Rechtsprechung
OLG Köln, 07.02.1994 - 2 W 21/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück wegen des Gesundheitsrisikos für einen Bewohner; Begründung einer sittenwidrige Härte durch das Zwangsvollstreckungsverfahren im allgemeinen
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 765a
Vollstreckungsschutz nur gegen konkrete Maßnahme - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 22.11.1993 - 12 T 178/93
- OLG Köln, 07.02.1994 - 2 W 21/94
Papierfundstellen
- NJW 1994, 1743
- MDR 1994, 728
- FamRZ 1994, 1046
- Rpfleger 1994, 267
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 04.05.2005 - I ZB 10/05
Einstellung der Räumungsvollstreckung wegen Suizidgefahr naher Angehöriger des …
Besteht im Fall einer Zwangsräumung bei einem nahen Angehörigen des Schuldners eine Suizidgefahr, ist diese bei der Anwendung des § 765a ZPO in gleicher Weise wie eine beim Schuldner selbst bestehende Gefahr zu berücksichtigen (vgl. OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 1994, 81; OLG Köln NJW 1994, 1743; OLG Hamm Rpfleger 2001, 508; OLG Saarbrücken Rpfleger 2003, 37, 38). - LG Mühlhausen, 31.07.2017 - 1 T 42/16
Vollstreckungsschutzantrag kann jederzeit während des Verfahrens gestellt werden!
- OLG Hamm, 26.03.2001 - 15 W 66/01
Vollstreckungsschutz - wichtiger Grund - Gefahr für Leib und Leben naher …
Anders als das OLG Köln (NJW 1994, 1743) ist der Senat jedoch nicht der Auffassung, daß eine solche konkrete Vollstreckungsmaßnahme erst die Erteilung des Zuschlages oder die Räumung aufgrund des Zuschlags sei, da nur diese Maßnahmen einen konkreten Eingriff in den Lebensbereich des Schuldners bzw. dessen Angehöriger bedeute, dessen Wirkungen im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände entsprechend der erforderlichen Interessenabwägung eine sittenwidrige Härte begründen könne.
- LG München I, 15.06.2020 - 14 T 7328/20
Corona-Krise: Keine automatische einstweilige Einstellung der …
Dabei begründet es keine Härte i.S.d. § 765 a ZPO, dass die Zwangsvollstreckung überhaupt durchgeführt wird; denn ein Schutz kann nur gegen bestimmte Vollstreckungsmaßnahmen, nicht jedoch gegen die Zwangsvollstreckung an sich gewährt werden (OLG Köln, Beschl. v. 07.02.1994 - 2 W 21/94, NJW 1994, 1743; OLG Köln, Beschl. v. 19.12.1994 - 2 W 178/94, NJW-RR 1995, 1472). - AG Schwäbisch Hall, 16.03.2011 - K 119/09
Verfahrensrecht - Keine Einstellung der ZV ohne konkrete Gefährdung
Auch begründet der Umstand allein, dass die Schuldnerin weiterhin ihre Mutter pflegen möchte und daher noch im Wohnhaus wohnen möchte, noch nicht eine besondere Härte i.S. des § 765 a ZPO in Bezug auf die Zuschlagserteilung, so auch OLG Köln, Beschluss vom 07.02.1994 - 2 W 21/94. - OLG Oldenburg, 12.10.1995 - 2 W 87/95
Zulässigkeit einer Durchsuchungsanordnung in der Zwangsvollstreckung trotz …
Im Rahmen der Abwägung der Gläubiger- und Schuldnerinteressen ist auch eine erhebliche Gefährdung der mit dem Schuldner zusammenlebenden Ehefrau zu würdigen (OLG Köln, NJW 1994, 1743 [OLG Köln 07.02.1994 - 2 W 21/94] ; OLG Frankfurt, NJW-RR 1994, 81). - AG Schwäbisch Hall, 16.03.2011 - K 123/09
Antrag auf einstweilige Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens ohne …
Auch begründet der Umstand allein, dass die Schuldnerin weiterhin ihre Mutter pflegen möchte und daher noch im Wohnhaus wohnen möchte, noch nicht eine besondere Härte i.S. des § 765 a ZPO in Bezug auf die Zuschlagserteilung, so auch OLG Köln, Beschluss vom 07.02.1994 - 2 W 21/94.