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Rechtsprechung
   BayObLG, 13.12.1996 - 2 ObOWi 919/96   

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BayObLG, 13.12.1996 - 2 ObOWi 919/96 (https://dejure.org/1996,2931)
BayObLG, Entscheidung vom 13.12.1996 - 2 ObOWi 919/96 (https://dejure.org/1996,2931)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Dezember 1996 - 2 ObOWi 919/96 (https://dejure.org/1996,2931)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 77 Abs. 2 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Einem Beweisantrag auf Zeugenvernehmung, um das Tatfoto zu widerlegen, muss stattgegeben werden

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1864
  • MDR 1997, 485
  • NZV 1997, 452
  • VersR 1997, 1545
  • BayObLGSt 1996, 180
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 05.04.1994 - 2 ObOWi 118/94
    Auszug aus BayObLG, 13.12.1996 - 2 ObOWi 919/96
    Die neuere Rechtsprechung hat eine Verletzung der Aufklärungspflicht in der Regel dann angenommen, wenn das Beweisergebnis nur auf der Aussage eines einzigen Zeugen beruht und ein Beweisantrag auf Vernehmung eines weiteren Zeugen das Ziel hat, die Aussage des einzigen Belastungszeugen zu entkräften (BayObLGSt 1994, 67, 68 f.; OLG Karlsruhe NStZ 1988, 226 ; OLG Köln VRS 81, 201 ; vgl. auch OLG Düsseldorf NStZ 1991, 542, 543; Göhler OWiG 11. Aufl. § 77 Rn. 14).

    Das Gericht hat jedoch dann in dem die Ablehnung des Beweisantrags aussprechenden Beschluß oder im Urteil grundsätzlich im einzelnen darzulegen, warum es der zusätzlichen Beweiserhebung keinen Aufklärungswert beimißt und warum es die Möglichkeit, seine Überzeugung könne durch die beantragte Beweiserhebung noch erschüttert werden, ausschließt (vgl. BayObLGSt 1994, 67, 68 f.).

  • OLG Oldenburg, 26.10.1994 - Ss 337/94

    Fahrzeugführer zur Tatzeit; Identifizierung anhand Radarfoto; Beweisantrag;

    Auszug aus BayObLG, 13.12.1996 - 2 ObOWi 919/96
    Das Gericht ist dann zur Erforschung der Wahrheit in der Regel gehalten, dem Beweisantrag stattzugeben (vgl. OLG Oldenburg NZV 1995, 84, 85).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.1991 - 5 Ss OWi 75/91

    Antrag auf Vernehmung eines "Gegenzeugen" im Ordnungswidrigkeitenverfahren

    Auszug aus BayObLG, 13.12.1996 - 2 ObOWi 919/96
    Die neuere Rechtsprechung hat eine Verletzung der Aufklärungspflicht in der Regel dann angenommen, wenn das Beweisergebnis nur auf der Aussage eines einzigen Zeugen beruht und ein Beweisantrag auf Vernehmung eines weiteren Zeugen das Ziel hat, die Aussage des einzigen Belastungszeugen zu entkräften (BayObLGSt 1994, 67, 68 f.; OLG Karlsruhe NStZ 1988, 226 ; OLG Köln VRS 81, 201 ; vgl. auch OLG Düsseldorf NStZ 1991, 542, 543; Göhler OWiG 11. Aufl. § 77 Rn. 14).
  • OLG Köln, 20.12.1988 - Ss 656/88

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Verletzung der Aufklärungspflicht durch

    Auszug aus BayObLG, 13.12.1996 - 2 ObOWi 919/96
    Die neuere Rechtsprechung hat eine Verletzung der Aufklärungspflicht in der Regel dann angenommen, wenn das Beweisergebnis nur auf der Aussage eines einzigen Zeugen beruht und ein Beweisantrag auf Vernehmung eines weiteren Zeugen das Ziel hat, die Aussage des einzigen Belastungszeugen zu entkräften (BayObLGSt 1994, 67, 68 f.; OLG Karlsruhe NStZ 1988, 226 ; OLG Köln VRS 81, 201 ; vgl. auch OLG Düsseldorf NStZ 1991, 542, 543; Göhler OWiG 11. Aufl. § 77 Rn. 14).
  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

    Auszug aus BayObLG, 13.12.1996 - 2 ObOWi 919/96
    Das Lichtbild, auf das in zulässiger Weise verwiesen wird, und das das Rechtsmittelgericht deshalb selbst würdigen kann (BGHSt 41, 376, 382 f.; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 267 Rn. 10), ist unscharf; es zeigt einen Mann mittleren Alters.
  • OLG Düsseldorf, 08.02.1993 - 5 Ss OWi 6/93
    Auszug aus BayObLG, 13.12.1996 - 2 ObOWi 919/96
    Derartige Umstände können z.B. gegeben sein, wenn das Lichtbild von sehr guter Qualität ist, die auf dem Lichtbild abgebildete Person dem erschienenen Betroffenen "wie ein Spiegelbild" gleicht (vgl. OLG Düsseldorf VRS 85, 124, 125; Göhler § 77 Rn. 6) und der Betroffene nicht geltend macht, daß der benannte Zeuge ihm täuschend ähnlich sieht.
  • BGH, 09.10.2018 - KRB 60/17

    Kartellbußgeldsache wegen der Einbindung in ein flächendeckendes Kartell von

    Die Vernehmung dieses Zeugen war unter Aufklärungsgesichtspunkten zwingend geboten (vgl. zu Entlastungszeugen allgemein auch BayObLGSt 1996, 180, 181; KG, StraFo 2012, 22; OLG Jena, VRS 108, 219, 220; OLG Düsseldorf, NZV 1999, 260; Seitz/Bauer in Göhler, OWiG, 17. Aufl., § 77 Rn. 14), zumal es sich mit Blick auf die Höhe der möglichen Geldbuße und den Verfahrensgegenstand um eine Sache von hervorgehobener Bedeutung handelt (§ 77 Abs. 1 Satz 2 OWiG).
  • LAG Hamm, 17.03.1999 - 2 Sa 1568/98

    Rechtmäßigkeit einer Verdachtskündigung; Ermitlungen eines Arbeitgebers für eine

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  • OLG Oldenburg, 05.10.2021 - 2 Ss OWi 211/21

    Erforderlichkeit der Beweisaufnahme zwecks Klärung des tatsächlichen Fahrers;

    Derartige Umstände können zum Beispiel gegeben sein, wenn das Lichtbild von sehr guter Qualität ist, die auf dem Lichtbild abgebildete Person dem erschienenen Betroffenen "wie ein Spiegelbild" gleicht und der Betroffene nicht geltend macht, dass der benannte Zeuge ihm täuschend ähnlich sieht." (Bayerisches Oberstes Landesgericht NJW 1997, 1864).
  • OLG Hamm, 09.07.2008 - 4 Ss OWi 224/08

    Identifikation; Libi; Foto; Verweisung; Geeignetheit zur Identifizierung;

    Zwar darf grundsätzlich ein Beweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen, durch den die Identitätsfeststellung aufgrund eines Radarfotos entkräftet werden soll, nicht abgelehnt werden (zu vgl. OLG Oldenburg NZV 1995, 84; BayObLG NZV 1997, 452).
  • OLG Oldenburg, 23.10.2023 - 2 ORbs 168/23

    Identität des Fahrers in einem strafrechtlichen Verfahren wegen einer

    Derartige Umstände können zum Beispiel gegeben sein, wenn das Lichtbild von sehr guter Qualität ist, die auf dem Lichtbild abgebildete Person dem erschienenen Betroffenen "wie ein Spiegelbild" gleicht und der Betroffene nicht geltend macht, dass der benannte Zeuge ihm täuschend ähnlich sieht." (Bayerisches Oberstes Landesgericht NJW 1997, 1864 [KG Berlin 23.12.1996 - (3) 1 Ss 318/96 (112/96)] ).
  • KG, 22.12.2021 - 3 Ws (B) 309/21

    Einschränkung der Aufklärungspflicht im Hinblick auf die Ladung von

    Zwar muss das Tatgericht grundsätzlich zum Beispiel einen ihm bekannt gegebenen oder sonst bekannt gewordenen Entlastungszeugen im Rahmen seiner Aufklärungspflicht laden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 3. Dezember 2020 - 3 Ws (B) 273/20 - vom 17. April 2018 - 3 Ws (B) 100/18 -, und vom 5. Dezember 2011 - 3 Ws (B) 560/11 - beide juris; Bayerisches ObLG, Beschluss vom 13. Dezember 1996 - 2 ObOWi 919/96 -, juris m.w.N.).
  • OLG Jena, 30.10.2007 - 1 Ss 48/07
    Zwar muss das Tatgericht grundsätzlich einen ihm bekannt gegebenen oder sonst bekannt gewordenen Entlastungszeugen im Rahmen seiner Aufklärungspflicht laden (vgl. nur: BayObLGSt 1996, 180, 181).
  • OLG Hamm, 21.03.2005 - 3 Ss OWi 115/05

    Rügebegründung bei Ablehnung eines Beweisantrages im

    Im Bußgeldverfahren kann die Ablehnung von Beweisanträgen allein mit der Aufklärungsrüge beanstandet werden (OLG Köln, NZV 2002, 471 m.w.N.; OLG Hamm, DAR 1999, 276; ständige Rechtsprechung aller Bußgeldsenate des Oberlandesgerichts Hamm; BayObLG NZV 1997, 452; Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 77 Rdnr. 10; a.A. KK-OWiG, 2. Aufl., § 77 Rdnr. 52).
  • BayObLG, 27.11.2002 - 2 ObOWi 486/02

    OWiG: Beweisantrag - Vernehmung von Entlastungszeugen

    Schon insoweit weichen die den vom Beschwerdeführer in Bezug genommenen Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (DAR 1997, 209 und 318) zugrundeliegenden Fälle vom gegenständlichen Fall ab; denn dort betraf die Benennung einen Zeugen, zu dem vorgetragen worden war, er werde sich als Fahrzeugführer bekennen und nicht etwa, wie hier, einen Kreis von Zeugen.
  • BayObLG, 18.08.1998 - 2 ObOWi 433/98

    Verpflichtung des Gerichts im Rahmen seiner Aufklärungspflicht nach der

    Eine solche Verpflichtung kann aber entfallen, wenn der Betroffene anhand des Frontfotos nach Auffassung des Gerichts eindeutig identifiziert ist und nicht vorgetragen wurde, daß der als Fahrer in Betracht kommende Zeuge ihm täuschend ähnlich sei (vgl. BayObLGSt 1996, 180 sowie Beschluß vom 15.4.1997 - 2 ObOWi 144/97; OLG Düsseldorf VRS 85, 124 ).
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Rechtsprechung
   KG, 23.12.1996 - (3) 1 Ss 318/96 (112/96)   

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https://dejure.org/1996,6279
KG, 23.12.1996 - (3) 1 Ss 318/96 (112/96) (https://dejure.org/1996,6279)
KG, Entscheidung vom 23.12.1996 - (3) 1 Ss 318/96 (112/96) (https://dejure.org/1996,6279)
KG, Entscheidung vom 23. Dezember 1996 - (3) 1 Ss 318/96 (112/96) (https://dejure.org/1996,6279)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Versäumung der Frist zur Begründung der Revision; Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens; Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess; Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen vorsätzlicher ...

  • rechtsportal.de

    StPO §§ 44, 45 Abs. 3 S. 3, § 314 Abs. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1864
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.11.1959 - 2 StR 357/59
    Auszug aus KG, 23.12.1996 - 1 Ss 318/96
    Die auf die zulässige Sachrüge hin vorzunehmende Prüfung der Verfahrensvoraussetzungen führt zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Verwerfung der Berufung als unzulässig, ohne daß es auf das weitere Rügevorbringen ankommt [vgl. BGHSt 13, 306; Wendisch JR 1990, 37].
  • BFH, 02.03.2000 - VII B 137/99

    Aufgabe beim Prozessbevollmächtigten

    Der Eingangszeitpunkt bestimmt sich nach dem Uhrzeitaufdruck des Telefaxgerätes des Gerichts (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Dezember 1991 V B 116/91, BFH/NV 1992, 532, m.w.N.; Kammergericht, Beschluss vom 23. Dezember 1996 -(3) 1 Ss 318/96 (112/96), NJW 1997, 1864).
  • OLG Oldenburg, 23.10.2023 - 2 ORbs 168/23

    Identität des Fahrers in einem strafrechtlichen Verfahren wegen einer

    Derartige Umstände können zum Beispiel gegeben sein, wenn das Lichtbild von sehr guter Qualität ist, die auf dem Lichtbild abgebildete Person dem erschienenen Betroffenen "wie ein Spiegelbild" gleicht und der Betroffene nicht geltend macht, dass der benannte Zeuge ihm täuschend ähnlich sieht." (Bayerisches Oberstes Landesgericht NJW 1997, 1864 [KG Berlin 23.12.1996 - (3) 1 Ss 318/96 (112/96)] ).
  • KG, 10.07.2009 - 2 Ss 138/09

    Bestellung eines Pflichtverteidigers nach § 140 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO)

    Denn für den rechtzeitigen Eingang einer solchen Begründung per - wie vorliegend - Telefax ist es erforderlich, dass die gesamte Urschrift einschließlich der Unterschrift ihres Verfassers bei Gericht eingegangen ist (vgl. Senat NJW 1997, 1864; OLG Hamburg NStZ 1989, 587).
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