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   BGH, 31.03.1993 - XII ZR 234/91   

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https://dejure.org/1993,800
BGH, 31.03.1993 - XII ZR 234/91 (https://dejure.org/1993,800)
BGH, Entscheidung vom 31.03.1993 - XII ZR 234/91 (https://dejure.org/1993,800)
BGH, Entscheidung vom 31. März 1993 - XII ZR 234/91 (https://dejure.org/1993,800)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Abänderungsklage - Unterhaltsrente - Vergleich - Sockelbetrag - Prozeßvergleich - Vollstreckungstitel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 323 Abs. 4, § 794 Abs. 1 Nr. 1
    Prozeßvergleich über Unterhalt als Gegenstand der Abänderungsklage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1995
  • MDR 1993, 650
  • FamRZ 1993, 945
  • Rpfleger 1993, 454
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 20.01.1971 - VIII ZR 251/69

    Bucheinsicht und Offenbarungseid

    Auszug aus BGH, 31.03.1993 - XII ZR 234/91
    Denn der Kläger konnte das erstrebte Ziel einer Herabsetzung seiner Unterhaltsleistungen um monatlich 503, 50 DM auf einfacherem Weg ohne Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe erreichen (Baumbach/Lauterbach/Hartmann ZPO 51. Aufl. Grundz. vor § 253 Rdn. 40; Thomas/Putzo ZPO 18. Aufl., Vorbemerkung vor § 253 Rdn. 27; auch BGHZ 55, 201, 206) [BGH 20.01.1971 - VIII ZR 251/69].
  • BGH, 13.07.1973 - V ZR 186/71
    Auszug aus BGH, 31.03.1993 - XII ZR 234/91
    Er mußte dabei lediglich bestimmen, daß die Zahlungen in erster Linie auf den titulierten Betrag von monatlich 477, 99 DM anzurechnen seien (§ 366 BGB in entsprechender Anwendung; vgl. RGZ 66, 266, 275; BGH, Urteil vom 13. Juli 1973 - V ZR 186/71 = NJW 1973, 1689, 1690; auch Griesche in FamGb § 323 ZPO Rdn. 12; Künkel in NJW 1985, 2665, 2673 unter VII 2 b).
  • BGH, 26.04.1978 - VIII ZR 236/76

    Baukostenzuschuß des Untermieters an den Untervermieter

    Auszug aus BGH, 31.03.1993 - XII ZR 234/91
    Für diese Auslegung ist nicht in erster Linie der übereinstimmende Wille der Beteiligten maßgebend, der den Inhalt eines privatrechtlichen Vertrages bestimmt und für diesen selbst dann maßgebend bleibt, wenn die Erklärungen der Vertragspartner objektiv eine andere Bedeutung haben sollten (vgl. BGHZ 71, 243, 247; BGH, Urteil vom 26. Mai 1988 - III ZR 46/87 = BGHR BGB § 157 Wille 1 m.w.N.).
  • BGH, 19.05.1982 - IVb ZR 705/80

    Bindungswirkung einer während der Trennung abgeschlossenen Vereinbarung über den

    Auszug aus BGH, 31.03.1993 - XII ZR 234/91
    Er ist sowohl eine Prozeßhandlung, deren Wirkungen sich nach den Grundsätzen des Verfahrensrechts richten, als auch ein privatrechtlicher Vertrag, für den die Regeln des materiellen Rechts gelten (vgl. Senatsurteil vom 19. Mai 1982 - IVb ZR 705/80 = FamRZ 1982, 782, 783).
  • BGH, 30.01.1985 - IVb ZR 67/83

    Unterhaltsklage über freiwillig gezahlten Betrag hinaus

    Auszug aus BGH, 31.03.1993 - XII ZR 234/91
    Für diese ist aber höchstrichterlich anerkannt, daß ein Urteil, welches eine Unterhaltsrente nur über einen freiwillig gezahlten Betrag hinaus zuspricht, lediglich über eine Teilklage entscheidet und den Unterhaltsanspruch nur in Höhe des "Spitzenbetrages", nicht dagegen auch im Umfang der freiwilligen Zahlung feststellt (vgl. BGHZ 93, 330 ff; Senatsurteil vom 19. März 1986 - IVb ZR 19/85 = FamRZ 1986, 661).
  • BGH, 16.01.1985 - IVb ZR 62/83

    Abänderung eines Unterhaltsurteils; Änderung der maßgeblichen Verhältnisse

    Auszug aus BGH, 31.03.1993 - XII ZR 234/91
    Damit hatte es der Kläger in der Hand, seine "freiwilligen" Zahlungen um monatlich 503, 50 DM zu ermäßigen und auf diese Weise ohne Änderung des Vollstreckungstitels zu erreichen, daß er der Beklagten - wie mit der Abänderungsklage erstrebt - statt bisher 1477, 99 DM nur noch monatlich 974, 49 DM Unterhalt zukommen ließ (vgl. Senatsurteil vom 16. Januar 1985 - IVb ZR 62/83 = FamRZ 1985, 582, 584 unter 7).
  • BGH, 13.04.1989 - IX ZR 148/88

    Festsetzung von Ordnungsmitteln aufgrund einer einstweiligen Verfügung;

    Auszug aus BGH, 31.03.1993 - XII ZR 234/91
    Das Fehlen des Rechtsschutzinteresses ist vom Revisionsgericht auch ohne Rüge zu beachten, da es sich um einen von Amts wegen zu berücksichtigenden Verfahrensmangel handelt (vgl. BGH, Urteil vom 13. April 1989 - IX ZR 148/88 = BGHR ZPO vor § 1/Rechtsschutzinteresse, Sachverständigenkosten 1).
  • BGH, 19.03.1986 - IVb ZR 19/85

    Anspruch auf nachehelichen Unterhalt; Umdeutung des Klagebegehrens; Überprüfung

    Auszug aus BGH, 31.03.1993 - XII ZR 234/91
    Für diese ist aber höchstrichterlich anerkannt, daß ein Urteil, welches eine Unterhaltsrente nur über einen freiwillig gezahlten Betrag hinaus zuspricht, lediglich über eine Teilklage entscheidet und den Unterhaltsanspruch nur in Höhe des "Spitzenbetrages", nicht dagegen auch im Umfang der freiwilligen Zahlung feststellt (vgl. BGHZ 93, 330 ff; Senatsurteil vom 19. März 1986 - IVb ZR 19/85 = FamRZ 1986, 661).
  • BGH, 26.05.1988 - III ZR 46/87

    Auslegung einer Schiedsvereinbarung

    Auszug aus BGH, 31.03.1993 - XII ZR 234/91
    Für diese Auslegung ist nicht in erster Linie der übereinstimmende Wille der Beteiligten maßgebend, der den Inhalt eines privatrechtlichen Vertrages bestimmt und für diesen selbst dann maßgebend bleibt, wenn die Erklärungen der Vertragspartner objektiv eine andere Bedeutung haben sollten (vgl. BGHZ 71, 243, 247; BGH, Urteil vom 26. Mai 1988 - III ZR 46/87 = BGHR BGB § 157 Wille 1 m.w.N.).
  • BGH, 29.11.1978 - IV ZR 8/78

    Rechtsfolgen einer vertraglichen Unterhaltsregelung; Abänderung einer vor Gericht

    Auszug aus BGH, 31.03.1993 - XII ZR 234/91
    Wenn dann der Rechtsstreit im Einzelfall nicht durch Erlaß eines Urteils, sondern durch Abschluß eines Prozeßvergleichs über den "Spitzenbetrag" endet, so besteht, falls nicht besondere Umstände ein abweichendes Verständnis nahelegen, kein Anlaß für die Annahme, der Vergleich, der die Formulierung aus der Klageschrift übernimmt, solle auch wegen der "freiwilligen Leistung" des beklagten Unterhaltsschuldners einen vollstreckbaren Titel schaffen (vgl. auch BGH Urteil vom 29. November 1978 - IV ZR 8/78 = FamRZ 1979, 210 sowie Johannsen/Henrich/Brudermüller, Eherecht 2. Aufl. § 323 Rdn. 113).
  • RG, 25.01.1907 - VII 99/06

    Replik der Aufrechnung

  • OLG Hamm, 05.04.2005 - 21 U 149/04

    Zur Auslegung der Formulierung 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz in einem Titel

    Diese Auslegung gilt für den Vergleich sowohl in seiner Bedeutung als privatrechtlicher Vertrag, an den die Parteien auch insoweit gebunden wären, wie ein entsprechender übereinstimmender Wille im Vertragstext nicht deutlich würde, als auch in seiner Bedeutung als Vollstreckungstitel, die sich danach richtet, wie das berufene Vollstreckungsorgan den Inhalt des Vergleichs verständigerweise verstehen muß (s. BGH NJW 1993, 1995; OLGR Frankfurt 2004, 297).
  • BAG, 09.09.2011 - 3 AZB 35/11

    Zwangsvollstreckung - Zeugnis - Prozessvergleich

    Vielmehr ist darauf abzustellen, wie das hierzu berufene Vollstreckungsorgan, in erster Linie also das Vollstreckungsgericht oder auch ein Beschwerdegericht, den Inhalt der zu erzwingenden Leistungen verständigerweise versteht und festlegt (BGH 31. März 1993 - XII ZR 234/91 - zu 1 der Gründe, NJW 1993, 1995; Stein/Jonas/Münzberg § 794 Rn. 34 ff.; Zöller/Stöber § 794 Rn. 14a) .
  • BAG, 31.05.2012 - 3 AZB 29/12

    Zwangsvollstreckung - Prozessvergleich - Übertragung einer Direktversicherung

    Vielmehr ist darauf abzustellen, wie das hierzu berufene Vollstreckungsorgan, in erster Linie also das Vollstreckungsgericht oder auch ein Beschwerdegericht, den Inhalt der zu erzwingenden Leistungen verständigerweise versteht und festlegt (BGH 31. März 1993 - XII ZR 234/91 - zu 1 der Gründe, NJW 1993, 1995; Stein/Jonas/Münzberg § 794 Rn. 34 ff.; Zöller/Stöber § 794 Rn. 14a) .
  • OLG Saarbrücken, 15.11.2007 - 8 U 456/06

    Rechtswirkungen eines in einem Vorprozess geschlossenen Prozessvergleichs

    Geht es um seine - im Zwangsvollstreckungsverfahren vorzunehmende - Auslegung als Prozesshandlung, nämlich als Vollstreckungstitel i. S. des § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, darf hierbei nach ganz herrschender Meinung allein auf seinen protokollierten Inhalt, das heißt seinen Wortlaut und den sich daraus ergebenden Sinnzusammenhang, hingegen - mit Ausnahme gesetzlicher Vorschriften - nicht auf andere tatsächliche oder rechtliche Umstände, insbesondere nicht auf die Prozessakten und die vor Vergleichsabschluss gestellten Anträge sowie ihre Begründung, zurückgegriffen werden; denn ansonsten würde es dem Prozessvergleich als Vollstreckungstitel an einem hinreichend bestimmbaren Inhalt fehlen (vgl. BGH NJW 1993, 1995 f. Rdnr. 13, zit. nach juris; OLG Frankfurt VersR 1995, 1061, das allerdings zu Unrecht diese Grundsätze auf die Auslegung des materiell-rechtlichen Vertrags anwendet; OLG Stuttgart Rpfleger 1997, 446; OLG Koblenz JurBüro 2002, 550, 551; Zöller/Stöber, a. a. O., § 794 Rdnr. 14a).

    Inhalt und Umfang der materiell-rechtlichen Vereinbarung einerseits und des prozessualen Vertrags als Vollstreckungstitel andererseits können deshalb durchaus auseinander fallen (vgl. BGH NJW 1993, 1995 f. Rdnr. 13, zit. nach juris).

  • OLG Saarbrücken, 26.09.2007 - 5 W 210/07

    Vollstreckbarkeit einer Freistellungsverpflichtung im Prozessvergleich nur bei

    Während die Parteien durch den Prozessvergleich materiellrechtlich gebunden sind, soweit es ihrem übereinstimmenden - unter Umständen nicht eindeutig nach außen hervortretenden - Willen entspricht, ist der Vergleich Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO nur insoweit, als er einen aus sich heraus genügend bestimmten oder doch zumindest bestimmbaren Inhalt hat (vgl. BGH, Urt. v. 31.03.1993 - XII ZR 234/91, NJW 1993, 1995).

    Auch die Kenntnis auf Seiten der Parteien und des Gerichts aus dem Verfahrenszusammenhang genügt daher nicht, um den Vergleich vollstreckungsfähig zu machen (vgl. BGH, Urt. v. 31.03.1993 - XII ZR 234/91 - NJW 1993, 1995).

  • OLG Saarbrücken, 13.08.2013 - 5 W 79/13

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckungsfähigkeit eines Vergleichs mit der

    Während die Parteien durch den Prozessvergleich materiell-rechtlich gebunden sind, soweit es ihrem übereinstimmenden - unter Umständen nicht eindeutig nach außen hervortretenden - Willen entspricht, ist der Vergleich Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO nur insoweit, als er einen aus sich heraus genügend bestimmten oder doch zumindest bestimmbaren Inhalt hat (BGH, Urt. v. 31.3.1993 - XII ZR 234/91 - NJW 1993, 1995).

    Dass die Parteien oder das Gericht außerhalb des Titels liegende Umstände aus dem Verfahrenszusammenhang oder dem Zusammenhang mit anderen Verfahren kennen, genügt zur Konkretisierung der Schuldnerpflicht als Voraussetzung der Vollstreckungsfähigkeit nicht (Senat, Beschl. v. 28.9.2007 - 5 W 191/07 - OLGR Saarbrücken 2008, 166; BGH, Urt. v. 31.3.1993 - XII ZR 234/91 - NJW 1993, 1995).

  • BGH, 22.02.2005 - KZR 2/04

    Sparberaterin II

    Er ist als Vollstreckungstitel gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO hinreichend bestimmt, weil er für das hierzu berufene Vollstreckungsorgan aus sich heraus verständlich ist (vgl. BGH, Urt. v. 31.3.1993 - XII ZR 234/91, NJW 1993, 1995, 1996).
  • OLG Saarbrücken, 07.11.2019 - 4 U 3/19

    1. Erklärt ein Gläubiger die Kündigung, vermag der Schuldner den Fortbestand des

    Inhalt und Umfang der materiell-rechtlichen Vereinbarung einerseits und des prozessualen Vertrages als Vollstreckungstitel andererseits können unter Umständen auseinanderfallen (BGH, Urteil vom 31.03.1993 - XII ZR 234/91, NJW 1993, 1995, 1996).
  • BSG, 15.02.2023 - B 11 AL 39/21 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Klage - fehlendes

    An einem solchen Rechtsschutzbedürfnis fehlt es, wenn der Rechtsbehelf demjenigen, der ihn erhebt oder einlegt, keinen tatsächlichen oder rechtlichen Vorteil bringen kann (vgl BSG vom 22.3.2012 - B 8 SO 24/10 R - juris RdNr 10; BVerwG vom 28.5.2020 - 1 VR 2.19 - Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 30 = juris RdNr 13; BVerwG vom 28.10.2021 - 10 C 3.20 - BVerwGE 174, 66 = Buchholz 404 IFG Nr. 46, RdNr 24 mwN; BGH vom 31.3.1993 - XII ZR 234/91 - juris RdNr 12) .
  • OLG Saarbrücken, 29.06.2009 - 5 W 103/09

    Vollstreckungsfähigkeit eines auf Nachbesserung gerichteten Vergleichs;

    Vermag der Inhalt einer geschuldeten Leistung indessen lediglich unter Heranziehung von Schriftstücken, die nicht Bestandteil des Titels sind, oder aus dem ihm vorausgehenden Vortrag der Parteien oder unter Rückgriff auf sonstige außerhalb des Titels liegende Umstände ermittelt zu werden, so fehlt es an der Vollstreckungsfähigkeit (vgl. allg. BGH, Urt. v. 31.3.1993 - XII ZR 234/91 - NJW 1993, 1996; Urt. v. 7.12.2006 - XII ZR 94/03 - NJW 2006, 695; Senat, Beschl. v. 1.3.2005 - 5 W 37/05; v. 28.9.2007 - 5 W 191/07; Musielak/Lackmann, ZPO, 6. Aufl., § 704, Rdn. 6; MünchKommZPO/Krüger, 3. Aufl., § 704, Rdn. 8 ff.).
  • OLG München, 22.03.2016 - 34 Wx 43/16

    Fehlende Vollstreckungstauglichkeit eines Titels wegen Unbestimmtheit

  • LAG Hamm, 03.02.2010 - 10 Ta 537/09

    Unbegründeter Ordnungsgeldantrag des Betriebsrats zur Vollstreckung einer

  • OLG Hamm, 12.10.2020 - 5 W 46/20

    Bezugnahme in einem Prozessvergleich

  • LAG Saarland, 08.09.2006 - 2 Ta 26/06

    Zwangsvollstreckung - Vollstreckungstitel - Bestimmtheit - Abrechnung - Vergütung

  • OLG Saarbrücken, 17.04.2018 - 5 W 16/18

    Zwangsvollstreckung: Auslegung des Tenors eines Teil-Anerkenntnsiurteils durch

  • OLG Saarbrücken, 20.11.2007 - 4 U 156/07

    Ausschluss der Bauhandwerkersicherung durch abschließende Vergleichsregelung -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2004 - 3 E 1116/03

    Festsetzung der erstattungsfähigen Kosten des Vorverfahrens ; Bindung des

  • OLG Saarbrücken, 28.09.2007 - 5 W 191/07

    Inhaltsanforderungen an einen Zwangsvollstreckungstitel: Vollstreckungsfähigkeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.10.2004 - 8 Ta 199/04

    Auslegung eines Vollstreckungstitels

  • OLG Hamm, 18.10.2000 - 13 U 115/00

    Abgeltung von Schmerzensgeld bei Prozeßvergleich

  • BGH, 07.12.1994 - XII ZB 112/94

    Rechtskraft eines Unterhaltstitels bei teilweise freiwillig geleisteten

  • OLG Saarbrücken, 15.03.2023 - 5 W 18/23

    Zwangsvollstreckung: Bestimmtheit der Unterlassung von Geräuschimmissionen sowie

  • LAG Baden-Württemberg, 24.08.2000 - 1 Ta 57/00

    Die Übernahme der Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts im ersten Rechtszug

  • LG Heidelberg, 02.08.2019 - 5 T 39/19

    DGVZ - Räumungsvollstreckung bei Wohnraum: Mindestanforderungen an die

  • LAG Köln, 26.07.2016 - 7 Ta 58/16

    Vergleich; Zeugnisentwurf; Vollstreckungstitel; Zwangsgeld

  • SG Hannover, 01.06.2016 - S 78 KA 214/15
  • LAG Baden-Württemberg, 28.07.2000 - 1 Ta 43/00

    Die Übernahme der Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts im ersten Rechtszug

  • OVG Niedersachsen, 02.08.2001 - 1 O 3654/00

    Bestimmtheit; Einwendungen materiell-rechtlicher Art; Ersatzvornahme;

  • BayObLG, 27.04.2000 - 2Z BR 187/99

    Zur Wirksamkeit eines Vergleichs im Wohnungseigentumsverfahren

  • OLG Stuttgart, 17.04.1997 - 8 WF 10/97

    Vollstreckbarkeit der Leistungszusage bei Freiwilligkeit bzw. ohne Anerkenntnis

  • VerfGH Sachsen, 25.09.2009 - 40-IV-09
  • SG Hannover, 03.02.2016 - S 78 KA 153/15
  • VG Weimar, 19.01.2009 - 1 V 512/08

    Zur Vollstreckung eines gerichtlichen Vergleichs durch den Einzelrichter als

  • LAG Sachsen-Anhalt, 12.05.1996 - 6 Ta 18/96

    Ablehnung einer vollstreckbaren Ausfertigung eines Vergleichs wegen fehlender

  • LAG Schleswig-Holstein, 03.02.2011 - 6 Ta 5/11

    Zwangsvollstreckung, Zwangsgeld, Zwangshaft, Vergleich, Bestimmtheit,

  • BPatG, 09.03.2000 - 3 Ni 11/99
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