Rechtsprechung
VGH Bayern, 15.03.1995 - 7 B 93.1159 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Mündliche Prüfung - Fachärztliches Fachgespräch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1996, 1614
- NVwZ 1996, 815 (Ls.)
- DVBl 1996, 448 (Ls.)
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81
Gerichtliche Prüfungskontrolle
Auszug aus VGH Bayern, 15.03.1995 - 7 B 93.1159
Regelungen, die die Anerkennung als Facharzt von einer Prüfung abhängig machen, müssen sich daher, wie andere berufsbezogene Prüfungen auch, am Grundrecht der Freiheit der Berufswahl in Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG messen lassen (BVerfGE 84, 34).Ein Prüfling muß deshalb das Recht haben, Einwände gegen sein Prüfungsergebnis wirksam vorzubringen (vgl. BVerfGE 84, 34).
Die den Gerichten verbleibende Kontrolle muß bei berufsbezogenen Prüfungen für einen wirkungsvollen Schutz der Berufsfreiheit zweckgerichtet, geeignet und angemessen sein (vgl. BVerfGE 84, 34).
Hier hat das Gericht aufgrund hinreichend substantiierter Einwendungen des Prüflings notfalls mit sachverständiger Hilfe darüber zu befinden, ob die vom Prüfer als falsch bewertete Lösung im Gegenteil richtig oder jedenfalls vertretbar ist (sog. Antwortspielraum des Prüflings, vgl. BVerfGE 84, 34/55).
- BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62
Facharzt
Auszug aus VGH Bayern, 15.03.1995 - 7 B 93.1159
a) Der Forderung, daß das Facharztwesen nicht ausschließlich der Regelung durch Satzungen der Ärztekammer überlassen werden darf (vgl. BVerfGE 33, 125 = NJW 1972, 1504), ist der Landesgesetzgeber in Art. 21 ff. des Gesetzes über die Berufsvertretungen und über die Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker (Kammergesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.03.1978 (GVBl S. 68), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.1993 (GVBl S. 511), nachgekommen.Jedoch enthält die Entscheidung, sich zum Facharzt weiterzubilden und die Anerkennung als solcher anzustreben, viele Elemente, die einer Berufswahl nahekommen (vgl. BVerfGE 33, 125/161 = NJW 1972, 1504/1507).
- BVerwG, 31.03.1994 - 6 B 65.93
Prüfungsrecht - Prüfungsgeschehen - Beweis - Protokollierung - Berufsfreiheit - …
Auszug aus VGH Bayern, 15.03.1995 - 7 B 93.1159
Es ist auch aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zwingend geboten, bei mündlichen Prüfungen das gesamte Prüfungesgeschehen einschließlich der Fragen und Antworten genau zu dokumentieren (vgl. BVerwG DVBl 1994, 641) .Das vorliegende Protokoll erfüllt die Mindestanforderungen, die sich aus einer Protokollierungspflicht ergeben könnten, um das Prüfungsgeschehen zusammen mit der Aussage der Prüfer hinreichend aufklären zu können (vgl. BVerwG DVBl 1994, 641/642).
- BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92
Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen …
Auszug aus VGH Bayern, 15.03.1995 - 7 B 93.1159
Das gilt auch hinsichtlich fachlicher Meinungsverschiedenheiten zwischen Prüfer und Prüfling (vgl. BVerwGE 92, 132 = NVwZ 1993, 686). - BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82
Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens …
Auszug aus VGH Bayern, 15.03.1995 - 7 B 93.1159
Obwohl nach Art. 12 Abs. 1 GG auch strenge fachliche Qualifikationsnachweise verlangt werden dürfen, können die entsprechenden Regelungen nur Bestand haben, wenn sie zu diesem Zweck nicht außer Verhältnis stehen, wenn sie also dafür geeignet, erforderlich und den Betroffenen zumutbar sind (vgl. BVerfGE 80, 1/24; 84, 59/72). - VGH Bayern, 12.07.1993 - 7 B 92.2683
Anforderungen aus Art. 19 Abs. 4 S. 1 in Verbindung mit Art. 12 Abs. 1 GG an die …
Auszug aus VGH Bayern, 15.03.1995 - 7 B 93.1159
Ihre Führung ist eine rein beurkundende, das eigentliche Prüfungsverfahren nur begleitende Tätigkeit, die keinerlei Einfluß auf das Prüfungsverfahren, insbesondere die Prüfungsanforderungen und die Leistungen des Prüflings und deren Bewertung hat und demgemäß für das Prüfungsergebnis ohne Bedeutung ist (vgl. BayVGH v. 12.07.1993 Nr. 7 B 92.2683.). - VGH Baden-Württemberg, 12.07.1991 - 9 S 1538/91
Überschreitung der Höchstdauer einer mündlichen Prüfung um 61% als wesentlicher …
Auszug aus VGH Bayern, 15.03.1995 - 7 B 93.1159
Der Prüfling, dem diese Kompensation nicht gelingt, kann im nachhinein nicht rügen, die Prüfungszeit hätte nicht verlängert werden dürfen, da die Verlängerung wenn er in der regulären Prüfungszeit keine ausreichenden Leistungen erbringen konnte ihn nicht in seinen Rechten, etwa auf Chancengleichheit oder ein faires Prüfungsverfahren, verletzt und für sein Nichtbestehen jedenfalls nicht kausal war (vgl. VGH Mannheim VBlBW 1992, 149; OVG Münster, NVwZ-RR 1992, 246) . - BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84
Mulitple-Choice-Verfahren
Auszug aus VGH Bayern, 15.03.1995 - 7 B 93.1159
Obwohl nach Art. 12 Abs. 1 GG auch strenge fachliche Qualifikationsnachweise verlangt werden dürfen, können die entsprechenden Regelungen nur Bestand haben, wenn sie zu diesem Zweck nicht außer Verhältnis stehen, wenn sie also dafür geeignet, erforderlich und den Betroffenen zumutbar sind (vgl. BVerfGE 80, 1/24; 84, 59/72). - BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92
Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz - …
Auszug aus VGH Bayern, 15.03.1995 - 7 B 93.1159
Deshalb ist jedenfalls die Bewertung einer schriftlichen Aufsichtsarbeit schriftlich durch die Prüfer zu begründen (vgl. BVerwG NVwZ 1993, 677) . - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.1991 - 22 A 1533/89
Prüfung; Verfahrensfehler; Überschreitung der Prüfungsdauer; Ursächlichkeit für …
Auszug aus VGH Bayern, 15.03.1995 - 7 B 93.1159
Der Prüfling, dem diese Kompensation nicht gelingt, kann im nachhinein nicht rügen, die Prüfungszeit hätte nicht verlängert werden dürfen, da die Verlängerung wenn er in der regulären Prüfungszeit keine ausreichenden Leistungen erbringen konnte ihn nicht in seinen Rechten, etwa auf Chancengleichheit oder ein faires Prüfungsverfahren, verletzt und für sein Nichtbestehen jedenfalls nicht kausal war (vgl. VGH Mannheim VBlBW 1992, 149; OVG Münster, NVwZ-RR 1992, 246) .
- VG München, 20.07.2010 - M 16 K 10.1031
Facharztprüfung Allgemeinmedizin
Jedoch ist es in der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vom 15.3.1995, Az. 7 B 93.1159, NJW 96, 1614) geklärt, dass eine Prüfungszeitüberschreitung dann -zeitunabhängig- rechtmäßig ist, wenn sie zugunsten des Prüflings erfolgt, nämlich ihm die Chance gegeben wird, das bis zum Ablauf der regulären Prüfungszeit erzielte Ergebnis des Nichtbestehens noch "nach oben" zu korrigieren.Die Fortsetzung der Prüfungszeit über 30 Minuten hinaus erfolgte somit auch dann zugunsten des Klägers im Sinne der vorzitierten Entscheidung des BayVGH (vom 15.3.1995, a.a.O.), wenn der Prüfungsvorsitzende angab, bei Ablauf der 30 Minuten sei "die Entscheidung noch nicht klar zu fällen gewesen", was es gerade ausschließt, dass die Prüfung bisher bestanden worden wäre.
Es müssen vielmehr Tatsachen vorliegen, die ohne Rücksicht auf individuelle Empfindlichkeiten den Schluss rechtfertigen, dass der Prüfer in der Prüfung nicht die notwendige Distanz und sachliche Neutralität aufgebracht hat (BayVGH vom 15.3.1995, a.a.O., unter Verweis auf Niehues, a.a.O., 3. Aufl., RdNr. 191).
Eine über das Ergebnis des Prüfungsgespräches hinausgehende bzw. dieses Ergebnis ersetzende Wirkung haben die Zeugnisse ohnehin nicht, als sie das Prüfungsfachgespräch und die Bewertung dieses Gespräches weder ersetzen noch kompensieren können (vgl. hierzu BayVGH v. 15.3.1995, a.a.O., RdZiff. 22 bis 24 nach juris, BVerwG v. 11.12.1995, Az. 3 B 46/95, Rd.Ziff. 3 und 4 nach juris).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2000 - 13 A 5574/97
Gleichwertigkeit d. Zahnarztausbildung (Serbien)
Desgleichen ist beispielsweise ein Fachgespräch auch vorgesehen bei Bewerbern um eine Facharztanerkennung, (vgl. dazu Bay. VGH, Urteil vom 15. März 1995 - 7 B 93.1159 -, NJW 1996, 1614).Im Übrigen ist nicht ersichtlich, dass die jedenfalls in der Mehrzahl, wenn nicht sogar in allen Bundesländern praktizierten Fachgespräche zur Beurteilung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes außer Verhältnis stehen zum Zweck der Regelung, den Schutz des Patienten zu wahren, dafür grundsätzlich nicht geeignet oder nicht erforderlich und den Betroffenen nicht zumutbar sind, vgl. insoweit Bay. VGH, Urteil vom 15. März 1995 - 7 B 93.1159 -, a.a.O.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2001 - 13 A 5574/97
Absolvierung eines mindestens fünfjährigen Studiums der Zahnheilkunde an einer …
Desgleichen ist beispielsweise ein Fachgespräch auch vorgesehen bei Bewerbern um eine Facharztanerkennung, (vgl. dazu Bay. VGH, Urteil vom 15. März 1995 - 7 B 93.1159 -, NJW 1996, 1614).Im Übrigen ist nicht ersichtlich, dass die jedenfalls in der Mehrzahl, wenn nicht sogar in allen Bundesländern praktizierten Fachgespräche zur Beurteilung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes außer Verhältnis stehen zum Zweck der Regelung, den Schutz des Patienten zu wahren, dafür grundsätzlich nicht geeignet oder nicht erforderlich und den Betroffenen nicht zumutbar sind, vgl. insoweit Bay. VGH, Urteil vom 15. März 1995 - 7 B 93.1159 -, a.a.O.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2000 - 13 A 2563/97
Erteilung der deutschen Approbation als Zahnarzt; Anerkennung eines …
Desgleichen ist beispielsweise ein Fachgespräch auch vorgesehen bei Bewerbern um eine Facharztanerkennung, (vgl. dazu Bay. VGH, Urteil vom 15. März 1995 - 7 B 93.1159 -, NJW 1996, 1614).Im Übrigen ist nicht ersichtlich, dass die jedenfalls in der Mehrzahl, wenn nicht sogar in allen Bundesländern praktizierten Fachgespräche zur Beurteilung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes außer Verhältnis stehen zum Zweck der Regelung, den Schutz des Patienten zu wahren, dafür grundsätzlich nicht geeignet oder nicht erforderlich und den Betroffenen nicht zumutbar sind, vgl. insoweit Bay. VGH, Urteil vom 15. März 1995 - 7 B 93.1159 -, a.a.O.
- OVG Niedersachsen, 06.04.2020 - 2 LA 373/19
Befangenheit; Beweiswürdigung; Bewertungsfehler; ernstliche Zweifel; …
Eine angemessene Überschreitung der Prüfungszeit einer mündlichen Prüfung ist in der Regel gerechtfertigt, wenn nach Ablauf der regulären Prüfungszeit das Nichtbestehen des Prüflings feststeht und die Verlängerung deshalb nur zu seinen Gunsten erfolgt (…Anschluss an OVG NRW, Urt. v. 17.7.1991 - 22 A 1533/89 -, NVwZ-RR 1992, 246, juris Rn. 8; BayVGH, Urt. v. 15.3.1995 - 7 B 93.1159 -, NJW 1996, 1614, juris Rn. 27).Im Übrigen ist anerkannt, dass eine Überschreitung der Prüfungszeit dann gerechtfertigt ist, wenn nach Ablauf der regulären Prüfungszeit das Nichtbestehen des Prüflings bereits feststand und die Verlängerung deshalb nur zu seinen Gunsten erfolgte (…OVG NRW, Urt. v. 17.7.1991 - 22 A 1533/89 -, NVwZ-RR 1992, 246, juris Rn. 8; BayVGH, Urt. v. 15.3.1995 - 7 B 93.1159 -, NJW 1996, 1614, juris Rn. 27 m.w.N.).
- VG Augsburg, 04.06.2019 - Au 8 K 19.260
Zur Rüge der Befangenheit eines Prüfers
Es müssen vielmehr Tatsachen vorliegen, die ohne Rücksicht auf individuelle Empfindlichkeiten den Schluss rechtfertigen, dass der Prüfer in der Prüfung nicht die notwendige Distanz und sachliche Neutralität aufgebracht hat (BayVGH, U.v. 15.3.1995 - 7 B 93.1159 - juris Rn. 26).Aus den das Prüfungsrecht beherrschenden Grundsätzen der Chancengleichheit und Mitwirkungspflichten des Prüflings folgt, dass er Mängel des Prüfungsverfahrens unverzüglich rügen muss (BayVGH, U.v. 15.3.1995 - 7 B 93.1159 - juris Rn. 26).
- OVG Niedersachsen, 20.04.2006 - 8 LA 15/05
Facharztausbildung; Abschlussprüfung
Wie sich aus der in § 12 Abs. 3 Satz 1 und 2 WBO 1990 enthaltenen Gegenüberstellung des Nachweises über Inhalt und Umfang der Weiterbildung durch Vorlage der Zeugnisse einerseits und des Nachweises der erworbenen Kenntnisse durch mündliche Darlegung vor dem Prüfungsausschuss andererseits ergibt und in der Rechtsprechung (vgl. VGH München, Urt. v. 15.3.1995 - 7 B 93.1159 -, NJW 1996, 1614 ff.; BVerwG, Beschl. v. 11.12.1995 - 3 B 46/95 -) und in der Literatur (…vgl. Narr, a. a. O., W 144 f.) anerkannt ist, beschränkt sich die Aufgabe des Prüfungsausschusses nicht auf die Bewertung allein des sogenannten Fachgesprächs, sondern bezieht sich auch auf die Beurteilung der vorhergehenden fachlichen Weiterbildung. - VG Regensburg, 28.02.2013 - RO 5 K 12.843
Gerichtliche Überprüfung einer mündlichen Kenntnisüberprüfung im Rahmen des …
Dazu ist anzuführen, dass bei Prüfungsentscheidungen Überschreitungen der Prüfungszeit zulässig sind, sofern es darum geht, ein noch unsicheres Bild der Leistungen zu klären und sofern die Überschreitung zugunsten des Prüflings erfolgt, um ihm die Chance zu geben, das bis zum Ablauf der regulären Prüfungszeit erzielte Ergebnis des Nichtbestehens noch zu korrigieren (vgl. BayVGH vom 15.3.1995, Az. 7 B 93.1159 ). - VGH Bayern, 14.02.2011 - 21 ZB 10.2159
Keine ernstlichen Zweifel
Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Urteil vom 15.3.1995 NJW 1996, 1614 ff, Beschluss vom 29.5.2000 BayVBl. 2001, 751) ist eine Prüfungszeitüberschreitung dann rechtmäßig, wenn sie zu Gunsten des Prüflings erfolgt, um ihm die Chance zu geben, das bis zum Ablauf der vorgesehenen Prüfungszeit erzielte Ergebnis des Nichtbestehens noch "nach oben" zu korrigieren. - VG Minden, 07.03.2014 - 1 L 67/14
Widerruf der Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven Stoffen bei mangelnder …
vgl. zu den diesbezüglichen Anforderungen: BayVGH, Urteil vom 15.03.1995 - 7 B 93.1159 -, juris. - VG München, 12.05.2009 - M 16 K 08.5321
Fortbildungsprüfung zum Fachagrarwirt Golfplatzpflege-Greenkeeper; praktische …