Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 13.02.1997 - 2 Ss 10/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3794
OLG Brandenburg, 13.02.1997 - 2 Ss 10/97 (https://dejure.org/1997,3794)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.02.1997 - 2 Ss 10/97 (https://dejure.org/1997,3794)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. Februar 1997 - 2 Ss 10/97 (https://dejure.org/1997,3794)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,3794) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwerfung eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl wegen unetschuldigten Ausbleibens des Angeklagten ; Klare und unmißverständliche Angabe, gegen welche Handlung oder Unterlassung des Gerichts sich der Vorwurf der fehlerhaften Verfahrensweise richtet ; Mitteilung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 329 Abs. 1 S. 1, § 412 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Entschuldigtes Fernbleiben von der Hauptverhandlung bei Querulantenwahn von Krankheitswert

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 842
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 06.10.1970 - 5 StR 199/70

    Trunkenheit in der Verhandlung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.02.1997 - 2 Ss 10/97
    Ist es aus tatsächlichen Gründen zweifelhaft, ob das Ausbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht entschuldigt war, wirkt sich diese Ungewißheit zugunsten des Angeklagten aus (BGHSt 23, 331 [3361; OLG Frankfurt NJW 1988, 2965; OLG Köln NJW 1993, 1345; VRS 65, 47).
  • BGH, 14.03.1989 - 4 StR 558/88

    Zurückverweisung durch das Landgericht - § 328 StPO, hat das Amtsgericht zu

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.02.1997 - 2 Ss 10/97
    Hält das Landgericht die Verwerfung des Einspruchs nicht für gerechtfertigt, wird es, obwohl das Strafverfahrensrecht dies nicht ausdrücklich vorsieht, die Sache an das Amtsgericht zurückverweisen müssen (BGHSt 36, 139).
  • OLG Köln, 26.01.1993 - Ss 569/92

    Ausbleiben eines Angeklagten; Genügender Entschuldigungsgrund; Gebote einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.02.1997 - 2 Ss 10/97
    Ist es aus tatsächlichen Gründen zweifelhaft, ob das Ausbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht entschuldigt war, wirkt sich diese Ungewißheit zugunsten des Angeklagten aus (BGHSt 23, 331 [3361; OLG Frankfurt NJW 1988, 2965; OLG Köln NJW 1993, 1345; VRS 65, 47).
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.02.1997 - 2 Ss 10/97
    Zu einer dieser Vorschrift entsprechenden Beanstandung gehört zunächst die klare und unmißverständliche Angabe, gegen welche Handlung oder Unterlassung des Gerichts sich der Vorwurf der fehlerhaften Verfahrensweise richtet (BGHSt 2, 168; Kleinknecht/Meyer-Goßner, 42. Aufl., § 344 Rdn. 24; LR-Hanack, 24. Aufl., § 344 Rdn. 78).
  • BGH, 01.08.1962 - 4 StR 122/62

    Höhe der auszusprechenden Strafe gegen einen unentschuldigt ausgebliebenen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.02.1997 - 2 Ss 10/97
    a) Voraussetzung für eine Verwerfung des Einspruchs oder - im Falle des § 329 StPO - der Berufung ist, daß das Fernbleiben des Angeklagten nach dem Ergebnis einer durch das Gericht vorzunehmenden Prüfung bei weiter Auslegung zugunsten des Angeklagten nicht genügend entschuldigt ist (BGHSt 17, 391 [396f]); darauf, ob er sich entschuldigt hat, was möglicherweise das Landgericht erörtern will, kommt es nicht an.
  • OLG Koblenz, 19.09.1974 - 1 Ss 196/74
    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.02.1997 - 2 Ss 10/97
    Die hiernach für die Verwerfung erforderliche Pflichtversäumnis kann auch aus subjektiven Gründen (OLG Düsseldorf NJW 1985, 2207 ) oder wegen des psychischen Zustandes des Angeklagten ausscheiden (OLG Köln aa0; OLG Koblenz NJW 1975, 322; OLG Hamm JURIS 185260).
  • OLG Saarbrücken, 13.02.1975 - Ss 123/74
    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.02.1997 - 2 Ss 10/97
    Geprüft werden kann auch nicht, ob das Landgericht es dem Verfahrensrecht zuwider unterlassen habe, tatsächliche Erhebungen zum Verschulden des Angeklagten anzustellen; dazu hätte es einer formgerechten Aufklärungsrüge bedurft (§§ 244 Abs. 2, 344 Abs. 2 S. 1 StPO ; OLG Saarbrücken NJW 1975, 1613); an einer solchen Rüge fehlt es bereits deshalb, weil der Beschwerdeführer zusätzliche Beweismittel, deren sich das Amtsgericht hätte bedienen müssen, nicht nennt.
  • BGH, 11.04.1979 - 2 StR 306/78

    Entscheidung durch BGH bei Abweichung von obergerichtlicher Rechtsprechung -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.02.1997 - 2 Ss 10/97
    Dem Senat ist dies verwehrt (BGHSt 28, 384).
  • OLG Köln, 13.07.1979 - 1 Ws 19/79
    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.02.1997 - 2 Ss 10/97
    Für die Annahme einer Entschuldigung ist, worauf die Generalstaatsanwaltschaft mit Recht hinweist, nicht erforderlich, daß der Angeklagte geradezu "verhandlungsunfähig" ist (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1982, 954; OLG Köln NJW 1979, 2362; OLG Hamm JURIS 185260).
  • OLG Düsseldorf, 06.05.1985 - 2 Ws 184/85
    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.02.1997 - 2 Ss 10/97
    Die hiernach für die Verwerfung erforderliche Pflichtversäumnis kann auch aus subjektiven Gründen (OLG Düsseldorf NJW 1985, 2207 ) oder wegen des psychischen Zustandes des Angeklagten ausscheiden (OLG Köln aa0; OLG Koblenz NJW 1975, 322; OLG Hamm JURIS 185260).
  • OLG Düsseldorf, 12.12.1990 - 2 Ss OWi 381/90
  • KG, 28.05.1985 - 1 Ss 111/85
  • OLG Köln, 18.01.1983 - 1 Ss 907/82
  • OLG Düsseldorf, 19.09.1989 - 5 Ss 352/89
  • OLG Frankfurt, 20.02.1987 - 1 Ss 468/86
  • OLG Köln, 27.06.1986 - Ss 240/86

    Einspruchsverwerfung; Aussetzungsantrag; Nichteinhaltung der Ladungsfrist

  • RG, 20.03.1917 - V 137/17

    Kann auch eine nach den Verfahrensvorschriften unzulässige Revisionsbegründung

  • BayObLG, 12.02.2001 - 2St RR 17/01

    Entschuldigungsvorbringen beim Einspruch gemäß § 412 S. 1 StPO

    Denn der Tatrichter ist verpflichtet, das Entschuldigungsvorbringen vollständig darzulegen und sich umfassend mit ihm auseinander zu setzen, weil das Revisionsgericht andernfalls nicht nachprüfen kann, ob die Entscheidung gesetzmäßig ergangen ist (LR/Gössel § 412 Rn. 26; KK/Ruß StPO 4. Aufl. § 329 Rn. 14; Kleinknecht/Meyer-Goßner § 329 Rn. 48; OLG Brandenburg NJW 1998, 842/843; OLG Düsseldorf StV 1987, 9/10; OLG Köln JMB1NW 1963, 111).

    Denn bisher ist nur festzustellen, dass das Berufungsurteil zu Lasten des Angeklagten rechtsfehlerhaft ist, dagegen steht (noch) nicht fest, dass die Voraussetzungen des § 412 Satz 1 StPO für die Verwerfung des Einspruchs durch das Amtsgericht nicht vorgelegen haben (vgl. OLG Brandenburg NJW 1998, 842/843; OLG Köln NStZ-RR 1997, 208/209).

  • OLG Karlsruhe, 28.10.2009 - 1 Ss 126/08

    Verfahrensrüge gegen ein Verwerfungsurteil im Strafverfahren: Formgerechte

    Das Ausbleiben eines Angeklagten in der gerichtlichen Hauptverhandlung ist dann - und nur dann - i.S.d. §§ 412 Satz 1, 329 Abs. 1 Satz 1 StPO genügend entschuldigt, wenn ihm unter Abwägung aller Umstände des Falles wegen seines Ausbleibens billigerweise kein Vorwurf gemacht werden kann (OLG München a.a.O.; OLG Brandenburg NJW 1998, 842; OLG Bamberg OLGSt, StPO, § 329 Nr. 29; HansOLG Bremen StV 1987, 242; OLG Düsseldorf NJW 1985, 2207).
  • OLG Brandenburg, 05.05.1997 - 2 Ss OWi 10 B/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Ordnungswidrigkeiten-Verfahren aufgrund

    Wegen dieses Verhältnisses werden die Ausführungen in einem Antrag auf Wiedereinsetzung zwar im allgemeinen schon aufgrund der Vorschrift des § 344 Abs. 2 S. 2 StPO nicht als Begründung für die gleichzeitig eingelegte Revision bzw. Rechtsbeschwerde dienen können; sie lassen nämlich die dafür nötige "Angriffsrichtung" nicht erkennen (vgl. RGSt. 50, 253; Sarstedt-Hamm, Die Revision in Strafsachen, 5. Aufl., Rdn. 166; ferner den Beschluß des Senats Vom 13. Februar 1997 - 2 Ss 10/97 -), die dahin gehen müßte, das Gericht habe die Verwerfung aufgrund der ihm vorliegenden Anhaltspunkte nicht aussprechen dürfen.
  • LG Aurich, 11.01.2011 - 12 Qs 5/11

    Anforderungen an ein entschuldigtes Ausbleiben in der Hauptverhandlung

    Es muss vor allem auch in subjektiver Hinsicht eine Pflichtverletzung gegeben sein ( OLG Brandenburg NJW 1998, 842).
  • BayObLG, 13.03.2000 - 5St RR 66/00

    Zur Auslegung des § 329 Abs. 1 StPO

    Daß der Angeklagte demnach schuldhaft gehandelt hat, muß sich aus dem Urteil in rechtlich überprüfbarer Weise ergeben (OLG Brandenburg NJW 1998, 842, 843 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht