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   LG Münster, 26.08.1998 - 1 S 414/89   

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https://dejure.org/1998,5464
LG Münster, 26.08.1998 - 1 S 414/89 (https://dejure.org/1998,5464)
LG Münster, Entscheidung vom 26.08.1998 - 1 S 414/89 (https://dejure.org/1998,5464)
LG Münster, Entscheidung vom 26. August 1998 - 1 S 414/89 (https://dejure.org/1998,5464)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Voraussetzungen für den Antrag auf Auskunftserteilung über die geschlechtliche Beiwohnung zur Empfängniszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 726
  • FamRZ 1999, 1441
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 409/90

    Vaterschaftsauskunft

    Auszug aus LG Münster, 26.08.1998 - 1 S 414/89
    Dies ist vom BVerfG [FamRZ 1997, 869] auch nicht beanstandet worden.

    d) Die Kammer ist nach erneuter Abwägung unter Berücksichtigung ihres weiten Spielraums (vgl. Beschluß des BVerfG v. 6.5.1997 - 1 BvR 409/90 -, FamRZ 1997, 869 = NJW 1997, 1769 f.).

  • OLG Zweibrücken, 19.10.1989 - 7 U 182/89

    Jugendamt; Amtspfleger; Nichteheliches Kind; Mutter; Vater; Auskunftspflicht;

    Auszug aus LG Münster, 26.08.1998 - 1 S 414/89
    Die Vorschrift des § 1618a BGB habe in erster Linie Leitbildfunktion und solle keine einklagbaren Rechte und Pflichten schaffen (vgl. OLG Zweibrücken, NJW 1990, 719, 720).
  • LG Passau, 26.11.1987 - 1 S 231/87

    Abweisung einer zulässigen, aber unbegründeten Berufung; Auskunftsanspruch des

    Auszug aus LG Münster, 26.08.1998 - 1 S 414/89
    Die Formulierung "sind schuldig" spricht vielmehr gerade dafür, § 1618a BGB als Festlegung konkretisierungsbedürftiger Rechte und Pflichten der Familienmitglieder untereinander anzusehen (vgl. LG Passau, NJW 1988, 144, 145).
  • AG Passau, 15.07.1987 - 11 C 724/87

    Vermögensrechtliche Streitigkeit; Zuständigkeit des Amtsgerichts; Klage des

    Auszug aus LG Münster, 26.08.1998 - 1 S 414/89
    Allerdings bedarf es zur Begründung eines Anspruchs einer durch Grundrechte geschützten Interessenlage, um einer extensiven Anwendung des § 1618a BGB als Anspruchsgrundlage vorzubeugen (vgl. AmtsG Passau, FamRZ 1987, 1309, sowie FamRZ 1988, 210, und Anm. Hilger, FamRZ 1988, 764).
  • BVerfG, 18.01.1988 - 1 BvR 1589/87

    Nichteheliches Kind - Abstammung - Auskunftsanspruch - Mutter

    Auszug aus LG Münster, 26.08.1998 - 1 S 414/89
    Gemäß der Entscheidung des BVerfG mißt die Kammer dem Gesichtspunkt, wer das Aufeinandertreffen der verschiedenen Interessen zu vertreten hat, keine Bedeutung zu (vgl. insoweit aber noch abweichend: Beschluß der 1. Kammer des 1. Senats des BVerfG v. 18.1.1988 - 1 BvR 1589/87 -, FamRZ 1989, 147 = NJW 1988, 3010).
  • Drs-Bund, 14.04.1977 - BT-Drs 8/288
    Auszug aus LG Münster, 26.08.1998 - 1 S 414/89
    Zwar soll die Vorschrift des § 1618a BGB den Gesetzesmaterialien zufolge (vgl. BT-Drucks. 8/288, S. 36, 43) sanktionslose Leitlinie für das familiäre Zusammenleben sein.
  • OLG Frankfurt, 13.07.2021 - 6 WF 92/21

    Verfahrenskostenhilfe für Inanspruchnahme der Mutter auf Auskunft über leiblichen

    In der Folgezeit wurde dennoch in der Rechtsprechung von einem sich aus § 1618a BGB teilweise unter Rückgriff auf § 242 BGB im Grundsatz ergebenden Auskunftsanspruch eines nichtehelichen Kindes ausgegangen (vgl. LG Passau, NJW 1988, 144; LG Münster FamRZ 1990, 1031; LG Münster NJW 1999, 726; LG Bremen, NJW 1999, 729).
  • LG Münster, 29.07.1999 - 5 T 198/99

    Voraussetzungen für die Aufhebung eines Beschlusses; Anforderungen an die Pflicht

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  • OLG Hamm, 16.01.2001 - 14 W 129/99

    Anforderungen an eine ordnungsgemäßes Vollstreckungsverfahren; Möglichkeit des

    Zunächst wird auf die zutreffenden Erwägungen des LG Münster im Urteil vom 26.8.1998 (NJW 1999, 726) Bezug genommen, denen sich der Senat auch für das Vollstreckungsverfahren ohne Einschränkung anschließt.
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