 2005, 330). - AG Brandenburg, 04.06.2015 - 34 C 60/14
Haftung bei psychischen Erkrankungen (hier: posttraumatische Belastungsstörung) …
Sofern die Erkrankung haftungsbegründend erst durch die psychische Reaktion auf ein Unfallgeschehen eintritt, ist die Haftung nämlich nur dann begründet, wenn die Beeinträchtigung selbst Krankheitswert besitzt - also eine Gesundheitsbeschädigung im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB darstellt -, dies für den Schädiger vorhersehbar war ( BGH , BGHZ 132, Seiten 341 ff.; BGH , VersR 1996, Seiten 990 f.; BGH , BGHZ 93, Seiten 351 ff.; BGH , VersR 1986, Seite 240; BGH , VersR 1976, Seite 639; BGH , BGHZ 56, Seite 163; OLG Hamm , r + s 2001, Seiten 62 ff. = VersR 2002, Seiten 78 f. = OLG-Report 2001, Seiten 149 ff.; LG Leipzig , NZV 2012, Seiten 329 ff.; AG Schwerin , Schaden-Praxis 2008, Seiten 433 f. ) und es zumindest ein Ereignis von hinreichender Schwere und Intensität gab ( OLG Hamm , r + s 2001, Seiten 62 ff. = VersR 2002, Seiten 78 f. = OLG-Report 2001, Seiten 149 ff. ), da ansonsten ein haftungsrechtlicher Zurechnungszusammenhang nicht bejaht werden kann. - BGH, 16.03.1993 - VI ZR 101/92
Ersatzpflicht bei Konversionsneurose
- OLG Köln, 12.07.2017 - 5 U 144/16
Voraussetzungen von Schadensersatzansprüchen naher Angehöriger des Verletzten …
- OLG Köln, 03.12.2013 - 15 U 191/09
Haftung des Unfallverursachers für Schäden naher Angehöriger
- OLG Köln, 12.12.2006 - 3 U 48/06
Psychischer Gesundheitsschaden
- LG Bielefeld, 29.10.2009 - 6 O 262/09
Vermieter haftet nicht für Personenschäden durch Stromschlag
- BGH, 27.02.2003 - I ZR 145/00
Führung des Rechtsstreits durch einfache Streitgenossen; Gemeiner Handelswert …
- KG, 08.05.2008 - 20 U 202/06
Arzthaftung: Beiziehung eines Sprachmittlers bei Aufklärung eines ausländischen …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 12.12.1997 - LVG 12/97
Umwandlung der auf der Grundlage der Kommunalverfassung der DDR bis zum …
- LG Leipzig, 30.09.2011 - 5 O 4189/06
Verkehrsunfall mit Personenschaden - psychischer Fehlverarbeitung
- OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 1 U 61/17
Anforderungen an den Beweis einer posttraumatischen Belastungsstörung als Folge …
- OLG Stuttgart, 11.05.2016 - 4 U 164/15
Verkehrssicherungspflichtverletzung und Schmerzensgeld: Sturzunfall eines …
- OLG Frankfurt, 07.02.2003 - 25 U 30/01
Haftung einer offenen Wohneinrichtung für psychisch Kranke: Sicherungsmaßnahmen …
- OLG Stuttgart, 21.07.1988 - 14 U 3/88
Fernwirkungsschaden; Angehörige; Tod des Patienten; Behandlungsfehler; Personale …
- OLG Nürnberg, 24.05.2005 - 1 U 558/05
Kausalität
- OLG Köln, 08.03.1994 - 3 U 75/89
Bestehen eines Direktanspruchs eines Geschädigten gegen eine ausländische …
- OLG München, 16.12.1993 - 24 U 774/86
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
- OLG Karlsruhe, 26.03.2003 - 6 U 81/02
Patentrecht: Keine notwendige Streitgenossenschaft bei Klage auf Zustimmung zur …
- OLG Nürnberg, 21.01.2011 - 13 U 2081/10
Psychisch vermittelte Gesundheitsstörungen aufgrund einer Falschberatung: …
- OLG Braunschweig, 07.10.1988 - 4 U 2/88
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Vorruhestandes; Zahlung eines …
- LG Düsseldorf, 17.10.2017 - 7 O 76/16