Rechtsprechung
   BGH, 24.02.1994 - VII ZR 209/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1382
BGH, 24.02.1994 - VII ZR 209/93 (https://dejure.org/1994,1382)
BGH, Entscheidung vom 24.02.1994 - VII ZR 209/93 (https://dejure.org/1994,1382)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 1994 - VII ZR 209/93 (https://dejure.org/1994,1382)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,1382) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Erfolgreiche Berufung - Hilfsantrag der Gegenseite - Zurückweisung - Wert der Beschwer

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 322 Abs. 2; ZPO § 546
    Beschwer des Beklagten bei Abweisung von Gegenforderungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 322 Abs. 2, § 546
    Rechtsmittelbeschwer bei Zurückweisung einer geltend gemachten Gegenforderung als unsubstantiiert

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1538
  • MDR 1994, 612
  • VersR 1994, 1003
  • BauR 1994, 403
  • ZfBR 1994, 170
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 125/91

    Berufungsgericht - Beschwererhöhung - Rechnungsposten - Gegenforderung -

    Auszug aus BGH, 24.02.1994 - VII ZR 209/93
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine beklagte Partei zusätzlich zur Klageforderung in Höhe des Betrages ihrer vorsorglich zur Aufrechnung gestellten Gegenforderung beschwert, wenn das Berufungsgericht das Bestehen der Gegenforderung verneint hat und im Falle der Rechtskraft des Berufungsurteils das Nichtbestehen der Gegenforderung nach § 322 Abs. 2 ZPO rechtskräftig festgestellt wäre (Senat, Beschluß vom 26. September 1991 - VII ZR 125/91 = NJW 1992, 317).

    Das Berufungsurteil läßt irgendwelche materiellrechtlichen Erwägungen dahingehend, es liege hier keine Aufrechnung im Sinne der §§ 387 ff BGB, sondern nur ein schlichtes Abrechnungsverhältnis auf der Grundlage der Differenztheorie vor, das den Wert der Beschwer nicht erhöht (so zu letzterem: Senat, Beschluß vom 26. September 1991 - VII ZR 125/91 aaO), nicht erkennen.

  • BGH, 12.12.1990 - VIII ZR 355/89

    Aufrechnung - Aufrechnungsverbot - Materielle Rechtskraft - Treu und Glaube

    Auszug aus BGH, 24.02.1994 - VII ZR 209/93
    Daß die maßgebliche Begründung für die Aberkennung der Gegenforderungen auf dem prozessualen Grund der fehlenden Substantiierung beruht, berührt die Frage des Umfangs der Rechtskraft nach § 322 Abs. 2 ZPO nicht (BGH, Urteil vom 12. Dezember 1990 - VIII ZR 355/89 = WM 1991, 731, 732).
  • BGH, 03.10.1989 - XI ZR 90/89
    Auszug aus BGH, 24.02.1994 - VII ZR 209/93
    In diesem Falle wird die Hilfsaufrechnung als unzulässig mit der Folge zurückgewiesen, daß eine der Rechtskraft fähige Entscheidung über die behauptete Gegenforderung nicht vorliegt (BGH, Beschluß vom 3. Oktober 1989 - XI ZR 90/89 = BGHR ZPO § 322 Abs. 2 Aufrechnung 1).
  • OLG Hamm, 22.11.2017 - 31 U 285/15

    Zug-um-Zug; hinreichende Bestimmtheit; Aufrechnungserklärung

    Dessen ungeachtet muss jedoch eine Aufrechnung als unzulässig zurückgewiesen werden, wenn sie - wie hier - den prozessrechtlichen Bestimmtheitsanforderungen nicht genügt (BGH, Beschluss vom 24.02.1994 - VII ZR 209/93; Staudinger-Gursky ebd. m.w.N.).
  • BGH, 14.12.2022 - IV ZB 1/22

    Rechtskraftfähige Sachentscheidung bei Nichtberücksichtigung einer

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die beklagte Partei zusätzlich zur Klageforderung in Höhe des Betrages ihrer vorsorglich zur Aufrechnung gestellten Gegenforderung dann beschwert, wenn das Gericht das Bestehen der Gegenforderung verneint hat und im Falle der Rechtskraft des Urteils das Nichtbestehen der Gegenforderung nach § 322 Abs. 2 ZPO rechtskräftig festgestellt wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 2010 - IX ZR 2/09, juris Rn. 5; vom 24. Februar 1994 - VII ZR 209/93, VersR 1994, 1003 unter 1a [juris Rn. 4].

    Die Annahme des Gerichts, die Klageforderung sei mangels Gegenseitigkeitsverhältnisses nicht nach §§ 387, 389 BGB durch die Eventualaufrechnung des Beklagten erloschen, ist eine Entscheidung in der Sache (vgl. zur Bedeutung dieses Umstandes für die Reichweite der Rechtskraft BGH, Beschluss vom 24. Februar 1994 - VII ZR 209/93, VersR 1994, 1003 unter 1b [juris Rn. 5]) und deshalb der Rechtskraft fähig im Sinne von § 322 Abs. 2 ZPO.

  • BGH, 31.07.2001 - XI ZR 217/01

    Rechtskraft einer Entscheidung über eine für unzulässig erklärte Hilfsaufrechnung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt eine vorsorglich zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung nur dann zu einer Erhöhung der Beschwer, wenn das Berufungsgericht das Bestehen der Gegenforderung verneint hat und im Falle der Rechtskraft des Berufungsurteils das Nichtbestehen der Gegenforderung nach § 322 Abs. 2 ZPO rechtskräftig festgestellt wäre (BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 1994 - VII ZR 209/93, NJW 1994, 1538 und vom 25. September 1996 - IV ZR 102/96, BGHR ZPO § 546 Abs. 2 Beschwer 15).
  • BGH, 18.05.2000 - VII ZR 436/98

    Verpflichtung des Architekten zur Leistung der Bauaufsicht

    In einem solchen Fall ist die Hilfsaufrechnung unzulässig mit der Folge, daß eine der Rechtskraft fähige Entscheidung über die behauptete Gegenforderung nicht vorliegt (z.B. BGH, Urteil vom 24. Februar 1994 - VII ZR 209/93, NJW 1994, 1538).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.2020 - 22 U 222/19

    Angelieferte, aber nicht eingebaute Bauteile sind keine erbrachten Leistungen!

    Nur für den Fall, dass das Erstgericht einen Aufrechnungseinwand berücksichtigt, ihn aber - nach den Entscheidungsgründen - deswegen für erfolglos, weil das zugrundeliegende Vorbringen unsubstantiiert (i.S.v. unschlüssig bzw. unerheblich) bzw. unbegründet sei, kann die vom Erstgericht aberkannte Forderung wegen § 322 Abs. 2 ZPO nicht mehr anderweitig gerichtlich geltend gemacht werden (vgl. BGH, Beschluss vom 24.02.1994, VII ZR 209/93; BGH Urteil vom 26.09.1991, VII ZR 125/91; Palandt-Grüneberg, BGB, 79. Auflage 2020, § 388, Rn 2/6 mwN).
  • BGH, 22.11.2017 - VII ZR 181/15

    Aufrechnung: Erfordernis einer ausdrücklichen Aufrechnungerklärung bei

    In diesem Fall wäre die Hilfsaufrechnung als unzulässig mit der Folge zurückgewiesen worden, dass eine der Rechtskraft fähige Entscheidung über die behauptete Gegenforderung nicht vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 1994 - VII ZR 209/93, BauR 1994, 403, 404, juris Rn. 4).
  • BGH, 13.09.2017 - VII ZR 36/17

    Nichtzulassungsbeschwerde im Honorarprozess eines Architekten: Beschwerdewert bei

    Eine beklagte Partei ist in Höhe des Betrags hilfsweise zur Aufrechnung gestellter Gegenforderungen beschwert, wenn das Berufungsgericht das Bestehen der Gegenforderungen verneint und im Falle der Rechtskraft des Berufungsurteils das Nichtbestehen der Gegenforderungen nach § 322 Abs. 2 ZPO rechtskräftig festgestellt wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 1994 - VII ZR 209/93, BauR 1994, 403, 404, juris Rn. 4; vom 26. September 1991 - VII ZR 125/91, BauR 1992, 113, 114, juris Rn. 6).

    In diesen Fällen ergeht über die Gegenforderungen keine der Rechtskraft fähige Entscheidung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 1994 - VII ZR 209/93, BauR 1994, 403, juris Rn. 4; vom 3. Oktober 1989 - XI ZR 90/89, BGHR ZPO § 322 Aufrechnung 1).

  • OLG Jena, 19.12.2013 - 1 U 84/07

    Entgangener Gewinn wird nur bei Darstellung der konkreten Umsatzentwicklung

    Anderenfalls ist die Aufrechnungserklärung unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 1994 - VII ZR 209/93, NJW 1994, 1538).

    Hinzuzurechnen sind ferner jene hilfsweise in das Verfahren eingeführten Aufrechnungsforderungen, welche der Senat als unsubstantiiert oder als unbegründet zurückgewiesen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 1994 - VII ZR 209/93, NJW 1994, 1538).

  • BGH, 05.12.1996 - IX ZR 67/96

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage gegen einen

    Gibt ein Gericht einer Klage statt, weil es die vom Beklagten erklärte Aufrechnung für unzulässig hält, dann ist zwar damit über die Aufrechnungsforderung nicht mit Rechtskraftwirkung (§ 322 Abs. 2 ZPO) entschieden, so daß sie in einem neuen Rechtsstreit erneut zur Prüfung gestellt werden kann (BGH, Beschl. v. 3. Oktober 1989 XI ZR 90/89, BGHR ZPO § 322 Abs. 2 Aufrechnung 1; v. 24. Februar 1994 - VII ZR 209/93, NJW 1994, 1538; vgl. auch Beschl. v. 25. Mai 1988 - VIII ZR 18/88, WM 1988, 1322, 1323; vgl. ferner BGHZ 38, 259, 265 f für das Verfahren vor einem - ausländischen - Schiedsgericht).
  • BGH, 01.12.2022 - IV ZB 1/22

    Hilfsaufrechnung wird nicht berücksichtigt: Entscheidung ist rechtskraftfähig!

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die beklagte Partei zusätzlich zur Klageforderung in Höhe des Betrages ihrer vorsorglich zur Aufrechnung gestellten Gegenforderung dann beschwert, wenn das Gericht das Bestehen der Gegenforderung verneint hat und im Falle der Rechtskraft des Urteils das Nichtbestehen der Gegenforderung nach § 322 Abs. 2 ZPO rechtskräftig festgestellt wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 2010 - IX ZR 2/09; vom 24. Februar 1994 - VII ZR 209/93, VersR 1994, 1003 unter 1a).

    Die Annahme des Gerichts, die Klageforderung sei mangels Gegenseitigkeitsverhältnisses nicht nach §§ 387, 389 BGB durch die Eventualaufrechnung des Beklagten erloschen, ist eine Entscheidung in der Sache (vgl. zur Bedeutung dieses Umstandes für die Reichweite der Rechtskraft BGH, Beschluss vom 24. Februar 1994 - VII ZR 209/93, VersR 1994, 1003 unter 1b) und deshalb der Rechtskraft fähig im Sinne von § 322 Abs. 2 ZPO.

  • OLG Brandenburg, 12.05.2021 - 4 U 100/20

    Vergütung für Projektentwicklungsleistungen; Anerkenntnis einer Forderung;

  • BGH, 30.09.1999 - VII ZR 457/98

    Abgrenzung der Hilfsaufrechnung von der Verrechnung

  • OLG Düsseldorf, 27.09.2006 - Verg 36/06

    Vergaberecht: Kein Auschluss des Angebotes bei Konformität mit

  • BGH, 27.10.2021 - VII ZR 44/18

    Streitwertfestsetzung: Revisionsverfahren gegen ein Teil-Vorbehaltsurteil

  • OLG Köln, 06.09.2000 - 11 U 261/99

    Anhörung des Sachverständigen im Honorarprozeß des Architekten; Aufrechnung mit

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.03.2018 - 2 Sa 114/17

    Einzelfallentscheidung - Aufrechnung mit nicht substantiiert dargelegten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2011 - 2 A 2492/09

    Ermessensausübung i.R.d. Anordnung der irreversiblen Beseitigung einer baulichen

  • OLG Rostock, 26.05.2004 - 6 U 13/00

    Verkehrswertermittlung für sogenannte ALV-Anlage

  • OLG Karlsruhe, 26.06.2001 - 8 U 122/98

    Vergütungsanspruch des Architekten bei Abdeckung von Altablagerungen einer

  • BGH, 02.05.2019 - IX ZR 347/18

    Nichtzulassungsbeschwerde gegen den die Berufung zurückweisenden Beschluss;

  • OLG Nürnberg, 20.03.1997 - 8 U 3879/96

    Begriff des "wirtschaftlichen Totalschadens" - Berechnung des

  • OLG Brandenburg, 27.05.2009 - 3 U 85/08

    Gewerbemiete: Gesamtrechtsnachfolger als Mietvertragspartner; fristlose Kündigung

  • OLG Karlsruhe, 19.12.2002 - 12 U 164/02

    Hinweispflicht des Gerichts im Zivilprozess: Erbitten von Hinweisen auf

  • BGH, 15.10.2001 - II ZR 238/00

    Streitwerterhöhung wegen Hilfsaufrechnung

  • BGH, 12.10.2000 - III ZR 216/00

    Beschwer - Aktivlegitimation - Aufrechnung - Gegenforderung - Rechtskraft -

  • OLG Stuttgart, 05.07.2000 - 9 U 61/00

    Rechtskraft bei Aufrechnung - unsubstantiierte Gegenforderung - neue Tatsachen

  • OLG Koblenz, 22.05.2001 - 5 W 347/01

    Streitwerterhöhung bei Aufrechnung mit Schadensersatzforderung

  • BGH, 25.09.1996 - IV ZR 102/96

    Heraufsetzung der Beschwer - Vorsorgliche Geltendmachung der Aufrechnung mit

  • OVG Sachsen, 12.07.2023 - 6 A 648/20

    Subvention; Förderung; Zuwendung; Rückzahlung; Städtebauförderung;

  • OLG Dresden, 10.09.2015 - 8 U 157/15

    Vertrag über Herstellung und Einbau einer Küche: Werkvertragsrecht anwendbar!

  • VG Düsseldorf, 03.12.2013 - 14 K 3366/13

    Vorbeugende Feststellungsklage bei drohender Vollstreckung von bestandskräftigen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht