Rechtsprechung
   BGH, 29.09.1986 - 4 StR 148/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,233
BGH, 29.09.1986 - 4 StR 148/86 (https://dejure.org/1986,233)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1986 - 4 StR 148/86 (https://dejure.org/1986,233)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1986 - 4 StR 148/86 (https://dejure.org/1986,233)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,233) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorlage einer Rechtsfrage an den Bundesgerichtshof durch ein Oberlandesgericht bei beabsichtigter Abweichung von der Rechtsprechung eines anderen Oberlandesgerichts - Unterschiedliche Auffassungen bei der Bewertung der tatsächlichen Voraussetzungen des unerlaubten ...

  • vdai.de PDF

    Die Einordnung eines Spieles als Glücksspiels setzt einen nicht ganz unbeträchtlichen Einsatz des Spielers voraus; unter Einsatz fällt jede Leistung, die erbracht wird in der Hoffnung, im Falle des "Gewinnens" eine gleiche oder höherwertige Leistung zu erhalten, und in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 34, 171
  • NJW 1987, 851
  • MDR 1987, 154
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Karlsruhe, 16.12.1971 - 1 Ss 243/71

    Strafrechtliche Würdigung einer Beihilfe zur unbefugten Veranstaltung einer

    Auszug aus BGH, 29.09.1986 - 4 StR 148/86
    Auch das Oberlandesgericht Karlsruhe (NJW 1972, 1963), das sich mit einer als "Amerikanisches Roulette" bezeichneten Kettenbriefaktion zu befassen hatte, hat sich insoweit zu Unrecht auf einen grundlegenden Unterschied der von ihm gegenüber der vom Oberlandesgericht Stuttgart beurteilten "reinen" Kettenbriefaktion berufen: Denn unabhängig davon, ob die Zahlung an die neuen Mitspieler durch Überwachung "gesichert" wurde oder nicht, war auch diese Aktion nach demselben System aufgebaut, daß nämlich an eine - danach von der Liste zu streichende - Person gezahlt und die durch Hinzufügung des Namens des Zahlenden veränderte Liste an mehrere andere zu werbende Personen weitergegeben wurde.

    Die oberlandesgerichtliche Rechtsprechung nimmt dies ebenfalls an (vgl. OLG Braunschweig NJW 1954, 1777, 1778 [OLG Braunschweig 10.09.1954 - Ss 128/54]; OLG Stuttgart NJW 1964, 365, 366 [OLG Stuttgart 08.11.1963 - 2 Ss 618/63]; OLG Karlsruhe NJW 1972, 1963 [OLG Karlsruhe 16.12.1971 - 1 Ss 243/71] "der dem Spiel typische Einsatz").

    Wenn das Oberlandesgericht Karlsruhe (NJW 1972, 1963) demgegenüber darauf abstellen will, daß in der Zahlung an frühere Mitspieler der Einsatz zu sehen sei, der der Gewinnausschüttung an diese diene, so vernachlässigt es damit den für die Annahme eines Glücksspiel-Einsatzes notwendigen Zusammenhang zwischen Aufwendung eines Vermögenswertes und dessen Gewinn oder Verlust: Ein Spiel, bei dem ein Mitspieler nur an vor ihm eingetretene Mitspieler zahlt, von diesen jedoch nichts erhält, vielmehr hofft, möglicherweise nach ihm eintretende Mitspieler würden an ihn zahlen, ist mit dem vom Gesetzgeber vorausgesetzten Begriff des Glücksspiels nicht in Übereinstimmung zu bringen.

    Der Bundesfinanzhof (Urteil vom 2. Februar 1977 - II R 11/74 in Bundessteuerblatt 1977 - Teil II S. 495) hat das Vorliegen einer Lotterie bei einer Kettenbriefaktion ausgeschlossen, da es an dem "steuerrechtlich wie strafrechtlich" erforderlichen "bestimmten Plan" fehle; er hat ausdrücklich (aaO S. 497) erklärt, daß er der Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe in NJW 1972, 1963 nicht zu folgen vermöge.

  • BGH, 04.02.1958 - 5 StR 579/57
    Auszug aus BGH, 29.09.1986 - 4 StR 148/86
    Die Rechtsprechung hat das Glücksspiel gegenüber dem Geschicklichkeitsspiel dahin abgegrenzt, daß darunter ein Spiel zu verstehen sei, bei dem die Entscheidung über Gewinn und Verlust nach den Vertragsbedingungen nicht wesentlich von den Fähigkeiten, den Kenntnissen und der Aufmerksamkeit der Spieler, sondern allein oder jedenfalls hauptsächlich vom Zufall abhängt (BGHSt 2, 274, 276; 11, 209).

    Von einem "Einsatz" ist ersichtlich auch die Entscheidung BGHSt 11, 209, 210 trotz des dort geäußerten Zweifels, ob der Begriff des Glücksspiels unbedingt einen Einsatz erfordere, ausgegangen, indem sie jedenfalls einen verdeckten Einsatz bejaht hat.

  • OLG Köln, 19.02.1957 - Ss 417/56
    Auszug aus BGH, 29.09.1986 - 4 StR 148/86
    Ob dabei für den Begriff des Glücksspiels vorauszusetzen ist, daß der vom Spieler geleistete Einsatz bei ungünstigem Ausgang zu einem Vermögensverlust führen muß (verneinend: RGSt 45, 424, 425 f; 64, 355, 360, bejahend: OLG Köln NJW 1957, 721 [OLG Köln 19.02.1957 - Ss 417/56]; OLG Hamm JMB1NRW 1957, 250; Samson in SK, § 284 StGB Rdn. 5), kann dahingestellt bleiben.
  • RG, 13.10.1930 - III 209/30

    1. Kann wegen gewerbsmäßigen Glückspiels auch bestraft werden, wer -- ohne selbst

    Auszug aus BGH, 29.09.1986 - 4 StR 148/86
    Ob dabei für den Begriff des Glücksspiels vorauszusetzen ist, daß der vom Spieler geleistete Einsatz bei ungünstigem Ausgang zu einem Vermögensverlust führen muß (verneinend: RGSt 45, 424, 425 f; 64, 355, 360, bejahend: OLG Köln NJW 1957, 721 [OLG Köln 19.02.1957 - Ss 417/56]; OLG Hamm JMB1NRW 1957, 250; Samson in SK, § 284 StGB Rdn. 5), kann dahingestellt bleiben.
  • RG, 16.02.1912 - V 985/11

    1. Gehört es zum Begriffe des Spielens im Sinne von § 284 St.G.B.'s, daß jeder

    Auszug aus BGH, 29.09.1986 - 4 StR 148/86
    Ob dabei für den Begriff des Glücksspiels vorauszusetzen ist, daß der vom Spieler geleistete Einsatz bei ungünstigem Ausgang zu einem Vermögensverlust führen muß (verneinend: RGSt 45, 424, 425 f; 64, 355, 360, bejahend: OLG Köln NJW 1957, 721 [OLG Köln 19.02.1957 - Ss 417/56]; OLG Hamm JMB1NRW 1957, 250; Samson in SK, § 284 StGB Rdn. 5), kann dahingestellt bleiben.
  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 195/61
    Auszug aus BGH, 29.09.1986 - 4 StR 148/86
    Damit sind die Voraussetzungen einer Vorlegung gegeben (BGHSt 13, 241, 243; 16, 343, 345).
  • BGH, 13.09.1966 - 5 StR 196/66

    Ausländerpolizeiverordnung als vorkonstitutionelles Recht - Geltung des

    Auszug aus BGH, 29.09.1986 - 4 StR 148/86
    Diese Entscheidungen sind nämlich durch die gesetzliche Neuregelung in § 6 c UWG (Art. 4 Nr. 1 des 2. WiKG - BGBl. 1986 I S. 726) überholt, so daß es - unabhängig von der Frage, ob die hier vertretene Ansicht von der dortigen Auffassung abweicht - schon deswegen einer Anrufung des Großen Senats für Strafsachen nach § 136 Abs. 1 GVG nicht bedarf (BGHSt 21, 125, 130; 27, 5, 10).
  • BGH, 30.09.1976 - 4 StR 683/75

    Verfolgbarkeit einer auf dem Gebiet der DDR begangenen straßenverkehrsrechtlichen

    Auszug aus BGH, 29.09.1986 - 4 StR 148/86
    Diese Entscheidungen sind nämlich durch die gesetzliche Neuregelung in § 6 c UWG (Art. 4 Nr. 1 des 2. WiKG - BGBl. 1986 I S. 726) überholt, so daß es - unabhängig von der Frage, ob die hier vertretene Ansicht von der dortigen Auffassung abweicht - schon deswegen einer Anrufung des Großen Senats für Strafsachen nach § 136 Abs. 1 GVG nicht bedarf (BGHSt 21, 125, 130; 27, 5, 10).
  • BFH, 02.02.1977 - II R 11/74

    Kettenbriefaktion - Gewinner - Geltendmachung eines Gewinnanspruchs -

    Auszug aus BGH, 29.09.1986 - 4 StR 148/86
    Der Bundesfinanzhof (Urteil vom 2. Februar 1977 - II R 11/74 in Bundessteuerblatt 1977 - Teil II S. 495) hat das Vorliegen einer Lotterie bei einer Kettenbriefaktion ausgeschlossen, da es an dem "steuerrechtlich wie strafrechtlich" erforderlichen "bestimmten Plan" fehle; er hat ausdrücklich (aaO S. 497) erklärt, daß er der Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe in NJW 1972, 1963 nicht zu folgen vermöge.
  • BGH, 28.02.1979 - 3 StR 14/79

    Verurteilung wegen verfassungsfeindlicher Befürwortung von Straftaten - Rüge der

    Auszug aus BGH, 29.09.1986 - 4 StR 148/86
    Eine solche Auslegung würde den Begriff des Glücksspiels in dieser Vorschrift so unbestimmt machen, daß § 284 StGB mit dem aus Art. 103 Abs. 2 GG folgenden Bestimmtheitsgebot unvereinbar wäre; dieses Gebot verlangt, daß jedermann vorhersehen kann, welches Handeln mit welcher Strafe bedroht ist, um sein Verhalten entsprechend einrichten zu können (BGHSt 23, 167, 171; 28, 312, 313 je m. w. Nachw.; vgl. auch Tröndle in LK, 10. Aufl. § 1 StGB Rdn. 12 ff; Eser in Schönke/Schröder, 22. Aufl. § 1 StGB Rdn. 20 ff).
  • BGH, 03.07.1959 - 4 StR 90/59

    mißbräuchliche Alarmierung der Polizei - § 360 Nr. 11 StGB aF, grober Unfug

  • BGH, 25.10.1951 - 3 StR 549/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.02.1952 - 3 StR 331/51

    Rechtsmittel

  • OLG Braunschweig, 10.09.1954 - Ss 128/54
  • BGH, 18.11.1969 - 1 StR 361/69
  • BGH, 18.04.1952 - 1 StR 739/51

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines verbotenen Glücksspiels - Maßgeblichkeit

  • BGH, 10.07.1952 - 5 StR 358/52
  • RG, 04.03.1921 - II 854/20

    Ist zu einer Lotterie oder einer Ausspielung nach § 286 StGB. ein auf dem

  • BGH, 27.10.1988 - 4 StR 239/88

    Begriff des Führens eines Fahrzeugs

    Eine andere Beurteilung würde von der erlaubten Auslegung des Gesetzes zu einer verbotenen Analogie zu Lasten des Täters führen (vgl. BGHSt 34, 171, 178) [BGH 29.09.1986 - 4 StR 148/86].
  • BGH, 08.08.2017 - 1 StR 519/16

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (Wesen des Glücksspiels; nicht

    b) Um Glücksspiel im Sinne des § 284 StGB annehmen zu können, bedarf es zudem eines nicht unerheblichen Einsatzes eines Vermögenswertes (BGH, Beschluss vom 29. September 1986 - 4 StR 148/86, BGHSt 34, 171, 176 f. mwN; BayObLG, Urteil vom 12. Dezember 2002 - 5 St RR 296/2002, JR 2003, 386, 387; BeckOK StGB/Feilcke/Hollering, 34. Edition, § 284 Rn. 11; Satzger/Schluckebier/Widmaier/Rosenau, StGB, 3. Aufl., § 284 Rn. 6; Wohlers, JR 2003, 388).
  • BVerwG, 16.10.2013 - 8 C 21.12

    Verwaltungsakt; Bestimmtheit; Begründung; Auslegung; Einzelfallregelung; konkret;

    Von einem Glücksspieleinsatz kann jedoch nur ausgegangen werden, wenn zwischen Aufwendung eines Vermögenswerts und dessen Gewinn oder Verlust ein notwendiger Zusammenhang besteht (BGH, Beschluss vom 29. September 1986 - 4 StR 148/86 - BGHSt 34, 171 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht