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   OLG Hamm, 11.04.1988 - 4 W 29/88   

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https://dejure.org/1988,3248
OLG Hamm, 11.04.1988 - 4 W 29/88 (https://dejure.org/1988,3248)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.04.1988 - 4 W 29/88 (https://dejure.org/1988,3248)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. April 1988 - 4 W 29/88 (https://dejure.org/1988,3248)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sofortige Beschwerde; Androhung der Festsetzung des Zwangsmittels; Erkenntnisverfahren; Urteil; Beschlußverfügung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 793

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 767
  • NJW-RR 1988, 960
  • MDR 1988, 784
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.08.2012 - 3 S 767/12

    Festsetzung eines weiteren Ordnungsgeldes auf Antrag des Vollstreckungsgläubigers

    Das mit der Anschlussbeschwerde geforderte Begehren (Erhöhung des bisherigen Zwangsgeldes um ein weiteres Zwangsgeld) kann im Rechtsmittelverfahren auch zulässigerweise geltend gemacht werden (OLG Hamm, Beschluss vom 11.04.1988 - 4 W 29/88 -, NJW-RR 1988, 960 ff.) und geht, wie erforderlich, über das Ziel einer bloßen Abwehr des Beschwerdeantrags hinaus.

    Solche - eingegrenzten - Ermessensanträge sind nach Maßgabe des § 167 Abs. 1 VwGO in Verbindung mit § 890 Abs. 1 und 2 ZPO und der hierzu ergangenen Rechtsprechung zulässig und ausreichend (vgl. etwa OLG Hamm, Beschluss vom 11.04.1988, a.a.O.; zur Zulässigkeit eines auf einen "Betragsrahmen" beschränkten Antrags vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 20.07.1999 - 21 E 424/99 -, Juris).

  • OLG Düsseldorf, 24.10.2014 - 6 W 47/14

    Höhe des Ordnungsgeldes wegen Verstoßes gegen eine Unterlassungsverpflichtung

    Es ist anerkannt, dass der Gläubiger gegen die Festsetzung eines Ordnungsmittels nach § 890 ZPO sofortige Beschwerde einlegen kann, wenn er die festgesetzte Strafe für zu niedrig hält (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.07.1956, 1 W 97/56, NJW 1957, 917; OLG Hamm, Beschl. v. 11.04.1988, 4 W 29/88, NJW-RR 1988, 960; Olzen in: Prütting/Gehrlein, ZPO, 6. Auflage 2014, § 890 Rz. 29; MünchKomm-Lipp, ZPO, 4. Auflage 2012, § 567 Rz. 32).
  • OLG Saarbrücken, 19.08.2009 - 5 W 181/09

    Streitwert eines Zwangsvollstreckungsantrags bei Verhängung eines Ordnungsmittels

    Sie kann von dem Gläubiger auch mit dem Ziel der Erhöhung des Ordnungsgeldes eingelegt werden (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1988, 960).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.1995 - 10 S 488/94

    Durchsetzung einer Unterlassungspflicht aus einem verwaltungsgerichtlichen Urteil

    Ob im Zivilprozeß regelmäßig die Androhung des gesetzlichen Höchstbetrags zu erfolgen hat, wie der Vollstreckungsgläubiger unter Hinweis auf den Beschluß des OLG Hamm vom 11.4.1988 (NJW-RR 1988, 960) behauptet, kann dabei offen bleiben.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.11.2011 - 6 Ta 2034/11

    Androhung von Ordnungsgeld nach § 23 Abs 3 BetrVG

    Deshalb steht, sofern sich der Gläubiger in seinem Antrag nicht mit einem geringeren Rahmen begnügt (dazu OLG Hamm, Beschluss vom 22.08.1979 - 4 W 63/79 - NJW 1980, 1289 zu II c der Gründe), nichts entgegen, grundsätzlich den gesetzlichen Höchstbetrag anzudrohen (OLG Hamm, Beschluss vom 11.04.1988 - 4 W 29/88 - NJW-RR 1988, 960; LAG Köln, Beschluss vom 27.07.2007 - 4 TaBV 23/07 - juris zu II 3 der Gründe).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.04.2002 - 5 S 16/02

    Androhung von Ordnungsmitteln - Auswahl und Bemessung

    Denn diese haben grundsätzlich ein legitimes Interesse daran, dass die Ordnungsmittel in dem von ihnen beantragten gesetzlich zulässigen Umfang angedroht werden, weil der angedrohte Ordnungsmittelrahmen in einem nachfolgenden Festsetzungsverfahren nicht mehr überschritten werden kann (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 11.04.1988 - 4 W 29/88 - MDR 1988, 784; Zöller/Stöber, ZPO, 23. Aufl., § 890 Rn. 28 m. w. Nachw.).
  • OLG Saarbrücken, 19.08.2009 - 5 W 267/09

    Streitwert eines Zwangsvollstreckungsantrags bei Verhängung eines Ordnungsmittels

    Sie kann von dem Gläubiger auch mit dem Ziel der Erhöhung des Ordnungsgeldes eingelegt werden (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1988, 960).
  • LAG Hamm, 06.02.2012 - 10 Ta 637/11

    Zwangsvollstreckung im Beschlussverfahren; Androhung eines Ordnungsgeldes;

    Insoweit besteht auf Seiten des Betriebsrats und des Gläubigers des Vergleichs vom 12.05.2011 ein legitimes Interesse daran, dass das Ordnungsgeld in der gesetzlich zugelassenen Höhe angedroht wird, damit der Unterlassungstitel nicht zur stumpfen Waffe wird (OLG Hamm 11.04.1988 - 4 W 29/88 - MDR 1988, 784 = NJW-RR 1988, 960; LAG Berlin-Brandenburg 10.11.2011 - 6 Ta 2034/11 - DB 2011, 2784 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.02.1988 - 14 W 91/87   

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https://dejure.org/1988,5091
OLG Hamm, 22.02.1988 - 14 W 91/87 (https://dejure.org/1988,5091)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.02.1988 - 14 W 91/87 (https://dejure.org/1988,5091)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Februar 1988 - 14 W 91/87 (https://dejure.org/1988,5091)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 767
  • MDR 1988, 505
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Bremen, 03.10.1989 - 1 W 50/89

    Nachweis der Zustellung der mit einer Vollstreckungsklausel versehenen

    Aus letzterem Gesichtspunkt hat der 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm in seinem Beschluß vom 22.2.1988 (abgedruckt in MDR 1988, 505 [OLG Hamm 22.02.1988 - 14 W 91/87] ) die Folgerung gezogen, daß einem auf Androhung eines Zwangsmittels im Rahmen des § 888 ZPO gerichteten Antrag das Rechtsschutzinteresse fehle.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.02.1988 - 14 W 91/88   

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https://dejure.org/1988,6947
OLG Hamm, 22.02.1988 - 14 W 91/88 (https://dejure.org/1988,6947)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.02.1988 - 14 W 91/88 (https://dejure.org/1988,6947)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Februar 1988 - 14 W 91/88 (https://dejure.org/1988,6947)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sofortige Beschwerde; Androhung der Festsetzung des Zwangsmittels; Erkenntnisverfahren; Urteil; Beschlußverfügung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 793

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 767
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