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   BGH, 20.01.1999 - XII ZR 117/97   

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https://dejure.org/1999,1042
BGH, 20.01.1999 - XII ZR 117/97 (https://dejure.org/1999,1042)
BGH, Entscheidung vom 20.01.1999 - XII ZR 117/97 (https://dejure.org/1999,1042)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 1999 - XII ZR 117/97 (https://dejure.org/1999,1042)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 1592 Nr. 3; ; BGB § 1600 d Abs. 1 F. 16. Dezember 1997

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Ausschluß des Vaterschaftsanfechtungsrechts für den Erzeuger verfassungskonform

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1632
  • MDR 1999, 548
  • NJ 1999, 535
  • FamRZ 1999, 716
  • Rpfleger 1999, 221
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91

    Adoption II

    Auszug aus BGH, 20.01.1999 - XII ZR 117/97
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 92, 158, 178) hat dem Erzeuger eines Kindes das verfassungsrechtlich geschützte Elternrecht (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) nur für den Fall zuerkannt, daß er nach den geltenden statusrechtlichen Vorschriften bereits als Vater feststeht.
  • BGH, 25.03.1981 - IVb ZR 561/80

    Karlsruhe erteilt den Vätern eine weitere Abfuhr: Nicht jeder "Erzeuger" darf

    Auszug aus BGH, 20.01.1999 - XII ZR 117/97
    Das Wohl des Kindes hat bei gesetzgeberischen Entscheidungen im Bereich der Elternverantwortung den Richtpunkt zu bilden, so daß bei Interessenkollisionen zwischen Kind und Mutter oder Kind und Vater dem Kind der Vorrang gebührt (vgl. - zur Ehelichkeitsanfechtungsklage nach altem Recht - Senatsurteil BGHZ 80, 218, 220 f. m.N. aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96

    Biologischer Vater

    Im Übrigen habe der Bundesgerichtshof (FamRZ 1999, S. 716) bereits ausgeführt, dass der Gesetzgeber die positive Vaterschaftsfeststellung bewusst auf die Fälle beschränkt habe, in denen keine anderweitige Vaterschaft besteht.

    Hinsichtlich eines Anfechtungsrechts des biologischen Vaters hat der Bundesgerichtshof auf sein Urteil vom 20. Januar 1999 (FamRZ 1999, S. 716) Bezug genommen.

  • BGH, 12.01.2005 - XII ZR 227/03

    Anfechtung der Vaterschaft kann nicht auf heimlich eingeholten

    e) Dem informationellen Selbstbestimmungsrecht des Kindes steht auch ein ebenfalls aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abzuleitendes Recht des Vaters oder Scheinvaters auf Kenntnis seiner Vaterschaft (vgl. BVerfG FamRZ 2003, 816, 820 unter C I 3 c; vgl. auch Senatsurteil vom 20. Januar 1999 -XII ZR 117/97 - FamRZ 1999, 716) nicht entgegen.
  • BGH, 12.01.2005 - XII ZR 60/03

    Anfechtung der Vaterschaft kann nicht auf heimlich eingeholten

    e) Dem informationellen Selbstbestimmungsrecht des Kindes steht auch ein ebenfalls aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abzuleitendes Recht des Vaters oder Scheinvaters auf Kenntnis seiner Vaterschaft (vgl. BVerfG FamRZ 2003, 816, 820 unter C I 3 c; vgl. auch Senatsurteil vom 20. Januar 1999 - XII ZR 117/97 - FamRZ 1999, 716) nicht entgegen.
  • BGH, 04.07.2007 - XII ZB 68/04

    Beiladung des biologischen Vaters im Vaterschaftsanfechtungsprozess

    Die Entscheidung ist auf die richterliche Gestaltung eines Rechtsverhältnisses gerichtet (vgl. Senatsurteil vom 20. Januar 1999 ­ XII ZR 117/97 ­ FamRZ 1999, 716; Staudinger/Rauscher aaO § 1599 Rdn. 25; Palandt/Diederichsen BGB 66. Aufl. § 1599 Rdn. 7; Rausch in jurisPK 3. Aufl. § 1599 BGB Rdn. 35) und beseitigt die rechtliche Zuordnung des Kindes zu dem als Hauptpartei am Anfechtungsverfahren beteiligten Mann.
  • BGH, 30.07.2008 - XII ZR 18/07

    Wahrung der Frist für die Anfechtungsklage des leiblichen Vaters gegenüber dem

    Hier war zwar der Hinweis des Familiengerichts vom 18. Mai 2005 ersichtlich unzutreffend, weil er die frühere Rechtslage wiedergab (vgl. Senatsurteil vom 20. Januar 1999 ­ XII ZR 117/97 ­ FamRZ 1999, 716) und die ab 30. April 2004 bis 31. Mai 2008 geltende Neufassung des § 1600 e Abs. 1 Satz 1 2. Alt. BGB durch Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Anfechtung der Vaterschaft und das Umgangsrecht von Bezugspersonen des Kindes, zur Registrierung von Vorsorgeverfügungen und zur Einführung von Vordrucken für die Vergütung von Berufsbetreuern (VatAnfVuaÄndG) vom 23. April 2004 (BGBl. 2004 I 598) ignorierte, derzufolge im Fall der Anfechtung nach § 1600 Abs. 1 Nr. 2 BGB die Klage sowohl gegen das Kind als auch gegen den Vater im Sinne von § 1600 Abs. 1 Nr. 1 BGB zu richten ist.
  • OLG Jena, 06.03.2003 - 1 UF 358/02

    Vaterschaftsanfechtung: Gerichtliches Verwertungsverbot einer privaten

    Zwar besteht auf Seiten des Klägers insbesondere ein berechtigtes Interesse auf Kenntnis seiner Vaterschaft (BGH, Urteil vom 20.01.1999 = FamRZ 1999, 716-717 = NJW 1999, 1632-1633; Rittner/Rittner, a.a.O., 1749; zum zumindest vergleichbaren Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung vgl. BVerfG, Urteil vom 31.01.1989 = FamRZ 1989, 255, 258 = NJW 1989, 891, 892; Reichelt/Schmidt/Schmidtke, a.a.O.).

    Auf Seiten des Beklagten fällt entscheidend das Kindeswohl ins Gewicht und ist insbesondere das Interesse des Beklagten, ungestört in den gewohnten sozialen Bindungen aufwachsen zu können (vgl. BGH, Urteil vom 20.01.1999, a.a.O.), zu berücksichtigen.

  • OLG Köln, 30.08.2001 - 14 UF 119/01

    Familienrecht; Eine positive Vaterschaftsfeststellungsklage des (angeblichen)

    Der BGH (FamRZ 1999, 716) hat in Auseinandersetzung mit den im Gesetzgebungsverfahren erhobenen Gegenstimmen ausgeführt, dass der Gesetzgeber die positive Vaterschaftsfeststellung bewusst auf die Fälle beschränkt hat, in denen keine anderweitige Vaterschaft besteht.
  • OLG Oldenburg, 11.03.2004 - 11 UF 11/04

    Anspruch auf Feststellung der Nichtabstammung vom gesetzlichen Vater; Berechtigte

    Denn es liegt im Rahmen des gesetzgeberischen Ermessens, den Kreis der von Amts wegen beizuladenden Personen zu begrenzen (vgl. zu der ähnlichen Frage des Ausschlusses des Erzeugers aus dem Kreis der Anfechtungsberechtigten gemäß § 1600 BGB, BGH NJW 1999, 1632, 1633).
  • OLG Hamm, 24.09.2002 - 15 W 285/01

    Voraussetzungen der Adoption durch einen Ehegatten allein

    Gegen einen unter diesem Aspekt anzunehmenden Verfassungsverstoß spricht zunächst die Auffassung, dass dem Erzeuger eines Kindes das verfassungsrechtlich geschützte Elternrecht (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) nur für den Fall zuerkannt wird, dass er nach den geltenden statusrechtlichen Vorschriften bereits als Vater feststeht (BGH, NJW 1999, 1632, 1633), was bei dem Beteiligten zu 2) gerade nicht der Fall ist.
  • BGH, 24.03.1999 - XII ZR 190/97

    Anfechtung der Anerkennung der Vaterschaft

    Das neue Recht kennt nicht mehr eine isolierte Anfechtung der Vaterschaftsanerkennung (§ 1600 f. BGB a.F.), sondern sieht in den §§ 1599 ff. BGB n.F. eine einheitliche, auf Anfechtung der Vaterschaft gerichtete Gestaltungsklage vor (Senatsurteil vom 20. Januar 1999 - XII ZR 117/97 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2007 - 11 S 409/06

    Rückwirkender Wegfall des Ausweisungsschutzes der Mutter nach erfolgreichem

  • OLG Celle, 01.02.2023 - 21 UF 164/22

    Vaterschaftsfeststellung; Vaterschaftsanerkennung; Zahlvaterschaft; Schweiz;

  • AG Rheinberg, 10.12.2002 - 9 F 35/02

    Anspruch auf Feststellung der leiblichen Vaterschaft bei bereits bestehender

  • AG Hameln, 17.02.2003 - 31 F 391/02

    Abstammungsgutachten; Scheinvater; Vaterschaftsanfechtung;

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