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   OLG Bremen, 27.01.1987 - 1 U 58/86 (a)   

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https://dejure.org/1987,2679
OLG Bremen, 27.01.1987 - 1 U 58/86 (a) (https://dejure.org/1987,2679)
OLG Bremen, Entscheidung vom 27.01.1987 - 1 U 58/86 (a) (https://dejure.org/1987,2679)
OLG Bremen, Entscheidung vom 27. Januar 1987 - 1 U 58/86 (a) (https://dejure.org/1987,2679)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche auf Unterlassung, Einziehung des Werbematerials und Geldentschädigung; Werke der Baukunst unter Berücksichtigung des Urheberschutzes; Werke im Sinne von § 2 Abs. 1 Ziffer 1 Urheberrechtsgesetz (UrhG); Fotografieren eines Hauses als Eigentumsstörung; Eingriff in ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1420
  • NJW 1989, 2288 (Ls.)
  • NJW-RR 1987, 679 (Ls.)
  • afp 1987, 548
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.09.1974 - I ZR 99/73

    Schloß Tegel

    Auszug aus OLG Bremen, 27.01.1987 - 1 U 58/86
    Der Senat folgt hierbei der vorherrschenden Ansicht im Schrifttum (vgl. Ruhwedel JuS 1975, 242 ff; Schmieder NJW 1975, 1164 [BGH 20.09.1974 - I ZR 99/73] , jeweils mit weiteren Nachweisen; offengelassen in BGH NJW 1966, 542 und BGH NJW 1975, 778).

    Er ist vielmehr der Auffassung, daß Ansprüche auch unter dem Gesichtspunkt des Eingriffs in die eigentumsrechtliche Nutzungszuweisung nur dann zugebilligt werden können, wenn der Eigentümer aufgrund seiner Eigentümerstellung die rechtliche und aufgrund seiner Sachherrschaft die tatsächliche Macht hat, Fotografien der in seinem Eigentum stehenden Sache zu unterbinden (vgl. dazu BGH NJW 1975, 778).

    Der Senat greift damit ebenso wie das Landgericht eine Erwägung auf, die der Bundesgerichtshof (NJW 1975, 778) angestellt hat, die jedoch für die dortige Entscheidung nicht tragend war.

  • BGH, 13.10.1965 - Ib ZR 111/63

    Nachbildung einer gemeinfreien Skulptur Apfel-Madonna

    Auszug aus OLG Bremen, 27.01.1987 - 1 U 58/86
    Der Senat folgt hierbei der vorherrschenden Ansicht im Schrifttum (vgl. Ruhwedel JuS 1975, 242 ff; Schmieder NJW 1975, 1164 [BGH 20.09.1974 - I ZR 99/73] , jeweils mit weiteren Nachweisen; offengelassen in BGH NJW 1966, 542 und BGH NJW 1975, 778).
  • BGH, 27.04.1971 - VI ZR 171/69

    Rechtfertigung eines Unterlassungsbegehrens unter urheberrechtlichen

    Auszug aus OLG Bremen, 27.01.1987 - 1 U 58/86
    Denkbar sind solche Ansprüche unter dem Blickwinkel des Persönlichkeitsschutzes in der Tat (vgl. BGH NJW 1971, 1359, 1360 "Ferienhaus").
  • BGH, 09.03.1989 - I ZR 54/87

    Zulässigkeit eines Fotos von allgemein zugänglicher Stelle - Friesenhaus

    Das Oberlandesgericht hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen (OLG Bremen NJW 1987, 1420 f).
  • LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 175/08

    Mitstörerhaftung eines Fotoportals

    Damit hat er keine rechtlich und tatsächlich gesicherte Position inne, in die "eingegriffen" werden könnte (OLG Bremen NJW 1987, 1420).
  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 507/01

    Luftaufnahmen von Prominentenvillen II

    Dementsprechend verneinen die Fachgerichte eine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts, sofern die Abbildung des Anwesens nur das wiedergibt, was auch für den vor Ort anwesenden Betrachter ohne weiteres zutage liegt (vgl. BGH, NJW 1989, S. 2251 ; OLG Brandenburg, NJW 1999, S. 3339 ; OLG Bremen, NJW 1987, S. 1420 ; OLG Celle, MDR 1980, S. 311).
  • LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 161/08

    Schloss-Fotos I

    Damit hat er keine rechtlich und tatsächlich gesicherte Position inne, in die "eingegriffen" werden könnte (OLG Bremen NJW 1987, 1420).
  • LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 330/08

    Schloss-Fotos II

    Damit hat er keine rechtlich und tatsächlich gesicherte Position inne, in die "eingegriffen" werden könnte (OLG Bremen NJW 1987, 1420).
  • KG, 07.02.2008 - 10 U 108/07

    Persönlichkeitsrechtsverletzende Bildberichterstattung in der Presse: Grenzen des

    In einem solchen Fall ist eine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts verneint worden (vgl. BVerfG, NJW 2006, 2836; BGH, NJW 1989, 2251, 2253; OLG Brandenburg, NJW 1999, 3339, 3340; OLG Bremen, NJW 1987, 1420, 1421).
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