Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.03.1995

Rechtsprechung
   BGH, 09.02.1995 - IX ZR 207/94   

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https://dejure.org/1995,539
BGH, 09.02.1995 - IX ZR 207/94 (https://dejure.org/1995,539)
BGH, Entscheidung vom 09.02.1995 - IX ZR 207/94 (https://dejure.org/1995,539)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 1995 - IX ZR 207/94 (https://dejure.org/1995,539)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1431
  • MDR 1995, 641
  • NZV 1995, 231
  • VersR 1995, 980
  • BB 1995, 796
  • AnwBl 1995, 377
  • Rpfleger 1995, 431
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.11.1994 - IX ZR 222/93

    Gebührenrechtlicher Wert der Änderung eines Gesellschaftsvertrages und einer

    Auszug aus BGH, 09.02.1995 - IX ZR 207/94
    Ihr Inhalt bestimmt den Rahmen, innerhalb dessen der Rechtsanwalt tätig wird (BGH, Urt. v. 5. April 1976 - III ZR 95/74, LM § 7 BRAGO Nr. 2; v. 17. November 1983 - III ZR 193/82, LM § 6 BRAGO Nr. 5; v. 24. November 1994 - IX ZR 222/93, ZIP 1995, 118).

    Auch der Umstand, daß sich die Verhandlungen mit der Beklagten über mehrere Jahre hingezogen haben, führt nicht zum Vorliegen mehrerer Angelegenheiten (vgl. BGH, Urt. v. 24. November 1994 aaO. S. 123).

  • BGH, 17.11.1983 - III ZR 193/82

    Berechnung der Höhe von Rechtsvertretungskosten und Gebühren mehrerer

    Auszug aus BGH, 09.02.1995 - IX ZR 207/94
    Ihr Inhalt bestimmt den Rahmen, innerhalb dessen der Rechtsanwalt tätig wird (BGH, Urt. v. 5. April 1976 - III ZR 95/74, LM § 7 BRAGO Nr. 2; v. 17. November 1983 - III ZR 193/82, LM § 6 BRAGO Nr. 5; v. 24. November 1994 - IX ZR 222/93, ZIP 1995, 118).
  • BGH, 05.04.1976 - III ZR 95/74

    Streit über die Vergütung der Tätigkeit als Rechtsanwalt - Errechnung des

    Auszug aus BGH, 09.02.1995 - IX ZR 207/94
    Ihr Inhalt bestimmt den Rahmen, innerhalb dessen der Rechtsanwalt tätig wird (BGH, Urt. v. 5. April 1976 - III ZR 95/74, LM § 7 BRAGO Nr. 2; v. 17. November 1983 - III ZR 193/82, LM § 6 BRAGO Nr. 5; v. 24. November 1994 - IX ZR 222/93, ZIP 1995, 118).
  • BGH, 17.09.2015 - IX ZR 280/14

    Verzugsschadensersatz: Ersatzfähige Rechtsanwaltskosten für Mahnschreiben

    Dies wäre der Fall, wenn es sich um zwei Angelegenheiten im gebührenrechtlichen Sinne handelte (vgl. BGH, Urteil vom 9. Februar 1995 - IX ZR 207/94, NJW 1995, 1431; vom 11. Dezember 2003 - IX ZR 109/00, WM 2004, 1792, 1794).
  • BGH, 26.05.2009 - VI ZR 174/08

    Gebührenrechtliche Situation einer Abmahnungen wegen der Verletzung des

    Es hat aber verkannt, dass sich die Frage, ob von einer oder von mehreren Angelegenheiten auszugehen ist, nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall unter Berücksichtigung der jeweiligen Lebensverhältnisse beantworten lässt und dabei insbesondere der Inhalt des erteilten Auftrages maßgebend ist (vgl. Senatsurteile vom 4. Dezember 2007 - VI ZR 277/06 - aaO; vom 4. März 2008 - VI ZR 176/07 - aaO; BGH, Urteile vom 9. Februar 1995 - IX ZR 207/94 - NJW 1995, 1431 und vom 11. Dezember 2003 - IX ZR 109/00 - NJW 2004, 1043, 1045).

    Dementsprechend ist anerkannt, dass die Verfolgung der prozessual selbstständigen und an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpften Ansprüche auf Ersatz des Sachschadens und auf Zahlung von Schmerzensgeld aus einem Unfallereignis dieselbe Angelegenheit betrifft (vgl. BGH, Urteil vom 9. Februar 1995 - IX ZR 207/94 - aaO).

  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 159/95

    Verjährung des Vergütungsanspruchs des Steuerberaters

    Unter einer solchen Angelegenheit ist der durch einen einheitlichen Lebenssachverhalt abgesteckte Rahmen zu verstehen, in dem der Berater für seinen Auftraggeber tätig werden soll; grundsätzlich hat der Tatrichter festzustellen, ob aufgrund der Umstände des Einzelfalles insbesondere nach dem Auftragsinhalt - eine Angelegenheit oder mehrere Angelegenheiten vorliegen (BGH, Urt. v. 24. November 1994 - IX ZR 222/93, aaO.; v. 9. Februar 1995 IX ZR 207/94, NJW 1995, 1431).
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Rechtsprechung
   BGH, 06.03.1995 - II ZB 1/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1098
BGH, 06.03.1995 - II ZB 1/95 (https://dejure.org/1995,1098)
BGH, Entscheidung vom 06.03.1995 - II ZB 1/95 (https://dejure.org/1995,1098)
BGH, Entscheidung vom 06. März 1995 - II ZB 1/95 (https://dejure.org/1995,1098)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Sorgfalt des auswärtigen Anwalts - Fristwahrendes Telefax - Störungdes gerichtlichen Faxgerätes

  • VersR (via Owlit)

    ZPO § 233; ZPO § 518 Abs. 1
    Störung des Telefaxgeräts der Justizbehörde kurz vor Fristablauf

  • BRAK-Mitteilungen

    Berufung durch Telefax

  • rechtsportal.de

    ZPO §§ 233, 518 Abs. 1
    Pflichten des Prozeßbevollmächtigten im Hinblick auf die Übermittlung einer Rechtsmittelschrift bei Störung des Telefax-Empfangs

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1431
  • ZIP 1995, 781
  • MDR 1995, 527
  • VersR 1995, 1373
  • BB 1995, 899
  • AnwBl 1995, 554
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.10.1991 - IV ZR 68/91

    Funktionsfähigkeit des gerichtlichen Telefaxannahmegeräts

    Auszug aus BGH, 06.03.1995 - II ZB 1/95
    Zutreffend ist ferner, daß der Rechtsmittelführer grundsätzlich die Rechtsmittelfrist ausschöpfen darf, sofern er dabei die normale Frist für die Beförderung des Schriftstücks berücksichtigt (vgl. BGH, Urteil v. 2. Oktober 1991 - IV ZR 68/91, NJW 1992, 244 m.w.N.).

    Mit Recht macht der Beklagte geltend, daß ihn kein Verschulden daran trifft, daß das Empfangsgerät der Zivilsenate in Freiburg technisch gestört war und daß es grundsätzlich Sache der Justizbehörden in Freiburg war, dafür Sorge zu tragen, daß das Telefaxgerät auch nach Dienstschluß funktionsfähig war (BGH, Urteil v. 2. Oktober 1991 aaO.).

  • BGH, 20.09.1993 - II ZB 10/93

    Mehrfache Berufungseinlegung bei Übersendung von Telefax und Original

    Auszug aus BGH, 06.03.1995 - II ZB 1/95
    Es entspricht der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, daß bestimmende Schriftsätze wie die Rechtsmitteleinlegung und -begründung auch im Telefax-Verkehr dem zuständigen Gericht übermittelt werden können (Sen.Beschl. v. 20. September 1993 - II ZB 10/93, BGHR ZPO § 518 Abs. 1 "Einlegung 3" m.w.N.).
  • BGH, 07.12.1994 - VIII ZR 153/93

    Beweiskraft des Sendeberichts bei Streit über den Zugang eines Telefaxschreibens

    Auszug aus BGH, 06.03.1995 - II ZB 1/95
    Die Frage der Abwälzung des Risikos technischer Störungen bei der Übertragung der von Empfangsgerät aufgenommenen elektronischen Signale in eine lesbare Schrift oder des vollständigen Ausdrucks des Empfangenen (vgl. BGH, Urteil v. 7. Dezember 1994 - VIII ZR 153/93, zur Veröffentlichung in LM bestimmt), stellt sich deswegen entgegen den zu undifferenzierten Betrachtungen des Prozeßbevollmächtigten des Beklagten nicht.
  • BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Übermittlung einer Prozesserklärung per

    Die den angegriffenen Entscheidungen zugrundeliegende Auffassung (ähnlich: BGH, NJW 1992, S. 244 ; NJW 1995, S. 1431 [1432]; BAGE 65, 255 [259]; BSG, AP Nr. 26 zu § 233 ZPO 1977; OLG München, VersR 1991, S. 831 ) führt zudem zu einer Ungleichbehandlung vergleichbarer Sachverhalte: Ein Prozeßbevollmächtigter, der seinen Schriftsatz bereits am frühen oder späten Nachmittag des letzten Tages der Frist fertiggestellt hat, müßte danach beim Scheitern einer Übermittlung per Telefax unter erheblichem Zeit- und Kostenaufwand alle nur denkbaren Anstrengungen unternehmen, um den fristgerechten Eingang bei Gericht doch noch sicherzustellen.
  • BGH, 14.09.2017 - IX ZB 81/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

    bb) Dies befreit den Prozessbevollmächtigten indessen nicht davon, alle noch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zur Fristwahrung zu ergreifen, wenn sich herausstellt, dass aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen wegen einer technischen Störung eine Telefaxverbindung nicht zustande kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 1995 - II ZB 1/95, NJW 1995, 1431, 1432; vom 21. Juli 2011, aaO).
  • BGH, 15.09.2020 - VI ZB 60/19

    Was muss bei einer Fax-Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes beachtet

    Stellt sich aber heraus, dass eine Telefaxverbindung aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen wegen einer technischen Störung nicht zustande kommt, muss der Versender alle noch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zur Fristwahrung ergreifen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. September 2017 - IX ZB 81/16, FamRZ 2017, 1946, Rn. 8; vom 6. März 1995 - II ZB 1/95, NJW 1995, 1431, 1432, juris Rn. 4).

    Ein solches Vorgehen ist insbesondere dann geboten, wenn das Gericht aufgrund seiner Struktur - etwa aufgrund seiner Außensenate - über mehrere Faxanschlüsse verfügt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2003 - V ZB 60/02, NJW-RR 2003, 861, 862, juris Rn. 7; vom 6. März 1995 - II ZB 1/95, NJW 1995, 1431, 1432, juris Rn. 5).

  • BSG, 25.04.2018 - B 8 SO 23/16 R

    Höhe von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Dies gilt insbesondere für Störungen des Empfangsgeräts des Gerichts (BVerfG, NJW 1996, 2857; BVerfG NJW 2001, 3473; BGH, NJW 1995, 1431, 1432; BGH NJW-RR 2004, 283, 284; BGH Beschluss vom 21.7.2011 - IX ZB 218/10, Juris RdNr 2 mwN) .
  • BGH, 20.08.2019 - VIII ZB 19/18

    Einstellen der zusätzlichen Übermittlungsversuche des Prozessbevollmächtigten der

    Eine - wie vorliegend - allenfalls zeitlich beschränkte technische Störung des Empfangsgeräts befreit den Prozessbevollmächtigten der Klägerin jedoch nicht davon, alle noch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zur Fristwahrung - hier in Form weiterer Übermittlungsversuche nach 20.w00 Uhr - zu ergreifen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. März 1995 - II ZB 1/95, NJW 1995, 1431 unter II; vom 21. Juli 2011 - IX ZB 218/10, juris Rn. 2; vom 14. September 2017 - IX ZB 81/16, aaO Rn. 8).
  • BGH, 21.07.2011 - IX ZB 218/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fristversäumnis wegen technischer Störung

    In diesem Fall liegt die entscheidende Ursache für die Fristsäumnis in der Sphäre des Gerichts (BVerfG, NJW 2001, 3473 f; BGH, Beschluss vom 6. März 1995 - II ZB 1/95, NJW 1995, 1431, 1432 f; vom 30. September 2003 - X ZB 48/02, NJW-RR 2004, 283, 284).

    Dies befreit den Bevollmächtigten eines Verfahrensbeteiligten indessen nicht davon, alle noch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, wenn sich herausstellt, dass aus von ihm nicht zu vertretenen Gründen wegen einer technischen Störung eine Telefaxverbindung nicht zustande kommt (BGH, Beschluss vom 6. März 1995 aaO).

  • BGH, 04.11.2014 - II ZB 25/13

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist:

    In diesem Fall liegt die entscheidende Ursache für die Fristversäumnis in der Sphäre des Gerichts (BVerfG, NJW 1996, 2857 f.; NJW 2001, 3473 f.; BGH, Beschluss vom 6. März 1995 - II ZB 1/95, NJW 1995, 1431, 1432 f.; Beschluss vom 30. September 2003 - X ZB 48/02, NJW-RR 2004, 283, 284; Beschluss vom 21. Juli 2011 - IX ZB 218/10, juris Rn. 2 mwN).
  • VG Berlin, 04.12.2014 - 19 K 288.14

    Fortsetzung eines vom Gericht eingestellten Klageverfahrens nach Einstellung

    Zwar entspricht es der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass bestimmende Schriftsätze auch im Telefaxverkehr dem zuständigen Gericht übermittelt werden können (vgl. dazu sowie zum Folgenden nur BGH, Beschluss vom 6. März 1995 - BGH II ZB 1/95 -, NJW 1995, 1431 ).

    Selbst im Rahmen der allgemeinen Wiedereinsetzungsgründe ist anerkannt, dass eine von dem Bevollmächtigten nicht zu vertretende technische Störung des Fax-Empfangsgeräts des Gerichts am Abend des letzten Tages eines Fristablaufs den Bevollmächtigten nicht davon befreit, alle noch möglichen und zumutbaren anderweitigen Maßnahmen zu ergreifen, um den fristwahrenden Schriftsatz rechtzeitig an das Gericht zu übermitteln (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2011, a.a.O., und vom 6. März 1995, a.a.O.).

    Für die Bevollmächtigten hätte die Möglichkeit bestanden, die Frist für das Betreiben des Verfahrens durch einen persönlichen Einwurf des Betreibensschriftsatzes in den Nachtbriefkasten des Verwaltungsgerichts zu wahren (vgl. für diese Möglichkeit im Rahmen der allgemeinen Wiedereinsetzungsgründe etwa auch schon BGH, Beschluss vom 6. März 1995, a.a.O., in einem Fall, in dem sich die Kanzlei in Konstanz befand, das Gericht in Freiburg; der Bundesgerichtshof hat ein Verschulden in diesem Fall letztlich wegen anderer zumutbarer Möglichkeiten bejaht).

  • BGH, 03.11.1998 - VI ZB 29/98

    Anfechtung eines streitigen, als Versäumnisurteil bezeichneten Urteils

    Zum anderen hätte im Streitfall auch der Umstand, daß es Rechtsanwältin H. am 22. Juli 1998 trotz zahlreicher Versuche nicht gelang, eine Telefaxverbindung zum Oberlandesgericht herzustellen, bei ihr den Schluß nahelegen müssen, daß es dafür auch einen anderen Grund geben konnte als die etwaige Störung des Telefaxgerätes des Gerichts (zu den Anwaltspflichten im letztgenannten Fall siehe BAG, Urteil vom 14. September 1994 - 2 AZR 95/94 - NJW 1995, 743 f. und BGH, Beschluß vom 6. März 1995 - II ZB 1/95 - VersR 1995, 1373, 1374).
  • BGH, 20.02.2003 - V ZB 60/02

    Verschulden des Prozeßbevollmächtigten bei fehlgeschlagener Übermittlung eines

    Anders wäre nur zu entscheiden, wenn der Verlängerungsantrag einer anderen Stelle des Oberlandesgerichts fristwahrend per Fax hätte übermittelt werden können (vgl. BGH, Beschl. v. 6. März 1995, II ZB 1/95, NJW 1995, 1431).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.08.2007 - 2 A 10492/07

    Anforderungen an die Übermittlung von Schriftsätzen im elektronischen

  • LAG Düsseldorf, 28.01.1997 - 3 Sa 1251/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fax-Übermittlung der Berufungsschrift

  • BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 989/95

    Zur Einlegung fristwahrender Schriftsätze per Telefax

  • OLG Celle, 25.08.2006 - 10 UF 159/06

    Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die

  • OLG Saarbrücken, 16.08.2011 - 5 W 189/11

    Sachverständigenablehnung: Umstände für eine Besorgnis der Befangenheit bei

  • BGH, 30.10.1996 - XII ZB 140/96

    Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Defekt des Telefax-Empfangsgeräts

  • BGH, 26.06.1996 - IV ZB 5/96

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Fehlschlagen der Übermittlung eines

  • OLG Frankfurt, 12.07.2006 - 9 U 56/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten an

  • OVG Niedersachsen, 28.04.2004 - 2 NB 729/04

    Unzulässigkeit der Beschwerde wegen Versäumung einer vollständigen Begründung

  • StGH Hessen, 13.09.2000 - P.St. 1470

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • OVG Sachsen, 26.04.2012 - 5 A 211/12

    Geltendmachung und Glaubhaftmachung der Tatsachen zur Begründung des Antrags auf

  • KG, 09.06.2006 - 12 U 91/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsfrist wegen eines

  • OVG Hamburg, 05.11.1999 - 4 Bs 351/99

    Fristversäumung wegen Störung des Telefaxempfangsgerätes

  • OVG Niedersachsen, 05.10.1998 - 11 L 3550/98

    Fristgerechte Übermittlung von Schriftsätzen per

  • VGH Hessen, 07.11.1995 - 10 UZ 3468/95

    Sorgfaltspflicht des Rechtsanwaltes bei der Übermittlung einer

  • FG Niedersachsen, 10.02.2000 - 11 K 27/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Defekt des gerichtlichen Faxgerätes;

  • VG Berlin, 15.06.2010 - 19 K 198.09

    Wiedereinsetzung bei Versäumnis der Frist zum Beitreiben des Verfahrens;

  • BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 371/97

    Zumutbare Maßnahmen zur Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes bei

  • VG Lüneburg, 22.06.2005 - 1 A 286/03

    Arzneimittel; Beihilfe; Brieflaufzeit; Impfkommission; Jahresfrist;

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