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   OLG Koblenz, 17.04.2002 - 9 UF 635/01   

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https://dejure.org/2002,6789
OLG Koblenz, 17.04.2002 - 9 UF 635/01 (https://dejure.org/2002,6789)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.04.2002 - 9 UF 635/01 (https://dejure.org/2002,6789)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. April 2002 - 9 UF 635/01 (https://dejure.org/2002,6789)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Wirksamkeit des Ausschlusses eines Versorgungsausgleichs in einem Ehevertrag; Voraussetzungen für einen wirksamen Ausschluss des Versorgungsausgleichs im Rahmen eines Ehevertrages; Kriterien für eine ordnungsgemäße Bestimmung des zuzusprechenden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1408 Abs. 2; BarwertVO; VAHRG § 10a
    Versorgungsausgleich: Ausschluss - Bayerische Apothekerversorgung - Barwertermittlung - Auswirkungen der Rechtsänderung - Ehezeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ausschluss des Versorgungsausgleiches im Ehevertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1369
  • FamRZ 2002, 1629
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.09.1987 - IVb ZB 18/85

    Bewertung der Bayerischen Apothekerversorgung

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2002 - 9 UF 635/01
    Die Versorgung der Bayerischen Apothekerversorgung ist im Anwartschaftsstadium statisch, im Leistungsstadium hingegen dynamisch; das gilt jedenfalls für die Zeit von 1990 bis 1999 (im Anschluss an BGH, 23. September 1987, IVb ZB 18/85, NJW-RR 1988, 69 für die Jahre 1975 bis 1983).

    Da die Versorgung aber nur im Anwartschaftsteil statisch (vgl. hierzu BGH, NJW-RR 1988, 69), im Leistungsteil hingegen volldynamisch ist, sind die Umrechnungswerte der Tabelle 1 gemäß § 2 Abs. 2 der Barwertverordnung um den Faktor 1, 6 zu erhöhen.

    Maßgebend ist insoweit eine langfristige Vergleichbarkeit, die auch in Zukunft zu erwarten ist (BGH, NJW-RR 1988, 69).

  • BGH, 05.09.2001 - XII ZB 121/99

    Bewertung nicht voll dynamischer Anrechte im Versorgungsausgleich; Bewertung

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2002 - 9 UF 635/01
    Zur Wahrung der Rechtseinheit und im Interesse der Rechtssicherheit wendet der Senat die Barwertermittlung nach der BarwertVO bis zum In-Kraft-Treten der bis Ende 2002 zu erwartenden Neuregelung weiter an, obwohl diese nicht mehr den aktuellen biometrischen Gegebenheiten entspricht; eine sich hieraus eventuell ergebende Unterbewertung von Anrechten kann nach In-Kraft-Treten der Neuregelung über ein Abänderungsverfahren nach § 10a VAHRG aufgefangen werden (wie BGH, 5. September 2001, XII ZB 121/99, NJW 2002, 296 = FamRZ 2001, 1695 ).

    Obwohl die Barwertermittlung nach dieser Verordnung nicht mehr den aktuellen biometrischen Gegebenheiten entspricht, ist diese zur Wahrung der Rechtseinheit und im Interesse der Rechtssicherheit derzeit bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung weiter anzuwenden; eine sich hieraus eventuell ergebende Unterbewertung von Anrechten kann nach Inkrafttreten der Neuregelung über ein Abänderungsverfahren nach § 10 a VAHRG aufgefangen werden (vgl. BGH, FamRZ 2001, 1695 ff.).

  • BGH, 25.03.1992 - XII ZB 88/89

    Dynamische Versorgung durch Beamtenversicherungsverein des Deutschen Bank- und

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2002 - 9 UF 635/01
    Eine Versorgung ist dann im Leistungsteil volldynamisch, wenn die Wertsteigerung der Versorgung um durchschnittlich nicht mehr als etwa 1 % hinter den Steigerungen der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Beamtenversorgung zurückbleibt (BGH, FamRZ 1992, 1051 ff., 1054).

    Nach dieser Auskunft haben sich die Versorgungsleistungen der B.A.-Versorgung in den Jahren 1990 bis 1999 im Durchschnitt jährlich um 2.80 % linear erhöht (zu diesem Vergleichsmaßstab siehe BGH, FamRZ 1992, 1051 ), während im gleichen Zeitraum die durchschnittliche jährliche Steigerung in der Beamtenversorgung lediglich 2, 62 % und in der gesetzlichen Rentenversorgung sogar nur 2, 33 % betrug, wie sich aus nachfolgender Tabelle ergibt.

  • KG, 18.06.1996 - 17 UF 6984/95

    Klage auf Nichtvornahme eines nachehelichen Versorgungsausgleichs; Vorliegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2002 - 9 UF 635/01
    Auch genügt es nicht, dass der Berechtigte lediglich wirtschaftlich besser gestellt ist als der Ausgleichspflichtige (KG, FamRZ 1997, 28 ).
  • OLG Celle, 26.04.2001 - 10 UF 41/00

    Scheidung; Versorgungsausgleich; Beamtenversorgung ; Anwartschaft ; Berechnung;

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2002 - 9 UF 635/01
    Auch bei der Bewertung des Ehezeitanteils der Ruhegehaltsanwartschaft der Antragstellerin ergibt sich gegenüber der Entscheidung des Familiengerichts eine Änderung, weil hinsichtlich der Sonderzuwendung der im Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Entscheidung maßgebende Bemessungsfaktor zugrunde zu legen ist (vgl. BGH; FamRZ 2000, 749 und OLG Celle; FamRZ 2002, 170 ).
  • BGH, 23.02.2000 - XII ZB 55/97

    Ruhensberechnung im Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2002 - 9 UF 635/01
    Auch bei der Bewertung des Ehezeitanteils der Ruhegehaltsanwartschaft der Antragstellerin ergibt sich gegenüber der Entscheidung des Familiengerichts eine Änderung, weil hinsichtlich der Sonderzuwendung der im Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Entscheidung maßgebende Bemessungsfaktor zugrunde zu legen ist (vgl. BGH; FamRZ 2000, 749 und OLG Celle; FamRZ 2002, 170 ).
  • OLG Bamberg, 22.03.2000 - 2 UF 48/99

    Zur groben Unbilligkeit im Sinne des § 1587c BGB und zur Anwendung des § 1587b

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2002 - 9 UF 635/01
    Voraussetzungen dieser Art (wie z.B. in dem der Entscheidung des OLG Bamberg, FamRZ 2001, 162 zugrunde liegenden Fall) sind hier nicht ersichtlich.
  • OLG Koblenz, 31.10.2000 - 9 UF 1209/98

    Ausschluß des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2002 - 9 UF 635/01
    Wie der Antragsgegner zutreffend ausführt, ist die Vereinbarung der Gütertrennung allein kein Härtegrund im Sinne dieser Vorschrift (Senat, OLGR 2001, 246).
  • OLG Frankfurt, 29.01.2003 - 5 UF 156/97

    Beamtenversorgung, Ruhegehaltssatz, Reform; Beamtenversorgung, Weihnachtsgeld,

    Hinsichtlich der Berücksichtigung der Sonderzuwendung folgt der Senat der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs, wonach wegen der Veränderungen des Bemessungsfaktors der jeweils geltende anzuwenden ist, da auch für die Höhe des Versorgungsausgleichs die zur Zeit der Entscheidung maßgeblich gesetzliche Regelung heranzuziehen ist (vgl. BGH FamRZ 2000, 748 und 749; OLG Celle FamRZ 2002, 170 und 823; OLG Koblenz NJW-RR 2002, 1369).
  • OLG Bremen, 07.01.2003 - 4 UF 68/02

    Zur Berücksichtigung der Absenkung des Ruhegehaltssatzes von 75 v. H. auf 71,75

    Die damit angesprochene Frage, ob und in welcher Weise den Auswirkungen des Versorgungsänderungsgesetzes vom 20.12.2001 (BGBl. I S. 3926) im Versorgungsausgleich Rechnung getragen werden muss, ist umstritten (vgl. einerseits OLG Celle, FamRZ 2002, 823 und andererseits OLG Koblenz FamRZ 2002, 1629, sowie die Zusammenstellung bei Bergner, FamRZ 2002, 1230).
  • OLG Karlsruhe, 23.06.2003 - 5 UF 83/03

    Versorgungsausgleichsberechnung: Anwendung des Versorgungsänderungsgesetzes 2001

    Der Berechnung der Anwartschaften ist deshalb im vorliegenden Fall § 14 Abs. 1 BeamtVG in der Fassung des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 zu Grunde zu legen (so auch OLG Celle, FamRZ 2002, 823, 825 bereits für die Zeit ab 01.01.2002; OLG Frankfurt, B. v. 29.01.2003, 5 UF 156/97; Bergner a. a. 0., 1234; Deisenhofer, FamRZ 2002, 288; Schreiben des BMJ vom 02.04.2002, FamRZ 2002, 804, 805; soweit das OLG Koblenz in seiner Entscheidung vom 17.04.2002, FamRZ 2002, 1629, noch vorläufig eine nach früherem Recht erteilte Auskunft zu Grunde legt, erfolgte dies lediglich mit der Begründung, dass aus anderen Gründen ohnehin ein Verfahren nach § 10 a VAHRG zu erwarten sei, d. h. es lag eine besondere Fallgestaltung zu Grunde).
  • LG Bonn, 05.11.2008 - 15 O 403/08

    Anspruch auf Beförderung von Broschüren mit politischem und

    Werturteile sind Äußerungen, die durch Elemente der subjektiven Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt sind und deshalb nicht wahr oder unwahr, sondern je nach der persönlichen Überzeugung nur "falsch" oder "richtig", als "zutreffend" oder "unzutreffend" bewertet und in dieser Weise geteilt oder abgelehnt werden können (BGH NJW 1994, 2614, 2615; NJW 1998, 1223, 1224; OLG Brandenburg NJW 1999, 3339, 3341; NJW-RR 2002, 1369, 1370; BVerfG NJW 2000, 199, 200; Lenckner , in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl. 2006, § 186 Rz. 3).
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