Weitere Entscheidung unten: LG Zweibrücken, 29.06.1993

Rechtsprechung
   BGH, 29.03.1993 - NotZ 21/92   

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https://dejure.org/1993,2577
BGH, 29.03.1993 - NotZ 21/92 (https://dejure.org/1993,2577)
BGH, Entscheidung vom 29.03.1993 - NotZ 21/92 (https://dejure.org/1993,2577)
BGH, Entscheidung vom 29. März 1993 - NotZ 21/92 (https://dejure.org/1993,2577)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Notar - Beschwerde - Vorermittlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    Kein Rechtsmittel bei erfolglosem Antrag auf gerichtliche Entscheidung

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 3207 (Ls.)
  • NJW-RR 1993, 1275
  • MDR 1994, 623
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.07.1992 - NotZ 10/91

    Anfechtbarkeit einer infolge eines Dienstvergehens ausgesprochenen Mißbilligung

    Auszug aus BGH, 29.03.1993 - NotZ 21/92
    Dessen Entscheidung wäre aber nach § 94 Abs. 2 Satz 6 i.V.m. § 75 Abs. 5 Satz 3 BNotO endgültig (Senat, Beschl. v. 13. Juli 1992, NotZ 10/91 = BGHR BNotO § 94 Abs. 1, Mißbilligung 1).
  • BGH, 09.01.1995 - NotZ 32/93

    Rechte des Notars gegenüber der Aufsichtsbehörde

    Aus der Sicht der Bundesdisziplinarordnung stellt sich in diesem Falle die Frage nach der Beschwerdefähigkeit einer Entscheidung des Bundesdisziplinargerichts bzw. des an seine Stelle tretenden Oberlandesgerichts nicht (Senatsbeschl. v. 29. März 1993, NotZ 21/92, BGHR BNotO § 96 - Disziplinarverfahren 3 = LM BNotO § 96 Nr. 2).
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Rechtsprechung
   LG Zweibrücken, 29.06.1993 - 3 S 94/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2970
LG Zweibrücken, 29.06.1993 - 3 S 94/93 (https://dejure.org/1993,2970)
LG Zweibrücken, Entscheidung vom 29.06.1993 - 3 S 94/93 (https://dejure.org/1993,2970)
LG Zweibrücken, Entscheidung vom 29. Juni 1993 - 3 S 94/93 (https://dejure.org/1993,2970)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 3207
  • VersR 1994, 819
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.09.1962 - VI ZR 244/61

    Schadensersatzanspruch der Ehefrau wegen ihrer Beeinträchtigung in der Führung

    Auszug aus LG Zweibrücken, 29.06.1993 - 3 S 94/93
    Dies ist für einen nicht berufstätigen, den ehelichen Haushalt führenden Ehegatten seit langem anerkannt ... und wird damit begründet, daß der haushaltsführende Ehegatte seine Arbeitskraft als seinen fortlaufenden Beitrag zum Familienunterhalt als der wirtschaftlichen Seite der von ihm eingegangenen Gemeinschaft verwertet und damit durch die ihm zugefügte Körperverletzung daran gehindert wird, seine Arbeitskraft in der von ihm gewählten und betätigten Weise, nämlich als Gemeinschaftsbeitrag, zu verwerten (BGHZ 38, 55 ).
  • OLG Düsseldorf, 12.06.2006 - 1 U 241/05

    Unfallbedingte Beeinträchtigung der Haushaltsführungstätigkeit im Rahmen einer

    In der Rechtsprechung und Literatur wird teilweise die Ersatzfähigkeit des Haushaltsführungsschadens unter dem Gesichtspunkt des Verlustes der Erwerbsfähigkeit gemäß § 843 Abs. 1 1. Alternative BGB bejaht, wenn der Betroffene infolge einer durch einen Dritten verschuldeten Körper- oder Gesundheitsverletzung in der Haushaltsführung ausfällt (grundlegend LG Zweibrücken FamRZ 1994, 955 = NJW 1993, 3207; OLG Karlsruhe DAR 1993, 391 ohne Begründung; Wagner in Münchener Kommentar zum BGB, 4. Auflage, §§ 842, 843, Rdnr. 53; Staudinger/Vieweg, Kommentar zum BGB, 13. Auflage, § 842, Rdnr. 133; Huber in Dauner-Lieb/Heidel/Ring, Kommentar zum BGB, §§ 842, 843, Rdnr. 169).

    Dies ist etwa der Fall, wenn die Leistungen zur Haushaltsführung in einer solchen Beziehung aufgrund einer vertraglichen Regelung erfolgen, insbesondere soweit sie sich als Gegenleistung zur Unterhalts- oder Versorgungsleistung des anderen Partners verstehen (Geigel/Pardey, Der Haftpflichtprozess, 24. Auflage, 4. Kapitel, Rdnr. 149; LG Zweibrücken NJW 1993, 3207).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2006 - L 15 U 147/04

    Erforderlichkeit eines kausalen Zusammenhangs zwischen der im inneren

    In der Rechtsprechung und Literatur wird teilweise die Ersatzfähigkeit des Haushaltsführungsschadens unter dem Gesichtspunkt des Verlustes der Erwerbsfähigkeit gemäß § 843 Abs. 1 1. Alternative BGB bejaht, wenn der Betroffene infolge einer durch einen Dritten verschuldeten Körper- oder Gesundheitsverletzung in der Haushaltsführung ausfällt (grundlegend LG Zweibrücken FamRZ 1994, 955 = NJW 1993, 3207 ; OLG Karlsruhe DAR 1993, 391 ohne Begründung; Wagner in Münchener Kommentar zum BGB, 4. Auflage, §§ 842, 843, Rdnr. 53; Staudinger/Vieweg, Kommentar zum BGB, 13. Auflage, § 842, Rdnr. 133; Huber in Dauner-Lieb/Heidel/Ring, Kommentar zum BGB, §§ 842, 843, Rdnr. 169).

    Dies ist etwa der Fall, wenn die Leistungen zur Haushaltsführung in einer solchen Beziehung aufgrund einer vertraglichen Regelung erfolgen, insbesondere soweit sie sich als Gegenleistung zur Unterhalts- oder Versorgungsleistung des anderen Partners verstehen (Geigel/Pardey, Der Haftpflichtprozess, 24. Auflage, 4. Kapitel, Rdnr. 149; LG Zweibrücken NJW 1993, 3207 ).

  • OLG Nürnberg, 10.06.2005 - 5 U 195/05

    Verlust der Fähigkeit, Hausarbeiten zu verrichten, als Erwerbsschaden im Sinne

    Demgemäß hat es die Rechtsprechung bisher überwiegend abgelehnt, die Vereitelung der Haushaltsführung in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft als Erwerbsschaden anzuerkennen (OLG Düsseldorf VersR 1992, 1418; OLG Köln ZfS 1984, 132; LG Hildesheim VersR 2002, 1431; zustimmend: Palandt/Sprau, BGB, 64. Auflage, § 843 Rdnr. 8; Pardey/Borck, DAR 2002, 289/296; Himmelreich/Hahn/Bücker, Kfz-Schadensregulierung, Rdnr. 5259; Raiser NJW 1994, 2672; a. A.: LG Zweibrücken FamRZ 1994, 955; Röthel NZV 2001, 329 RGRK-Boujong, 12. Auflage, § 842 Rdnr. 38 je m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2009 - 1 U 95/08

    Höhe des Haushaltsführungsschadens bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Hingegen ist der auf Wegfall des Fremdbedarfs gestützte Anspruch gemäß § 843 Abs. 1 1. Alt. BGB ( § 11 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. StVG) grundsätzlich zu verneinen (so auch die wohl überwiegende Rspr., etwa OLG Nürnberg NZV 2006, 209; OLG Köln ZfS 1984, 132; aA: LG Zweibrücken NJW 1993, 3207; OLG Karlsruhe DAR 1993, 391; ausführlich zum Meinungsstand: Huber, NZV 2007, 1).
  • LG Karlsruhe, 05.08.1996 - 12 O 148/95

    Ersatz für Ausfall der unentgeltlichen Arbeit eines ehrenamtlich Tätigen

    Inwieweit bei verletzungsbedingtem Wegfall unentgeltlich erbrachter Dienstleistungen, die einen Marktwert haben, Vermögensschadensersatz zu leisten ist, obwohl der Verletzte in diesen Fällen keinen Erwerbsausfall hat, ist bisher in der Rechtsprechung, soweit ersichtlich, nur für Arbeitsleistungen in einer Haushalts- oder sonstigen Lebensgemeinschaft behandelt worden: Für den Fall der Verletzung des haushaltsführenden Ehegatten (bejahend BGHZ 38, 55 = NJW 1962, 2248; BGHZ 50, 304 = NJW 1968, 1823; BGH, NJW 1974, 1651), die Fälle der nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder einer sonstigen Haushaltsgemeinschaft zwischen Angehörigen (bejahend LG Zweibrücken, NJW 1993, 3207; verneinend OLG Köln, ZfS 1984, 132; OLG Düsseldorf, VersR 1992, 1418; Lit. nachw.
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