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   LG Dortmund, 10.04.2003 - 15 S 277/02   

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https://dejure.org/2003,6473
LG Dortmund, 10.04.2003 - 15 S 277/02 (https://dejure.org/2003,6473)
LG Dortmund, Entscheidung vom 10.04.2003 - 15 S 277/02 (https://dejure.org/2003,6473)
LG Dortmund, Entscheidung vom 10. April 2003 - 15 S 277/02 (https://dejure.org/2003,6473)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1260
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • KG, 18.11.2019 - 22 U 18/19

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Wahlrecht des Linksabbiegers zwischen

    Diese Wahlfreiheit endet für das Abbiegen aus einem Fahrstreifen - ebenso wie bei zulässigem parallelem Abbiegen ( vgl. dazu Kuhnke, Die Rechtslage bei paarweisem parallelem Abbiegen, NZV 2019, 223, 224 [II.3.] ) oder bei Aufteilung eines Fahrstreifens in zwei Fahrstreifen ( vgl. Senat, [Hinweis-] Beschluss vom 17. Oktober 2019 - 22 U 139/17 - [unveröffentlicht]; LG Dortmund, Urteil vom 10.4. 2003 - 15 S 277/02 - NJW-RR 2003, 1260; vgl. auch König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl., § 7 StVO Rn. 16 ) - erst mit der endgültigen Einordnung des Voranfahrenden, also allenfalls 15 bis 20 m hinter der Fußgängerfurt, wenn also das endgültige Einordnen nach dem Beginn von Fahrstreifenmarkierungen klar erkennbar ist.
  • LG Hamburg, 07.03.2019 - 319 O 124/17

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision des auf einer mehrspurigen Straße über die

    Der Beklagte zu 1) musste nicht damit rechnen, dass der zunächst hinter ihm fahrende Kläger unzulässigerweise über die Gegenfahrbahn fahren würde und dann vor wieder einscheren würde (vgl. LG Dortmund 10.4.2003 - 15 S 277/02, juris).

    Dieser hat um des schnelleren Fortkommens willens unter Inanspruchnahme der Gegenfahrbahn links überholt (vgl. LG Dortmund 10.4.2003 - 15 S 277/02, juris).

  • LG Hannover, 10.07.2012 - 9 O 287/11

    Zur Haftung beim Überfahren der Mittellinie

    Ein solcher würde nur dann vorliegen, wenn der Kläger erst in Höhe des die Straße kreuzenden Fahrradweges oder später auf die Linksabbiegespur gewechselt wäre (siehe hierzu auch LG Dortmund NJW-RR 2003, 1260 bzgl. des Wechsels auf ein nach der Sperrfläche beginnenden neuen Fahrstreifen).
  • LG Düsseldorf, 30.10.2015 - 6 O 484/14
    Die doppelte Rückschaupflicht ist jedenfalls nur dann eingeschränkt, wenn das Wechseln auf einen nach einer Sperrfläche beginnenden neuen Fahrstreifen unmittelbar nach Passieren der Sperrfläche geschieht (LG Dortmund, NJW-RR 2003, 1260).
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