Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 29.09.2003 - 9 UF 225/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,12997
OLG Brandenburg, 29.09.2003 - 9 UF 225/02 (https://dejure.org/2003,12997)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.09.2003 - 9 UF 225/02 (https://dejure.org/2003,12997)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. September 2003 - 9 UF 225/02 (https://dejure.org/2003,12997)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,12997) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zugewinnausgleich; Anspruch auf Prozesskostenhilfe (PKH); Fehlen eines positiven Endvermögens; Zurechnung eines Grundstücks; Berücksichtigung von Wiederkaufsrechten; Berücksichtigung eines Rücktrittsrechts; Einstellung von Zinszahlungen in Vermögensbilanz; ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 426 Abs. 1; ; BGB § ... 497 Abs. 2 a.F.; ; BGB § 503 a.F.; ; BGB § 503 Satz 1 a.F.; ; BGB § 503 Satz 2 a.F.; ; BGB § 1373; ; BGB § 1374; ; BGB § 1375; ; BGB § 1375 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1376; ; BGB § 1378 Abs. 1; ; BGB § 1381; ; BGB § 1384; ; ZPO § 114; ; ZPO § 139

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 812
  • FamRZ 2004, 1029
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG München, 20.01.1992 - 2 UF 1032/91
    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.09.2003 - 9 UF 225/02
    Sowohl befristete als auch unbefristete notariell gesicherte Wiederkaufsrechte der Gemeinden sind bei der Ermittlung des Verkehrswertes von Grundstücken als Belastung zu berücksichtigen (BGH, FamRZ 1980, 37; OLG Bremen, OLGR Bremen 1998, 205, 208; OLG München, FamRZ 1992, 819 ff).

    Eine wie beim befristeten Wiederkaufsrecht vorzunehmende Kürzung des Verkehrswertes im Verhältnis der Gesamtdauer der Bindungsfrist zur verbleibenden Dauer der Frist (OLG München, FamRZ 1992, 819, 820 f) ist daher nicht geboten.

  • OLG Köln, 11.10.1991 - 3 U 60/91

    Gemeinsames Darlehen von Ehegatten als Gesamtschuldner für Finanzierung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.09.2003 - 9 UF 225/02
    Nur wenn das Hausgrundstück im Alleineigentum eines Ehegatten steht und es lediglich durch gemeinsame Darlehen finanziert wurde, ist nach der Trennung ausschließlich der Alleineigentümer im Innenverhältnis zur Schuldentilgung verpflichtet (OLG Köln, FamRZ 1992, 318).
  • BGH, 31.01.1991 - IX ZR 38/90

    Gesamtschuldnerische Haftung der Ehegatten bei Umschuldung eines Darlehens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.09.2003 - 9 UF 225/02
    Gesamtschulden werden auf Grund des Ausgleichsanspruches nach § 426 Abs. 1 BGB bei Ehegatten zwar grundsätzlich hälftig in Ansatz gebracht (BGH, FamRZ 1991, 1162).
  • BGH, 24.10.1990 - XII ZR 101/89

    Verkündung des Urteils im Anschluß an Beweisaufnahme; Zustellung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.09.2003 - 9 UF 225/02
    Grundsätzlich sind Verbindlichkeiten, sofern sie entstanden sind, mit ihrem Nennwert in die Vermögensbilanz einzustellen, auch wenn sie noch nicht fällig sind (BGH, FamRZ 1991, 43 ff).
  • OLG Frankfurt, 26.11.1984 - 1 WF 155/84

    Anteilige Schuldmitverpflichtung; Träger der Last; Verpflichtung des;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.09.2003 - 9 UF 225/02
    Diese Verpflichtung des Inanspruchgenommenen ist sodann als eine weitere, seine Aktivvermögen belastende Position zu berücksichtigen (OLG Frankfurt, FamRZ 1985, 482).
  • OLG Karlsruhe, 29.11.1978 - 5 UF 17/78

    Ausgleichsforderung; Endvermögen; Darlegung; Sparguthaben; Beweislast; Treuhand

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.09.2003 - 9 UF 225/02
    (OLG Karlsruhe, FamRZ 1979, 432; Scholz/Stein-Carlberg, a.a.O., Heft B, Rn.10).
  • BGH, 28.04.1983 - IX ZR 1/82

    Anspruch des Ehegatten auf Anteil an weitere Vermögensmehrung nach Aufhebung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.09.2003 - 9 UF 225/02
    Nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft besteht jedoch im allgemeinen kein Grund mehr für einen Ehegatten, dem anderen über sein Miteigentum eine weitere Vermögensmehrung zukommen zu lassen (BGH, FamRZ 1983, 797).
  • BGH, 15.01.1992 - XII ZR 247/90

    Berücksichtigung unverfallbarer Anwartschaft aus Kapitallebensversicherung bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.09.2003 - 9 UF 225/02
    Nur noch nicht fällige unverzinsliche Schulden sind abgezinst einzustellen (BGH, FamRZ 1992, 411, 413; Scholz/Stein-Carlberg, Praxishandbuch Familienrecht, Heft B Rn. 26), da diese erst in Zukunft bezahlt werden müssen und damit weniger belasten als sofort zu erfüllende Verbindlichkeiten.
  • BGH, 24.06.1981 - IVb ARZ 523/81

    Gerichtliche Zuständigkeit der Familiengerichte für Gesamtvermögensgeschäfte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.09.2003 - 9 UF 225/02
    Eine Auseinandersetzung ist außerhalb des Zugewinnausgleichs nach den hierfür maßgeblichen Regelungen vorzunehmen (BGH, FamRZ 1981, 1045).
  • BGH, 10.10.1979 - IV ZR 79/78

    Bewertung einer Unternehmensbeteiligung bei der Berechnung des Endvermögens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.09.2003 - 9 UF 225/02
    Sowohl befristete als auch unbefristete notariell gesicherte Wiederkaufsrechte der Gemeinden sind bei der Ermittlung des Verkehrswertes von Grundstücken als Belastung zu berücksichtigen (BGH, FamRZ 1980, 37; OLG Bremen, OLGR Bremen 1998, 205, 208; OLG München, FamRZ 1992, 819 ff).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht