Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 27.05.1993

Rechtsprechung
   BVerfG, 26.10.1993 - 2 BvR 2295/93   

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https://dejure.org/1993,1532
BVerfG, 26.10.1993 - 2 BvR 2295/93 (https://dejure.org/1993,1532)
BVerfG, Entscheidung vom 26.10.1993 - 2 BvR 2295/93 (https://dejure.org/1993,1532)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Oktober 1993 - 2 BvR 2295/93 (https://dejure.org/1993,1532)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Anordnung gegen die Verhängung eines Fahrverbots in einer Bußgeldsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Aussetzung der Fahrverbotsverhängung, weil keine Angaben zu den persönlichen und beruflichen Verhältnissen gemacht wurden

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtliches Gehör - Beschwerdeführer - Rechtswegerschöpfung - Feststellungen zur Person - Familiäre Verhältnisse - Berufliche Verhältnisse - Rechtsbeschwerde - Schuldangemessene Ahndung - Verkehrsordnungswidrigkeit - Schuldbestimmende Merkmale - Gesetzlicher Richter - ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 573
  • NVwZ 1994, 473 (Ls.)
  • NZV 1994, 157
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.05.1990 - 1 BvR 559/90

    Abwägung zwischen der redaktionellen Gestaltung einer Wahlwerbesendung und der

    Auszug aus BVerfG, 26.10.1993 - 2 BvR 2295/93
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muß das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 82, 54 [57]; st. Rspr.).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus BVerfG, 26.10.1993 - 2 BvR 2295/93
    Es fehlte somit an der Grundlage, auf der das Gericht die Umstände des konkreten Falles in objektiver und subjektiver Hinsicht bei der Bewertung und Entscheidung hätte berücksichtigen können (vgl. BGH, Beschluß vom 28. November 1991, 4 StR 366/91, NJW 1992, 446 [448]).
  • BVerfG, 10.05.1972 - 2 BvR 644/71

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 26.10.1993 - 2 BvR 2295/93
    Zwar macht der Beschwerdeführer die Verletzung seines Anspruchs auf das rechtliche Gehör (Art-. 103 Abs. 1 GG ) geltend, hat aber dafür den Rechtsweg nach § 33a StPO in Verbindung mit § 46 OWiG (vgl. hierzu BVerfGE 33, 192 [194]) nicht erschöpft.
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 21.06.2021 - VGH A 39/21

    Erfolgloser Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren auf einstweilige

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass zu den mit einem Fahrverbot regelmäßig einhergehenden, ihrer Natur nach eher Lästigkeiten darstellenden Einschränkungen besondere Umstände des Einzelfalles auf Seite des Betroffenen hinzutreten, die diesem nicht mehr ohne Weiteres zumutbar sind (vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 26. Oktober 1993 - 2 BvR 2295/93 -, juris Rn. 14: drohender Arbeitsplatzverlust).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.11.2020 - VerfGH 129/20

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Verwertung einer mit dem Messgerät "PoliScan

    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss der Verfassungsgerichtshof die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die angegriffene Maßnahme im Hauptsacheverfahren jedoch später für verfassungswidrig erklärt wird, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 30. Juni 2020 - VerfGH 76/20, juris, Rn. 39, und vom 7. Juli 2020 - VerfGH 88/20, juris, Rn. 47; BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 1993 - 2 BvR 2295/93, juris, Rn. 10).
  • BVerfG, 07.07.1994 - 2 BvR 2295/93

    Erstattung der notwendigen Auslagen für das Verfassungsbeschwerde-Verfahren bei

    a) Wegen des Sachverhalts und des anfänglichen Gangs des Verfahrens wird auf den Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Oktober 1993 - 2 BvR 2295/93 - (NJW 1994, 573 f.) verwiesen.
  • OLG Hamm, 26.01.1999 - 2 Ss OWi 1/99
    Der nochmalige Hinweis der Rechtsbeschwerde auf die 70 %-ige Schwerbehinderung des Betroffenen führt - auch unter Beachtung des nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu berücksichtigenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (s. NZV 1994, 157, NJW 1995, 1541) - zu keiner anderen Beurteilung.
  • OLG Saarbrücken, 31.03.2014 - Ss (B) 18/14

    Rechtsbeschwerde im Ordnungswidrigkeitenverfahren: Anforderungen an die

    Besonderheiten solcher Art können neben gewöhnlichen und durchschnittlichen, namentlich entlastenden Umständen (vgl. BGHSt 38, 125; OLG Hamm VRS 92, 146; OLG Köln, VRS 87, 40; OLG Düsseldorf, VRS 92, 40; OLG Zweibrücken DAR 2003, 134, Hentschel/König/Dauer, a.a.O., § 25 Rn. 24 m.w.N ) auch außergewöhnliche Härten im Sinne von unverhältnismäßigen Folgeschäden sein, die für den Betroffenen mit einem Fahrverbot verbunden sind, so etwa das Risiko eines Arbeitsplatzverlustes bzw. der wirtschaftlichen Existenz (vgl. BVerfG NJW 1994, 573; NJW 1995, 1541, DAR 1996, 196 ff.; OLG Oldenburg ZfS 1995, 34 und 275; OLG Dresden ZfS 1995, 477; OLG Düsseldorf NZV 1995, 161; OLG Hamm NZV 1995, 498 und NStZ-RR 1996, 181; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschlüsse vom 14. April 2010 - Ss (B) 29/2010 [51/10] -, 21. Januar 2013 - Ss (B) 90/2012 [72/12 OWi] - und 28. August 2013 - Ss (B) 74/2013 [64/13 OWi] -).
  • OLG Saarbrücken, 12.02.2013 - Ss (B) 14/13

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Absehen vom Regelfahrverbot wegen

    Besonderheiten solcher Art können sein, neben gewöhnlichen und durchschnittlichen, namentlich entlastenden Umständen (BGHSt 38, 125; OLG Hamm VRS 92, 146; OLG Köln, VRS 87, 40; OLG Düsseldorf, VRS 92, 40; OLG Zweibrücken DAR 2003, 134, Hentschel/König/Dauer, § 25 Rn. 24 m.w.N ), auch außergewöhnliche Härten im Sinne von unverhältnismäßigen Folgeschäden, die für den Betroffenen mit einem Fahrverbot verbunden sind, so etwa das Risiko eines Arbeitsplatzverlustes bzw. der wirtschaftlichen Existenz (BVerfG NJW 1994, 573; NJW 1995, 1541, DAR 1996, 196 ff.; OLG Oldenburg ZfS 1995, 34 und 275; OLG Dresden ZfS 1995, 477; OLG Düsseldorf NZV 1995, 161; OLG Hamm NZV 1995, 498 und NStZ-RR 1996, 181; OLG Brandenburg NStZ-RR 2004, 93; Senat in ständiger Rechtsprechung z.B. Beschlüsse vom 19. November 2010 - Ss (B) 111/2010 - und zuletzt vom 21. Januar 2013 - Ss (B) 90/2012 [72/12 OWi] -).
  • OLG Jena, 31.07.2008 - 1 Ss 103/08

    Zum Videoabstandsmessverfahren Dista-4

    Die Verkehrsverstöße des Betroffenen sind so gewichtig, dass er - auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerfG (NZV 1994, 157) - eine Einschränkung seines beruflichen Fortkommens und erhebliche wirtschaftliche Nachteile als Folge der Besinnungs- und Denkzettelmaßnahme ggf. hinnehmen muss.
  • OLG Hamm, 12.04.1999 - 2 Ss OWi 246/99

    Absehen vom Regelfahrverbot, gesundheitliche Beeinträchtigungen, Arztbesuche,

    Der nochmalige Hinweis der Rechtsbeschwerde auf die - nicht näher beschriebenen - gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Betroffenen führt - auch unter Beachtung des nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu berücksichtigenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (s. NZV 1994, 157, NJW 1995, 1541) - zu keiner anderen Beurteilung.
  • OLG Karlsruhe, 02.10.1995 - 2 Ss 168/95

    Kein Absehen vom Fahrverbot bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß eines

    Der Hinweis des Beschwerdeführers auf die im Wege der einstweiligen Anordnung ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26.10.1993 (NJW 1994, 573 f.; vgl. dazu Göhler NZV 1994, 343 f.; abschließende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.07.1994 Über die Kosten des erledigten Verfahrens [NZV 1995, 285]) liegt angesichts der ausreichenden Urteilsfeststellungen zu seiner persönlichen und beruflichen Situation neben der Sache.
  • OLG Hamm, 27.07.1995 - 2 Ss OWi 808/95

    Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts, Möglichkeit des Absehens vom

    Die vom Betroffenen mit der Rechtsbeschwerde zusätzlich geltend gemachten Erschwernisse und Behinderungen führen - auch unter Beachtung des nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu berücksichtigenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (s. NZV 1994, 157 , NJW 1995, 1541 ) - zu keiner anderen Beurteilung.
  • AG Mühlhausen, 22.05.2020 - 5 OWi 285 Js 4757/19

    Fahren unter Alkoholeinfluss: Absehen vom Regelfahrverbot wegen systemrelevanter

  • OLG Hamm, 28.01.2003 - 3 Ss OWi 17/03

    Rotlichtverstoß, qualifizierter, Fahrverbot, langer Zeitablauf zwischen Tat und

  • OLG Hamm, 29.11.1996 - 2 Ss OWi 1314/96

    Fahrverbot, Absehen, Ansprechen der Möglichkeit, Gesamtzusammenhang

  • OLG Zweibrücken, 23.01.1996 - 1 Ss 211/95
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Rechtsprechung
   BVerfG, 27.05.1993 - 2 BvR 744/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1523
BVerfG, 27.05.1993 - 2 BvR 744/93 (https://dejure.org/1993,1523)
BVerfG, Entscheidung vom 27.05.1993 - 2 BvR 744/93 (https://dejure.org/1993,1523)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Mai 1993 - 2 BvR 744/93 (https://dejure.org/1993,1523)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Versagung der Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft und Effektivität des Rechtsschutzes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Allgemeines Willkürverbot - Prozeßhandlung - Überprüfung - Staatsanwaltschaft - Ermittlungsverfahren - Akteneinsicht - Maßnahme - Justizbehörde - Verwaltungsbereich - Rechtsweggarantie - Rechtsschutz - Untersuchungshaft - Vernehmung des Beschuldigten - Richter - ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 573
  • StV 1994, 1
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

    Auszug aus BVerfG, 27.05.1993 - 2 BvR 744/93
    Das bedeutet aber nicht stets sofortigen Rechtsschutz, sondern nur Rechtsschutz "innerhalb angemessener Zeit", wobei die Angemessenheit der Dauer eines Verfahrens nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles zu beurteilen ist (vgl. BVerfGE 55, 349 [369]).
  • BVerfG, 20.10.1977 - 2 BvR 631/77

    Fortsetzung der Strafvollstreckung gegen freigepressten Straftäter

    Auszug aus BVerfG, 27.05.1993 - 2 BvR 744/93
    Dieses Zuwarten ist ihm indessen im Blick auf die Erfordernisse einer wirksamen und funktionstüchtigen Strafrechtspflege, ohne die Gerechtigkeit nicht durchgesetzt werden kann (vgl. BVerfGE 46, 214 [222 f.]), in aller Regel zuzumuten.
  • BVerfG, 08.05.1979 - 2 BvR 782/78

    Verfassungsrechtliche prüfung der Bejahung des "besonderen öffentlichen

    Auszug aus BVerfG, 27.05.1993 - 2 BvR 744/93
    Diese Vorschrift gewährleistet einen möglichst wirksamen gerichtlichen Schutz gegenüber Verletzungen der Rechtssphäre des Einzelnen durch Eingriffe der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 51, 176 [185]).
  • BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung der Akteneinsicht im strafrechtlichen

    Ist aus Gründen der Gefährdung der Ermittlungen aus der Sicht der Staatsanwaltschaft eine auch nur teilweise Einsicht in die Ermittlungsakte nicht möglich und verweigert sie diese deshalb gemäß § 147 Abs. 2 StPO , so kann das Gericht auf die Tatsachen und Beweismittel, die deshalb nicht zur Kenntnis des Beschuldigten gelangen, seine Entscheidung nicht stützen und muß gegebenenfalls den Haftbefehl aufheben (vgl. BVerfG, StV 1994, 1 ).

    Denn die von der herrschenden Rechtsprechung und Meinung geteilte Auffassung des Oberlandesgerichts, daß es sich bei der Entscheidung der Staatsanwaltschaft über die Akteneinsicht um keinen selbständig anfechtbaren Justizverwaltungsakt handele, ist mit den Anforderungen der Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 103 Abs. 1 GG nur zu vereinbaren, weil dem Beschuldigten mit den spezifischen Rechtsbehelfen im Haftverfahren ausreichende Möglichkeiten zur Verfügung stehen, mit Haftbeschwerde oder mündlicher Haftprüfung die Anordnung oder Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft mit der Begründung anzugreifen, der Haftbefehl sei unter Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG zustande gekommen oder werde unter Mißachtung dieses Grundrechts aufrechterhalten (BVerfG, StV 1994, 1 ).

  • OLG Frankfurt, 02.12.2005 - 3 Ws 972/05

    Strafverfahren: Zuständigkeit für nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit

    Der Senat erlaubt sich in diesem Zusammenhang abschließend den Hinweis, dass Art. 19 IV GG nicht sofortigen Rechtsschutz fordert, sondern nur Rechtsschutz in angemessener Zeit (vgl. BVerfG, NJW 1985, 1019; StV 1994, 1, 465).
  • OLG Hamm, 11.06.1996 - 1 VAs 25/96

    Strafprozessrechtliche Ausgestaltung des Akteneinsichtsrechts eines Beschuldigten

    Mit dem Bundesverfassungsgericht (NStZ 84, 228 und NJW 94, 573) ist auch der Senat der Auffassung, daß die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG nicht den sofortigen Rechtsschutz gewährleistet, sondern nur einen solchen "innerhalb angemessener Zeit".

    Im Hinblick auf die Erfordernisse einer wirksamen und funktionierenden Strafrechtspflege ist dem Betroffenen dieses Zuwarten jedoch innerhalb angemessener Grenzen zuzumuten (BVerfG NJW 94, 573).

  • OLG Karlsruhe, 09.11.1995 - 2 VAs 18/95
    Auch das Bundesverfassungsgericht, das mehrfach die Unanfechtbarkeit von auf § 147 Abs. 2 StPO beruhenden staatsanwaltschaftlichen Entscheidungen als mit dem Grundgesetz vereinbar bezeichnet hat (NStZ 1994, 218 = NJW 1984, 1451 f.; NJW 1985, 1019 ; StV 1994, 1 [krit.Anm. Lammer] = NJW 1994, 573 ; NStZ 1994, 551 f.= StV 1994, 465 f.= NJW 1994, 3219 f.; vgl. auch NStZ 1984, 228 f.), hat in seiner Entscheidung vom 28.12.1984 (NJW 1985, 1019 a. E.) ausdrücklich "besondere Umstände, die ausnahmsweise einen vorzeitigen Gerichtsschutz verfassungsrechtlich gebieten würden", geprüft.

    Der Antragsteller kann nämlich mit den ihm in seinem Verfahren zur Verfügung stehenden spezifischen Rechtsbehelfen der Haftbeschwerde, und, falls er verhaftet werden sollte, bei seinen Vernehmungen und im Rahmen der weiteren Rechtsbehelfe die Anordnung oder Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft mit der Begründung angreifen, daß der Haftbefehl unter Verstoß gegen seinen Anspruch auf rechtliches Gehör zustandegekommen sei oder unter Mißachtung dieses Grundrechts aufrechterhalten werde (BVerfG StV 1994, 1 = NJW 1994, 573 ; NStZ 1994, 551, 552 f. = StV 1994, 465, 466 f.).

  • OLG Hamm, 08.04.2003 - 1 VAs 7/03

    Akteneinsicht, Verweigerung, Anfechtung der Entscheidung, Antrag auf gerichtliche

    Wegen der besonderen Erfordernisse einer funktionierenden und wirksamen Strafrechtspflege ist dem Betroffenen diese vorübergehende Einschränkung des Rechtsschutzes auch zuzumuten (BVerfG NJW 94, 573).
  • OLG Köln, 13.03.1998 - 2 Ws 115/98

    Aufhebung eines Haftbefehls aufgrund einer Verletzung des Anspruchs auf

    Es entspricht - wenngleich ausdrücklich entschieden nur für den Fall eines tatsächlich inhaftierten Beschuldigten - der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, daß aus dem Recht des Beschuldigten auf ein faires, rechtstaatliches Verfahren und auf rechtliches Gehör ein Anspruch auf Einsicht seines Verteidigers in die Akten folgt, wenn und soweit er die darin befindlichen Informationen benötigt, um auf die gerichtliche Haftentscheidung effektiv einwirken zu können; dabei genügt in der Regel eine Teilakteneinsicht hinsichtlich der für die Haftentscheidung relevanten Tatsachen und Beweismittel (BVerfG, Beschluß vom 11. Juli 1994, NJW 94, 3219 = NStZ 94, 551 = StV 94, 465; vgl. auch BVerfG StV 94, 1; KG StV 94, 319).
  • OLG Hamm, 04.04.2002 - 1 VAs 6/02

    Akteneinsicht, Steuerstrafverfahren, Steuerberater, Rechtsweg

    Im Hinblick auf die Erfordernisse einer wirksamen und funktionierenden Strafrechtspflege ist der Betroffenen diese vorübergehende Einschränkung des Rechtsschutzes auch zuzumuten (BVerfG NJW 1994, 573).
  • OLG Frankfurt, 11.12.1995 - 3 VAs 21/95

    Erteilung von Abschriften oder Ablichtungen aus den Akten der Staatsanwaltschaft

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  • VerfGH Berlin, 16.12.1993 - VerfGH 51/93

    Keine Verletzung von Verf BE Art 62 durch Versagung der Akteneinsicht im

    Diese Rechtsansicht ist vertretbar und verstößt ersichtlich nicht gegen das aus der umfassenden Gleichheitsgarantie des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 VvB abzuleitende allgemeine Willkürverbot (entsprechend im Ergebnis BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats im Verfahren der Verfassungsbeschwerde des Mitbeschuldigten des Beschwerdeführers, Beschluß vom 27. Mai 1993 - 2 BvR 744/93).
  • OLG Saarbrücken, 20.07.1994 - VAs 8/94

    Ermittlungsverfahren; Staatsanwaltschaft; Verweigerung der Akteneinsicht;

    Daß die Ansicht, die Entscheidung über die Versagung von Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft sei nicht im Wege des Verfahrens nach §§ 23 ff. EGGVG anfechtbar, grundsätzlich mit dem Grundgesetz vereinbar ist, hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt bestätigt (vgl. BVerfG (Vorprüfungsausschu8] NStZ 1984, 228 ; 1985, 1019, StV 1994, 1).
  • OLG Hamm, 01.02.2001 - 1 VAs 53/00

    Akteneinsicht; Anfechtbarkeit der die Akteneinsicht verweigernden Entscheidung

  • OLG Karlsruhe, 31.07.1996 - 2 Vas 1/96
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