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   BGH, 25.02.1994 - V ZR 63/93 ()   

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https://dejure.org/1994,150
BGH, 25.02.1994 - V ZR 63/93 () (https://dejure.org/1994,150)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1994 - V ZR 63/93 () (https://dejure.org/1994,150)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1994 - V ZR 63/93 () (https://dejure.org/1994,150)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Eigentumswohnung - Anteilsverkauf - Time-Sharing - Sittenwidrigkeit - Vertreter ohne Vertretungsmacht - Grundstückskaufvertrag - Genehmigung

  • archive.org

    §§ 177 I, 182 II, 313 S. 1 BGB
    Formlose Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Form der Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Genehmigung eines durch einen vollmachtlosen Vertreter abgeschlossenen Grundstückskaufvertrages; Sittenwidrigkeit eines Anteilsverkaufs in sog. Timesharing-Modell

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sittenwidrigkeit überteuerter Ferienwohnrechte (IBR 1994, 304)

Papierfundstellen

  • BGHZ 125, 218
  • NJW 1994, 1344
  • ZIP 1994, 538
  • DNotZ 1994, 764
  • WM 1994, 746
  • BB 1994, 817
  • DB 1994, 979
  • Rpfleger 1994, 408
  • JR 1995, 200
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 22.12.1971 - V ZR 130/68

    Einseitige Verpflichtung zum Grundstückserwerb

    Auszug aus BGH, 25.02.1994 - V ZR 63/93
    b) Mit Recht verweist Wufka (aaO S. 342/343) darauf, daß der materiell-rechtliche Schutz von § 313 Satz 1 BGB auch im übrigen nur unvollkommen ausgestaltet ist (vgl. auch Senatsurt. v. 22. Dezember 1971, V ZR 130/68, DNotZ 1972, 338, 340).

    Nach § 313 Satz 2 BGB werden formlose Verträge durch Auflassung und Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch geheilt, wobei es durchaus unter Verstoß gegen § 925 a BGB zu einer wirksamen Auflassung kommen kann (Senatsurt. v. 22. Dezember 1971 aaO).

  • BGH, 29.10.1987 - IX ZR 181/86

    Pflichten des Notars bei vorbehaltenem Rücktritt vom Grundstückskaufvertrag;

    Auszug aus BGH, 25.02.1994 - V ZR 63/93
    Die Belehrungspflicht geht nämlich nach dem Sinn und Zweck von § 17 BeurkG nur so weit, als eine Belehrung für das Zustandekommen einer formgültigen Urkunde erforderlich ist, die den wahren Willen der Beteiligten vollständig und unzweideutig in der für das beabsichtigte Rechtsgeschäft richtigen Form wirksam enthält (vgl. BGH, Urt. v. 29. Oktober 1987, IX ZR 181/86, NJW 1988, 1143, 1146) [BGH 29.10.1987 - IX ZR 181/86].
  • BGH, 08.11.1991 - V ZR 260/90

    Grobes Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung; Zurechnung des Wissens

    Auszug aus BGH, 25.02.1994 - V ZR 63/93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann von einem groben Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, das den Schluß auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten zuläßt, bereits dann ausgegangen werden, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist, wie der Wert der Gegenleistung (vgl. z.B. Senatsurt. v. 8. November 1991, V ZR 260/90, WM 1992, 441, 442 m.w.N.).
  • BayObLG, 30.04.1993 - 3Z BR 49/93

    Zulässigkeit des Auftretens des Verkäufers als vollmachtloser Vertreter für den

    Auszug aus BGH, 25.02.1994 - V ZR 63/93
    Der Gefahr eines möglichen Mißbrauchs dieser Gestaltungsform durch systematische Einschaltung eines vollmachtlosen Vertreters ohne sachliche Rechtfertigung läßt sich auf der Ebene des notariellen Standesrechts begegnen (vgl. BayObLGZ 83, 292, 300; BayObLG NJW-RR 1993, 1429; Reithmann/Röll/Geßele, Handbuch der notariellen Vertragsgestaltung, 6. Aufl., Rdn. 134; Rohs/Rohs, Die Geschäftsführung der Notare, 10. Aufl., Rdn. 96; Seybold/Hornig, BNotO, 5. Aufl., § 14 Rdn. 40).
  • BGH, 28.02.1989 - IX ZR 130/88

    Wirksamkeit des Abschlusses risikoreicher Geschäfte

    Auszug aus BGH, 25.02.1994 - V ZR 63/93
    Nicht berücksichtigt hat das Berufungsgericht schließlich, daß es für die Sittenwidrigkeit des Geschäfts nicht allein auf den objektiven Inhalt des Rechtsgeschäfts ankommt, vielmehr ein Sittenverstoß sich auch aus dem Gesamtcharakter, d.h. aus einer zusammenfassenden Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck des Rechtsgeschäfts ergeben kann (vgl. BGHZ 107, 92, 97), wobei auch Umstände zu berücksichtigen sind, die zu seiner Vornahme geführt haben (vgl. BGH, Urt. v. 1. Februar 1956, IV ZR 249/55, LM BGB § 138 (Cb) Nr. 6).
  • BGH, 22.05.1978 - III ZR 153/76

    Im Reisegewerbe vermittelter Darlehensvertrag

    Auszug aus BGH, 25.02.1994 - V ZR 63/93
    Diese Vertriebsmethode legt die Annahme nahe, daß die Anwerbung von nebenberuflichen Handelsvertretern nur dazu dient, nach Art eines Schneeballsystems (vgl. dazu BGH, Urt. v. 22. Mai 1978, III ZR 153/76, WM 1978, 875, 877) die geschäftliche Unerfahrenheit der geworbenen Personen dazu auszunützen, um ihnen überteuerte Eigentumswohnungen zu verkaufen.
  • BGH, 06.12.1979 - VII ZR 313/78

    Formbedürftigkeit eines Bauvertrages

    Auszug aus BGH, 25.02.1994 - V ZR 63/93
    Hinzu kommt, daß dazu sog. Reservierungsvereinbarungen eingesetzt wurden, die formnichtig waren (§ 313 Satz 1 BGB; § 125 BGB); denn durch die Vereinbarung einer empfindlichen Schadenspauschale von 12 % des Kaufpreises war ein ins Gewicht fallender Nachteil für den Fall der Genehmigungsverweigerung vorgesehen, der einen mittelbaren Zwang zum Erwerb des Anteils herbeiführte (vgl. BGHZ 76, 43, 46 ff; 103, 235, 239).
  • BGH, 10.02.1988 - IVa ZR 268/86

    Beurkundungsbedürftigkeit einer Reservierungsvereinbarung

    Auszug aus BGH, 25.02.1994 - V ZR 63/93
    Hinzu kommt, daß dazu sog. Reservierungsvereinbarungen eingesetzt wurden, die formnichtig waren (§ 313 Satz 1 BGB; § 125 BGB); denn durch die Vereinbarung einer empfindlichen Schadenspauschale von 12 % des Kaufpreises war ein ins Gewicht fallender Nachteil für den Fall der Genehmigungsverweigerung vorgesehen, der einen mittelbaren Zwang zum Erwerb des Anteils herbeiführte (vgl. BGHZ 76, 43, 46 ff; 103, 235, 239).
  • BGH, 01.02.1956 - IV ZR 249/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.02.1994 - V ZR 63/93
    Nicht berücksichtigt hat das Berufungsgericht schließlich, daß es für die Sittenwidrigkeit des Geschäfts nicht allein auf den objektiven Inhalt des Rechtsgeschäfts ankommt, vielmehr ein Sittenverstoß sich auch aus dem Gesamtcharakter, d.h. aus einer zusammenfassenden Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck des Rechtsgeschäfts ergeben kann (vgl. BGHZ 107, 92, 97), wobei auch Umstände zu berücksichtigen sind, die zu seiner Vornahme geführt haben (vgl. BGH, Urt. v. 1. Februar 1956, IV ZR 249/55, LM BGB § 138 (Cb) Nr. 6).
  • BGH, 10.07.1986 - I ZR 203/84

    Kfz-Preisgestaltung; Zulässigkeit der Preisgestaltung bei Inzahlungnahme eines

    Auszug aus BGH, 25.02.1994 - V ZR 63/93
    Die Zulassung kann nur auf einen selbständigen, durch Teil- oder Grundurteil abtrennbaren Teil des Rechtsstreits, nicht aber auf einen bestimmten rechtlichen Gesichtspunkt oder auf ein einzelnes Entscheidungselement beschränkt werden (vgl. z.B. BGH, Urt. v. 10. Juli 1986, I ZR 203/84, BGHR ZPO § 546 Abs. 1 Satz 1 - Revisionszulassung, beschränkte 1).
  • BGH, 04.10.1982 - GSZ 1/82

    Anpassung des in einem Prozeßvergleich vereinbarten Unterhalts

  • OLG Karlsruhe, 03.02.1988 - 13 U 52/87

    Zustandekommen des Vertrags bereits mit Beurkundung der Genehmigung des

  • BGH, 23.11.1988 - VIII ZR 262/87

    Aufschiebende Bedingung der Abtretung eines Geschäftsanteils; Formbedürftigkeit

  • BGH, 05.11.1982 - V ZR 228/80

    Auftrag zur Ersteigerung eines Grundstücks

  • BGH, 21.01.1980 - II ZR 153/79

    Genehmigung eines Gesellschaftsvertrags nach Eintritt der Volljährigkeit

  • BGH, 25.03.1983 - V ZR 268/81

    Rechtsfolgen der irrtümlichen Falschbezeichnung bei einem Grundstückskaufvertrag

  • RG, 20.03.1925 - VI 440/24

    Vollmacht beim Grundstückskauf

  • BGH, 11.11.1983 - V ZR 211/82

    Verpflichtung zur Abtretung eines Auflassungsanspruchs

  • BGH, 20.03.1981 - V ZR 71/80

    Elffache der Jahresmiete - Offener Kalkulationsirrtum, § 119 Abs. 1, Abs. 2, §

  • BGH, 09.07.1992 - IX ZR 209/91

    Beurkundungszwang für Treuhandverträge bei Bauherrenmodell

  • BGH, 15.12.1980 - II ZR 52/80

    Genehmigung der Änderung eines von einer BGB -Gesellschaft vollmachtlos

  • BGH, 25.01.1989 - IVb ZR 44/88

    Beweislast für Genehmigung eines Vertrages

  • BGH, 14.01.1955 - V ZR 116/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.02.1983 - V ZR 290/81

    Abschluss eines Grundstückskaufvertrages mit einem Vertreter ohne

  • BGH, 23.06.1988 - III ZR 84/87

    Beurkundung einer Genehmigung

  • RG, 19.03.1924 - V 427/22

    Kann der Käufer eines Grundstücks auf die Gültigkeit der Vollmacht auch dann

  • RG, 28.04.1911 - II 466/10

    Vollmacht; Formfreiheit; BGB. § 313

  • RG, 19.06.1930 - VI 535/29

    Liegt eine wirksame Verfügung der Miterben vor, wenn der eine Miterbe zu der von

  • BGH, 01.04.1998 - XII ZR 278/96

    Formbedürftigkeit einer widerruflich erteilten Vollmacht zum Abschluß eines

    Demgegenüber wird im Schrifttum zu § 167 BGB teilweise eine generelle Erstreckung aller Formvorschriften mit Warnfunktion auf die Erteilung der Vollmacht befürwortet, insbesondere in Anwendung der Grundsätze der teleologischen Reduktion (vgl. Staudinger/Schilken [1995] § 167 Rdn. 20 m.w.N.); gleiches wird für die Vorschrift des § 182 Abs. 2 BGB vertreten (Nachweise bei BGHZ 125, 218, 221 f.).
  • OLG Brandenburg, 07.06.2017 - 4 U 90/16

    Anforderungen an die Form einer Vollmacht zur Eingehung einer

    Ferner kann danach offen bleiben, ob eine durch einen vollmachtlosen Vertreter abgegebene Bürgschaftserklärung formfrei genehmigt werden kann oder § 182 Abs. 2 BGB - entsprechend der dargelegten Auffassung zu § 167 Abs. 2 BGB - im Hinblick auf den Schutzzweck des § 766 Abs. 1 BGB einschränkend auszulegen ist (zum Streitstand s. Habersack, in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage 2017, § 766 BGB, Rn. 21; Herrmann, in: Erman, BGB, 14. Auflage 2014, § 766 BGB, Rn. 2; vgl. auch BGH, Urteil vom 25.02.1994 - V ZR 63/93 - BGHZ 125, 218, zur Formfreiheit der Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages).
  • BGH, 29.03.2000 - VIII ZR 81/99

    Kenntnisstand bei Auslegung eines beurkundungsbedürftigen Rechtsgeschäfts

    Für den Fall, daß sich der Vertretene beim Vertragsabschluß eines Vertreters bedient, ist jedoch allein der Vertreter der vom Notar zu belehrende Beteiligte im Sinne von § 6 Abs. 2, § 17 BeurkG; die Warn- und Schutzfunktion der Beurkundung für die an dem Rechtsgeschäft Beteiligten - die für § 15 Abs. 3 GmbHG ohnehin ohne Bedeutung ist (Senatsurteil vom 25. September 1996 - VIII ZR 172/95, NJW 1996, 3338 unter II 1 d m.w.N.) - erreicht daher unmittelbar nur den Vertreter (BGHZ 125, 218, 225), ohne daß es dabei darauf ankommt, ob der Vertreter bevollmächtigt war oder vollmachtlos gehandelt hat.

    Im übrigen erstreckt sich die Beurkundungspflicht des Vertretergeschäfts nicht auf die Genehmigung vollmachtlosen Handelns durch den Vertretenen (§ 182 Abs. 2 BGB; klarstellend: BGHZ 125, 218, 220 ff.); die Genehmigung kann daher - anders als dies das Berufungsgericht offenbar annehmen will - dem Abschluß des beurkundungsbedürftigen Rechtsgeschäftes nicht gleichgestellt werden.

    Ist dieser redlich, so darf er - mangels gegenteiliger Anhaltspunkte - davon ausgehen, daß die Genehmigung das mit dem Vertreter tatsächlich Vereinbarte erfaßt, weil der Genehmigende den (tatsächlichen) Vertragsinhalt kennt oder zumindest kennen kann (vgl. auch BGHZ 125, 218, 225 zur Begründung, warum die Genehmigung anders als eine Vollmacht nicht genehmigungsbedürftig ist).

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