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   OLG Köln, 16.11.1991 - 2 Ws 452/91   

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https://dejure.org/1991,2929
OLG Köln, 16.11.1991 - 2 Ws 452/91 (https://dejure.org/1991,2929)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.11.1991 - 2 Ws 452/91 (https://dejure.org/1991,2929)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. November 1991 - 2 Ws 452/91 (https://dejure.org/1991,2929)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Freispruch; Kosten; Gutachter; Gutachten; Begehren; Erstattung; Antrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 464 a

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 586
  • StV 1993, 135
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Köln, 05.06.2003 - 2 Ws 317/03

    Kein Einzelrichter im strafprozessualen Beschwerdeverfahren

    Die Inanspruchnahme eines auswärtigen Verteidigers ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats kostenmäßig nur zu berücksichtigen, wenn das Strafverfahren ein schwieriges und abgelegenes Rechtsgebiet betrifft, deshalb nur ein Anwalt mit besonderen Kenntnissen auf diesem Spezialgebiet zur ordnungsgemäßen Verteidigung in der Lage ist, oder der Beschuldigte, der sich gegen einen Vorwurf mit erheblichem Gewicht ( beispielsweise vor dem Schwurgericht ) verteidigen muss, zur Verteidigung einen Rechtsanwalts seines Vertrauens heranzieht, zu dem bereits ein gewachsenes Vertrauensverhältnis besteht ( so beispielsweise Senat vom 16.11.1991, NJW 92, 586; Senat vom 16.3.1990 - 2 Ws 489/89 - je m.w.N. ).

    Im Übrigen ist weder dargelegt, noch sonst ersichtlich, dass hier zu dem gewählten Verteidiger ein besonderes gewachsenes Vertrauensverhältnis besteht, das bereits vor der Mandatserteilung vorgelegen hat, wie es nach der überwiegenden, vom Senat geteilten Rechtsprechung erforderlich ist ( so beispielsweise Senat, NJW 92, 586).

  • OLG Köln, 04.09.2009 - 2 Ws 408/09

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Strafverteidigers

    Für die Fallgestaltung, dass der Angeklagte seinen Wohnort am Sitz des Prozessgerichts hat und sich eines auswärtigen Verteidigers bedient, hat der Senat in der Vergangenheit in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen, dass die Zuziehung nur dann als notwendig anzuerkennen ist, wenn das Strafverfahren ein schwieriges und abgelegenes Rechtsgebiet betrifft, deshalb nur ein Anwalt mit besonderen Kenntnissen auf diesem Spezialgebiet zur ordnungsgemäßen Verteidigung in der Lage ist, oder der Beschuldigte, der sich gegen einen Vorwurf mit erheblichem Gewicht (beispielsweise vor dem Schwurgericht) verteidigen muss, zur Verteidigung einen Rechtsanwalts seines Vertrauens heranzieht, zu dem bereits ein gewachsenes Vertrauensverhältnis besteht (SenE v. 05.06.2003 - 2 Ws 317/03; Senat, NJW 1992, 586).
  • LG Wuppertal, 13.04.2015 - 23 Qs 622 Js 378/13

    Sachverständigengutachten, privates, Erstattung

    Rechtsgebiet handelt, so dass die Einholung des Gutachtens angesichts der Erkenntnislage und im Hinblick auf einen etwaigen Informationsvorsprung der Staatsanwaltschaft im Interesse einer effektiven Verteidigung ("fair trial- Grundsatz") geboten erscheint (OLG Köln, Beschlus s vom 16-11-1991 - 2 Ws 452/91; LG Koblenz, Beschluss vom 04. November 2010 - 9 Qs 153/10 -, Rn. 16 m.w.N., zitiert nach juris; Kotz, NStZ-RR 2010, 1 [2]; Gieg, Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 7. Auflage 2013, § 464a Rn. 7 m.w.N.).
  • LG Oldenburg, 13.07.2022 - 5 Qs 217/22

    Auswärtiger Verteidiger, Auslagenerstattung, Reisekosten, Hotelkosten

    Einem Vertrauensverhältnis zwischen dem Verteidiger und dem Betroffenen/Angeklagten kommt nur bei einem schweren Schuldvorwurf regelmäßig eine größere Bedeutung als die Ortsnähe zu (OLG Celle 28.10.1991 - 3 Ws 226/91, StV 1993, 135; OLG Köln 16.11.1991 - 2 Ws 452/91, NJW 1992, 586; OLG Naumburg 17.10.2008 - 1 Ws 307/08, StraFo 2009, 128).
  • LG Hildesheim, 12.12.2022 - 22 Qs 18/22

    Erstattungsfähige Reisekosten, auswärtiger Verteidiger, Bußgeldsachen

    So ist die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines auswärtigen Anwalts - unabhängig von (Amts-)Gerichtsbezirken - grundsätzlich nur dann bejaht worden, wenn das Verfahren ein schwieriges und abgelegenes Rechtsgebiet betrifft, weshalb nur ein Anwalt mit besonderen Kenntnissen auf diesem Spezialgebiet zur ordnungsgemäßen Verteidigung in der Lage ist und ein solcher Spezialist am Sitz des Prozessgerichts nicht ansässig ist (vgl. LG Koblenz NStZ 2003, 619; OLG Köln NJW 1992, 586; OLG Jena StV 2001, 242; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt Rn. 12, s. a. Kotz: Aus der Rechtsprechung zu den Verfahrenskosten und notwendigen Auslagen in Strafsachen 2010/2011, NStZ-RR 2012, 265, 266f.).
  • LG Kassel, 30.12.2015 - 2 Qs 41/15

    Allein ein besonderes Vertrauensverhältnis reicht noch nicht aus, um die

    Nach früherer herrschender Rechtsprechung wurde dies für das Strafverfahren nur dann angenommen, wenn das Verfahren ein schwieriges und abgelegenes Rechtsgebiet betrifft, weshalb nur ein Anwalt mit besonderen Kenntnissen auf diesem Spezialgebiet zur ordnungsgemäßen Verteidigung in der Lage ist und ein solcher Spezialist am Sitz des Prozessgerichts nicht ansässig ist (LG Koblenz NStZ 2003, 619 f. [LG Koblenz 20.06.2003 - 4 Qs 41/03] ; OLG Köln NJW 1992, 586 [OLG Köln 16.11.1991 - 2 Ws 452/91] ; OLG Jena StV 2001, 242; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, § 464a Rn. 12).
  • OLG Bremen, 03.08.2000 - Ws 61/00

    Haftzuschlag - Reisekosten des auswärtigen Verteidigers

    Die Beauftragung eines auswärtigen Anwalts des Vertrauens ist zumindest dann notwendig, wenn der Beschuldigte sich gegen einen Vorwurf erheblichen Gewichts verteidigen muss, d.h. wenn es sich um eine Schwurgerichtssache handelt oder sonst eine mehrjährige Freiheitsstrafe droht (OLG Koblenz StV 1982, 481 f.; OLG Düsseldorf MDR 1986, 958 ; 1987, 79; OLG Köln NJW 1992, 586 ; OLG Celle StV 1993, 135 ).
  • OLG Brandenburg, 13.02.1997 - 2 Ws 40/97

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren im vorbereitenden Verfahren;

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  • LG Oldenbur, 13.07.2022 - 5 Qs 217/22

    Auslagenerstattung, auswärtiger Rechtsanwalt, Reisekosten, Übernachtung

    Einem Vertrauensverhältnis zwischen dem Verteidiger und dem Betroffenen/Angeklagten kommt nur bei einem schweren Schuldvorwurf regelmäßig eine größere Bedeutung als die Ortsnähe zu (OLG Celle 28.10.1991 - 3 Ws 226/91, StV 1993, 135; OLG Köln 16.11.1991 - 2 Ws 452/91, NJW 1992, 586; OLG Naumburg 17.10.2008 - 1 Ws 307/08, StraFo 2009, 128).
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