Rechtsprechung
   BGH, 19.10.1989 - I ZR 63/88   

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https://dejure.org/1989,223
BGH, 19.10.1989 - I ZR 63/88 (https://dejure.org/1989,223)
BGH, Entscheidung vom 19.10.1989 - I ZR 63/88 (https://dejure.org/1989,223)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 1989 - I ZR 63/88 (https://dejure.org/1989,223)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch bezüglich der Printmedienwerbung eines Heimwerkermarktes - Anspruch auf Ersatz angefallener prozessualer Rechtsverfolgungskosten - Aufklärungspflicht bezüglich einer Unterwerfungserklärung aus wettbewerbsrechtlicher ...

  • iprecht.de

    Antwortpflicht des Abgemahnten

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Pflicht des Abgemahnten, innerhalb der gesetzten Frist zu antworten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242, § 286 Abs. 1
    "Antwortpflicht des Abgemahnten"

  • rechtsportal.de

    BGB § 242, § 286 Abs. 1
    "Antwortpflicht des Abgemahnten"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1905
  • NJW-RR 1990, 999 (Ls.)
  • ZIP 1990, 1433
  • MDR 1990, 508
  • GRUR 1990, 381
  • afp 1990, 255
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.05.1988 - I ZR 151/86

    "Aufklärungspflicht gegenüber Verbänden"; Pflicht des abgemahnten Verletzers zur

    Auszug aus BGH, 19.10.1989 - I ZR 63/88
    Die Parteien verbindet eine dadurch geprägte Wettbewerbsrechtliche Sonderbeziehung eigener Art (vgl. BGH, Urt. v. 19.6.1986 - I ZR 65/84, GRUR 1987, 54, 55 = WRP 1986, 672, 673 - Aufklärungspflicht des Abgemahnten; BGH, Urt. v. 5.5.1988 - I ZR 151/86, GRUR 1988, 716, 717 = WRP 1989, 90, 91 - Aufklärungspflicht gegenüber Verbänden).

    In der wettbewerbsrechtlichen Rechtsprechung ist dementsprechend anerkannt, daß der abgemahnte Störer verpflichtet ist, den Abmahnenden zur Vermeidung eines überflüssigen und aussichtslosen Prozesses über eine wegen derselben Verletzungshandlung einem Dritten gegenüber abgegebene Unterwerfungserklärung aufzuklären (vgl. BGH, Urt. v. 19.6.1986 - I ZR 65/84, GRUR 1987, 54, 55 = WRP 1986, 672, 673 - Aufklärungspflicht des Abgemahnten; BGH, Urt. v. 13.5.1987 - I ZR 79/85, GRUR 1987, 640, 641 = WRP 1987, 557, 558 - Wiederholte Unterwerfung II; BGH, Urt. v. 5.5.1988 - I ZR 151/86, GRUR 1988, 716, 717 = WRP 1989, 90, 91 - Aufklärungspflicht gegenüber Verbänden; OLG Frankfurt WRP 1989, 391, 392; KG WRP 1989, 659, 660).

  • BGH, 19.06.1986 - I ZR 65/84

    Aufklärungspflicht des Abgemahnten

    Auszug aus BGH, 19.10.1989 - I ZR 63/88
    Die Parteien verbindet eine dadurch geprägte Wettbewerbsrechtliche Sonderbeziehung eigener Art (vgl. BGH, Urt. v. 19.6.1986 - I ZR 65/84, GRUR 1987, 54, 55 = WRP 1986, 672, 673 - Aufklärungspflicht des Abgemahnten; BGH, Urt. v. 5.5.1988 - I ZR 151/86, GRUR 1988, 716, 717 = WRP 1989, 90, 91 - Aufklärungspflicht gegenüber Verbänden).

    In der wettbewerbsrechtlichen Rechtsprechung ist dementsprechend anerkannt, daß der abgemahnte Störer verpflichtet ist, den Abmahnenden zur Vermeidung eines überflüssigen und aussichtslosen Prozesses über eine wegen derselben Verletzungshandlung einem Dritten gegenüber abgegebene Unterwerfungserklärung aufzuklären (vgl. BGH, Urt. v. 19.6.1986 - I ZR 65/84, GRUR 1987, 54, 55 = WRP 1986, 672, 673 - Aufklärungspflicht des Abgemahnten; BGH, Urt. v. 13.5.1987 - I ZR 79/85, GRUR 1987, 640, 641 = WRP 1987, 557, 558 - Wiederholte Unterwerfung II; BGH, Urt. v. 5.5.1988 - I ZR 151/86, GRUR 1988, 716, 717 = WRP 1989, 90, 91 - Aufklärungspflicht gegenüber Verbänden; OLG Frankfurt WRP 1989, 391, 392; KG WRP 1989, 659, 660).

  • BGH, 04.11.1987 - IVb ZR 83/86

    Kostenerstattungsanspruch unter Ehegatten

    Auszug aus BGH, 19.10.1989 - I ZR 63/88
    Diese setzen ein Prozeßrechtsverhältnis voraus und können zur Begründung eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs nicht entsprechend herangezogen werden (vgl. BGH, Urt. v. 4.11.1987 - IVb ZR 83/86, NJW 1988, 2032, 2033 f.).
  • BGH, 08.06.1988 - I ZR 148/86

    Klage - Rechtshängigkeit - Erledigung der Hauptsache - Einseitige

    Auszug aus BGH, 19.10.1989 - I ZR 63/88
    In einem solchen Falle hat der klagende Verband weder die Möglichkeit, dem durch die Unterwerfungserklärung bewirkten Erlöschen des Unterlassungsanspruchs durch eine Erledigungserklärung Rechnung zu tragen, da eine Erledigung der Hauptsache durch einseitige Erklärung vor Eintritt der Rechtshängigkeit mangels eines Prozeßrechtsverhältnisses nicht möglich ist (vgl. BGHZ 83, 12, 14 [BGH 15.01.1982 - V ZR 50/81]; BGH, Urt. v. 8.6.1988 - I ZR 148/86, NJW-RR 1988, 1151), noch kann er die angefallenen prozessualen Rechtsverfolgungskosten nach den Kostenvorschriften der Zivilprozeßordnung erstattet verlangen.
  • BGH, 15.01.1982 - V ZR 50/81

    Versteigerung vor Klagezustellung - Einseitige Erledigungserklärung, keine

    Auszug aus BGH, 19.10.1989 - I ZR 63/88
    In einem solchen Falle hat der klagende Verband weder die Möglichkeit, dem durch die Unterwerfungserklärung bewirkten Erlöschen des Unterlassungsanspruchs durch eine Erledigungserklärung Rechnung zu tragen, da eine Erledigung der Hauptsache durch einseitige Erklärung vor Eintritt der Rechtshängigkeit mangels eines Prozeßrechtsverhältnisses nicht möglich ist (vgl. BGHZ 83, 12, 14 [BGH 15.01.1982 - V ZR 50/81]; BGH, Urt. v. 8.6.1988 - I ZR 148/86, NJW-RR 1988, 1151), noch kann er die angefallenen prozessualen Rechtsverfolgungskosten nach den Kostenvorschriften der Zivilprozeßordnung erstattet verlangen.
  • BGH, 13.05.1987 - I ZR 79/85

    "Wiederholte Unterwerfung II"; Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch Abgabe

    Auszug aus BGH, 19.10.1989 - I ZR 63/88
    In der wettbewerbsrechtlichen Rechtsprechung ist dementsprechend anerkannt, daß der abgemahnte Störer verpflichtet ist, den Abmahnenden zur Vermeidung eines überflüssigen und aussichtslosen Prozesses über eine wegen derselben Verletzungshandlung einem Dritten gegenüber abgegebene Unterwerfungserklärung aufzuklären (vgl. BGH, Urt. v. 19.6.1986 - I ZR 65/84, GRUR 1987, 54, 55 = WRP 1986, 672, 673 - Aufklärungspflicht des Abgemahnten; BGH, Urt. v. 13.5.1987 - I ZR 79/85, GRUR 1987, 640, 641 = WRP 1987, 557, 558 - Wiederholte Unterwerfung II; BGH, Urt. v. 5.5.1988 - I ZR 151/86, GRUR 1988, 716, 717 = WRP 1989, 90, 91 - Aufklärungspflicht gegenüber Verbänden; OLG Frankfurt WRP 1989, 391, 392; KG WRP 1989, 659, 660).
  • BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68

    Fotowettbewerb - Abmahnungskosten, §§ 91 ff ZPO, zur Frage der Erstattungspflicht

    Auszug aus BGH, 19.10.1989 - I ZR 63/88
    Der Störer soll dadurch Gelegenheit erhalten, im eigenen Interesse einen aussichtslosen Unterlassungsrechtsstreit und die damit für ihn verbundenen Kosten zu vermeiden (vgl. BGHZ 52, 393, 399 - Fotowettbewerb).
  • BGH, 17.12.2020 - I ZR 228/19

    Saints Row - Anschlussinhaber muss Rechteinhaber nicht vorgerichtlich über

    Daraus können sich abhängig von den konkreten Umständen Pflichten zur Aufklärung ergeben, insbesondere wenn dem anderen Teil als Folge des Verhaltens des Verletzers Kostenschäden drohen, die durch die Aufklärung unschwer zu vermeiden sind (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juni 1986 - I ZR 65/84, GRUR 1987, 54, 55 [juris Rn. 16] - Aufklärungspflicht des Abgemahnten; Urteil vom 5. Mai 1988 - I ZR 151/86, GRUR 1988, 716, 717 [juris Rn. 13] = WRP 1989, 90, 91 - Aufklärungspflicht gegenüber Verbänden; Urteil vom 19. Oktober 1989 - I ZR 63/88, GRUR 1990, 381, 382 [juris Rn. 21] = WRP 1990, 276, 277 - Antwortpflicht des Abgemahnten; BGH, GRUR 1995, 167, 169 [juris Rn. 27] - Kosten bei unbegründeter Abmahnung).
  • BGH, 17.09.2009 - I ZR 217/07

    Testfundstelle

    Da die Frist nicht zu kurz bemessen war, wurde durch die Abmahnung auch keine angemessen verlängerte Frist in Gang gesetzt (vgl. BGH, Urt. v. 19.10.1989 - I ZR 63/88, GRUR 1990, 381, 382 = WRP 1990, 276 - Antwortpflicht des Abgemahnten; Bornkamm in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl., § 12 Rdn. 1.20).
  • BGH, 12.07.2011 - X ZR 56/09

    Besonderer Mechanismus

    Dieses gesetzliche Schuldverhältnis ist wie jede Rechtsbeziehung den Grundsätzen von Treu und Glauben unterworfen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juni 1986  I ZR 65/84, GRUR 1987, 54, 55  Aufklärungspflicht des Abgemahnten; Urteil vom 19. Oktober 1989  I ZR 63/88, GRUR 1990, 381  Antwortpflicht des Abgemahnten).
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Rechtsprechung
   OLG München, 17.03.1989 - 21 U 4729/88   

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https://dejure.org/1989,2017
OLG München, 17.03.1989 - 21 U 4729/88 (https://dejure.org/1989,2017)
OLG München, Entscheidung vom 17.03.1989 - 21 U 4729/88 (https://dejure.org/1989,2017)
OLG München, Entscheidung vom 17. März 1989 - 21 U 4729/88 (https://dejure.org/1989,2017)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 999
  • afp 1989, 570
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.02.1982 - VIII ZR 29/81

    Zulässigkeit des Mithörens von Telefongesprächen durch Dritte

    Auszug aus OLG München, 17.03.1989 - 21 U 4729/88
    Bedenken gegen die Verwertung der Aussage der Zeugin ... bestehen deshalb im vorliegenden Fall nicht (vgl. zu dieser Frage BGH, U.v. 17.02.1982, JZ 1982, 376 = NJW 1982, 1397 - Telefonverstärker; Brandner JZ 1983, 689, 693; Staudinger/Schäfer, BGB , 12. Aufl. 1986, § 823 RN 220; Thomas/Putzo, ZPO , 15. Aufl., 1987, 286, 3).
  • BVerfG, 03.11.1959 - 1 BvR 13/59

    Anspruch auf rechtliches Gehör bei gerichtskundigen Tatsachen

    Auszug aus OLG München, 17.03.1989 - 21 U 4729/88
    Die Veröffentlichung der Bildnisse allein ohne Bildunterschrift ist gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 KuG zulässig, weil die Klägerin Person der Zeitgeschichte ist (vgl. dazu Neumann-Duesberg, JZ 1960, 114 ff, 115 m.w.N.).
  • OLG München, 21.12.1981 - 21 U 3951/81

    Amerikanische Liebesschulen

    Auszug aus OLG München, 17.03.1989 - 21 U 4729/88
    Der Senat hält seine in dem Urteil vom 21. Dezember 1981 (AfP 1982, 230) obiter dictum geäußerte Auffassung zur freien Widerruflichkeit nicht aufrecht.
  • BGH, 19.03.1969 - VIII ZR 63/67

    Anforderungen an die hinreichende Bezeichnung des Rechtsmittelklägers in der

    Auszug aus OLG München, 17.03.1989 - 21 U 4729/88
    Als Berufungsbeklagte sind dort angegeben ... Selbst wenn aber dieser Zusatz "u.a." weggelassen wäre, wäre die Berufung zulässig und sie würde sich gegen alle Streitgenossen der Vorinstanz richten (BGH NJW 1969, 928).
  • BAG, 11.12.2014 - 8 AZR 1010/13

    Videoaufnahme eines Arbeitnehmers - Veröffentlichung - Unterlassungsanspruch

    Das Oberlandesgericht München (17. März 1989 - 21 U 4729/88 -) hat die Einwilligung in Bildnisveröffentlichungen dagegen mehrfach ausdrücklich als rechtsgeschäftliche Willenserklärung oder mindestens als geschäftsähnliche Handlung qualifiziert.
  • BAG, 19.02.2015 - 8 AZR 1011/13

    Videoaufnahme eines Arbeitnehmers - Veröffentlichung - Unterlassungsanspruch

    Das Oberlandesgericht München (17. März 1989 - 21 U 4729/88 -) hat die Einwilligung in Bildnisveröffentlichungen dagegen mehrfach ausdrücklich als rechtsgeschäftliche Willenserklärung oder mindestens als geschäftsähnliche Handlung qualifiziert.
  • OLG Frankfurt, 24.02.2011 - 16 U 172/10

    Widerruf einer Einwilligung nach § 22 KUG

    Teilweise (OLG München AfP 1989, 570, 571) wird ein wichtiger Grund für den Widerruf verlangt, da derjenige, der eine Einwilligung erteilt hat, an den Inhalt seiner Erklärung gebunden ist.
  • OLG Hamburg, 13.01.2004 - 7 U 41/03

    Ansprüche eines bekannten Fußballspielers wegen Verbreitung eines Computerspiels

    Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die von der Beklagten für ihre Rechtsauffassung angeführte Entscheidung des OLG München (AfP 1989, 570, 571) diesen Erwägungen nicht entgegensteht.
  • LG Köln, 14.08.2013 - 28 O 62/13

    Ausstrahlung einer Interviewsequenz bei Einwilligung ohne Autorisierungsvorbehalt

    Nach wohl herrschender Meinung ist die Einwilligung eine rechtsgeschäftliche bzw. rechtsgeschäftsähnliche Erklärung (OLG München, ZUM 2001, 708; NJW-RR 1990, 999; von Strobl/Albeg, a.a.O., Rn. 59).

    Teilweise (OLG München, AfP 1989, 570, 571) wird ein wichtiger Grund für den Widerruf verlangt, da derjenige, der eine Einwilligung erteilt habe, an den Inhalt seiner Erklärung gebunden sei.

  • OLG Düsseldorf, 24.05.2011 - 20 U 39/11

    Widerruf einer Einwilligung nach § 22 KUG

    Teilweise (OLG München NJW-RR 1990, 999) wird ein wichtiger Grund für den Widerruf verlangt, da derjenige, der eine Einwilligung erteilt hat, an den Inhalt seiner Erklärung gebunden ist.
  • OLG München, 30.05.2001 - 21 U 1997/00

    Veröffentlichung und Verbreitung von Bildnissen eines Verstorbenen ;

    Die Einwilligung ist rechtsgeschäftliche Willenserklärung, mindestens rechtsgeschäftsähnliche Handlung (vgl. Senat, AfP 1989, 570 = NJW-RR 1990, 999 - Dolly Dollar; J. Helle, Besondere Persönlichkeitsrechte im Privatrecht, 1991, S. 101 ff.; Schricker/Gerstenberg/Götting, Urheberrecht, 2. Aufl., § 22 KUG/§ 60 UrhG, Rn. 14).
  • OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 16 U 206/08

    Konkludente Einwilligung zur Ausstrahlung eines Fernsehbeitrags

    Teilweise (OLG München AfP 1989, 570, 571) wird ein wichtiger Grund für den Widerruf verlangt, da derjenige, der eine Einwilligung erteilt hat, an den Inhalt seiner Erklärung gebunden ist.
  • OLG München, 01.12.2000 - 21 U 3740/00

    Geldentschädigung bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - Pflicht

    a) Die Einwilligung wäre jedenfalls hier als Rechtsgeschäft anzusehen (Senat AfP 1989, 570 = NJW-RR 1990, 999 - Dolly Dollar; Dasch, Die Einwilligung zum Eingriff in das Recht am eigenen Bild, 1990, pass., insbesondere S. 57; Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 4. Aufl. S. 365 = Kap. 43 Rn. 6).
  • LG Berlin, 03.11.2009 - 27 O 343/09

    Angedichtete Affäre einer Moderatorin zu Fußball-Nationaltrainer löst

    Selbst für den Bereich einer bindenden Einwilligung ist anerkannt, dass diese nach einer gewissen Zeit widerrufen werden kann, wenn sich die Umstände geändert haben, unter denen ursprünglich der Veröffentlichung zugestimmt wurde und Eigenart und Persönlichkeitsrecht dies erfordern (vgl. OLG München, NJW-RR 1990, 999, 1000; Soehring, a.a.O. , Rdnr. 19.49; Hamburger Kommentar Gesamtes Medienrecht/Vendt, Kap. 35 Rdnr. 50).
  • LG München I, 12.12.2007 - 9 O 13832/07
  • AG Bernau, 27.02.2007 - 11 C 356/05

    Grundstückseigentum: Feststellung des Eigentümers eines Seegrundstücks, zu dem

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Rechtsprechung
   BGH, 07.12.1989 - I ZR 62/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1078
BGH, 07.12.1989 - I ZR 62/88 (https://dejure.org/1989,1078)
BGH, Entscheidung vom 07.12.1989 - I ZR 62/88 (https://dejure.org/1989,1078)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 1989 - I ZR 62/88 (https://dejure.org/1989,1078)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterwerfungsvertrag - Aufklärungspflichten - Kostenschäden

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 242, § 276
    "Aufklärungspflicht des Unterwerfungsschuldners"

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1906
  • NJW-RR 1990, 999 (Ls.)
  • ZIP 1990, 404
  • MDR 1990, 690
  • GRUR 1990, 542
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.10.1989 - I ZR 63/88

    "Antwortpflicht des Abgemahnten"

    Auszug aus BGH, 07.12.1989 - I ZR 62/88
    Der nach einer Abmahnung zustande gekommene wettbewerbliche Unterlassungsvertrag ist zugleich die Folge und eine - vertraglich weiter konkretisierte - Fortsetzung der wettbewerbsrechtlichen Sonderbeziehung eigener Art, die nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des BGH ihrerseits als Folge einer wettbewerblichen Verletzungshandlung und der darauf erfolgten Abmahnung zwischen dem Verletzer und dem abmahnenden Gläubiger zustandekommt (vgl. BGH, NJW-RR 1986, 225 = LM § 242 BGB Nr. 55 = GRUR 1987, 54 (55) = WRP 1986, 672 (673) - Aufklärungspflicht des Abgemahnten; BGH, NJW-RR 1988, 1066 = LM § 242 BGB Nr. 63 = GRUR 1988, 716 (717) = WRP 1989, 90 (91) -Aufklärungspflicht gegenüber Verbänden; BGH, NJW 1990, 1905 (in diesem Heft) = LM § 242 (Be) BGB Nr. 70 - Antwortpflicht des Abgemahnten).

    Der Unterwerfungsvertrag wird daher ebenso wie die durch die Abmahnung begründete Sonderbeziehung (vgl. zu dieser zuletzt BGH, NJW 1990, 1905 (in diesem Heft) = LM § 242 (Be) BGB Nr. 70 - Antwortpflicht des Abgemahnten) in besonderem Maße durch Treu und Glauben und das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme bestimmt, woraus sich je nach den Umständen auch Pflichten zur Aufklärung ergeben können, wenn dem anderen Teil als Folge des Verhaltens des Verletzers Kostenschäden drohen, die durch die Aufklärung unschwer zu vermeiden sind (vgl. BGH, NJW 1990, 1905 (in diesem Heft) = LM § 242 (Be) BGB Nr. 70 - Antwortpflicht des Abgemahnten).

  • BGH, 18.05.1966 - Ib ZR 73/64

    Abgabe von Gratisproben anderer Zahnprothesen-Pflegemittel ("Leodent") beim

    Auszug aus BGH, 07.12.1989 - I ZR 62/88
    Wie der BGH bereits entschieden hat, kann ein sachlich-rechtlicher Anspruch einer prozessualen Regelung entgegengerichtet sein, wenn er auf besonderen, zusätzlichen Umständen beruht, die bei der prozessualen Kostenentscheidung nicht berücksichtigt werden konnten (vgl. BGHZ 45, 251 (257) = NJW 1966, 1513 = LM § 945 ZPO Nr. 6).
  • BGH, 05.05.1988 - I ZR 151/86

    "Aufklärungspflicht gegenüber Verbänden"; Pflicht des abgemahnten Verletzers zur

    Auszug aus BGH, 07.12.1989 - I ZR 62/88
    Der nach einer Abmahnung zustande gekommene wettbewerbliche Unterlassungsvertrag ist zugleich die Folge und eine - vertraglich weiter konkretisierte - Fortsetzung der wettbewerbsrechtlichen Sonderbeziehung eigener Art, die nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des BGH ihrerseits als Folge einer wettbewerblichen Verletzungshandlung und der darauf erfolgten Abmahnung zwischen dem Verletzer und dem abmahnenden Gläubiger zustandekommt (vgl. BGH, NJW-RR 1986, 225 = LM § 242 BGB Nr. 55 = GRUR 1987, 54 (55) = WRP 1986, 672 (673) - Aufklärungspflicht des Abgemahnten; BGH, NJW-RR 1988, 1066 = LM § 242 BGB Nr. 63 = GRUR 1988, 716 (717) = WRP 1989, 90 (91) -Aufklärungspflicht gegenüber Verbänden; BGH, NJW 1990, 1905 (in diesem Heft) = LM § 242 (Be) BGB Nr. 70 - Antwortpflicht des Abgemahnten).
  • BGH, 19.06.1986 - I ZR 65/84

    Aufklärungspflicht des Abgemahnten

    Auszug aus BGH, 07.12.1989 - I ZR 62/88
    Der nach einer Abmahnung zustande gekommene wettbewerbliche Unterlassungsvertrag ist zugleich die Folge und eine - vertraglich weiter konkretisierte - Fortsetzung der wettbewerbsrechtlichen Sonderbeziehung eigener Art, die nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des BGH ihrerseits als Folge einer wettbewerblichen Verletzungshandlung und der darauf erfolgten Abmahnung zwischen dem Verletzer und dem abmahnenden Gläubiger zustandekommt (vgl. BGH, NJW-RR 1986, 225 = LM § 242 BGB Nr. 55 = GRUR 1987, 54 (55) = WRP 1986, 672 (673) - Aufklärungspflicht des Abgemahnten; BGH, NJW-RR 1988, 1066 = LM § 242 BGB Nr. 63 = GRUR 1988, 716 (717) = WRP 1989, 90 (91) -Aufklärungspflicht gegenüber Verbänden; BGH, NJW 1990, 1905 (in diesem Heft) = LM § 242 (Be) BGB Nr. 70 - Antwortpflicht des Abgemahnten).
  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 155/03

    Haftetikett

    Das steht in Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung, weil diese auch sonst aus Sonderbeziehungen die Pflicht ableitet, die andere Partei unaufgefordert aufzuklären, wenn dieser als Folge des eigenen Verhaltens Schäden drohen, die durch Aufklärung unschwer zu vermeiden wären (vgl. BGH, Urt. v. 07.12.1989 - I ZR 62/88, GRUR 1990, 542 - Aufklärungspflicht des Unterwerfungsschuldners).
  • BGH, 08.11.2007 - I ZR 172/05

    EURO und Schwarzgeld

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein materiell-rechtlicher Anspruch auf Kostenerstattung einer prozessualen Regelung entgegengerichtet sein, wenn er auf zusätzlichen Umständen beruht, die bei der prozessualen Kostenentscheidung nicht berücksichtigt werden konnten (vgl. BGHZ 45, 251, 257; BGH, Urt. v. 7.12.1989 - I ZR 62/88, GRUR 1990, 542, 544 = WRP 1990, 670 - Aufklärungspflicht des Unterwerfungsschuldners; Urt. v. 19.10.1994 - I ZR 187/92, GRUR 1995, 169, 170 = WRP 1995, 290 - Kosten des Verfügungsverfahrens bei Antragsrücknahme).

    Die Kostenentscheidung im Feststellungsverfahren steht damit einer materiell-rechtlichen Entscheidung zugunsten des Klägers im vorliegenden Verfahren nicht entgegen (vgl. BGH GRUR 1990, 542, 544 - Aufklärungspflicht des Unterwerfungsschuldners).

    Die durch die Abmahnung begründete Sonderbeziehung wird in besonderem Maße durch Treu und Glauben und das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme bestimmt (BGH GRUR 1990, 542, 543 - Aufklärungspflicht des Unterwerfungsschuldners; vgl. auch BGH, Urt. v. 18.9.1997 - I ZR 71/95, GRUR 1998, 471, 474 = WRP 1998, 164 - Modenschau im Salvatorkeller; BGH GRUR 1990, 381 - Antwortpflicht des Abgemahnten; Gloy in Gloy/Loschelder, Handbuch des Wettbewerbsrechts, 3. Aufl., § 75 Rdn. 47 a.E.).

  • BGH, 18.09.1997 - I ZR 71/95

    "Modenschau im Salvatorkeller"; Unzulässige Rechtsausübung durch Geltendmachung

    Daraus folgt, daß es im Rahmen des in besonderem Maße von Treu und Glauben geprägten Rechtsverhältnisses zwischen wettbewerbsrechtlichem Unterlassungsgläubiger und Unterlassungsschuldner (BGH, Urt. v. 07.12.1989 - I ZR 62/88, GRUR 1990, 542, 543 = WRP 1990, 670 - Aufklärungspflicht des Unterwerfungsschuldners; vgl. auch Urt. v. 19.10.1989 - I ZR 63/88, GRUR 1990, 381 = WRP 1990, 276 - Anwortpflicht des Abgemahnten) - insoweit in Übereinstimmung mit dem Berufungsgericht - als ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben i.S. des § 242 BGB anzusehen ist, wenn ein Vertragsstrafegläubiger Verstöße "sammelt", um so einen möglichst hohen, wirtschaftlich bedrohlichen Vertragsstrafeanspruch entstehen zu lassen.
  • LG Frankfurt/Main, 17.07.2019 - 3 O 237/18

    Zur Haftung des Anschlussinhabers, wenn er einen Dritten als Täter benennt.

    Hierdurch hat die Beklagte zu 1. die Klägerin bewusst in einen - nach eigener Kenntnis aussichtslosen - Prozess gegen die Beklagte zu 2. und damit hinsichtlich der diesbezüglichen Kosten "ins offene Messer" laufen lassen (so auch BGH, GRUR 1990, 542 - Aufklärungspflicht des Unterwerfungsschuldners).

    Dieser Unterlassungsvertrag wird in besonderem Maße durch Treu und Glauben und das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme bestimmt, woraus sich je nach den Umständen auch Pflichten zur Aufklärung ergeben können, wenn dem anderen Teil als Folge des Verhaltens des Verletzers Kostenschäden drohen, die durch die Aufklärung unschwer zu vermeiden sind (BGH, GRUR 1990, 542 - Aufklärungspflicht des Unterwerfungsschuldners).

    Denn es verstößt in hohem Maße gegen die aus Treu und Glauben erwachsende Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Belange des anderen Vertragsteils, diesen aufgrund eines erweckten falschen Anscheins bewusst weiterhin in einen - nach eigener Vorstellung aussichtslosen - Prozess und damit hinsichtlich der weiteren Kosten "ins offene Messer" laufen zu lassen (so auch BGH, GRUR 1990, 542 - Aufklärungspflicht des Unterwerfungsschuldners).

  • BGH, 20.06.1991 - I ZR 277/89

    Preisvergleichsliste - Vergleichende Werbung;

    Wie der Senat bereits in anderem Zusammenhang entschieden hat (vgl. BGH, Urt. v. 7.12.1989 I ZR 62/88, GRUR 1990, 542, 543 = WRP 1990, 670 - Aufklärungspflicht des Unterwerfungsschuldners), kann der Unterwerfungsvertrag weitergehende, aus Treu und Glauben zu rechtfertigende Auskunftspflichten begründen.
  • BGH, 22.11.2001 - VII ZR 405/00

    Materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch und Kostenentscheidung nach § 91a

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß eine prozessuale Kostenentscheidung nicht erschöpfend ist, sondern Raum läßt für die Durchsetzung materiell-rechtlicher Ansprüche auf Kostenerstattung, wie sie hier aus Verzug mit der Leistungspflicht aus einem gesetzlichen Schuldverhältnis geltend gemacht werden (BGH, Urteil vom 18. Mai 1966 - Ib ZR 73/64, BGHZ 45, 251, 257; Urteil vom 7. Dezember 1989 - I ZR 62/88, NJW 1990, 1906, 1907; Urteil vom 19. Oktober 1994 - I ZR 187/92, NJW-RR 1995, 495).
  • BGH, 01.12.1994 - I ZR 139/92

    "Kosten bei unbegründeter Abmahnung"; Aufklärungspflicht des Empfängers einer

    Daraus können sich je nach den Umständen auch Pflichten zur Aufklärung ergeben, wenn dem anderen Teil als Folge des Verhaltens des Verletzers Kostenschäden drohen, die durch die Aufklärung unschwer zu vermeiden sind (vgl. BGH, Urt. v. 19.6.1986 - I ZR 65/84, GRUR 1987, 54, 55 = WRP 1986, 672, 673 - Aufklärungspflicht des Abgemahnten; Urt. v. 7.12.1989 - I ZR 62/88, GRUR 1990, 542, 543 = WRP 1990, 670, 671 - Aufklärungspflicht des Unterwerfungsschuldners m.w.N.).
  • BGH, 14.09.1999 - X ZR 89/97

    Prüfungspflicht des Unternehmers hinsichtlich vom Besteller angelieferter Sachen

    Auch der Besteller hat deshalb jedenfalls dann, wenn er um Gefahren weiß, aus Gründen der vertraglichen Fürsorge die Pflicht, durch Handlungen, die geeignet und unschwer (vgl. BGH, Urt. v. 17.12.1989 - I ZR 62/88, GRUR 1990, 54) möglich sind, dazu beizutragen, daß die Gefahr sich nicht realisiert.
  • LG München I, 13.11.2019 - 21 S 2205/19

    Keine Aufklärungspflicht des Anschlussinhabers beim Filesharing

    Auch hier sind die Grundsätze aus wettbewerblicher Haftung nicht übertragbar, wie sie der BGH in der Entscheidung Aufklärungspflicht des Unterwerfungsschuldners (BGH GRUR 1990, 542) aufgestellt hat.
  • LG Düsseldorf, 22.03.2018 - 14c O 45/17

    Kostentragung bei einem nicht passivlegitimierten Beklagten im landgerichtlichen

    Die Entscheidung des BGH in Sachen "Aufklärungspflicht des Unterwerfungsschuldners" (GRUR 1990, 542) könne auf den vorliegenden Fall nicht übertragen werden, da dort eine berechtigte Abmahnung vorgelegen und erst ein weiterer - nach Abgabe der Unterlassungserklärung begangener - Verstoß zu der Annahme einer Aufklärungspflicht geführt habe.
  • OLG Hamburg, 13.09.2001 - 3 U 101/01

    Unlauterer Wettbewerb; Werbung; Kenntnis; Strafbewehrte Unterlassungserklärung;

  • OLG Naumburg, 15.12.1998 - 9 U 2079/97

    Beanstandung von Werbeformularen für ein Branchenbuch und ein Telefax-Verzeichnis

  • OLG Karlsruhe, 24.06.2004 - 4 U 176/03

    - Außendienstmitarbeiter -, Vermögensberater, Ausspannung, Unterlassung,

  • KG, 14.06.2001 - 12 U 5931/00

    Schadensberechnung bei Beschädigung eines gebrauchten Fahrzeugs

  • AG Stuttgart, 23.01.2020 - 1 C 5689/18

    Schadensersatz bei sog. Filesharing: Sekundäre Darlegungslast des

  • KG, 11.06.1990 - 25 U 2297/89

    Verfolgung von Wettbewerbsverstößen ; Entstehen einer wettbewerbsrechtlichen

  • OLG Stuttgart, 29.10.1993 - 2 U 123/93

    Pflicht des Unterlassungsschuldners zur Mitteilung der anderweitigen Abgabe einer

  • LG Marburg, 15.02.2007 - 4 O 86/06

    Wettbewerbsrecht: Pflicht des Verletzers zur Vorlage einer Drittunterwerfung und

  • OLG Bremen, 04.09.1992 - 2 W 66/92

    "in das Verfahren gelockt" - § 127 Abs. 1 Satz 2 ZPO <Fassung bis

  • LG Hamburg, 23.06.2006 - 324 O 641/05

    Persönlichkeitsrechts- und Schutzgesetzverletzung durch herabsetzendes

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Rechtsprechung
   BGH, 13.07.1989 - I ZR 160/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,990
BGH, 13.07.1989 - I ZR 160/87 (https://dejure.org/1989,990)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1989 - I ZR 160/87 (https://dejure.org/1989,990)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1989 - I ZR 160/87 (https://dejure.org/1989,990)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erscheinungsort eines Druckwerkes im Sinne der Landespressegesetze - Anforderungen nach den Landespressegesetzen an die Verlagsangabe im Impressum eines Buches - Auswirkungen einer unvollständigen Verlagsangabe und einer fehlenden Druckerangabe im Impressum eines Buches ...

  • linksandlaw.info

    Wettbewerbsvorsprung durch unvollständige Angaben

  • rechtsportal.de

    PresseG NRW § 8 Abs. 1; UWG § 1, § 3
    Impressumspflicht; Begriff des Erscheinungsorts; Anforderungen an Verlagsangabe im Impressum eines Buches; Wettbewerbswidrigkeit der unvollständigen Verlagsangabe

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1991
  • NJW-RR 1990, 999 (Ls.)
  • MDR 1990, 129
  • GRUR 1989, 830
  • ZUM 1990, 360
  • afp 1989, 732
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 29.01.1987 - 2 U 243/86

    Impressumpflicht; Anzeigenblätter; Verlagsort; Druckwerk; Erscheinungsort;

    Auszug aus BGH, 13.07.1989 - I ZR 160/87
    Die Frage läßt sich nicht generell, sondern nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls beantworten (vgl. auch OLG Frankfurt GRUR 1987, 297, 298, das zumindest Ausnahmen zulassen will; Rebmann/Ott/Storz, Das bad.-württembergische Gesetz über die Presse, 1964, § 8 Rdn. 2 f, die darauf abstellen, ob die Trennung von Verlags- und Ausgabeort auf vernünftigen verlegerischen Erwägungen oder auf Umgehungsabsichten beruht).

    Entgegen der vom Kläger in seiner Revisionserwiderung vertretenen Auffassung gehört die presserechtliche Impressumspflicht nicht zu den wertbezogenen Normen, deren Verletzung ohne weiteres wettbewerbswidrig ist (so auch OLG Hamm AfP 1986, 343, 344; OLG Düsseldorf GRUR 1987, 297, 299).

  • OLG Hamm, 15.07.1986 - 4 U 97/86
    Auszug aus BGH, 13.07.1989 - I ZR 160/87
    Entgegen der vom Kläger in seiner Revisionserwiderung vertretenen Auffassung gehört die presserechtliche Impressumspflicht nicht zu den wertbezogenen Normen, deren Verletzung ohne weiteres wettbewerbswidrig ist (so auch OLG Hamm AfP 1986, 343, 344; OLG Düsseldorf GRUR 1987, 297, 299).

    Letztlich ist auch nicht erkennbar, inwieweit die fehlende Druckerangabe zu einem Vorsprung im Wettbewerb führen könnte (ebenso OLG Hamm Afp 1986, 343 ff).

  • BGH, 18.05.1973 - I ZR 31/72

    Sittenwidrigkeit eines Verstosses gegen die Preisauszeichnungsvorschriften bei

    Auszug aus BGH, 13.07.1989 - I ZR 160/87
    Als wertbezogen sind nur die Normen anzusehen, denen eine dem Schutzzweck des UWG entsprechende sittlich-rechtliche Wertung zugrundeliegt und/oder die eine unmittelbare Wertbezogenheit aufweisen (st. Rspr., vgl. u.a. BGH, Urt. v. 18.05.1973 - I ZR 31/72, GRUR 1973, 655, 657 = WRP 1973, 467, 469 - Möbelauszeichnung).

    Ein Verstoß gegen diese Norm ist nur dann wettbewerbswidrig, wenn besondere wettbewerbliche Umstände hinzutreten, die das gesetzwidrige Verhalten auch aus wettbewerblicher Sicht anstößig erscheinen lassen (st. Rspr., vgl. BGH, Urt. v. 18.05.1973 - I ZR 31/72, GRUR 1973, 655, 657 = WRP 1973, 467, 468 f - Möbelauszeichnung).

  • OLG Frankfurt, 24.07.1981 - 1 Ss 178/81
    Auszug aus BGH, 13.07.1989 - I ZR 160/87
    Der Erscheinungsort einer Druckschrift ist grundsätzlich dort, wo sie mit Willen des Verfügungsberechtigten die Stätte der ihre Verbreitung vorbereitenden Handlungen verläßt (vgl. RGSt 64, 292, 293; OLG Frankfurt AfP 1981, 464, 465; Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 2. Aufl. 1986, Kap. 48 Rdn. 7).

    Teils wird in einem solchen Falle schlechthin auf den Ausgabeort als Erscheinungsort abgestellt (so Reh/Groß, Hessisches Pressegesetz, 1963, § 6 Anm. 3; Haentzschel, Reichspreßgesetz, 1927, § 6 Anm. 1 a), teils auf den Verlagsort, weil sich hier das "geistige Verbreitungszentrum" befinde (so die Revision unter Berufung auf Löffler, Presserecht, 3. Aufl. 1983, § 8 Rdn. 30; vgl. auch OLG Frankfurt AfP 1981, 464, 465).

  • BGH, 28.02.1985 - I ZR 7/83

    "Cocktail-Getränk"; Vorsprung durch Rechtsbruch beim Vertrieb einer Spirituose

    Auszug aus BGH, 13.07.1989 - I ZR 160/87
    Das wäre vorliegend der Fall, wenn die Beklagte sich durch den in Frage stehenden Gesetzesverstoß einen sachlich nicht gerechtfertigten Wettbewerbsvorsprung vor ihren gesetzestreuen Mitbewerbern verschafft hätte, wobei allein der Umstand, daß der Verletzer gegen eine außerwettbewerbliche Norm verstoßen hat, noch nicht automatisch zu einem relevanten Wettbewerbsvorsprung führt (vgl. BGH, Urt. v. 28.02.1985 - I ZR 7/83, GRUR 1985, 886, 888 = WRP 1985, 406, 407 - Cocktail-Getränk).
  • RG, 29.08.1930 - 7 TB 62/30

    Begriff des "Erscheinens" einer Druckschrift.

    Auszug aus BGH, 13.07.1989 - I ZR 160/87
    Der Erscheinungsort einer Druckschrift ist grundsätzlich dort, wo sie mit Willen des Verfügungsberechtigten die Stätte der ihre Verbreitung vorbereitenden Handlungen verläßt (vgl. RGSt 64, 292, 293; OLG Frankfurt AfP 1981, 464, 465; Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 2. Aufl. 1986, Kap. 48 Rdn. 7).
  • LG Frankfurt/Main, 28.03.2003 - 12 O 151/02

    Anbieterkennzeichnung

    Die Entscheidung BGH GRUR 1989, 830 - "Impressumspflicht" - rechtfertigt in dieser Hinsicht keine andere Beurteilung.
  • OLG Hamburg, 20.11.2002 - 5 W 80/02

    Wettbewerbsrecht: Verletzung der einer Telekommunikationsdiensteanbieterin im

    Anhaltspunkte dafür, dass die Mitbewerber ebenfalls typischerweise gegen die Informationspflichten verstoßen, bestehen vorliegend nicht; insoweit weicht der Sachverhalt von dem der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 13.07.1989 zugrundeliegenden ab (BGH GRUR 1989, 830, 832 - "Impressumspflicht").
  • OLG Düsseldorf, 06.05.2003 - 20 U 174/02

    Anforderungen an Identitätsangaben eines überörtlich werbenden Schlüsseldienstes

    Auf dieser Linie ist auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1989, 830, 832 - Impressumspflicht -) zu sehen, in der die Verletzung der presserechtlichen Impressumspflicht nicht als Wettbewerbsverstoß angesehen wurde, weil aufgrund sonstiger Angaben eine hinreichende Identifizierungsmöglichkeit bestanden hat.
  • OLG Hamburg, 04.06.1998 - 3 U 246/97

    "Bild Dir keine Meinung"; zeichenmäßige Benutzung der eingetragenen Marke "Bild"

    Die sogen. Impressumpflicht der Landespressegesetze stellt eine Ordnungsvorschrift dar, die als wettbewerbsneutral und folglich nur bei dem Hinzutreten besonderer wettbewerblicher Umstände als sittenwidrig im Sinne des § 1 UWG anzusehen ist, namentlich weil der Wettbewerber sich einen nicht gerechtfertigten Vorsprung vor seinen Konkurrenten, die sich gesetzestreu verhalten, verschafft (BGH, GRUR 1989, 830, 832 - Impressumpflicht; BGH, GRUR 1985, 886, 888 - Cocktail-Getränk).
  • BGH, 10.11.1994 - I ZR 201/92

    Editorial - Ausnutzung unzulässiger Kundenwerbung; Irreführung/sonst

    Es kann auf sich beruhen, ob die jeweiligen Apotheker presserechtlich - wie die Revision meint - zumindest als Mitherausgeber anzusehen sind (zur Wettbewerbswidrigkeit eines Verstoßes gegen die presserechtliche Impressumspflicht vgl. BGH, Urt. v. 13.7.1989 - I ZR 160/87, GRUR 1989, 830, 832 = WRP 1990, 250 - Impressumspflicht).
  • BGH, 11.04.1991 - I ZR 196/89

    Fahrschulunterricht - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Die Vorschrift soll zwar durch eine Verbesserung der Fahrschulausbildung zur Sicherheit des Straßenverkehrs beitragen und damit auch dem Schutz so gewichtiger Rechtsgüter wie des Lebens und der Volksgesundheit dienen, die Bezogenheit der Norm auf diese Werte ist aber nicht so unmittelbar, daß ein Zuwiderhandeln gegen § 1 Abs. 1 Satz 1 FahrlG als Verstoß gegen das sittlich-rechtliche Empfinden der Allgemeinheit und damit ohne weiteres als sittenwidrig im Sinne des § 1 UWG anzusehen wäre (vgl. dazu auch BGH, Urt. v. 13.7.1989 I ZR 16O/87, GRUR 1989, 830, 832 - Impressumspflicht, m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 19.09.2001 - 12 O 311/01

    Anbieterkennnung

    § 6 TDG stellt in Anlehnung an die Rechtsprechung zur presserechtlichen Impressumspflicht eine wettbewerbsneutrale Vorschrift dar, da er nur die Ermittlung eines verantwortlichen Verletzers sicherstellen soll, jedoch weder auf einer Wertentscheidung beruht noch die Ordnung des Wettbewerbs bezweckt (vgl. zur Impressumspflicht BGH GRUR 1989, 830; OLG Düsseldorf GRUR 1987, 297).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.11.1989 - KZR 17/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1469
BGH, 21.11.1989 - KZR 17/88 (https://dejure.org/1989,1469)
BGH, Entscheidung vom 21.11.1989 - KZR 17/88 (https://dejure.org/1989,1469)
BGH, Entscheidung vom 21. November 1989 - KZR 17/88 (https://dejure.org/1989,1469)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    GWB § 16
    Schulbuch-Koppelungsgeschäft; Verstoß gegen die Preisbindung im Buchhandel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Preisbindung - Begründete Vermutung - Sammelrevers für den Buchhandel - Bucheinsicht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1993
  • NJW-RR 1990, 999 (Ls.)
  • MDR 1990, 699
  • GRUR 1990, 387
  • WM 1990, 778
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.07.1985 - KZR 7/84

    "Preisbindungstreuhänder-Empfehlung"; Rechtsfolgen der Preisbindung bei

    Auszug aus BGH, 21.11.1989 - KZR 17/88
    Zwar leitet jede der Klägerinnen einen für sich bestehenden Anspruch aus den von ihnen jeweils mit der Beklagten abgeschlossenen Preisbindungsverträgen her; durch das Sammelreverssystem werden die einzelnen selbständigen Preisbindungen der Verlage nur organisatorisch zusammengefaßt und gebündelt (BGH, Urt. v. 9.7.1985 - KZR 7/84, WuW/E 2175, 2179, 2180 - Preisbindungstreuhänder-Empfehlung).

    Nach Maßgabe des Sammelreverssystems ist die Preisbindung in zulässiger Weise vereinbart (vgl. BGH, Beschl. v. 23.4.1985 - KZR 4/84, WuW/E 2166, 2167 - Schulbuch-Preisbindung; Urt. v. 9.7.1985 - KZR 7/84, WuW/E 2175, 2177 - Preisbindungstreuhänder-Empfehlung).

  • BGH, 18.11.1986 - KZR 41/85

    Aktion Rabattverstoß; Verfolgung unzulässiger Rabattangebote und Rabattverstöße

    Auszug aus BGH, 21.11.1989 - KZR 17/88
    Das gemeinsame Vorgehen der Klägerinnen gegen die Beklagte stellt sich auch - entgegen der Auffassung der Revision - nicht als Rechtsmißbrauch dar (vgl. BGH, Urt. v. 18.11.1986 - KZR 41/85, WuW/E 2347, 2348 - Aktion Rabattverstoß).
  • BGH, 09.11.1967 - KZR 9/65

    Sittenwidrige Verletzung eines Vertriebsbindungssystems - Entsprechende Anwendung

    Auszug aus BGH, 21.11.1989 - KZR 17/88
    Die Klägerinnen machen insoweit allein ihre Rechte aus den Preisbindungsverträgen geltend und bemühen sich - wie geboten (BGH, Urt. v. 9.11.1967 - KZR 9/65, WuW/E 916, 926 - Trockenrasierer III) - um die Aufrechterhaltung der Lückenlosigkeit ihrer Preisbindungen.
  • BGH, 22.01.1985 - KZR 4/84

    Zulässigkeit von Boykottaufforderungen

    Auszug aus BGH, 21.11.1989 - KZR 17/88
    Nach Maßgabe des Sammelreverssystems ist die Preisbindung in zulässiger Weise vereinbart (vgl. BGH, Beschl. v. 23.4.1985 - KZR 4/84, WuW/E 2166, 2167 - Schulbuch-Preisbindung; Urt. v. 9.7.1985 - KZR 7/84, WuW/E 2175, 2177 - Preisbindungstreuhänder-Empfehlung).
  • BGH, 16.04.2002 - KZR 5/01

    "Wettbewerbsverbot in Realteilungsvertrag"; Umfang der Rechtskraft eines

    Allerdings können zur Auslegung der Urteilsformel Tatbestand und Entscheidungsgründe sowie in geeigneten Fällen auch das Parteivorbringen herangezogen werden (vgl. BGH, Urt. v. 13.11.1979 - KZR 1/79, GRUR 1980, 242, 245 - Denkzettel-Aktion; Urt. v. 21.1.1986 - VI ZR 63/85, NJW 1986, 2703, 2704; Urt. v. 21.11.1989 - KZR 17/88, WuW/E 2615, 2619 - Schulbuch-Koppelungsgeschäft; Urt. v. 11.11.1994 - V ZR 46/93, NJW 1995, 967; Urt. v. 8.2.1996 - IX ZR 215/94, NJW-RR 1996, 826, 827; Urt. v. 28.5.1998 - I ZR 275/95, GRUR 1999, 183, 185 - Ha-Ra/HARIVA, m.w.N.).
  • OLG München, 19.12.2007 - Verg 12/07

    Gemeinsame Vergabe der Lieferung preisgebundener und nicht preisgebundener Bücher

    Das soll nach der Entscheidung des BGH vom 21.11.1989 (KZR 17/88) im wirtschaftlichen Ergebnis darauf hinauslaufen, dass die preisgebundenen Bücher zu einem geringerem als dem gebundenen Preis angeboten und verkauft werden.
  • VK Brandenburg, 03.08.2001 - 2 VK 66/01

    Nachprüfungsverfahren hinsichtlich der Ausschreibung einer Lieferung von

    In der Vergabebegründung des Auftraggebers für die Beratung des Vergabeausschusses am 12. Juni 2001 (...) heißt es unter 4. Angebotsauswertung/Preisnachlässe bei nicht preisgebundenen Büchern: "Gemäß BGH-Urteil vom 21. Mai 1989 - KZR 17/88 ist ein maximaler Preisnachlass von 20 % bei Koppelungsgeschäften (Beschaffung von preisgebundenen und nicht preisgebundenen Büchern) zulässig.".

    Gemäß BGH- Urteil vom 21. Mai 1989 KZR 17/88 ist ein maximaler Preisnachlass von 20 % bei Koppelungsgeschäften zulässig." Diese Verfahrensweise wird vom Ministerium für ... sowie vom Ministerium ... bestätigt.

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 21. November 1989 - KZR 17188 - (NJW 1990, 1993) zu dem Problem der Preisbildung nicht preisgebundener Verlagserzeugnisse im Rahmen eines Koppelungsgeschäftes Stellung genommen.

  • LG Wuppertal, 17.11.2009 - 14 O 13/09

    Verkauf von Lehrerprüfstücken unter den Beschaffungskosten

    Insoweit hat sich gegenüber der früheren Rechtslage, als die Preisbindung nur nach dem Sammelrevers für den Buchhandel bestand (vgl. dazu BGH, Urteil vom 21. November 1989, Aktenzeichen KZR 17/88) durch die nunmehrige gesetzliche Regelung nichts geändert.
  • VK Nordbayern, 12.08.2009 - 21.VK-3194-29/09

    Rügefrist

    Dies sei ein unangemessenes Kriterium, zumal bereits der BGH in einer Entscheidung vom 21.11.1989 (KZR 17/88) darauf hingewiesen habe, dass die Preisbindung auch nicht indirekt verletzt werden dürfe und auch keine Koppelungsgeschäfte preisgebundener und preisungebundener Bücher geben dürfe, wenn im Rahmen des Koppelungsgeschäftes für die nicht preisgebundenen Bücher ein Preis berechnet werde, der unter den Beschaffungskosten liege.
  • VK Brandenburg, 11.08.2000 - 2 VK 42/00

    Vergabe von Schulbüchern: Kein Fortsetzungsfeststellungsantrag!

    Nach dem BGH-Urteil vom 21. November 1989 (KZR 17/88) sei bei so genannten Koppelungsgeschäften nur ein maximaler Preisnachlass von 20 % zulässig.
  • VK Sachsen, 28.05.2001 - 1/SVK/35-01

    bei Marktpreisen kein Ausschluss wegen § 25 Nr. 3 Abs. 2 VOL/A

    Ausgehend von dem Urteil des BGH KZR-17/88 v. 21.11.89 (EWiR 1990, S. 377; WM IV 1990, 778- 781; GRUR 1990, 387-389; WuW/E BGH 2615-2619; NJW 1990, 1993-1995; MDR 1990, 699-700) trug sie vor, dass es einen indirekten Verstoß gegen die Preisbindungsvorschriften darstelle, wenn bei einem Koppelungsgeschäft über preisgebundene und nicht preisgebundene Bücher Preise angeboten würde, die unter den Beschaffungskosten lägen.
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