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   BGH, 29.09.1989 - V ZR 198/87   

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https://dejure.org/1989,1165
BGH, 29.09.1989 - V ZR 198/87 (https://dejure.org/1989,1165)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1989 - V ZR 198/87 (https://dejure.org/1989,1165)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1989 - V ZR 198/87 (https://dejure.org/1989,1165)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Widerruf einer in einer Urkunde erteilten Vollmacht durch einen von mehreren Vollmachtgebern - Anspruch auf Vorlage der Urkunde zwecks Anbringens eines entsprechenden Vermerks - Anspruch aus positiver Vertragsverletzung nach endgültiger Unwirksamkeit eines Kaufvertrages ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 175, 276
    Widerruf der Vollmacht durch einen von mehreren Vollmachtgebern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 175
    Anspruch eines von mehreren Vollmachtgebern auf Rückgabe der Vollmachtsurkunde wegen des teilweisen Widerrufs

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 507
  • NJW-RR 1990, 250 (Ls.)
  • NJW-RR 1990, 312 (Ls.)
  • ZIP 1989, 1460
  • MDR 1990, 228
  • WM 1989, 1860
  • BB 1989, 2356
  • DB 1990, 1230
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.06.1973 - II ZR 26/72

    Scheckauskunft

    Auszug aus BGH, 29.09.1989 - V ZR 198/87
    Wenn aber durch den Abschluß eines aufschiebend bedingten Vertrages Bindungen schon vor Eintritt der Bedingung entstehen, die beide Parteien verpflichten, sich während des Schwebezustandes vertragstreu zu verhalten und dafür zu sorgen, daß den Belangen des anderen Teils Rechnung getragen wird, ist es nur konsequent, auch ab Beendigung des Schwebezustandes diejenigen Grundsätze anzuwenden, die sonst für die Zeit nach der Abwicklung (BGHZ 16, 4, 10 [BGH 14.12.1954 - I ZR 65/53]; 61, 176, 179) [BGH 25.06.1973 - II ZR 26/72]oder nach dem Scheitern eines Vertrages (BGH Urt. v. 3. Oktober 1962, VIII ZR 34/62, NJW 1962, 2198) aufgestellt worden sind und ebenfalls zu einer Schadensersatzpflicht führen können.
  • BGH, 22.01.1959 - III ZR 148/57

    Rücktritt von Enteignungsunternehmen

    Auszug aus BGH, 29.09.1989 - V ZR 198/87
    Dabei kann auf sich beruhen, ob dem Berufungsgericht darin zu folgen ist, daß alle Kosten auch bei Herausgabe der Vollmachtsurkunde entstanden wären oder ob (und ggf. inwieweit) hier eine - anspruchsbegründende - Doppelkausalität gegeben ist, oder schließlich, ob - wie die Revision geltend macht - die vollen Kosten allein schon durch die Weigerung der Beklagten, die Vollmachtsurkunde herauszugeben, entstanden waren und das spätere Verhalten den einmal begründeten Schadensersatzanspruch nicht mehr zu beeinflussen vermochte (vgl. BGHZ 29, 207, 215) [BGH 22.01.1959 - III ZR 148/57].
  • BGH, 14.12.1954 - I ZR 65/53

    Schutz von Modeneuheiten

    Auszug aus BGH, 29.09.1989 - V ZR 198/87
    Wenn aber durch den Abschluß eines aufschiebend bedingten Vertrages Bindungen schon vor Eintritt der Bedingung entstehen, die beide Parteien verpflichten, sich während des Schwebezustandes vertragstreu zu verhalten und dafür zu sorgen, daß den Belangen des anderen Teils Rechnung getragen wird, ist es nur konsequent, auch ab Beendigung des Schwebezustandes diejenigen Grundsätze anzuwenden, die sonst für die Zeit nach der Abwicklung (BGHZ 16, 4, 10 [BGH 14.12.1954 - I ZR 65/53]; 61, 176, 179) [BGH 25.06.1973 - II ZR 26/72]oder nach dem Scheitern eines Vertrages (BGH Urt. v. 3. Oktober 1962, VIII ZR 34/62, NJW 1962, 2198) aufgestellt worden sind und ebenfalls zu einer Schadensersatzpflicht führen können.
  • BGH, 05.04.1976 - III ZR 95/74

    Streit über die Vergütung der Tätigkeit als Rechtsanwalt - Errechnung des

    Auszug aus BGH, 29.09.1989 - V ZR 198/87
    Ob dieser allerdings entsprechend seiner Kostenrechnung gebührenrechtlich in zwei verschiedenen Angelegenheiten tätig geworden ist, richtet sich nach dem Umfang des ihm erteilten Auftrags (BGH Urt. v. 5. April 1976, III ZR 95/74, LM BRAGebO § 7 Nr. 2) und bedarf der tatrichterlichen Feststellung.
  • BGH, 03.10.1962 - VIII ZR 34/62
    Auszug aus BGH, 29.09.1989 - V ZR 198/87
    Wenn aber durch den Abschluß eines aufschiebend bedingten Vertrages Bindungen schon vor Eintritt der Bedingung entstehen, die beide Parteien verpflichten, sich während des Schwebezustandes vertragstreu zu verhalten und dafür zu sorgen, daß den Belangen des anderen Teils Rechnung getragen wird, ist es nur konsequent, auch ab Beendigung des Schwebezustandes diejenigen Grundsätze anzuwenden, die sonst für die Zeit nach der Abwicklung (BGHZ 16, 4, 10 [BGH 14.12.1954 - I ZR 65/53]; 61, 176, 179) [BGH 25.06.1973 - II ZR 26/72]oder nach dem Scheitern eines Vertrages (BGH Urt. v. 3. Oktober 1962, VIII ZR 34/62, NJW 1962, 2198) aufgestellt worden sind und ebenfalls zu einer Schadensersatzpflicht führen können.
  • BGH, 04.11.1987 - IVb ZR 83/86

    Kostenerstattungsanspruch unter Ehegatten

    Auszug aus BGH, 29.09.1989 - V ZR 198/87
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes(Urt. v. 4. November 1987, IVb ZR 83/86, NJW 1988, 2032), der sich der erkennende Senat anschließt.
  • BGH, 14.03.1984 - VIII ZR 284/82

    Erfüllungsgehilfe beim Finanzierungsleasing

    Auszug aus BGH, 29.09.1989 - V ZR 198/87
    Denn auch bedingte Vertragsverhältnisse begründen während des Schwebezustandes gegenseitige Treuepflichten, deren Verletzung einen Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung rechtfertigen kann (BGHZ 90, 302, 308) [BGH 14.03.1984 - VIII ZR 284/82].
  • BGH, 12.01.1995 - III ZR 136/93

    Rechtsfolgen pflichtwidriger Verfügungen des Dienstverpflichteten über ein

    Da sie ihren Ursprung bereits in der während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses vom Beklagten begangenen Pflichtverletzung hat, braucht darauf, ob und in welchem Umfang im allgemeinen nach Beendigung eines Dienstverhältnisses noch nachwirkende Pflichten aus demselben gegeben sein können (zur nachvertraglichen Treuepflicht vgl. BGH, Urteil vom 29. September 1989 - V ZR 198/87 - BGHR BGB vor § 1/Positive Vertragsverletzung - Treuepflicht 2), nicht eingegangen zu werden.
  • BGH, 30.04.1992 - VII ZR 78/91

    Ablehnung einer Zeugenvernehmung bei Auslegung eines Vertragstextes

    Sollte sich ergeben, daß die Parteien die Realisierung der Planung der Kläger als aufschiebende Bedingung für die Entstehung eines Vergütungsanspruchs vereinbart haben, wird das Berufungsgericht den Prozeßstoff unter den - bisher von seinem Standpunkt aus konsequenterweise nicht berücksichtigten - Gesichtspunkten zu würdigen haben, ob die Beklagte den Bedingungseintritt wider Treu und Glauben verhindert hat (§ 162 BGB) oder ob sie die ihr nach Abschluß eines aufschiebend bedingten Vertrags gegenüber der anderen Vertragspartei obliegende Treuepflicht verletzt hat (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 1989 - V ZR 198/87 = WM 1989, 1860, 1861 = NJW 1990, 507, 508; BGHZ 90, 302, 308; BGH, Urteil vom 28. Mai 1969 - VIII ZR 135/67 = WM 1969, 835).
  • OLG Frankfurt, 30.06.2014 - 1 U 253/11

    Aktivlegitimation der Treuhandanstalt zum Verkauf ehemaliger DDR-Verlage

    (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, welcher der Senat folgt, können auch nach der eigentlichen Vertragsabwicklung im Rahmen des Zumutbaren unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben gewisse "nachvertragliche" Handlungs- oder Unterlassungspflichten bestehen, damit dem Vertragspartner nicht unverhältnismäßige Schäden aus dem Vertragsabschluss erwachsen oder der Vertragszweck nachträglich vereitelt oder gefährdet wird (vgl. BGH, WM 1989, 1860 [juris Rn. 19]; WM 1989, 1940 [juris Rn. 15 m.w.N.]).
  • OLG Frankfurt, 19.08.2009 - 17 U 282/08

    Schadensersatz für fehlerhafte anwaltliche Beratung

    Auch unter diesem Blickwinkel ist ein Beratungsfehler des Beklagten in Betracht zu ziehen, der im Rahmen des mit der Klägerin geschlossenen Anwaltsvertrags eine umfassende und erschöpfende Belehrung der Auftraggeberin vorzunehmen hatte und dabei den sichersten Weg wählen musste (BGH NJW 1981, S. 2742 f; 88, 487, 566; NJW-RR 90, S. 250).
  • OLG München, 30.04.2009 - 33 Wx 81/09

    Rechtliche Betreuung: Beschränkung einer Kontrollbetreuung bei erteilter

    20 Ist nur eine von mehreren in der Urkunde erteilten Vollmachten erloschen, so kann die Vorlage der Urkunde zur Anbringung eines entsprechenden Vermerks, nicht aber deren Herausgabe verlangt werden (Staudinger/Schilken BGB Neubearbeitung 2004 § 175 Rn. 3 unter Verweis auf BGH NJW 1990, 507; RG JW 1938, 1892; KG NJW 1957, 754; Bamberger/Roth/ Habermeier § 175 Rn 5).
  • LG Düsseldorf, 12.12.2002 - 21 S 262/02

    Besitzrecht an einer Originalvollmachtsurkunde mit Maklerauftrag; Anspruch auf

    Der Bevollmächtigte hat ein berechtigtes Interesse an dem weiteren Besitz der Urkunde, solange die Vollmacht nicht widerrufen ist (BGH NJW 1990, 507 (508)).
  • BGH, 24.11.1993 - BLw 38/93

    Kostenerstattung in Landwirtschaftssachen; Übernahme des Vermögens einer LPG Typ

    Diese können aber ebensowenig zur Begründung eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs herangezogen werden wie die §§ 91 f. ZPO im Zivilprozeß (vgl. für diesen BGH, Urt. v. 29. September 1989, V ZR 198/87, NJW 1990, 507 m.w.N.).
  • OLG Köln, 13.02.1997 - 7 U 19/96

    Nichtigkeit des Anlagevertrages bei Provisionszuzahlungen des Vermittlers an

    Dabei kann allerdings dahinstehen, ob die Beklagte, wie das Landgericht meint, ihr aus einem Beratungsvertrag den Klägern gegenüber obliegende Pflichten zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für den Anlageentschluß von besonderer Bedeutung sind, verletzt hat (vgl. dazu: BGH NJW 1982, 1096; 1990, 507), indem der für sie tätige Vertriebsbeauftragte Oe. die Höhe der Steuerersparnis falsch angegeben hat.
  • LG Landshut, 14.10.2011 - 24 O 1496/11

    Anlagevermittlung: Abschluss eines Anlagevermittlungsvertrages; Pflichtverletzung

    Dieser Vertrag verpflichtet den Vermittler zur richtigen und vollständigen Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für den konkreten Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind (Palandt, 70. Aufl., § 280 BGB Rdnr. 52, BGHZ 74, 103, BGH NJW 1990, 507, BGH NJW-RR 1993, 1114).
  • LG Mainz, 25.06.2003 - 9 O 453/01

    Haftung eines Vermittlers für Geldanlage beim Verschweigen des spekulativen

    Da es dem Kläger nach seinem unbestrittenen Vortrag darauf ankam, in eine sichere Kapitalanlage zu investieren, fehlt es unter diesen Umständen an einer richtigen und vollständigen Information über die für den Anlageentschluss besonders bedeutsamen Tatsachen (vgl. BGH NJW 1990, 507).
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