Rechtsprechung
BVerfG, 18.10.1989 - 1 BvR 1013/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Lohnfortzahlung infolge eines Schwangserschaftsabbruchs
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Verfassungsmäßigkeit der Pflicht zur Lohnfortzahlung nach Schwangerschaftsabbruch wegen Notlagenindikation
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Arbeitsunfähigkeit - Schwangerschaftsabbruch - Lohnfortzahlung - Krankenbezüge
- gewissensfreiheit.de (Leitsatz)
Lohnfortzahlung bei Schwangerschaftsabbruch
Verfahrensgang
- ArbG Iserlohn, 16.01.1987 - 3 Ca 1083/86
- LAG Hamm, 13.05.1987 - 1 Sa 443/87
- BAG, 05.04.1989 - 5 AZR 495/87
- BVerfG, 18.10.1989 - 1 BvR 1013/89
Papierfundstellen
- NJW 1990, 241
- MDR 1990, 217
- NStZ 1990, 178 (Ls.)
- NZA 1990, 39
- FamRZ 1990, 140
- DB 1989, 2488
- JR 1990, 102
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88
Eigenbedarf II
Auszug aus BVerfG, 18.10.1989 - 1 BvR 1013/89
bei ihrer Handhabung die Eigentumsbeschränkungen nicht in einer Weise verstärken, die auch dem Gesetzgeber bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Eigentums im Rahmen von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG untersagt wäre; sie müssen die im Gesetz auf verfassungsmäßiger Grundlage zum Ausdruck gekommene Interessenabwägung nachvollziehen und haben insbesondere unverhältnismäßige Einschränkungen des Grundrechts zu vermeiden (BVerfGE 79, 292 [303]). - BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvL 9/75
Schloßberg
Auszug aus BVerfG, 18.10.1989 - 1 BvR 1013/89
Zweck und Funktion der Eigentumsgarantie sowie ihre Bedeutung im Gesamtgefüge der Verfassung (vgl. BVerfGE 51, 193 [217]) legen eine solche Zuordnung nicht nahe. - BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85
Strauß-Karikatur
Auszug aus BVerfG, 18.10.1989 - 1 BvR 1013/89
... Nur wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles klar ergibt, daß das Gericht wesentliches Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen und erwogen hat, ist der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt (BVerfGE .. 69, 233 [246]; 75, 369 [381]).
- BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65
Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug
Auszug aus BVerfG, 18.10.1989 - 1 BvR 1013/89
Art. 103 Abs. 1 GG gewährt keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (BVerfGE 21, 191 [194]; 70, 288 [294]; ständ. Rechtspr.). - BVerfG, 17.02.1977 - 1 BvR 33/76
Verfassungsmäßigkeit der Haftung des Arbeitgebers für die Kirchenlohnsteuer …
Auszug aus BVerfG, 18.10.1989 - 1 BvR 1013/89
geht nunmehr davon aus, eine juristische Person mit wirtschaftlicher Zielsetzung könne mit Rücksicht auf Art. 19 Abs. 3 GG eine Verletzung von Art. 4 Abs. 1 GG nicht geltend machen (BVerfGE 44, 103 [104]). - BVerfG, 06.05.1986 - 1 BvR 677/84
Schwerer und unabwendbarer Nachteil i.S. von § 93c Satz 2 BVerfGG
Auszug aus BVerfG, 18.10.1989 - 1 BvR 1013/89
Der Anspruch auf rechtliches Gehör bedeutet, daß das entscheidende Gericht durch die mit dem Verfahren befaßten Richter die Ausführung der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen muß (vgl. BVerfGE 11, 218 [220]; 72, 119 [121]). - BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …
Auszug aus BVerfG, 18.10.1989 - 1 BvR 1013/89
Art. 103 Abs. 1 GG gewährt keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (BVerfGE 21, 191 [194]; 70, 288 [294]; ständ. Rechtspr.). - BAG, 05.04.1989 - 5 AZR 495/87
Lohnfortzahlung - Indikationsregelung - Schwangerschaftsabbruch
Auszug aus BVerfG, 18.10.1989 - 1 BvR 1013/89
Die Beschwerdeführerin (BeschwF.), ein in der metallverarbeitenden Industrie tätiges Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH, war vom BAG zur Erfüllung eines Anspruchs auf Lohnfortzahlung verurteilt worden (Urteil vom 5.4. 1989 in DB 1989, 1522 [hier: VI (608) 200 d], mit abl. - BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …
Auszug aus BVerfG, 18.10.1989 - 1 BvR 1013/89
Der Anspruch auf rechtliches Gehör bedeutet, daß das entscheidende Gericht durch die mit dem Verfahren befaßten Richter die Ausführung der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen muß (vgl. BVerfGE 11, 218 [220]; 72, 119 [121]). - BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74
Schwangerschaftsabbruch I
Auszug aus BVerfG, 18.10.1989 - 1 BvR 1013/89
Es kann auch keine Rede davon sein, daß die Auffassung des BAG unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sei; wenn das Grundgesetz es zuläßt, daß ein Schwangerschaftsabbruch in der qualifizierten Notlage des § 218 a Abs. 2 StGB straffrei bleibt (vgl. BVerfGE 39, 1 ff. [weitere Fundstellen auf dem grünen Übersichtsblatt III (327) 82, Fußn. 8]), dann ist es verständlich, der Schwangeren auch die durch den Abbruch bedingte, der Existenzsicherung dienende arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Fürsorge angedeihen zu lassen .
- BGH, 11.03.2008 - VI ZR 7/07
BGH erlaubt Greenpeace, Milchprodukte als "Gen-Milch" zu bezeichnen
Enthält die Meinungsäußerung erwiesen falsche oder bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen, so wird regelmäßig das Grundrecht der Meinungsfreiheit hinter dem durch das grundrechtsbeschränkende Gesetz geschützten Rechtsgut zurücktreten (BVerfGE 85, 1, 17, 20 f. = NJW 1992, 1439, 1440; 90, 241, 248 f. = NJW 1994, 1779;… Senatsurteil vom 20. November 2007 - VI ZR 144/07 - Rn. 12, juris). - BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 462/04
Mutterschutz bei Totgeburt
Da sie - zumindest teilweise - arbeitsunfähig krank gewesen wäre, hätte sie deswegen einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gehabt, da der Schwangerschaftsabbruch nach § 3 Abs. 2 Satz 1 EFZG nicht rechtswidrig war (BAG 5. April 1989 - 5 AZR 495/87 -BAGE 61, 249; nachfolgend BVerfG 18. Oktober 1989 - 1 BvR 1013/89 - AP LohnFG § 1 Nr. 84a). - BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 3250/14
Unzulässige Verfassungsbeschwerden betreffend jagdrechtliche …
Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müsste vor einer abschließenden Klärung dieser verfassungsrechtlichen Frage zumindest festgestellt werden, ob die Ablehnung der Jagd auf wildlebende Tiere überhaupt zu den Zielsetzungen der juristischen Person gehört (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Oktober 1989 - 1 BvR 1013/89 -, FamRZ 1990, S. 140).
- BAG, 14.12.1994 - 5 AZR 524/89
Lohnfortzahlung bei Schwangerschaftsabbruch wegen Notlagenindikation
Die gegen diese Entscheidung eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG Beschluß vom 18. Oktober 1989 - 1 BvR 1013/89 - AP Nr. 84 a zu § 1 LohnFG mit Anmerkung Wank = NJW 1990, 241 [BVerfG 18.10.1989 - 1 BvR 1013/89] = SAE 1990, 129 mit Anmerkung v. Maydell).Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Nichtannahmebeschluß vom 18. Oktober 1989 (aaO) ausgeführt, die aus der Entstehungsgeschichte des Fünften Strafrechtsreformgesetzes begründete Rechtsauffassung des Bundesarbeitsgerichts sei in der arbeits- und sozialrechtlichen Literatur verbreitet, methodisch vertretbar und in sich widerspruchsfrei (BVerfG vom 18. Oktober 1989, aaO, unter I 2 a der Gründe).
- VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 10 S 343/90
1. Erstattung der Lohnfortzahlungsleistungen durch die Gemeinde - …
Der Arbeitgeber hat indes die Kostenbelastung, die ihm im Krankheitsfall des Arbeitnehmers erwächst, als systemkonforme Folge grundsätzlich hinzunehmen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluß vom 18.10.1989, NJW 1990, 241).Unerheblich ist schließlich, ob die Krankheit oder der Unfall in einem inneren Zusammenhang mit der für den Arbeitgeber ausgeübten Berufstätigkeit steht (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. vom 18.10.1989, a.a.O.).
- BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 3251/14
Unzulässige Verfassungsbeschwerden betreffend jagdrechtliche …
Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müsste vor einer abschließenden Klärung dieser verfassungsrechtlichen Frage zumindest festgestellt werden, ob die Ablehnung der Jagd auf wildlebende Tiere überhaupt zu den Zielsetzungen der juristischen Person gehört (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Oktober 1989 - 1 BvR 1013/89 -, FamRZ 1990, S. 140). - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2007 - 3 A 464/07
Erhebung eines Erschließungsbeitrags für den Ausbau der Strasse; Gesonderte …
- 1 BvR 1013/89 -, NJW 1990, 241, So verhält es sich hier.