Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 08.10.1991

Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.09.1991 - 2 W 140/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5075
OLG Köln, 30.09.1991 - 2 W 140/91 (https://dejure.org/1991,5075)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.09.1991 - 2 W 140/91 (https://dejure.org/1991,5075)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. September 1991 - 2 W 140/91 (https://dejure.org/1991,5075)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,5075) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Herausgabe eines Sparguthabens bzw. eines Sparbuches auf Grund eines mit dem Erblasser geschlossenen Erbvertrages; Einwand der Arglist; Vorliegen einer den Vertragserben beeinträchtigenden Schenkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 200
  • FamRZ 1992, 607
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.06.2005 - IV ZR 56/04

    Wirksamkeit beeinträchtigende Verfügungen; Begriff des lebzeitigen

    b) Allerdings ist ein anerkennenswertes lebzeitiges Eigeninteresse auch darin gesehen worden, eine sittliche Verpflichtung zu erfüllen, so etwa wenn der Erblasser mit dem Geschenk einer Person, die ihm in besonderem Maße geholfen hatte, seinen Dank abstatten wollte (BGHZ 66, 8, 16; OLG Köln FamRZ 1992, 607 unter II 3; ferner zu § 2330 BGB BGH, Urteil vom 9. April 1986 - IVa ZR 125/84 - FamRZ 1986, 1079; zu § 534 BGB BGH, Urteil vom 11. Juli 2000 - X ZR 126/98 - NJW 2000, 3488 unter I).
  • OLG Hamm, 27.07.2012 - 11 U 74/11

    Pflicht des Notars zur Aufklärung und Belehrung über das Entstehen von

    Denn wenn - wie hier - der Erblasser durch seine Schenkung seiner Zuneigung zum Beschenkten Ausdruck verleihen will, zu dem er nach wirksamer Testamentserrichtung eine enge persönliche Bindung entwickelt hat, ist das lebzeitige Eigeninteresse nicht zu bejahen (Palandt-Weidlich, BGB, 71. Aufl., § 2287 Rn. 7 mit Verweis auf: OLG Köln, FamRZ 1992, 607).
  • OLG Köln, 29.10.2014 - 11 U 121/13

    Beeinträchtigungen der Vertragserbin durch Zuwendungen an die Lebensgefährtin des

    Richtig ist insoweit, dass den Vertragserben im Ausgangspunkt die Darlegungs- und Beweislast für das Fehlen eines lebzeitigen Eigeninteresses des Erblassers trifft (vgl. hierzu nur BGHZ 66, 8 [16]; OLG Köln, Beschluss vom 30. September 1991 - 2 W 140/91 -, juris, FamRZ 1992, 607 = NJW-RR 1992, 200), im Streitfall also die Klägerin.

    Diese Verteilung der Beweislast greift indes erst ein, wenn der Anspruchsgegner, also vorliegend die Beklagte als Beschenkte, hinreichend konkret diejenigen tatsächlichen Umstände dargelegt hat, aus denen sich das lebzeitige Eigeninteresse des Erblassers ergibt (vgl. auch insoweit BGHZ 66, 8 [16]; OLG Köln, Beschluss vom 30. September 1991 - 2 W 140/91 -, juris, FamRZ 1992, 607 = NJW-RR 1992, 200).

    (3) Nach alledem läuft der Vortrag der Beklagten im Ergebnis darauf hinaus, dass der Erblasser durch die Zuwendungen jedenfalls nicht überwiegend bestimmte und auch seitens der Klägerin anzuerkennende Eigeninteressen verfolgt hat, sondern überwiegend schlicht seiner Zuneigung zur Beklagten, zu der er nach Abschluss des Erbvertrages enge persönliche Beziehungen entwickelt hat, Ausdruck verleihen wollte, was für sich genommen in der Regel gerade nicht zur Begründung eines anerkennenswerten Eigeninteresses ausreicht (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 30. September 1991 - 2 W 140/91 -, juris, FamRZ 1992, 607 = NJW-RR 1992, 200).

  • OLG Köln, 26.11.2008 - 2 U 8/08

    Begriff der beeinträchtigenden Schenkung; Rückabwicklung der Zuwendung einer

    Die Darlegungs- und Beweislast für das Fehlen eines lebzeitigen Eigeninteresses des Erblassers trifft im Ausgangspunkt den Vertragserben (vgl. hierzu nur BGHZ 66, 8 [16]; Senat, NJW-RR 1992, 200), im Streitfall also den Kläger.

    Diese Verteilung der Beweislast greift indes erst ein, wenn der Anspruchsgegner, also vorliegend der Beklagte als Beschenkter, hinreichend konkret diejenigen tatsächlichen Umstände dargelegt hat, aus denen sich das lebzeitige Eigeninteresse des Erblassers ergibt (vgl. auch insoweit BGHZ 66, 8 [16]; Senat, NJW-RR 1992, 200).

  • LG Bonn, 17.06.2016 - 1 O 388/14

    Anerkennenswertes lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers für Zuwendungen;

    Dabei obliegt es zwar grundsätzlich der Beklagten als Anspruchsstellerin darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass eine Benachteiligungsabsicht des Erblassers, mithin kein lebzeitiges Eigeninteresse vorlag (BGH, aaO.; OLG Köln FamRZ 1992, 607f. = juris-Rd.7).

    Da die Klägerin als Zuwendungsempfängerin indes zu den Beweggründen und Motiven des Erblassers unschwer nähere Angaben machen kann, die Beklagte demgegenüber an diesen Vorgängen nicht beteiligt war und mit dem Ausschluss eines lebzeitigen Eigeninteresses einen negativen Lebenssachverhalt beweisen müsste, muss die Klägerin als Beschenkte zunächst schlüssig konkrete Umstände darlegen, die für ein solches Eigeninteresse sprechen (OLG Köln FamRZ 1992, 607f. = juris-Rd.7, Palandt/Weidlich, aaO., § 2287 Rd.9 jeweils m.w.N.).

    Denn allein die hier vorgetragene Motivation des Erblassers, sich der Klägerin und ihren Kindern nunmehr abweichend von seinem in den ersten Lebensjahren der Klägerin gegenüber gezeigten Verhalten verstärkt zuzuwenden, lässt die Zuwendungen nicht billigenswert und gerechtfertigt erscheinen, sondern ist lediglich der Ausdruck eines - wenngleich erfreulichen - Sinneswandels in Bezug auf die persönlichen Beziehungen zwischen Vater und Tochter (vgl. OLG Köln FamRZ 1992, 607f. - juris Rd.8; Palandt/Weidlich, aaO., § 2287 Rd.7).

  • LG Bonn, 29.07.2013 - 1 O 138/12

    Rechtsmissbräuchlichliche Beeinträchtigung von berechtigten Erberwartungen eines

    Es obliegt sodann der Beklagten als beschenkter dritter Person, die sich aus diesem fehlenden Eigeninteresse ergebende Vermutung einer neben der Begünstigungsabsicht gleichzeitig vorhandenen Benachteiligungsabsicht durch die Darlegung von Umständen zu erschüttern, die für ein lebzeitiges Eigeninteresse sprechen (vgl. BGH NJW 1986, 1755; OLG Köln, B. v. 30.9.1991 - 2 W 140/91 - zitiert nach juris).

    Ist dies geschehen, hat der Vertragserbe diese Umstände zu widerlegen und damit die Begünstigungsabsicht zu beweisen (vgl. OLG Köln NJW-RR 1992, 200).

    Denn es reicht nicht aus, wenn der Erblasser aufgrund eines Sinneswandels nach Abschluss des Erbvertrages engere personale Bindungen zur Beschenkten entwickelt hat und dieser Zuneigung durch die Schenkung Ausdruck verleihen möchte (vgl. OLG Köln ZEV 2000, 106; OLG Köln, NJW-RR 1992, 200).

  • KG, 04.12.2019 - 4 U 8/18

    Herausgabeanspruch eines Vertragserben bei Schenkungen des Erblassers mit

    Dies setzt allerdings eine sittliche Verpflichtung des Erblassers voraus, die sich aus besonderen Leistungen, Opfern oder Versorgungszusagen ergibt, die der Beschenkte für den Erblasser oder ihm nahestehende Personen erbracht hat (vgl. OLG Köln, Beschluss v. 30.09.1991, 2 W 140/91, zit. nach: juris, Rdnr. 8).

    Dies allein reicht aber nicht für die Darlegung und Annahme eines lebzeitigen Eigeninteresses (vgl. OLG Köln, Beschluss v. 30.09.1991, 2 W 140/91, zit. nach: juris, Rdnr. 8).

  • OLG Köln, 28.06.1999 - 16 U 7/99

    Nachweis der Beeinträchtigungsabsicht des Erblassers

    Auch reicht es nicht aus, wenn der Erblasser aufgrund eines Sinneswandels nach Abschluss des Erbvertrages engere personale Bindungen zum Beschenkten entwickelt hat und dieser Zuneigung durch die Schenkung Ausdruck verleihen möchte (vgl. OLG Köln NJW-RR 1992, 200; OLG Köln OLG-Report 1995, 43, 44).
  • OLG Köln, 14.09.1995 - 2 W 125/95

    Ansprüche aus Verfügungsunterlassungsvereinbarung

    Der Erblasser hatte am Abschluß des Tauschvertrages ein lebzeitiges Eigeninteresse, das die Annahme einer Beeinträchtigungsabsicht ausschließt (BGH NJW 1992, 564 (566); Senat FamRZ 1992, 607; OLG Düsseldorf OLG-Report 1993, 185 (186); Palandt/Edenhofer, a.a.O., § 2287 Rn.6 ).
  • LG Landau/Pfalz, 21.03.2003 - 3 S 190/02

    Erbvertrag: Lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers an der Gleichbehandlung

    Ist das geschehen, hat der Vertragserbe diese Umstände zu widerlegen und damit die Begünstigungsabsicht zu beweisen (OLG Köln, FamRZ 1992, 607, 608, Palandt, a.a.O., § 2287 Rdz. 9).
  • OLG Braunschweig, 24.01.2006 - 8 U 205/05
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BayObLG, 08.10.1991 - BReg. 1 Z 34/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3075
BayObLG, 08.10.1991 - BReg. 1 Z 34/91 (https://dejure.org/1991,3075)
BayObLG, Entscheidung vom 08.10.1991 - BReg. 1 Z 34/91 (https://dejure.org/1991,3075)
BayObLG, Entscheidung vom 08. Oktober 1991 - BReg. 1 Z 34/91 (https://dejure.org/1991,3075)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,3075) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Widerspruch zwischen den im Testament gebrauchten Formulierungen und dem Willen der Testierenden; Vorwurf nicht ausreichender Amtsermittlung; Übertragung von Erbschaftsanwartschaften

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 200
  • FamRZ 1992, 1476
  • Rpfleger 1992, 11
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 19.01.2001 - 1Z BR 126/00

    Verhältnis zwischen Erbvertrag und gemeinschaftlichem Testament

    Allein die Verwendung dieses Begriffs macht das Testament nicht eindeutig, weil nicht feststeht, dass die Ehegatten ihn im Sinne des rechtlichen Begriffsinhalts gebraucht haben (BayObLG FamRZ 1992, 1476; Palandt/Edenhofer BGB 60. Aufl. § 2269 Rn. 7).
  • OLG Frankfurt, 07.09.1995 - 20 W 551/94

    Ersatzerbfolge bei Erbunwürdigkeit

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BayObLG, 11.07.2001 - 1Z BR 17/01

    Übertragung des Nacherbenanwartschaftsrechts

    c) Die zwischen Erbfall und Nacherbfall erfolgte Übertragung des Nacherbenanwartschaftsrechts vom Beteiligten zu 1 auf die Beteiligte zu 4 hat auf den Inhalt des zu erteilenden Erbscheins keinen Einfluss (BayObLG Rpfleger 1985, 183 und Rpfleger 1992, 11; OLG Düsseldorf OLGZ 1991, 134).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht