Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 29.11.1995

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.09.1995 - 4 UF 314/94   

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https://dejure.org/1995,9093
OLG Hamm, 07.09.1995 - 4 UF 314/94 (https://dejure.org/1995,9093)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.09.1995 - 4 UF 314/94 (https://dejure.org/1995,9093)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. September 1995 - 4 UF 314/94 (https://dejure.org/1995,9093)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1157
  • FamRZ 1996, 485
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 01.11.2002 - 1 WF 206/02

    Rechtsfolgen der Regelung des Unterhalts für ein gemeinsames Kind durch Vergleich

    Dies hat zur Folge, dass die Beklagte auch hinsichtlich des Kindesunterhalts Vollstreckungsgläubigerin ist, so dass ihr die vollstreckbare Ausfertigung zu Recht erteilt worden ist (OLG Hamm NJW-RR 1996 S. 1157).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2022 - L 18 AL 206/17
    Entscheidend ist vielmehr, dass die Parteien des Vergleichs - hier der Kläger und die KM - für ihre damals minderjährigen Zwillingstöchter einen Unterhaltsanspruch durch einen Vertrag zugunsten Dritter begründet (§ 328 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB -) haben und sich die KM lediglich das Recht hat einräumen lassen, die Leistung selbst fordern zu können (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 7. September 1995 - 4 UF 314/94 -, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.11.1995 - 3 W 453/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,8470
OLG Düsseldorf, 29.11.1995 - 3 W 453/95 (https://dejure.org/1995,8470)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.11.1995 - 3 W 453/95 (https://dejure.org/1995,8470)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. November 1995 - 3 W 453/95 (https://dejure.org/1995,8470)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1157
  • FamRZ 1996, 616
  • AnwBl 1997, 232
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 30.09.1991 - 4 W 93/91
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.1995 - 3 W 453/95
    Zwar können die Parteien über den Streitgegenstand nicht durch Vergleich, Anerkenntnis oder Geständnis verfügen, so daß die Stellung als Bekl im Ehelichkeitsanfechtungsprozeß nicht notwendig sachlich begründet, sondern häufig nur formaler Natur sein mag (so u. a. OLG Zweibrücken ZfJ 1995, 282 f.; OLG Karlsruhe FamRZ 1992, 221).
  • BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvR 12/58

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Verfahrens über Gewährung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.1995 - 3 W 453/95
    Auch Art. 103 Abs. 1 GG schließt es nicht aus, daß bei der Entscheidung über Prozeßkostenhilfe für die im Ehelichkeitsanfechtungsprozeß beklagte Partei die Erfolgsaussicht - und die Erforderlichkeit - der Rechtsverteidigung geprüft wird (BVerfG NJW 1959, 1028).
  • OLG Karlsruhe, 09.07.1998 - 2 W 7/98

    Mutwilligkeit - PKH - Vaterschaftsanfechtungsverfahren

    Dem kann nicht entgegengehalten werden, hieraus folge nicht Erforderlichkeit und Schutzbedürfnis für eine nur formale "Rechtsverteidigung" der beklagten Partei (so OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 1157 ).
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