Rechtsprechung
BGH, 02.10.1996 - XII ZB 37/96 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Weitere Beschwerde im Verfahren über die Gewährung einer Auslagenpauschale für Betreuer eines mittellosen Betreuten
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Aufwandsentschädigung: BGH entscheidet für Eltern
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Betreuung - Aufwandsentschädigung - Anspruchsberechtigung - Auslagenpauschale
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Weitere Beschwerde in Vergütungsfragen, Aufwandspauschale für Eltern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1835 Abs. 4, § 1836a, § 1908i
Anspruch des Vormundes oder Betreuers eines mittellosen Mündels auf Gewährung einer Auslagenpauschale aus der Staatskasse; Zulässigkeit der weiteren Beschwerde - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 133, 337
- NJW 1997, 58
- NJW-RR 1997, 449 (Ls.)
- MDR 1997, 62
- FGPrax 1997, 23
- NJ 1997, 54
- FamRZ 1996, 1545
- Rpfleger 1997, 109
Wird zitiert von ... (36) Neu Zitiert selbst (19)
- BayObLG, 10.10.1995 - 3Z BR 262/95
Aufwandsentschädigung für einen Betreuer, der auch Elternteil des Betreuten ist
Auszug aus BGH, 02.10.1996 - XII ZB 37/96
Der Wortlaut des § 1836a BGB bietet ebenfalls keine Anhaltspunkte für eine Unterscheidung zwischen Verwandten und fremden Betreuern bei der Bewilligung einer pauschalen Aufwandsentschädigung (vgl. Bienwald, FamRZ 1995, 463, BayObLG FamRZ 1996, 247).Die Bereitschaft zur Übernahme der Betreuung durch diese Personen ist nach dem Gesetz mithin erwünscht, allerdings letztlich nicht erzwingbar (vgl. § 1898 Abs. 2 BGB, BayObLG, FamRZ 1996, 247, 248).
Da der Zweck der gesetzlichen Neuregelung zum Vergütungs- und Aufwandsentschädigungsanspruch dahin ging, "die Rechtsstellung auch derjenigen Personen zu starken, denen keine Vergütung gewahrt werden kann, also der ehrenamtlichen Betreuungspersonen für mittellose Betroffene" (…BT-Drucks. 11/4528 S. 112, BayObLG aaO.), würde es der gesetzlichen Neuregelung zuwiderlaufen, wenn ausgerechnet der vornehmlich gewünschten Betreuergruppe, nämlich den nahen Angehörigen, der Anspruch auf die pauschale Aufwandsentschädigung nicht zustehen sollte (vgl. im einzelnen Bienwald aaO., LG Kaiserslautern FamRZ 1995, 52, LG Münster FamRZ 1996, 248, LG Wuppertal JurBüro 1995, 603, LG Göttingen JurBüro 1995, 602 und BayObLG FamRZ 1996, 247 sowie Jürgens, Betreuungsrecht § 1836a Rdn. 4, Hellmann, BtPrax 1995, 158, 164, Dammrau/Zimmermann, Betreuung und Vormundschaft 2. Aufl. 1995 § 1836a Rdn. 7, Palandt/Diederichsen BGB 55. Aufl. § 1836a Rdn. 1).
- BayObLG, 07.06.1995 - 3Z BR 39/95
Mittellosigkeit eines Betreuten
Auszug aus BGH, 02.10.1996 - XII ZB 37/96
Der Senat tritt der Auffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichts bei, daß die weitere Beschwerde im Verfahren der Festsetzung einer Auslagenpauschale für einen Betreuer nach (§ 1908 i Abs. 1 i.V.m.) §§ 1836 Abs. 2 S. 4, 1835 Abs. 4 BGB insoweit nicht ausgeschlossen ist, als mit ihr nicht die Abänderung des zuerkannten Betrages, sondern die Feststellung begehrt wird, daß eine Inanspruchnahme der Staatskasse - nicht - in Betracht kommt (vgl. BayObLG 3. Zivilsenat BayObLGZ 1995, 212).b) Der Anspruch der Beteiligten zu 1 als Betreuerin richtet sich gemäß § 1836a i.V. mit § 1835 Abs. 4 S. 1 BGB gegen die Staatskasse, da der Betreute mittellos ist (vgl. BayObLGZ 1995, 212, OLG Oldenburg Nds Rpfl 1996, 59).
- LG Münster, 19.01.1995 - 5 T 60/95
Auszug aus BGH, 02.10.1996 - XII ZB 37/96
Da der Zweck der gesetzlichen Neuregelung zum Vergütungs- und Aufwandsentschädigungsanspruch dahin ging, "die Rechtsstellung auch derjenigen Personen zu starken, denen keine Vergütung gewahrt werden kann, also der ehrenamtlichen Betreuungspersonen für mittellose Betroffene" (…BT-Drucks. 11/4528 S. 112, BayObLG aaO.), würde es der gesetzlichen Neuregelung zuwiderlaufen, wenn ausgerechnet der vornehmlich gewünschten Betreuergruppe, nämlich den nahen Angehörigen, der Anspruch auf die pauschale Aufwandsentschädigung nicht zustehen sollte (vgl. im einzelnen Bienwald aaO., LG Kaiserslautern FamRZ 1995, 52, LG Münster FamRZ 1996, 248, LG Wuppertal JurBüro 1995, 603, LG Göttingen JurBüro 1995, 602 und BayObLG FamRZ 1996, 247 sowie Jürgens, Betreuungsrecht § 1836a Rdn. 4, Hellmann, BtPrax 1995, 158, 164, Dammrau/Zimmermann, Betreuung und Vormundschaft 2. Aufl. 1995 § 1836a Rdn. 7, Palandt/Diederichsen BGB 55. Aufl. § 1836a Rdn. 1).
- BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75
Berufsvormund
Auszug aus BGH, 02.10.1996 - XII ZB 37/96
Dabei sollte insbesondere der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Juli 1980 (BVerfGE 54, 251 ff) Rechnung getragen werden. - LG Wuppertal, 27.04.1995 - 6 T 318/95
Auszug aus BGH, 02.10.1996 - XII ZB 37/96
Da der Zweck der gesetzlichen Neuregelung zum Vergütungs- und Aufwandsentschädigungsanspruch dahin ging, "die Rechtsstellung auch derjenigen Personen zu starken, denen keine Vergütung gewahrt werden kann, also der ehrenamtlichen Betreuungspersonen für mittellose Betroffene" (…BT-Drucks. 11/4528 S. 112, BayObLG aaO.), würde es der gesetzlichen Neuregelung zuwiderlaufen, wenn ausgerechnet der vornehmlich gewünschten Betreuergruppe, nämlich den nahen Angehörigen, der Anspruch auf die pauschale Aufwandsentschädigung nicht zustehen sollte (vgl. im einzelnen Bienwald aaO., LG Kaiserslautern FamRZ 1995, 52, LG Münster FamRZ 1996, 248, LG Wuppertal JurBüro 1995, 603, LG Göttingen JurBüro 1995, 602 und BayObLG FamRZ 1996, 247 sowie Jürgens, Betreuungsrecht § 1836a Rdn. 4, Hellmann, BtPrax 1995, 158, 164, Dammrau/Zimmermann, Betreuung und Vormundschaft 2. Aufl. 1995 § 1836a Rdn. 7, Palandt/Diederichsen BGB 55. Aufl. § 1836a Rdn. 1). - BayObLG, 05.09.1995 - 3Z BR 55/95
Hausgrundstück als verwertbares Vermögen eines Betreuten
Auszug aus BGH, 02.10.1996 - XII ZB 37/96
So könne die Mittellosigkeit des Betreuten als Voraussetzung für den Anspruch des Betreuers gegen die Staatskasse umstritten (vgl. BayObLGZ 1995, 307 und 395) oder die Anspruchsvoraussetzung des § 1836 Abs. 2 BGB, daß die Betreuung im Rahmen der Berufsausübung geführt werden müsse (BayObLGZ 1995, 332), zweifelhaft sein. - LG Kaiserslautern, 10.09.1993 - 1 T 120/93
Auszug aus BGH, 02.10.1996 - XII ZB 37/96
Da der Zweck der gesetzlichen Neuregelung zum Vergütungs- und Aufwandsentschädigungsanspruch dahin ging, "die Rechtsstellung auch derjenigen Personen zu starken, denen keine Vergütung gewahrt werden kann, also der ehrenamtlichen Betreuungspersonen für mittellose Betroffene" (…BT-Drucks. 11/4528 S. 112, BayObLG aaO.), würde es der gesetzlichen Neuregelung zuwiderlaufen, wenn ausgerechnet der vornehmlich gewünschten Betreuergruppe, nämlich den nahen Angehörigen, der Anspruch auf die pauschale Aufwandsentschädigung nicht zustehen sollte (vgl. im einzelnen Bienwald aaO., LG Kaiserslautern FamRZ 1995, 52, LG Münster FamRZ 1996, 248, LG Wuppertal JurBüro 1995, 603, LG Göttingen JurBüro 1995, 602 und BayObLG FamRZ 1996, 247 sowie Jürgens, Betreuungsrecht § 1836a Rdn. 4, Hellmann, BtPrax 1995, 158, 164, Dammrau/Zimmermann, Betreuung und Vormundschaft 2. Aufl. 1995 § 1836a Rdn. 7, Palandt/Diederichsen BGB 55. Aufl. § 1836a Rdn. 1). - LG Göttingen, 21.06.1995 - 5 T 49/95
Auszug aus BGH, 02.10.1996 - XII ZB 37/96
Da der Zweck der gesetzlichen Neuregelung zum Vergütungs- und Aufwandsentschädigungsanspruch dahin ging, "die Rechtsstellung auch derjenigen Personen zu starken, denen keine Vergütung gewahrt werden kann, also der ehrenamtlichen Betreuungspersonen für mittellose Betroffene" (…BT-Drucks. 11/4528 S. 112, BayObLG aaO.), würde es der gesetzlichen Neuregelung zuwiderlaufen, wenn ausgerechnet der vornehmlich gewünschten Betreuergruppe, nämlich den nahen Angehörigen, der Anspruch auf die pauschale Aufwandsentschädigung nicht zustehen sollte (vgl. im einzelnen Bienwald aaO., LG Kaiserslautern FamRZ 1995, 52, LG Münster FamRZ 1996, 248, LG Wuppertal JurBüro 1995, 603, LG Göttingen JurBüro 1995, 602 und BayObLG FamRZ 1996, 247 sowie Jürgens, Betreuungsrecht § 1836a Rdn. 4, Hellmann, BtPrax 1995, 158, 164, Dammrau/Zimmermann, Betreuung und Vormundschaft 2. Aufl. 1995 § 1836a Rdn. 7, Palandt/Diederichsen BGB 55. Aufl. § 1836a Rdn. 1). - BayObLG, 10.10.1995 - 3Z BR 217/95
Anerkennung als Berufsbetreuer
Auszug aus BGH, 02.10.1996 - XII ZB 37/96
So könne die Mittellosigkeit des Betreuten als Voraussetzung für den Anspruch des Betreuers gegen die Staatskasse umstritten (vgl. BayObLGZ 1995, 307 und 395) oder die Anspruchsvoraussetzung des § 1836 Abs. 2 BGB, daß die Betreuung im Rahmen der Berufsausübung geführt werden müsse (BayObLGZ 1995, 332), zweifelhaft sein. - LG Ingolstadt, 02.02.1994 - 1 T 137/94
Auszug aus BGH, 02.10.1996 - XII ZB 37/96
Der gegenteiligen Auffassung, daß der Betreuerin die begehrte Aufwandsentschädigung nicht gewahrt werden könne, weil sie mit der Betreuung ihres geistig behinderten Sohnes eigene Unterhaltspflichten (§ 1610 Abs. 2 BGB) erfülle und § 1836a BGB nicht dem Zweck diene, Unterhaltspflichten zu Lasten der Allgemeinheit zu mindern (vgl. LG Passau JurBüro 1993, 734, LG Ingolstadt Rpfleger 1994, 354, LG München I FamRZ 1995, 116, LG Bamberg JurBüro 1995, 604 sowie Kittel, Betreuungsrecht, Loseblattausgabe, Stand 1. Juli 1995, § 1836a BGB Rdn. 2 a) kann nicht gefolgt werden. - BayObLG, 22.03.1994 - 3Z BR 47/94
Beschwerde; Weitere Beschwerde; Vormund; Staatskasse; Vergütung; Instanzenzug; …
- LG München I, 28.02.1994 - 13 T 24251/93
- OLG Köln, 13.02.1995 - 16 Wx 18/95
Keine weitere Beschwerde des Verfahrenspflegers gegen Festsetzung der Vergütung - …
- BGH, 02.12.1992 - XII ZB 64/91
Fehlerhafte Zustellung durch ausländisches Gericht
- LG Passau, 02.08.1993 - 2 T 81/93
- BGH, 05.02.1986 - IVb ZB 1/86
Zulässigkeit einer Vorlage; Nachteile bei Unterbleiben einer Adoption
- OLG Oldenburg, 15.03.1993 - 5 W 8/93
Aufwendungsersatz, Vergütung, Beschwerde, weitere, Beschwerde, Zulässigkeit
- LG Bamberg, 07.04.1994 - 3 T 52/94
- BayObLG, 11.11.1992 - 3Z BR 145/92
Weitere Beschwerde im Verfahren auf Bewilligung auf Verfahrenspflegervergütung …
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95
Berufsbetreuer
Nachdem aus der Verweisung auf die Zeugenentschädigung zunächst für die Betreuervergütung davon abweichend auf die Anwendbarkeit von § 16 Abs. 2 ZSEG geschlossen worden war (…vgl. statt vieler Schwab, in: Münchener Kommentar zum BGB, Bd. 8, 3. Aufl. 1992, § 1835 Rn. 26 m.w.N.), hat der Bundesgerichtshof (BGHZ 133, 337; BGH, Beschluß vom 23. Oktober 1996 - XII ZB 114/96 -) den dreistufigen Instanzenzug bei Inanspruchnahme der Staatskasse in Fällen grundsätzlicher, über den Einzelfall hinausreichender Bedeutung zu Streitfragen über den Anspruchsgrund für eröffnet erachtet. - BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00
Anfechtung einer im Insolvenzverfahren ergangenen Prozeßkostenhilfeentscheidung
Das vorlegende Oberlandesgericht verweist in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung BGHZ 133, 337, 341 ff. Die dortigen Erwägungen lassen sich jedoch auf das Prozeßkostenhilfeverfahren im Rahmen eines Insolvenzverfahrens nicht übertragen. - BVerfG, 13.01.1999 - 1 BvR 1909/95
Verletzung von GG Art 12 Abs 1 durch Versagung einer Vergütung als …
Der Bundesgerichtshof hat erst durch zwei Beschlüsse vom Oktober 1996 Klarheit geschaffen (BGHZ 133, 337 ff.; Beschluß vom 23. Oktober 1996 - XII ZB 114/96 -).
- BayObLG, 30.07.1997 - 3Z BR 205/97
Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers auch bei rückläufigen Betreuungszahlen
Sie ist nicht durch § 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1836 Abs. 2 Satz 4, § 1835 Abs. 4 Satz 2 BGB , § 16 Abs. 2 Satz 3 ZSEG ausgeschlossen, da die Frage, ob der Beschwerdeführer Berufsbetreuer ist, eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Staatskasse betrifft (vgl. BayObLGZ 1995, 332; BayObLG FamRZ 1996, 1160 ; BGH BtPrax 1997, 29 ). - BayObLG, 29.07.1998 - 3Z BR 102/98
Vergütungsfähigkeit des Zeitaufwands des Betreuers
Sie ist insoweit durch § 16 Abs. 2 ZSEG ausgeschlossen, da es lediglich um die Höhe des Betrages geht (vgl. BGH BtPrax 1997, 29 ; BayObLGZ 1995, 212).Dieser Ausschluß greift nach dem Sinn der in § 16 Abs. 2 ZSEG getroffenen Regelung allerdings dann nicht ein, wenn die weitere Beschwerde nicht eine Abänderung des im Festsetzungsverfahren zuerkannten Betrages zum Ziel hat, sondern die Feststellung begehrt wird, daß eine Inanspruchnahme der Staatskasse - nicht - in Betracht kommt (BGH BtPrax 1997, 29 ; BayObLG FamRZ 1996, 1160 ; BayObLGZ 1995, 212).
- BayObLG, 07.01.2002 - 1Z BR 36/01
Aufwandsentschädigung des ehrenamtlichen Vormunds bei Bezug von Pflegegeld
Im übrigen ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass selbst Eltern, die zum Betreuer ihrer volljährigen Kinder bestellt sind, eine Aufwandsentschädigung nach § 1836a BGB a.F. (jetzt § 1835a BGB n. F.) zusteht (BGH FamRZ 1996, 1545; BayObLG FamRZ 1996, 247;… Soergel/Zimmermann BGB 13. Aufl. § 1835 Rn..10). - OLG Karlsruhe, 24.11.1997 - 11 Wx 22/97
Anspruch auf Aufwandsentschädigung vor der Bestellung eines Betreuers; …
Die Verweisung auf die Vorschriften über das Verfahren bei der Entschädigung von Zeugen reicht nur so weit, wie bei einer Entscheidung über die Festsetzung einer Aufwandsentschädigung der Anwendungsbereich von § 16 ZSEG betroffen ist, d. h. soweit es um die Höhe des Anspruchs geht (BGHZ 133, 337, 342).Deshalb ist im vorliegenden Fall nach Sinn und Zweck von § 27 Abs. 1 FGG von der Zulässigkeit der weiteren Beschwerde auszugehen (vgl. BGHZ 133, 337, 343; BayObLG FamRZ 1997, 580 unter II 1).
- OLG Stuttgart, 14.01.2000 - 8 W 374/99
Sofortige Beschwerde gegen Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters
Für diese Vergütungen ist - ungeachtet unterschiedlicher Rechtsgrundlagen und Festsetzungsverfahren - eine Gleichsetzung mit Prozesskosten wohl nicht ernsthaft vertreten worden und selbst vor Erlass des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes und auch des Betreuungsgesetzes war es nicht zweifelhaft, dass der Weg in die 3. Instanz nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. auch BGHZ 133, 337 = NJW 1997, 58 ; BayObLG FamRZ 1999, 741 bzgl. Betreuervergütung aus der Staatskasse und ZSEG ). - BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 103/99
Zulässigkeit eines Rechtsmittels
Die Verweisung auf das ZSEG umfaßt nicht die früher gegebene weitere Beschwerde, sofern die Feststellung begehrt wurde, daß eine Inanspruchnahme der Staatskasse - nicht - in Betracht kommt (vgl. BGH BtPrax 1997, 29; BayObLG FamRZ 1996, 1160; BayObLGZ 1995, 212). - BayObLG, 17.02.1998 - 3Z BR 333/97
Vergütung berufsspezifischer Dienste durch einen Betreuer
Es ist insbesondere nicht durch § 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1835 Abs. 4 Satz 2 BGB , § 16 Abs. 2 ZSEG ausgeschlossen (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1160 ; BGHZ 133, 337 ). - BayObLG, 09.10.1997 - 3Z BR 225/97
Mittellosigkeit des Betreuten - Vergütungsanspruch des Betreuers bei überlanger …
- OVG Sachsen, 17.03.2014 - 1 A 375/12
Kulturdenkmal, Herstellungskosten, Bescheinigungsrichtlinie, Originalbeleg
- OLG Karlsruhe, 29.12.1999 - 11 W 177/99
Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde
- BayObLG, 26.11.1997 - 3Z BR 149/97
Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers bei Tod des Betreuten - Festsetzung gegen …
- OLG Zweibrücken, 25.03.1999 - 3 W 52/99
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 35/98
- BayObLG, 15.12.1998 - 3Z BR 272/98
Weitere Beschwerde bei Anspruch auf Vergütung oder Aufwandsentschädigung
- OLG Köln, 15.06.1998 - 16 Wx 87/98
Anforderungen an das Vorliegen einer Berufsbetreuung
- BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 286/97
Mittellosigkeit des Betreuten bei Eigennutzung belasteter Grundstücke
- OLG Celle, 13.03.2001 - 12 W 3/01
Vormund; Vergütung ; Betreuung ; Aufwandsentschädigung ; Geringfügige …
- BayObLG, 22.08.1997 - 3Z BR 211/97
Materielle Rechtskraft der Bewilligung oder Ablehnung einer …
- BayObLG, 19.02.1997 - 3Z BR 61/96
Keine Mittellosigkeit des Betreuten bei Miteigentum an nicht selbst genutzter …
- OLG Hamm, 02.11.1998 - 15 W 351/98
- BayObLG, 12.08.1998 - 3Z BR 83/98
Bewilligung einer Vergütung aus der Staatskasse für einen als Berufsbetreuer …
- BayObLG, 11.12.1996 - 3Z BR 37/96
Bewilligung der Vergütung eines für den Aufgabenbereich der Vermögenssorge …
- BayObLG, 17.11.1998 - 3Z BR 268/98
Vergütung eines Betreuers für gewöhnliche Geschäfte des täglichen Lebens
- BGH, 23.10.1996 - XII ZB 114/96
Feststellung der Mittellosigkeit des Betreuten, um die dem Betreuer zustehende …
- BayObLG, 14.09.1999 - 3Z BR 228/99
Verjährungsfrist des Anspruchs des nicht berufsmäßigen Betreuers auf …
- BayObLG, 22.07.1998 - 3Z BR 161/98
Schongrenze zur Beurteilung der Mittellosigkeit eines Betroffenen
- OLG Düsseldorf, 30.01.2001 - 25 Wx 4/01
- BayObLG, 17.02.1998 - 3Z BR 24/98
Weitere Beschwerde gegen die Festsetzung einer Vergütung für einen Betreuer aus …
- LG Koblenz, 12.11.1997 - 2 T 490/97
Auch für Eltern Aufwandsentschädigung?
- BayObLG, 25.06.1997 - 3Z BR 176/97
Weitere Beschwerde im Verfahren über Festsetzung der Vergütung des …
- BayObLG, 27.12.1996 - 3Z BR 274/96
- OLG Köln, 15.01.1997 - 16 Wx 7/97
- OLG Köln, 28.10.1998 - 16 Wx 159/98