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   OLG Karlsruhe, 17.09.2002 - 4 U 23/02   

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https://dejure.org/2002,3059
OLG Karlsruhe, 17.09.2002 - 4 U 23/02 (https://dejure.org/2002,3059)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.09.2002 - 4 U 23/02 (https://dejure.org/2002,3059)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. September 2002 - 4 U 23/02 (https://dejure.org/2002,3059)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf eines in einer Haustürsituation zustande gekommenen Vertrages über ein Bausparsofortdarlehen; Erforderlichkeit einer Widerrufsbelehrung gem. § 2 Abs. 1 S. 2 Haustürwiderrufsgesetz (HWiG) beim Abschluss von Verträgen über Realkredite; Rückabwicklung eines mit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    HWiG § 1 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 1, § 3 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1; VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 2
    Rückabwicklung des widerrufenen Darlehensvertrages bei wirtschaftlicher Einheit von Darlehens- und Immobilienfonds-Beitrittsvertrag im Wege der Durchgriffskondiktion der Bank gegen den Partner des finanzierten Geschäfts als Zahlungsempfänger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Widerruf von Haustürgeschäften; keine Verwirkung des Widerrufrechts durch zeitweise Zahlung von Darlehensraten

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 191
  • ZIP 2003, 163
  • NZM 2003, 71
  • WM 2003, 336
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.04.2002 - XI ZR 91/99

    Zum Widerrufsrecht bei Realkreditverträgen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.09.2002 - 4 U 23/02
    Ungeachtet der Bestimmungen der §§ 5 Abs. 2 HWiG, 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG jeweils in der Fassung bis 30.09.2000 unterliegen auch Realkreditverträge nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung bei EU-richtlinienkonformer Auslegung der erstgenannten Vorschrift dem Anwendungsbereich des HWiG (BGH NJW 2002, 1881 ff.).

    Zuzugeben ist der Klägerin allerdings, dass bis zu dem Urteil des BGH vom 09.04.2002 - XI ZR 91/99 - (NJW 2002, 1881) zumindest die Instanzgerichte eine Anwendung des HWiG auf Realkredite verneint haben (vgl. die in dem Vorlagebeschluss des BGH vom 30.11.1999 zitierten OLG-Entscheidungen, NJW 2000, 521, 522) und deshalb für Kreditinstitute kein Anlass zu Widerrufsbelehrungen gem. § 2 Abs. 1 S. 2 HWiG zu bestehen schien.

  • BGH, 02.05.2000 - XI ZR 150/99

    Widerruf eines Darlehensvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.09.2002 - 4 U 23/02
    Hätte es sich insoweit bei dem Zeugen Martin S. bzw. dem Finanzdienstleister K. u. Partner, für den S. gegenüber den Beklagten tätig geworden ist, um Erfüllungsgehilfen der Klägerin i.S.v. § 278 BGB gehandelt, ergäbe sich die fragliche Zurechnung aus der genannten Vorschrift (BGH NJW 2000, 2268/2269).
  • BGH, 17.09.1996 - XI ZR 197/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.09.2002 - 4 U 23/02
    Eine Abwicklung "übers Dreieck" findet dagegen nicht statt (BGH NJW 1996, 3414, 3416 - "Securenta III"; NJW 1996, 3416, 3417 - "Securenta IV").
  • BGH, 16.01.1996 - XI ZR 116/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.09.2002 - 4 U 23/02
    Da sich der Beklagte Ziff. 1 jedoch durch seinen Bausparantrag vom 30.08.1996 bereits gebunden hatte und der Vertragsbeitritt der Beklagten Ziff. 2 augenscheinlich auch bereits zuvor bei den Vertragsverhandlungen in ihrer Privatwohnung abgesprochen worden war, ist das zwischen den Parteien abgeschlossene Vertragsverhältnis zweifelsfrei kausal auf die Haustürsituation der Beklagten zurückzuführen (BGHZ 131, 385, 391/392-"Securenta I").
  • BGH, 29.11.1999 - XI ZR 91/99

    Anwendung der Haustürgeschäfte-Richtlinie und des Widerrufsrechts nach dem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.09.2002 - 4 U 23/02
    Zuzugeben ist der Klägerin allerdings, dass bis zu dem Urteil des BGH vom 09.04.2002 - XI ZR 91/99 - (NJW 2002, 1881) zumindest die Instanzgerichte eine Anwendung des HWiG auf Realkredite verneint haben (vgl. die in dem Vorlagebeschluss des BGH vom 30.11.1999 zitierten OLG-Entscheidungen, NJW 2000, 521, 522) und deshalb für Kreditinstitute kein Anlass zu Widerrufsbelehrungen gem. § 2 Abs. 1 S. 2 HWiG zu bestehen schien.
  • BGH, 25.10.1989 - VIII ZR 345/88

    Wettbewerbswidriges Handeln durch Unterlassen der gebotenen Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.09.2002 - 4 U 23/02
    Bei dieser Sachlage ist der klassische Fall einer provozierten Bestellung i.S.d. § 1 Abs. 2 Nr. 1 HWiG gegeben (BGHZ 109, 127, 131 ff.), wobei die auf den Abschluss der Verträge gerichteten Willenserklärungen auf mündlichen Verhandlungen in einer Privatwohnung gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 HWiG beruhen.
  • OLG Stuttgart, 29.06.1999 - 6 U 169/98

    Fortwirkung einer Haustürsituation auf Darlehensabschluß bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.09.2002 - 4 U 23/02
    Hat es dagegen, wie die Klägerin behauptet, an einer Vertreterstellung der Darlehensvermittler ihr gegenüber gefehlt und hat der Zeuge S. deshalb im Verhältnis zur Klägerin als unbeteiligter Dritter gehandelt, ist die Klägerin einem Widerrechtsrecht nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 HWiG in Anwendung des Rechtsgedankens des § 123 Abs. 2 S. 1 BGB nur dann ausgesetzt, wenn sie wusste oder wissen musste, dass der Vertragsschluss mit den Beklagten auf eine Verhandlungssituation i.S.v. § 1 Abs. 1 HWiG zurückgeht (OLG Stuttgart WM 1999, 2310, 2313).
  • BGH, 17.09.1996 - XI ZR 164/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.09.2002 - 4 U 23/02
    Eine Abwicklung "übers Dreieck" findet dagegen nicht statt (BGH NJW 1996, 3414, 3416 - "Securenta III"; NJW 1996, 3416, 3417 - "Securenta IV").
  • LG Bochum, 29.07.2003 - 1 O 795/02

    Zum Erwerb kreditfinanzierter Immobilien

    Zwar wird vereinzelt auch ohne den Rückgriff auf § 9 VerbKrG eine Rückzahlung der dem Immobilienverkäufer direkt ausbezahlten Darlehensvaluta mit der Begründung abgelehnt, dass Darlehensvertrag und Immobilienkaufvertrag aufgrund der Gesamtkonzeption der Kapitalanlage und ihrer Finanzierung als wirtschaftliche Einheit anzusehen seien (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.09.2002 - 4 U 23/02 - (ZIP 2003, 163 (165)).
  • OLG Frankfurt, 29.04.2003 - 9 U 93/02

    Finanzierter Eigentumswohnungskaufvertrag: Trennung von Kaufvertrag und

    Entgegen der Ansicht des Beklagten (die sich auf die Entscheidungen des OLG Karlsruhe BKR 2003, 26, 27 und OLG Oldenburg, BKR 2003, 28, 29 stützen kann) folgt aus den Securenta-Entscheidungen des BGH nichts anderes.
  • OLG Karlsruhe, 09.09.2003 - 8 U 72/03

    Verbraucherkredit und Haustürgeschäft: Gesamtbetragsangabe bei unechter

    Vielmehr können besondere Umstände seine Bejahung begründen (OLG Karlsruhe, 4. Zivilsenat, NJW-RR 2003, 191; OLG Karlsruhe, 6. Zivilsenat, ZIP 2003, 202, 207 = OLGR 2003, 75).
  • OLG Frankfurt, 31.03.2003 - 9 W 3/03

    Finanzierter Immobilienerwerb: Keine wirtschaftliche Einheit von

    Entgegen der Ansicht der Klägerin (die sich auf die Entscheidungen des OLG Karlsruhe BKR 2003, 26, 27 und OLG Oldenburg, BKR 2003, 28, 29 stützen kann) folgt aus den Securenta- Entscheidungen des BGH nichts anderes.
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