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   BayObLG, 28.02.1996 - 4St RR 33/96   

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https://dejure.org/1996,2758
BayObLG, 28.02.1996 - 4St RR 33/96 (https://dejure.org/1996,2758)
BayObLG, Entscheidung vom 28.02.1996 - 4St RR 33/96 (https://dejure.org/1996,2758)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Februar 1996 - 4St RR 33/96 (https://dejure.org/1996,2758)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Revision gegen den Straffolgenausspruch in einem strafgerichtlichen Verfahren; Beachtlichkeit der wirtschaftlichen Situation im Falle der Verurteilung wegen Umsatzsteuerhinterziehung; Beachtlichkeit der Grundsätze eines Täter-Opfer-Ausgleichs bei Steuerdelikten; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46a Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2806
  • MDR 1996, 627
  • NStZ 1997, 33
  • StV 1996, 323
  • BayObLGSt 1996, 18
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.05.2001 - 2 StR 78/01

    Zusammentreffen von Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung;

    Seine Leistung war auch erheblich, da er nach den Feststellungen sein gesamtes Vermögen eingesetzt hat ("subjektive Belastung" vgl. BayObLG NJW 1996, 2806; vgl. auch BGHR StGB § 46 a Wiedergutmachung 1 = NStZ 1995, 492, 493 sowie BGHR StGB § 46 a Wiedergutmachung 5 = BGH NStZ 2000, 205).
  • BGH, 25.10.2000 - 5 StR 399/00

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Steuerhinterziehung / Vorenthalten von

    Bei Steuerdelikten, deren geschütztes Rechtsgut allein die Sicherung des staatlichen Steueranspruchs ist (vgl. BGHSt 36, 100, 102; 40, 109; 41, 1, 5), kommt ein Täter-Opfer-Ausgleich im Sinne des § 46a Nr. 1 StGB nicht in Betracht (vgl. BayObLG NJW 1996, 2806 und wistra 1997, 313, 314).
  • BayObLG, 29.04.1997 - 4St RR 35/97

    Konkurrenz von Steuerhinterziehungen durch Finanzbeamte mittels fiktiver

    In der angefochtenen Entscheidung wurde von der Milderungsmöglichkeit des § 46 a StGB Gebrauch gemacht, ohne anzugeben, welche seiner Alternativen angewandt wurde.Die Nachzahlung hinterzogener Steuern stellt keine Wiedergutmachung im Sinne des Täter-Opfer-Ausgleichs (§ 46 a Nr. 1 StGB ) dar (BayObLGSt 1996, 18).

    Ein solcher Ausgleich ist aber jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn - wie hier - das geschützte Rechtsgut allein dem Staat bzw. der Allgemeinheit zusteht (BayObLGSt 1996, 18/19 m.w.N.).

  • LG Mainz, 10.07.1997 - 301 Js 24998/96

    Versuchter Totschlag und unerlaubtes Führen einer halbautomatischen

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