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   OLG Köln, 16.11.1998 - 2 Wx 45/98   

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https://dejure.org/1998,2813
OLG Köln, 16.11.1998 - 2 Wx 45/98 (https://dejure.org/1998,2813)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.11.1998 - 2 Wx 45/98 (https://dejure.org/1998,2813)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. November 1998 - 2 Wx 45/98 (https://dejure.org/1998,2813)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Handelsregister Kostenrecht

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    KostO §§ 26 Abs. 1, 6
    Handelsregister Kostenrecht

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Eintragung der Niederlassung einer Kapitalgesellschaft im Handelsregister - Kostenansatz - Gemeinschaftsrecht

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellungen zu dem tatsächlichen Aufwand bei der Eintragung der Niederlassung einer Kapitalgesellschaft im Handelsregister, Handelsregisterkostenrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1341
  • BB 1999, 436
  • NZG 1999, 161 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 02.12.1997 - C-188/95

    Fantask u.a.

    Auszug aus OLG Köln, 16.11.1998 - 2 Wx 45/98
    1) Hat sich ein Beteiligter im Erstbeschwerdeverfahren darauf berufen, der Kostenansatz für die Eintragung der Niederlassung einer Kapitalgesellschaft im Handelsregister überschreite den kostendeckenden Betrag und stehe im Widerspruch zu der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, ist das Beschwerdegericht im Hinblick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 2. Dezember 1997 (ZIP 1998, 206 ff.) verpflichtet, Feststellungen zu dem tatsächlichen Aufwand bei der Eintragung zu treffen.

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (Urt. v. 2. Dezember 1997, ZIP 1998, 206, 210) können sich auch einzelne Personen vor den nationalen Gerichten auf Art. 10 in Verbindung mit Art. 12 Abs. 1 Buchstabe e der Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital in der Fassung der Richtlinie 85/303/EWG des Rates vom 10. Juni 1985 berufen.

  • OLG Frankfurt, 09.07.1987 - 20 W 11/87
    Auszug aus OLG Köln, 16.11.1998 - 2 Wx 45/98
    In Bezug auf die frühere - vergleichbare - Rechtslage (§§ 13 b HGB, 44 Abs. 5 AktG a.F.) hat die Rechtsprechung hieraus den Schluß gezogen, dies müsse sich kostenrechtlich dahin auswirken, daß die für Verrichtungen des Hauptregistergerichts geltenden Wertvorschriften heranzuziehen seien und eine Anwendung des § 26 Abs. 8 KostO a.F. ausscheide (vgl. BayObLG Rpfleger 1986, 111, 112; OLG Frankfurt Rpfleger 1987, 507, 508).
  • BayObLG, 21.10.1985 - BReg. 3 Z 48/85

    Inländische Zweigniederlassung eines ausländischen Handelsunternehmens, das mit

    Auszug aus OLG Köln, 16.11.1998 - 2 Wx 45/98
    In Bezug auf die frühere - vergleichbare - Rechtslage (§§ 13 b HGB, 44 Abs. 5 AktG a.F.) hat die Rechtsprechung hieraus den Schluß gezogen, dies müsse sich kostenrechtlich dahin auswirken, daß die für Verrichtungen des Hauptregistergerichts geltenden Wertvorschriften heranzuziehen seien und eine Anwendung des § 26 Abs. 8 KostO a.F. ausscheide (vgl. BayObLG Rpfleger 1986, 111, 112; OLG Frankfurt Rpfleger 1987, 507, 508).
  • LG Karlsruhe, 08.01.1998 - T 1/97
    Auszug aus OLG Köln, 16.11.1998 - 2 Wx 45/98
    Entgegen der Ansicht des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (SchlHA 1997, 292) werden von Absatz 6 mithin nicht nur Eintragungen nach § 26 Abs. 3 bis 5 KostO n.F., sondern auch solche mit bestimmtem Geldbetrag nach § 26 Abs. 1 KostO n.F. erfaßt (vgl. Otto, JurBüro 1997, 61, 63; Rohs/Wedewer, § 26 Rn. 52; wohl auch LG Karlsruhe, Rpfleger 1998, 217).
  • OLG Stuttgart, 25.07.1997 - 2 U 4/97

    Bauschuttklausel unwirksam?

    Auszug aus OLG Köln, 16.11.1998 - 2 Wx 45/98
    Hieraus folgt, daß Kosten nicht erhoben werden dürfen, soweit ihre Höhe gegen Gemeinschaftsrecht verstößt (vgl. Gustavus, ZIP 1998, 502, 504; Lappe NJW 1998, 1112, 1115; Schuck, DStR 1998, 820, 821).
  • BGH, 02.04.2008 - XII ZB 266/03

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die gerichtliche Geltendmachung der von

    § 91 Abs. 4 Satz 2 BSHG a.F. (94 Abs. 5 Satz 2 SGB XII) beinhalte lediglich einen am Ende eines (teilweise) verlorenen Prozesses fällig werdenden Freistellungsanspruch bei Erstattungsansprüchen des Gegners (vgl. OLG Hamm OLGR 2003, 118; OLG Köln FamRZ 2003, 100, 101; 1998, 175, 177; 1997, 297, 298; OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 105; 2001, 629; OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1147, 1148; OLG Nürnberg FamRZ 1999, 1284, 1285; OLG Celle OLGR 1999, 11; Heiß/Hußmann Unterhaltsrecht Kap. 16 Rdn. 45; Kalthoener/Büttner/Niepmann Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 10. Aufl. Rdn. 650; Schellhorn/H.Schellhorn SGB XII - Sozialhilfe 17. Aufl. § 94 Rdn. 145; Mergler/Zink/Zeitler BSHG 4. Aufl. § 91 Rdn. 108.5; Nickel ProzRB 2004, 106, 108; Scholz/Stein Praxishandbuch Familienrecht Kap. L Rdn. 102; Weinreich FuR 2004, 393, 395; Wendl/Scholz Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 6. Aufl. § 6 Rdn. 558).

    Entsprechend habe auch der Gesetzgeber in seiner Begründung zu § 7 Abs. 4 Satz 3 UVG, der mit § 91 Abs. 4 Satz 2 BSHG a.F. (§ 94 Abs. 5 Satz 2 SGB XII) identisch sei, zum Ausdruck gebracht, der Leistungsberechtigte könne im Rahmen der Prozesskostenhilfe nicht auf die Kostenübernahmepflicht des Leistungsträgers verwiesen werden (OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 629; OLG Celle OLGR 1999, 11).

  • OLG Köln, 26.05.2003 - 2 Wx 20/03

    Gebühr für Erteilung eines Erbscheins

    Darauf, daß der in Rede stehende, von der Antragstellerin erstmals im Verfahren der weiteren Beschwerde erhobene Einwand damit, daß er auf den mit der Erteilung eines Erbscheins verbundenen Aufwand abstellt und somit auch auf ein in den Tatsacheninstanzen noch nicht vorgetragenes tatsächliches Vorbringen gegründet wird, auf das die weitere Beschwerde als Rechtsbeschwerde nach § 14 Abs. 3 Satz 3 Kost nicht gestützt werden kann (vgl. Senat, NJW 1999, 1341 [1342]; BayObLG DB 1998, 1907; Hartmann, a.a.O., § 14 KostO, Rdn. 31; Lappe in Korintenberg/Lappe, a.a.O., § 14, Rdn. 183, 190; Meyer-Holz in Keidel/Kuntze/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Aufl. 2003, § 27, Rdn. 42 und 45 mit weit. Nachw.), kommt es deshalb im Ergebnis nicht an.

    Unter anderem bestimmt Art. 10 lit. c, daß - abgesehen von der Gesellschaftssteuer und den Abgaben mit Gebührencharakter für Eintragungen (Art. 12 Abs. 1 lit. e) - die Mitgliedstaaten von Kapitalgesellschaften keine anderen Steuern oder Abgaben auf die der Ausübung einer Tätigkeit vorangehende Eintragung oder sonstige Formalitäten erheben, denen die Gesellschaft aufgrund ihrer Rechtsform unterworfen werden kann (vgl. dazu Senat, NJW 1999, 1341 [1342]; Senat, Rpfleger 2000, 185 [186]; BayObLGZ 1988, 303 [306]; BayObLGZ 2000, 350 [352]; BayObLGZ 2001, 315 [320]).

    Von der Gesellschaft erhoben im Sinne der Richtlinie werden Gebühren für die Eintragung im Handelsregister (vgl. Senat, NJW 1999, 1341 [1342]; Senat, Rpfleger 2000, 185 [186]; BayObLGZ 2001, 315 [320]).

    Auch wenn dies allein die Anwendung des Art. 10 lit. c der Richtlinie nicht ausschließt, sondern die Richtlinie auch auf Formalitäten anzuwenden ist, die allgemein für den Handelsverkehr gelten und nicht auf Gesellschaften beschränkt sind, wie beispielsweise die Eintragung einer Zweigniederlassung (vgl. Senat, NJW 1999, 1341 f; BayObLG NJW 1999, 652 f) oder der Erteilung einer Prokura (vgl. Senat, Rpfleger 2000, 185 ff), muß doch mindestens ein unmittelbarer sachlicher Zusammenhang zwischen der Formalität und der Rechtsform der Gesellschaft vorhanden sein, d.h. die Formalität muß an einen für die Betätigung der Gesellschaft und ihre Struktur typischen Vorgang anknüpfen (vgl. Senat, Rpfleger 2000, 185 [186]; BayObLGZ 2001, 315 [322]).

    Daß die Gebühren für Eintragungen in das Handelsregister in bestimmten Fällen den dafür erforderlichen tatsächlichen Aufwand übersteigen (vgl. Senat, NJW 1999, 1341 [1342]; Senat, Rpfleger 2000, 185 [186]; BayObLGZ 1988, 303 [306]; BayObLGZ 2000, 350 [352]; BayObLGZ 2001, 315 [320]), beruht auf der richtlinienkonformen Auslegung der nationalen Kostenvorschriften im Anschluß an die genannten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zur Gesellschaftssteuerrichtlinie.

  • OLG Koblenz, 07.08.2008 - 4 W 467/08

    Ablehnung eines Sachverständigen: Möglichkeit der Ablehnung im

    § 406 Abs. 1 ZPO findet dabei auch im selbständigen Beweisverfahren Anwendung (OLG Köln VersR 1993, 72; OLG Frankfurt OLGR 1999, 11; Zöller-Greger, ZPO, 26. Aufl., § 406 Rn. 1 a.A. B/L/A/H-Hartmann, ZPO, § 406, Rn. 4).
  • OLG Köln, 06.12.1999 - 2 Wx 26/99

    Gebühren für die Eintragung einer Prokura

    Dementsprechend ist die Richtlinie auch von deutschen Gerichten auf Formalitäten angewandt worden, die im Handelsverkehr generell gelten und nicht auf Gesellschaften beschränkt sind, wie zum Beispiel die Abgabe für die Eintragung einer Zweigniederlassung (BayObLG NJW 99, 652; Pfälz. OLG Zweibrücken FGPrax 99, 195; Senat NJW 99, 1341; LG Hildesheim WM 98, 2373).

    Dies entspricht der Entscheidung des EuGH vom 2. Dezember 1997 (Rechtssache C - 188/98 [Fantask], ZiP 98, 206 ff. = WM 98, 2193 ff., Rdnr. 30) und der herrschenden Rechtsprechung (BayObLG NJW 99, 652 [653]; Pfälz. OLG Zweibrücken FGPrax 99, 195 [197]; Senat NJW 99, 1341 [1341/1342]), wonach bereits die Orientierung der Abgabenhöhe am gezeichneten Nennkapital gegen ihren Gebührencharakter im Sinne der Richtlinie spricht.

  • KG, 15.10.2002 - 1 W 7734/00

    Begrenzung der Handelsregistergebühren nach dem Eintragungsaufwand; Erhebung

    Demgemäß ist inzwischen - soweit ersichtlich - ebenfalls einhellig anerkannt, dass die Vorschrift des § 28 KostO in den vor und nach dem 1.Juli 1997 geltenden Fassung den vorbezeichneten Normen des Gemeinschaftsrechts widerspricht, soweit sich aus ihrer Anwendung Gebühren ergeben, die den tatsächlichen Aufwand der Gerichte bei Vornahme der Eintragungen in das Handelsregister übersteigen (vgl. zu Vorstehendem BayObLG ZIP 1999, 359, 363 und 364ff. - letztere = MittBayNot 1999, 90 m.Anm.Engel; OLG Köln NJW 1999, 1341 und Rpfleger 2000, 185; OLG Zweibrücken WM 1999, 1631 und MittBayNot 2000, 252; OLG Schleswig SchlHA 2000, 118; OLG Brandenburg NZG 2002, 486; Gustavus, ZIP 1998, 502; Wolf, ZIP 2000, 949; Müther, Rpfleger 2000, 316/318 ff.; Korintenberg/Bengel/Tiedtke a.a.O. § 26 Rdn.13a; Rohs/Rohs a.a.O. § 26 Rdn.2aff.; Göttlich/Mümmler a.a.O. Stichwort "Handelsregister" 9.).

    Auch diese halten die Anbringung eines Vorläufigkeitsvermerks entsprechend § 13 Abs. 4 KostVfg bzw. den Erlass eines nur vorläufigen Kostenansatzes bis zum Vorliegen der entsprechenden Erhebungen regelmäßig für zulässig, wobei die Entscheidung über die Vorgehensweise nach den Umständen des Einzelfalls zu erfolgen hat und in das Ermessen des Kostenbeamten bzw. der gerichtlichen Instanzen gestellt wird (vgl. etwa BayObLG ZIP 1999, 359 u.a.; OLG Brandenburg NZG 2002, 486; OLG Köln NJW 1999, 1341/1342; OLG Schleswig SchlHA 2000, 118; OLG Zweibrücken WM 1999, 1631 und MittBayNot 2000, 252).

  • OLG Karlsruhe, 03.01.2001 - 11 Wx 67/00

    Externer Gründungsprüfer - Gebühr für gerichtliche Bestellung

    Die obergerichtliche deutsche Rechtsprechung ist im Anschluss an die Entscheidung des EuGH der - soweit ersichtlich - einhelligen Auffassung, dass die Wertgebühren nach § 26 KostO gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen, sofern sie der Höhe nach den tatsächlichen Aufwand übersteigen, und daher richtlinienkonform reduziert werden müssen, solange der Gesetzgeber die Richtlinie nicht umgesetzt hat (BayObLG NJW 1999, 652; BayObLG NJW 1999, 654; OLG Köln NJW 1999, 1341; OLG Zweibrücken WM 1999, 1631 - jeweils für Eintragung einer Zweigniederlassung; BayObLG ZIP 1999, 363 - Ausscheiden eines Kommanditisten; OLG Köln ZIP 2000, 311 - Eintragung einer Prokura; OLG Schleswig SchlHA 2000, 118 - Einlagenerhöhung und Eintritt eines Kommanditisten).
  • OLG Koblenz, 27.02.2009 - 4 W 121/09

    Ablehnung: Anschein der Parteilichkeit ist ausreichend!

    § 406 Abs. 1 ZPO findet dabei auch im selbständigen Beweisverfahren Anwendung (OLG Köln VersR 1993, 72; OLG Frankfurt OLGR 1999, 11; Zöller-Greger, ZPO, 27. Aufl., § 406 Rn. 1 a.A. B/LA/H-Hartmann, ZPO, § 406, Rn. 4).
  • OLG Köln, 16.04.1999 - 2 Wx 72/98

    EG-Gesellschaftsteuerrichtlinie vom 17. Juli 1969 (69/355/EWG

    Aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes folgt zwar, daß die Gebühren für eine Handelsregistereintragung nicht erhoben werden dürfen, soweit ihre Höhe gegen Gemeinschaftsrecht verstößt (Senat, Beschluß vom 16. November 1998, 2 Wx 45/98, OLGR 1999, 111; BayObLG, NJW 1999, 652 [653]; Gustavus, ZIP 1998, 502 [504]; Lappe, NJW 1998, 1112, [1115]; Schuck, DStR 1998, 820 [821]); der Entscheidung ist jedoch nicht zu entnehmen, daß § 26 KostO überhaupt nicht mehr für eine Gebührenerhebung im Rahmen eines Registerverfahrens herangezogen werden kann und damit - entsprechend der Ansicht der Beteiligten zu 1) - bis zu der geplanten Einführung von aufwandsbezogenen Festgebühren (vgl. BayObLG, NJW 1999, 562 [564]; Runderlaß des baden-württembergischen Justizministeriums vom 27. April 1998, ZIP 1998, 1246 [1248]; Mathias, JurBüro 1998, 566) Handelsregistereintragungen kostenfrei vorgenommen werden müssten.
  • OLG Schleswig, 22.12.1999 - 9 W 137/99

    Höhe der Gebühren für Handelsregistereintragungen von Kommanditgesellschaften;

    c) Demgemäß ist in der obergerichtlichen deutschen Rechtsprechung nach dem genannten Urteil des EuGH - und zwar, soweit ersichtlich - einhellig anerkannt, daß § 26 KostO in den vor und nach dem 01.07.1997 geltenden Fassungen dem Gemeinschaftsrecht widerspricht, soweit sich durch Anwendung dieser Norm Gebühren für die in Art. 10 und 12 der Richtlinie erfaßten Vorgänge ergeben, die den tatsächlichen Aufwand übersteigen (Beschlüsse des OLG Köln vom 16.11.1998 [z.B. WM 1999, 1929 ff. = BB 1999, 436 ff.], des BayObLG vom 25.11.1998, 02.12.1998 und 09.12.1998 [z.B. WM 1999, 1622 ff., 1625 ff. und 1627 ff. = ZIP 1999, 364 ff., 363 f. und 359 ff.] und des OLG Zweibrücken vom 23.06.1999 [z.B. WM 1999, 1631 ff. = FGPrax 1999, 195 ff.], jeweils m.w.Nachw.).
  • OLG Brandenburg, 03.09.2001 - 8 Wx 118/00

    § 26 KostO gemeinschaftsrechtswidrig

    Das entspricht einhelliger Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. u. a. OLG Köln NJW 99, 1341; BayObLG NJW 99, 652).
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