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   BGH, 04.02.1999 - III ZR 56/98 (2)   

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https://dejure.org/1999,240
BGH, 04.02.1999 - III ZR 56/98 (2) (https://dejure.org/1999,240)
BGH, Entscheidung vom 04.02.1999 - III ZR 56/98 (2) (https://dejure.org/1999,240)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 1999 - III ZR 56/98 (2) (https://dejure.org/1999,240)
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Geschenkte Investmentanteile

§ 812 BGB, Vorrang der Leistungskondiktion, § 816 Abs. 1 Satz 2 BGB

Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 812
    Bereicherungshaftung des durch einen seine Verfügungsmacht ausnutzenden Bevollmächtigten mit Wertpapieren Beschenkten

Besprechungen u.ä. (3)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Empfängerhorizont des Beschenkten bei Ausnutzung der Verfügungsvollmacht des Schenkenden; Vorrang der Leistungskondiktion vor der Nichtleistungskondiktion

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Bereicherungshaftung des Beschenkten bei Ausnutzung der Verfügungsmacht eines Bevollmächtigten

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Wertpapierdepotfall des BGH

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1393
  • ZIP 1999, 435
  • MDR 1999, 689
  • WM 1999, 484
  • BB 1999, 658
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.11.1988 - IVb ZR 102/87

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung der Versicherungsleistung eines

    Auszug aus BGH, 04.02.1999 - III ZR 56/98
    Stimmen die Vorstellungen der Beteiligten nicht überein, ist eine objektive Betrachtungsweise aus der Sicht des Zuwendungsempfängers geboten (BGHZ 105, 365, 369; 122, 46, 50 f).

    Vielmehr sind in erster Linie die Besonderheiten des einzelnen Falles für die sachgerechte bereicherungsrechtliche Abwicklung zu beachten (vgl. nur BGHZ 105, 365, 369 m.umfangr.w. N.).

  • BGH, 10.03.1993 - XII ZR 253/91

    Rückzahlungsanspruch des Kaskoversicherers gegen Leasingsnehmer bei fingiertem

    Auszug aus BGH, 04.02.1999 - III ZR 56/98
    Stimmen die Vorstellungen der Beteiligten nicht überein, ist eine objektive Betrachtungsweise aus der Sicht des Zuwendungsempfängers geboten (BGHZ 105, 365, 369; 122, 46, 50 f).

    Dabei sind auch Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes und der Risikoverteilung zu berücksichtigen (BGHZ 122, 46, 51).

  • BGH, 22.09.1983 - VII ZR 47/83

    Zuvielüberweisung durch Notar - § 812 BGB, Anweisung, Fehler im

    Auszug aus BGH, 04.02.1999 - III ZR 56/98
    Der Bundesgerichtshof hat sich in BGHZ 88, 232, 236 der Auffassung angeschlossen, daß bei einem mangelhaften Deckungsverhältnis der Angewiesene in entsprechender Anwendung des § 822 BGB dann gegen den Leistungsempfänger vorgehen kann, wenn der Anweisende im Valutaverhältnis die Leistung dem Empfänger unentgeltlich zuwendet.
  • BGH, 20.06.1977 - II ZR 169/75

    Bereicherung im Lastschriftverfahren

    Auszug aus BGH, 04.02.1999 - III ZR 56/98
    Nur dann wäre für einen etwaigen Bereicherungsausgleich ausschließlich auf das Verhältnis des Vaters zur Beklagten abzustellen (vgl. zum Grundsatz des Vorrangs der Leistungskondiktion BGHZ 40, 272, 278; 56, 228, 240; 69, 186, 189).
  • BGH, 04.04.1968 - II ZR 26/67

    Verfügung über einen Gesellschaftsanteil durch den Treuhänder -

    Auszug aus BGH, 04.02.1999 - III ZR 56/98
    b) Soweit die Revision in diesem Zusammenhang anführt, bei den Erklärungen des Vaters könne es sich nur um ein Angebot auf Übertragung von "Treuhandeigentum" an den Anteilscheinen auf die Beklagte gehandelt haben, vermag dies schon deshalb an dem Vorliegen eines wirksamen dinglichen Übertragungsakts auf die Beklagte nichts zu ändern, weil selbst bei einer treuhänderischen Eigentumsübertragung das dingliche Recht uneingeschränkt übergeht und der neue Eigentümer sich gegenüber dem Voreigentümer lediglich schuldrechtlich wirkenden Bindungen unterwirft (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 1968 - II ZR 26/67 - NJW 1968, 1471).
  • BGH, 03.12.1998 - III ZR 288/96

    Pflichtwidrige Verfügungen des treuhänderischen Verwalters von Wertpapieren;

    Auszug aus BGH, 04.02.1999 - III ZR 56/98
    Bei offener Stellvertretung ist der Vertretene der - berechtigte - Verfügende (vgl. Senatsurteil vom 3. Dezember 1998 - III ZR 288/96 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 27.05.1971 - VII ZR 85/69

    Baumaterial - § 399 BGB, Kollision mit verlängertem Eigentumsvorbehalt, § 455 BGB

    Auszug aus BGH, 04.02.1999 - III ZR 56/98
    Nur dann wäre für einen etwaigen Bereicherungsausgleich ausschließlich auf das Verhältnis des Vaters zur Beklagten abzustellen (vgl. zum Grundsatz des Vorrangs der Leistungskondiktion BGHZ 40, 272, 278; 56, 228, 240; 69, 186, 189).
  • BGH, 10.10.1984 - VIII ZR 244/83

    LKW II - Mobiliargrundschuld, § 1120 BGB, Aufhebung eines Anwartschaftsrecht,

    Auszug aus BGH, 04.02.1999 - III ZR 56/98
    Die zur Übertragung des Eigentums erforderliche Übergabe nach § 929 Satz 1 BGB, den das Berufungsgericht heranzieht, kann auch durch Übertragung des mittelbaren Besitzes erfolgen (vgl. nur BGHZ 92, 280, 288).
  • BGH, 31.10.1963 - VII ZR 285/61

    Elektroherde - §§ 951, 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Empfängerhorizont,

    Auszug aus BGH, 04.02.1999 - III ZR 56/98
    Nur dann wäre für einen etwaigen Bereicherungsausgleich ausschließlich auf das Verhältnis des Vaters zur Beklagten abzustellen (vgl. zum Grundsatz des Vorrangs der Leistungskondiktion BGHZ 40, 272, 278; 56, 228, 240; 69, 186, 189).
  • BGH, 02.06.2022 - I ZR 140/15

    Zur Haftung der Diensteanbieter "YouTube" und "uploaded" für

    Eine Eingriffskondiktion kommt etwa in Betracht, wenn ein Bevollmächtigter Vermögensgegenstände pflichtwidrig zur Erfüllung eigener Verbindlichkeiten auf einen Dritten überträgt (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 1999 - III ZR 56/98, NJW 1999, 1393).

    Der Bundesgerichtshof hat immer wieder betont, dass sich bei der bereicherungsrechtlichen Behandlung von Vorgängen, an denen mehr als zwei Personen beteiligt sind, jede schematische Lösung verbietet und stattdessen in erster Linie die Besonderheiten des einzelnen Falls für die sachgerechte bereicherungsrechtliche Abwicklung zu beachten sind (vgl. nur BGH, Urteil vom 2. November 1988 - IVb ZR 102/87, BGHZ 105, 365 [juris Rn. 11]; BGH, NJW 1999, 1393 [juris Rn. 20]).

  • BGH, 18.01.2012 - I ZR 187/10

    gewinn.de

    Ein Eingriff in die Rechtsposition des Klägers, der zu einer Bereicherung der Beklagten geführt hat, ist als von der Rechtsordnung im Sinne einer endgültigen Güterzuordnung gebilligt anzusehen, wenn und soweit sich die Eintragung der Beklagten im bereicherungsrechtlichen Sinne als eine Leistung an die Beklagte dargestellt hat (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 1999 - III ZR 56/98, NJW 1999, 1393, 1394).

    Die dahingehende Bewertung entzieht sich indes jeder schematischen Betrachtung, sondern ist in erster Linie nach den Besonderheiten des Falles für eine sachgerechte bereicherungsrechtliche Abwicklung unter Berücksichtigung des Vertrauensschutzes und der Risikoverteilung zwischen den Beteiligten der Vermögensverschiebung zu beurteilen (vgl. BGH, NJW 1999, 1393, 1394; Palandt/Sprau aaO § 812 Rn. 53).

  • BGH, 20.07.2011 - XII ZR 149/09

    Behandlung von Zuwendungen der Schwiegereltern nach Scheitern der Ehe:

    In diesem Fall wäre wegen des Vorrangs der Leistungsbeziehung (vgl. BGH Urteil vom 4. Februar 1999 - III ZR 56/98 - NJW 1999, 1393, 1394 mwN; MünchKomm-BGB/Schwab 5. Aufl. § 812 Rn. 58; Palandt/Sprau BGB 71. Aufl. § 812 Rn. 7) für einen etwaigen Bereicherungsausgleich insoweit ausschließlich auf das Verhältnis der Kläger zu ihrem Sohn abzustellen.
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