Weitere Entscheidung unten: BFH, 13.06.1996

Rechtsprechung
   BAG, 12.09.1996 - 7 AZR 790/95   

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BAG, 12.09.1996 - 7 AZR 790/95 (https://dejure.org/1996,196)
BAG, Entscheidung vom 12.09.1996 - 7 AZR 790/95 (https://dejure.org/1996,196)
BAG, Entscheidung vom 12. September 1996 - 7 AZR 790/95 (https://dejure.org/1996,196)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristung von Arbeitsverhältnissen wegen eines vorübergehenden Mehrbedarfs an Arbeitskräften

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 620; KSchG 1969 § 1 Abs. 1 und Abs. 2; Tarifvertrag für die Arbeiter der Deutschen Bundespost (TV Arb) vom 6.1.1955 i.d.F. vom 7.5.1992 § 2, § 5 Abs. 2
    Befristung von Arbeitsverhältnissen bei vorübergehendem Arbeitskräftebedarf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zeitvertrag nur mit ausführlicher Begründung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsvertrag - Befristung - Mehrbedarf - Vorübergehender Mehrbedarf - Rechtfertigung einer Befristung - Erwartung - Prognose - Offenlegung - Art und Umfang des Mehrbedarfs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1029 (Ls.)
  • NZA 1997, 313
  • BB 1996, 2045
  • BB 1997, 371
  • DB 1997, 232
 
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Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 10.06.1992 - 7 AZR 346/91

    Vorliegen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses - Befristung eines

    Auszug aus BAG, 12.09.1996 - 7 AZR 790/95
    Eine bloße Unsicherheit über die künftige Entwicklung des Arbeitskräftebedarfs reicht für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses nicht aus (Urteil vom 13. Mai 1982, BAGE 39, 38 = AP Nr. 68 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteil vom 10. Juni 1992 - 7 AZR 346/91 - EzA § 620 BGB Nr. 116; Urteil vom 31. März 1993 - 7 AZR 536/92 -, n.v.).

    Dazu sind die Grundlagen dieses Wahrscheinlichkeitsurteils auszuweisen (BAG Urteil vom 10. Juni 1992, aaO, zu III 2 a der Gründe).

  • BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 191/84

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 12.09.1996 - 7 AZR 790/95
    a) Seit der Entscheidung vom 8. Mai 1985 (BAGE 49, 73 = AP Nr. 97 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) geht der Senat zwar in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß bei mehreren aufeinander folgenden Arbeitsverhältnissen im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle in der Regel nur die Befristung des letzten Arbeitsvertrages auf ihre sachliche Rechtfertigung hin zu prüfen ist.
  • BAG, 04.04.1990 - 7 AZR 259/89

    Befristetes Arbeitsverhältnis mit Studenten

    Auszug aus BAG, 12.09.1996 - 7 AZR 790/95
    Auf die Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG sind jedoch die Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber anzurechnen, wenn das neue Arbeitsverhältnis in einem engen rechtlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem früheren Arbeitsverhältnis steht (BAG Urteil vom 10. Mai 1989, BAGE 62, 48, 53 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit, zu II c aa der Gründe; BAG Urteil vom 4. April 1990, BAGE 65, 86, 94 = AP Nr. 136 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu A II 2 der Gründe).
  • BAG, 10.05.1989 - 7 AZR 450/88

    Mögliche Anrechnung des Zeitraums einer früheren Beschäftigung beim selben

    Auszug aus BAG, 12.09.1996 - 7 AZR 790/95
    Auf die Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG sind jedoch die Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber anzurechnen, wenn das neue Arbeitsverhältnis in einem engen rechtlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem früheren Arbeitsverhältnis steht (BAG Urteil vom 10. Mai 1989, BAGE 62, 48, 53 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit, zu II c aa der Gründe; BAG Urteil vom 4. April 1990, BAGE 65, 86, 94 = AP Nr. 136 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu A II 2 der Gründe).
  • BAG, 08.04.1992 - 7 AZR 135/91

    Befristeter Arbeitsvertrag; Hauptschulabschlußkurse

    Auszug aus BAG, 12.09.1996 - 7 AZR 790/95
    Daher ist auch in Fällen, in denen sich zwei Arbeitsverträge zu einer Vollzeitbeschäftigung ergänzen, auf die beiden letzten nebeneinander laufenden Verträge abzustellen (BAG Urteil vom 8. April 1992 - 7 AZR 135/91 - AP Nr. 146 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 31.03.1993 - 7 AZR 536/92

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses wegen geplanter

    Auszug aus BAG, 12.09.1996 - 7 AZR 790/95
    Eine bloße Unsicherheit über die künftige Entwicklung des Arbeitskräftebedarfs reicht für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses nicht aus (Urteil vom 13. Mai 1982, BAGE 39, 38 = AP Nr. 68 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteil vom 10. Juni 1992 - 7 AZR 346/91 - EzA § 620 BGB Nr. 116; Urteil vom 31. März 1993 - 7 AZR 536/92 -, n.v.).
  • BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 254/81

    Erwerbsquelle - Lehrauftrag - Schutzbedürftigkeit - Teilzeitbeschäftigte Lehrer -

    Auszug aus BAG, 12.09.1996 - 7 AZR 790/95
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein zusätzlicher, aber vorübergehender Arbeitskräftebedarf die Befristung eines Arbeitsverhältnisses rechtfertigen (Urteil vom 14. Januar 1982, BAGE 37, 305, 317 f. = AP Nr. 65 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu B III 2 a der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 15.11.1989 - 7 AZR 529/88

    Arbeitsverhältnis: Befristung - sachliche Rechtfertigung - Nachprüfbarkeit -

    Auszug aus BAG, 12.09.1996 - 7 AZR 790/95
    Vielmehr muß sich die Zahl der befristet eingestellten Arbeitnehmer im Rahmen des vorübergehenden Mehrbedarfs halten und darf diesen nicht überschreiten (BAG Urteil vom 18. April 1986 - 7 AZR 583/84 -, n.v.; BAG Urteil vom 15. November 1989 - 7 AZR 529/88 -, n.v.).
  • BAG, 18.04.1986 - 7 AZR 583/84
    Auszug aus BAG, 12.09.1996 - 7 AZR 790/95
    Vielmehr muß sich die Zahl der befristet eingestellten Arbeitnehmer im Rahmen des vorübergehenden Mehrbedarfs halten und darf diesen nicht überschreiten (BAG Urteil vom 18. April 1986 - 7 AZR 583/84 -, n.v.; BAG Urteil vom 15. November 1989 - 7 AZR 529/88 -, n.v.).
  • BAG, 21.10.1954 - 2 AZR 25/53

    Arbeitsverhältnis: Befristung

    Auszug aus BAG, 12.09.1996 - 7 AZR 790/95
    Auf die Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG sind jedoch die Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber anzurechnen, wenn das neue Arbeitsverhältnis in einem engen rechtlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem früheren Arbeitsverhältnis steht (BAG Urteil vom 10. Mai 1989, BAGE 62, 48, 53 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit, zu II c aa der Gründe; BAG Urteil vom 4. April 1990, BAGE 65, 86, 94 = AP Nr. 136 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu A II 2 der Gründe).
  • BAG, 13.05.1982 - 2 AZR 87/80

    Befristeter Arbeitsvertrag

  • BAG, 12.01.2000 - 7 AZR 863/98

    Befristung eines Arbeitsvertrags für die Dauer der Aufenthaltserlaubnis

    Hat sich dagegen die Prognose nicht bestätigt, muß der Arbeitgeber die Tatsachen vortragen, die ihm jedenfalls zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses den hinreichend sicheren Schluß darauf erlaubten, daß nach Ablauf der Befristung die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers wegen Fehlens einer gültigen Aufenthaltserlaubnis nicht mehr möglich sein werde (BAG 12. September 1996 - 7 AZR 790/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 182 = EzA BGB § 620 Nr. 142 zu II 4 der Gründe).
  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 48/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl

    Für den ähnlich liegenden Fall prognosegeprägter Befristungsgründe entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass die spätere Entwicklung ein wichtiger Hinweis auf die Stichhaltigkeit der Prognose sein kann (BAG 3. November 1999 - 7 AZR 846/98 - aaO; 12. September 1996 - 7 AZR 790/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 182 = EzA BGB § 620 Nr. 142).
  • BAG, 05.06.2002 - 7 AZR 241/01

    Rechtfertigung einer Befristung nach dem BeschFG

    Die tatsächlichen Grundlagen der Prognose hat der Arbeitgeber im Prozeß darzulegen, damit der Arbeitnehmer die Möglichkeit erhält, deren Richtigkeit zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu überprüfen (BAG 28. März 2001 - 7 AZR 701/99 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 227 = EzA BGB § 620 Nr. 175, zu B II 1 der Gründe; 12. September 1996 - 7 AZR 790/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 182 = EzA BGB § 620 Nr. 142, zu II 3 b, 4 der Gründe).
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Rechtsprechung
   BFH, 13.06.1996 - III B 23/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,642
BFH, 13.06.1996 - III B 23/95 (https://dejure.org/1996,642)
BFH, Entscheidung vom 13.06.1996 - III B 23/95 (https://dejure.org/1996,642)
BFH, Entscheidung vom 13. Juni 1996 - III B 23/95 (https://dejure.org/1996,642)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    FGO § 62 Abs. 3; ZPO §§ 81, 83

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen der mißbräuchlichen Verwendung einer erteilten Prozeßvollmacht in der Beschwerdeinstanz - Urkundliche Nachweispflicht der Prozeßbevollmächtigung

  • rechtsportal.de

    FGO § 62 Abs. 3 S. 1, 2; ZPO §§ 81, 83

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 180, 520
  • NJW 1997, 1029
  • BB 1996, 2185
  • DB 1996, 2164
  • BStBl II 1997, 75
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 14.05.1986 - IVa ZR 146/85

    Formbedürftigkeit einer außergerichtlichen Verpflichtung zur Klagerücknahme

    Auszug aus BFH, 13.06.1996 - III B 23/95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Vertretungsmißbrauch im privatrechtlichen Rechtsverkehr ist der Vertretene gegen einen erkennbaren Mißbrauch der Vertretungsmacht im Verhältnis zum Vertragsgegner (im Außenverhältnis) dann geschützt, wenn der Vertreter von der Vollmacht in ersichtlich verdächtiger Weise Gebrauch macht, so daß beim Vertragsgegner begründete Zweifel entstehen müssen, ob nicht ein Treueverstoß des Vertreters gegenüber dem Vertretenen vorliegt (vgl. BGH-Entscheidungen vom 28. Februar 1966 VII ZR 125/65, Wertpapier-Mitteilungen - WM - 1966, 491; vom 25. März 1968 II ZR 208/64, BGHZ 50, 112; vom 10. Dezember 1980 VIII ZR 186/79, WM 1981, 66; vom 14. Mai 1986 VIa ZR 146/85, WM 1986, 1061).

    Ebenso wie eine Privatperson, die bei dem sich aufdrängenden Verdacht eines Vollmachtsmißbrauchs beim Vertretenen Rücksprache nehmen muß (vgl. BGH-Urteil in WM 1986, 1061), hat sich auch im Finanzgerichtsprozeß das Gericht in Verdachtsfällen über das Vertretungsverhältnis zu vergewissern.

  • BGH, 25.03.1968 - II ZR 208/64

    Berufung des Dritten auf die Unbeschränkbarkeit des Umfangs der Prokura;

    Auszug aus BFH, 13.06.1996 - III B 23/95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Vertretungsmißbrauch im privatrechtlichen Rechtsverkehr ist der Vertretene gegen einen erkennbaren Mißbrauch der Vertretungsmacht im Verhältnis zum Vertragsgegner (im Außenverhältnis) dann geschützt, wenn der Vertreter von der Vollmacht in ersichtlich verdächtiger Weise Gebrauch macht, so daß beim Vertragsgegner begründete Zweifel entstehen müssen, ob nicht ein Treueverstoß des Vertreters gegenüber dem Vertretenen vorliegt (vgl. BGH-Entscheidungen vom 28. Februar 1966 VII ZR 125/65, Wertpapier-Mitteilungen - WM - 1966, 491; vom 25. März 1968 II ZR 208/64, BGHZ 50, 112; vom 10. Dezember 1980 VIII ZR 186/79, WM 1981, 66; vom 14. Mai 1986 VIa ZR 146/85, WM 1986, 1061).

    Im erwähnten Urteil in BGHZ 50, 112 hat der BGH ausgeführt, daß sich ein Dritter auf die Unbeschränkbarkeit der Vertretungsmacht eines Prokuristen dann nicht berufen kann, wenn der Vertreter bewußt zum Nachteil des Vertretenen gehandelt hat und dies dem Dritten in schuldhafter Weise nicht bekanntgeworden ist.

  • BFH, 15.03.1991 - III R 112/89

    Auslegung einer Prozeßvollmacht; Vorlage einer neuen Vollmachtsurkunde bei

    Auszug aus BFH, 13.06.1996 - III B 23/95
    Das Gericht muß berechtigten Zweifeln, ob sich eine Vollmacht auf ein konkretes Verfahren erstreckt, nachgehen und kann die Vorlage einer neuen Vollmacht verlangen (Senatsurteil vom 15. März 1991 III R 112/89, BFHE 164, 210, BStBl II 1991, 726; BFH-Beschluß vom 7. März 1995 X R 195/93, BFH/NV 1995, 713).

    Zwar kann die dem FG vorgelegte Vollmacht grundsätzlich zur Prozeßführung vor den FG sowie vor dem BFH berechtigen (vgl. Senatsurteil in BFHE 164, 210, BStBl II 1991, 726).

  • BFH, 08.05.1992 - III B 138/92

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer Untätigkeitsklage gem. § 46 Abs. 1 FGO

    Auszug aus BFH, 13.06.1996 - III B 23/95
    Das gilt unbeschadet einer etwaigen Mißbräuchlichkeit einer solchen Untätigkeitsklage im Streitfall (vgl. Senatsbeschluß vom 8. Mai 1992 III B 138/92, BFHE 167, 303, BStBl II 1992, 673).

    Die Verfolgung ausschließlich dieses Ziels durch eine Klage hat der Senat als mißbräuchlich angesehen (vgl. Senatsbeschluß in BFHE 167, 303, BStBl II 1992, 673).

  • BFH, 19.04.1968 - III B 85/67

    Zulässigkeit einer Beschwerde bei Fehlen der Einreichung einer Vollmacht

    Auszug aus BFH, 13.06.1996 - III B 23/95
    Die Kosten des Verfahrens sind dem als vollmachtlosen Vertreter aufgetretenen A aufzuerlegen (s. hierzu schon den Senatsbeschluß vom 19. April 1968 III B 85/67, BFHE 92, 173, BStBl II 1968, 473).
  • BFH, 07.03.1995 - X R 195/93

    Konkrete und substantiierte Auseinandersetzung mit dem angefochtenen Urteil -

    Auszug aus BFH, 13.06.1996 - III B 23/95
    Das Gericht muß berechtigten Zweifeln, ob sich eine Vollmacht auf ein konkretes Verfahren erstreckt, nachgehen und kann die Vorlage einer neuen Vollmacht verlangen (Senatsurteil vom 15. März 1991 III R 112/89, BFHE 164, 210, BStBl II 1991, 726; BFH-Beschluß vom 7. März 1995 X R 195/93, BFH/NV 1995, 713).
  • BFH, 16.12.1987 - I R 350/83

    Erstattungsanspruch - Rechtshängigkeit - Verzinsung - Zinsen -

    Auszug aus BFH, 13.06.1996 - III B 23/95
    Selbst wenn nämlich die Mitteilung des FA über die Nichtentscheidung des Einspruchs als Aussetzung des Einspruchsverfahrens anzusehen sein sollte, wäre dagegen der einzig mögliche Rechtsweg ebenfalls die Untätigkeitsklage (vgl. BFH-Urteil vom 16. Dezember 1987 I R 350/83, BFHE 152, 401, BStBl II 1988, 600).
  • BGH, 10.12.1980 - VIII ZR 186/79

    Wegfall der Geschäftsgrundlage - Risiko eines Vollmachtmissbrauchs - Mißssbrauch

    Auszug aus BFH, 13.06.1996 - III B 23/95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Vertretungsmißbrauch im privatrechtlichen Rechtsverkehr ist der Vertretene gegen einen erkennbaren Mißbrauch der Vertretungsmacht im Verhältnis zum Vertragsgegner (im Außenverhältnis) dann geschützt, wenn der Vertreter von der Vollmacht in ersichtlich verdächtiger Weise Gebrauch macht, so daß beim Vertragsgegner begründete Zweifel entstehen müssen, ob nicht ein Treueverstoß des Vertreters gegenüber dem Vertretenen vorliegt (vgl. BGH-Entscheidungen vom 28. Februar 1966 VII ZR 125/65, Wertpapier-Mitteilungen - WM - 1966, 491; vom 25. März 1968 II ZR 208/64, BGHZ 50, 112; vom 10. Dezember 1980 VIII ZR 186/79, WM 1981, 66; vom 14. Mai 1986 VIa ZR 146/85, WM 1986, 1061).
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvL 72/86

    Verfassungswidrigkeit der Regelung über den Kinderfreibetrag -

    Auszug aus BFH, 13.06.1996 - III B 23/95
    Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt - FA -) teilte A im Schreiben vom 29. Januar 1991 mit, daß die beantragte Einspruchsentscheidung zur Zeit nicht ergehen könne, weil das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) durch Beschluß vom 12. Juni 1990 1 BvL 72/86 (BStBl II 1990, 664) den Kinderfreibetrag i. d. F. des Haushaltsbegleitgesetzes 1983 vom 20. Dezember 1982 (BGBl I 1982, 1857) für verfassungswidrig erklärt habe und nicht absehbar sei, wie der Gesetzgeber den Kinderlastenausgleich regeln werde.
  • BFH, 15.05.1981 - VI R 212/78

    Prozeßvollmacht - Finanzgericht

    Auszug aus BFH, 13.06.1996 - III B 23/95
    Wird eine Vollmachtsurkunde nicht vorgelegt, so fehlt es an einer Prozeßvoraussetzung, und das eingelegte Rechtsmittel ist als unzulässig zu verwerfen (vgl. BFH-Urteil vom 15. Mai 1981 VI R 212/78, BFHE 133, 344, BStBl II 1981, 678).
  • BGH, 28.02.1966 - VII ZR 125/65

    Schutz des Vertretenen vor dem Mißbrauch der Vertretungsmacht

  • LAG Hamburg, 18.04.2018 - 6 Sa 13/15

    Entscheidung nach Lage der Akten - konkrete Anhaltspunkte für Prozessunfähigkeit

    Mit ihrem Schreiben vom 20. November 2017 und der (nach außen unwirksamen, vgl. § 81, § 83 ZPO und BFH, Urteil v. 13.06.1996, III B 23/95, 2. Orientierungssatz, juris) Beschränkung der Vollmacht ihrer Prozessbevollmächtigten hat sie vielmehr deutlich gemacht, dass sie sich dem gerichtlichen Verfahren entziehen will, solange die Kammer an den Zweifeln an ihrer Prozessfähigkeit festhält.
  • BFH, 27.02.1998 - VI R 88/97

    Nachweis der Bevollmächtigung

    Soweit der III. und X. Senat des BFH unter Hinweis auf diesen Gesichtspunkt den Nachweis der Bevollmächtigung als nicht erbracht angesehen haben (vgl. z.B. die Entscheidungen in BFH/NV 1996, 557; in BFH/NV 1995, 42; NVwZ-RR 1995, 615; in BFH/NV 1995, 713; in BFH/NV 1996, 907, sowie vom 22 März 1996 III R 14/95, BFH/NV 1996, 823; vom 13. Juni 1996 III B 23/95, BFHE 180, 520, BStBl II 1997, 75, und III R 21/95, BFH/NV 1997, 119, und vom 31. Juli 1996 III R 137/95, BFH/NV 1997, 235), unterscheiden sich die dort zugrundeliegenden Sachverhalte in entscheidungserheblicher Weise von dem Streitfall.

    (1) Zum einen handelt es sich bei der vorliegend zu beurteilenden Anfechtungsklage um ein statthaftes Vorgehen, welches mit den in der BFH-Rechtsprechung als mißbräuchlich angesehenen Fällen einer isolierten Klageerhebung gegen die Beschwerdeentscheidung der Oberfinanzdirektion (vgl. z.B. in BFH/NV 1996, 823; in BFH/NV 1997, 119, und in BFHE 180, 520, BStBl II 1997, 75) nicht vergleichbar ist.

  • LG Berlin, 10.07.2017 - 67 S 371/16

    Vollmachtloser Bevollmächtigter: Prozesshandlung kann nachträglich genehmigt

    Besteht nämlich für das Gericht erkennbar der Verdacht, dass ein Bevollmächtigter eine ihm erteilte, kein konkretes gerichtliches Verfahren benennende allgemeine Prozessvollmacht in missbräuchlicher Weise zum Nachteil des Vollmachtgebers verwendet haben könnte, so hat es die Vorlage einer neuen, vom Kläger selbst auf das konkrete Verfahren bezogenen Vollmacht zu verlangen (BFH, Beschluss vom 13.06.1996 - III B 23/95).
  • FG Hessen, 10.12.1997 - 9 K 3427/95

    Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer; Beziehung von

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  • FG Hessen, 10.12.1997 - 9 K 1501/95

    Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer; Erzielung von

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  • BFH, 30.10.1998 - III B 56/98

    Prozessvollmacht; Verletzung des Rechts auf Gehör

    Der erkennende Senat hat, so zuletzt im Beschluß vom 13. Juni 1996 III B 23/95 (BFHE 180, 520, BStBl II 1997, 75), eine Prozeßvollmacht wegen berechtigter Zweifel an der Bevollmächtigung des Vertreters zur Führung des konkreten Rechtsstreits lediglich in besonderen Ausnahmefällen nicht anerkannt.

    Die Beschwerde behauptet insoweit nur, ein bestimmtes FG sei unter Berufung auf den Beschluß des erkennenden Senats in BFHE 180, 520, BStBl II 1997, 75 in vielen Fällen gleich verfahren.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2015 - L 20 AS 2202/14

    Vollmacht - Zweifel an der Bevollmächtigung - unspezifizierte Vollmacht -

    Das Gericht darf vielmehr bei begründeten Zweifeln eine Überprüfung einer angezeigten Bevollmächtigung vornehmen (Leitherer, a.a.O., m.w.N. aus der Rspr.), muss berechtigten Zweifeln nachgehen, wenn eine vorgetragene Bevollmächtigung möglicherweise missbräuchlich zum Nachteil des Vertretenen verwendet wird (i.E. BFH v. 13.06.1996 - III B 23/95 - juris).

    Da jedoch der Vertretene gegen einen erkennbaren Missbrauch der (allgemeinen) Vertretungsmacht geschützt ist, wenn der Vertreter von der allgemein erteilten Vollmacht im Einzelfall treuwidrig, missbräuchlich Gebrauch macht (BGH v. 10.12.1980 - VIII ZR 186/79 - juris, Rn 26), gilt dies auch für Prozessvertretungen dann, wenn nicht der Vertretene selbst, sondern der Bevollmächtigte bei einer allgemeinen Vollmacht die Konkretisierung durch bloße Vorlage der Vollmacht in einem bestimmten Rechtsstreit vornehmen will (BFH v. 13.06.1996 - III B 23/95 - juris, Rn. 12).

  • FG Hessen, 02.10.1997 - 3 K 2502/91

    Vollmacht; Vorlage; Verfahrensmangel; Überprüfung - Vorlage einer neuen Vollmacht

    Dem BFH haben in jüngerer Zeit mehrfach Streitfälle vorgelegen, in denen es ebenfalls um die Frage ging, ob die dem Gericht vorgelegte Blankovollmacht als ausreichender Bevollmächtigungsnachweis anzuerkennen war (vgl. Beschlüsse vom 7.3.1995 X R 195/93, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1995, 713; vom 22.3.1996 III R 14/95, BFH/NV 1996, 823; vom 13.7.1996 III R 137/95, BFH/NV 1997, 235, und vom 13.6.1996 III B 23/95, BStBl II 1997, 75).

    Darüber hinaus gebietet es die dem Gericht obliegende prozessuale Fürsorgepflicht, den betreffenden Steuerpflichtigen davor zu schützen, auf Zahlung von Prozeßkosten in Anspruch genommen zu werden, obwohl ihm von einer Klageerhebung nichts bekanntgewesen ist (vgl. BFH-Beschluß in BStBl II 1997, 75).

  • LSG Sachsen, 17.12.2015 - L 3 AS 710/15

    (Wieder-)Beschaffung von durch Verschulden einer Behörde abhanden gekommener

    Diese Rechtsprechung ist auf Prozessvollmachten in finanzgerichtlichen, verwaltungsgerichtlichen und sozialgerichtlichen Verfahren übertragen worden (vgl. zu § 62 FGO: BFH, Beschluss vom 13. Juni 2006 - III B 23/95 - juris Rdnr. 12; zu § 73 SGG: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2015 - L 20 AS 2202/14 B - juris Rdnr. 14; Arndt, a. a. O., Rdnr. 55).
  • LG Heidelberg, 09.08.2019 - 4 O 366/18

    Befugnisse des besonderen Vertreters im Aktienrecht

    Die Grundsätze dieser Rechtsprechung sind auf den Missbrauch einer Prozessvollmacht übertragbar (vgl. BFH NJW 1997, S. 1029 [1030]).
  • OLG Hamm, 17.01.2005 - 23 W 324/04

    Prüfung der Prozessvollmacht für das Kostenfestsetzungsverfahren

  • BFH, 14.06.2000 - XI R 2/99

    Vorlage der Prozeßvollmacht

  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.07.2015 - L 29 AS 1028/15

    Vollmacht - Vertreter ohne Vertretungsmacht - Vorlage der Vollmacht - Kosten des

  • BFH, 31.07.1996 - III R 137/95

    Nachweispflicht der Vertretungsmacht von Prozessbevollmächtigtem

  • FG Hessen, 22.05.1997 - 10 K 983/97

    Vorliegen einer wirksamen Prozeßvollmacht; Zulässigkeit einer Vollmachterteilung

  • FG Köln, 11.05.2001 - 12 K 363/01

    Mangel der schriftlichen Vollmacht

  • FG Hessen, 22.05.1997 - 10 K 352/97

    Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit; Wiedereinsetzung in den

  • FG Köln, 23.02.2001 - 12 V 7365/00

    Erfordernis der Bezeichnung des Antragsbegehrens als Prozeßvoraussetzung für den

  • FG Hessen, 28.05.1997 - 10 K 1170/97

    Voraussetzung einer wirksamen Prozessvollmacht vor den Finanzgerichten

  • FG Sachsen, 09.10.2002 - 2 K 452/02

    Ausschlussfrist zur Bezeichnung des Klagebegehrens; Nichtberücksichtigung des

  • FG Sachsen, 06.06.2002 - 2 K 2382/01

    Fruchtloses Verstreichen einer durch den Berichterstatter gesetzten

  • FG Sachsen, 29.04.2002 - 2 V 2383/01

    Vorliegen von ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes;

  • FG Sachsen-Anhalt, 09.10.2002 - 2 K 452/02

    Ausschlussfrist zur Bezeichnung des Klagebegehrens; Nichtberücksichtigung des

  • FG Sachsen-Anhalt, 06.06.2002 - 2 K 2382/01

    Unzulässigkeit der Klage wegen Nichtvorlage der Prozessvollmacht trotz Setzung

  • FG Sachsen-Anhalt, 29.04.2002 - 2 V 2383/01

    Keine Aussetzung der Vollziehung bei Unzulässigkeit der Klage; Zweifel an der

  • FG Baden-Württemberg, 08.04.1999 - 5 K 254/96

    Wirksame Prozessvollmacht; Unterzeichnung durch Geschäftsführer einer

  • VG Ansbach, 18.01.2016 - AN 5 S 15.02439

    Überschreitung einer Prozessvollmacht durch Klagerücknahme

  • FG Hessen, 14.04.1997 - 1 K 4618/96

    Notwendigkeit der Vorlage einer Prozessvollmacht; Fehlen des Datums der

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