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   BVerwG, 13.12.1993 - 9 B 501.93   

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https://dejure.org/1993,2127
BVerwG, 13.12.1993 - 9 B 501.93 (https://dejure.org/1993,2127)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.1993 - 9 B 501.93 (https://dejure.org/1993,2127)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 1993 - 9 B 501.93 (https://dejure.org/1993,2127)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; VwGO § 60, § 82 Abs. 2 Satz 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtliches Gehör - Verspätetes Vorbringen - Wiedereinsetzung

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 673
  • NVwZ 1994, 482 (Ls.)
  • DVBl 1994, 821
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 282/65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach vorangegangenem

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1993 - 9 B 501.93
    Deshalb ist eine über den Gesetzeswortlaut hinausgehende entsprechende Anwendung der Wiedereinsetzungsvorschriften dann möglich, wenn Sinn und Zweck des Wiedereinsetzungsrechts, nämlich die Durchsetzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, dies verlangen (BVerfGE 22, 83 [88, 89]; RGZ 156, 156; BGHZ 53, 310; BAG NJW 1978, 1876).
  • BGH, 27.02.1970 - IV ZR 41/69

    Versäumung der Frist für die Anfechtungsklage (§ 664 ZPO)

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1993 - 9 B 501.93
    Deshalb ist eine über den Gesetzeswortlaut hinausgehende entsprechende Anwendung der Wiedereinsetzungsvorschriften dann möglich, wenn Sinn und Zweck des Wiedereinsetzungsrechts, nämlich die Durchsetzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, dies verlangen (BVerfGE 22, 83 [88, 89]; RGZ 156, 156; BGHZ 53, 310; BAG NJW 1978, 1876).
  • BAG, 10.11.1977 - 2 AZR 269/77

    Versäumung der Widerrufsfrist eines Prozeßvergleichs - Prozeßvergleich -

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1993 - 9 B 501.93
    Deshalb ist eine über den Gesetzeswortlaut hinausgehende entsprechende Anwendung der Wiedereinsetzungsvorschriften dann möglich, wenn Sinn und Zweck des Wiedereinsetzungsrechts, nämlich die Durchsetzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, dies verlangen (BVerfGE 22, 83 [88, 89]; RGZ 156, 156; BGHZ 53, 310; BAG NJW 1978, 1876).
  • RG, 16.11.1937 - II 131/37

    1. Ist der Revisionsbeklagte berechtigt, die Verlängerung der

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1993 - 9 B 501.93
    Deshalb ist eine über den Gesetzeswortlaut hinausgehende entsprechende Anwendung der Wiedereinsetzungsvorschriften dann möglich, wenn Sinn und Zweck des Wiedereinsetzungsrechts, nämlich die Durchsetzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, dies verlangen (BVerfGE 22, 83 [88, 89]; RGZ 156, 156; BGHZ 53, 310; BAG NJW 1978, 1876).
  • OLG Hamm, 17.04.2012 - 3 RVs 24/12

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Unterhaltspflichtverletzung

    Ferner sind Feststellungen über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Mutter erforderlich(vgl. BayObLG NJW 1990, 3284; OLG Düsseldorf NJW 1994, 673; Fischer, a.a.O., § 170 Rdnr. 8), die im angefochtenen Urteil gänzlich fehlen.
  • BVerwG, 08.11.2012 - 5 C 4.12

    Revisionsbegründungsfrist; Telefax; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

    Denn die Wiedereinsetzungsvorschriften sind dann jedenfalls - so auch hier - entsprechend anzuwenden, wenn Sinn und Zweck des Wiedereinsetzungsrechts unter Berücksichtigung des Art. 19 Abs. 4 GG und des Art. 103 Abs. 1 GG dies gebieten (Beschluss vom 13. Dezember 1993 - BVerwG 9 B 501.93 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 186 S. 60 f. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 19.03.2002 - 23 U 140/01

    Zulässigkeit der Berufung bei Fehlen von Ausführungen zur materiellen

    Ihnen liegt der Gedanke zugrunde, dass ein Prozessbeteiligter den schweren prozessualen Nachteil, mit seinem Vorbringen ausgeschlossen zu sein, dann nicht hinzunehmen braucht, wenn er schuldlos gehindert war, entscheidungserhebliche Umstände rechtzeitig vorzubringen (BVerwG NJW 94, 673, 674; Ganter, NJW 94, 164, 167).

    Das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung dient dazu, die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Garantie auf wirksam Rechtsschutz sowie den Anspruchs der Parteien auf rechtliches Gehör nach Art. 103 I GG zu gewährleisten (BVerfGE 67, 208, 212 = NJW 1984, 2567, 2568 mwN.; BayVerfGH NJW 1994,1857,1858; BGH NJW 1988, 713, 714; BVerwG NJW 1994, 673, 674 f.), um das hieraus folgende Gebot der Herstellung von Einzelfallgerechtigkeit und rechtsstaatlicher Verfahrensgestaltung zu verwirklichen (BVerfG NJW 1992, 38; NJW 1993, 720; NJW 1995, 711).

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2005 - 4 UF 47/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Anbringung

    Eine über den Gesetzeswortlaut hinausgehende entsprechende Anwendung der Wiedereinsetzungsvorschriften ist daher immer dann zulässig und geboten, wenn die Durchsetzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör dies erfordert (BVerfGE 22, 83, 88 f. = NJW 67, 1267; BGH aaO.; BGHZ 53, 310 = NJW 1970, 900; BVerwG NJW 1994, 673, 674 mwN.).
  • VGH Hessen, 15.05.1995 - 7 UE 2052/94

    Ordnungsgemäße Klageerhebung - ladungsfähige Anschrift des Klägers;

    Dem liegt der allgemeine Gedanke zugrunde, daß ein Prozeßbeteiligter den schweren prozessualen Nachteil, mit entscheidungserheblichem Vorbringen ausgeschlossen zu sein, dann nicht hinzunehmen braucht, wenn er schuldlos gehindert war, entscheidungserhebliche Umstände rechtzeitig vorzubringen (BVerwG, Beschluß vom 13.12.1993 - 9 B 501.93 - VBlBW 1994, 189).
  • VGH Hessen, 18.07.1996 - 3 UZ 2626/94

    Fristsetzung zur Darlegung der anspruchsbegründenden Tatsachen nach VwGO § 87b

    Ihre Anwendung ist zulässig, sofern der betroffenen Partei trotz der Beschränkung ausreichend Gelegenheit geblieben ist, sich zur Sache zu äußern, die unterbliebene Äußerung aus von ihr zu vertretendem Grund versäumt wurde und sie zuvor auf die Folge einer Fristversäumung hingewiesen wurde (BVerfG, B. v. 13.12.1993 - 9 B 501.93, NJW 1994, 673).
  • BVerwG, 28.09.1995 - 1 B 21.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Entscheidung durch Gerichtsbescheid und EMRK

    Nach der in der Beschwerdebegründung angegebenen Rechtsprechung (Beschluß vom 13. Dezember 1993 - BVerwG 9 B 501.93 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 186 = DVBl 1994, 821) kann unter entsprechender Anwendung der Wiedereinsetzungsvorschriften in atypischen Fällen eine Berücksichtigung verspäteten Vorbringens auch dann geboten sein, wenn anderenfalls der Vortrag eines Prozeßbeteiligten, ohne daß dieser seine prozessuale Sorgfaltspflicht verletzt hat, bei der gerichtlichen Entscheidung unberücksichtigt bleiben würde.
  • BFH, 07.05.2001 - III B 10/01

    Arbeitsverhältnis - Pensionszusage - Ehegatten - Einkommensteuer - Mündliche

    Dem liegt der allgemeine Gedanke zugrunde, dass ein Prozessbeteiligter den schweren prozessualen Nachteil, mit entscheidungserheblichem Vorbringen ausgeschlossen zu sein, dann nicht hinzunehmen braucht, wenn er schuldlos gehindert gewesen ist, entscheidungserhebliche Umstände rechtzeitig vorzubringen (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 13. Dezember 1993 9 B 501/93, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1994, 673, m.w.N.; Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, 12. Aufl., § 57 Rz. 13; Redeker/von Oertzen, Verwaltungsgerichtsordnung, 12. Aufl., § 57 Rz. 12).
  • VerfG Brandenburg, 21.12.2006 - VfGBbg 41/06

    Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde - Erlass

    Ob eine analoge Anwendung von § 60 Abs. 1 VwGO, die für richterliche Fristen erwogen wird (vgl. Kopp / Schenke , Verwaltungsgerichtsordnung, 14. Auflage 2005, Rn. 5 zu § 60 m.w.N.; Bier , in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung, Rn. 9 zu § 60), mit Blick auf die Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens und der daher auch nur entsprechenden Heranziehung der Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung (§ 13 Abs. 1 VerfGGBbg) geboten ist, kann im Ergebnis offenbleiben (vgl. zur Berücksichtigung verspäteten Vorbringens und zur entsprechenden Anwendung der Wiedereinsetzungsvorschriften: BVerwG NJW 1994, 673).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2006 - 13 E 240/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist in einem

    BVerwG, Beschluss vom 13.12.1993 - 9 B 501/93 -, NWVBl. 1994, 132; Kopp/Schenke, a. a. O., § 60 Rdnr. 5; Sodan/Ziekow, a. a. O., § 60 Rdnr. 27 f; Redeker/von Oertzen, VwGO, 14. Aufl., § 60 Rdnr. 1; Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, VwGO, 3. Aufl., § 60 Rdnr. 25.
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2008 - 4 UF 47/05
  • VerfG Brandenburg, 21.12.2006 - VfGBbg 7/06

    Rechtswegerschöpfung; Vorabentscheidung; Wiedereinsetzung; Fristversäumung

  • VGH Hessen, 09.06.1995 - 13 UZ 1015/95

    Verletzung rechtlichen Gehörs - Ablehnung eines Beweisantrages nach VwGO § 87b

  • VG Schwerin, 23.04.2020 - 7 A 20/20

    Fristsetzung mit Ausschlusswirkung bei nicht ordnungsgemäßer Klageerhebung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2018 - 18 B 255/14
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