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   OLG Celle, 27.02.2004 - 9 U 220/03   

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OLG Celle, 27.02.2004 - 9 U 220/03 (https://dejure.org/2004,2010)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.02.2004 - 9 U 220/03 (https://dejure.org/2004,2010)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. Februar 2004 - 9 U 220/03 (https://dejure.org/2004,2010)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Umfang der Streupflicht bei Schnee- und Eisglätte; Anscheinsbeweis und Beweislast

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Streupflicht ; Anscheinsbeweis bei Glatteisunfällen; Umfang der Streupflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Streupflicht ; Anscheinsbeweis bei Glatteisunfällen; Umfang der Streupflicht

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Streupflicht; Nachweis des Glättezustands im Verantwortungsbereich des Streupflichtigen als notwendige und ausreichende Voraussetzung für einen Glatteisunfall; Anforderungen an die Darlegungslast und Beweislast des Verletzten ...

  • Judicialis

    BGB § 823

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823
    Kausalität zwischen Glatteisunfall und Nichtbeachtung der Streupflicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streupflicht bei Glatteis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3436 (Ls.)
  • NJW-RR 2004, 1251
  • NZM 2004, 839
  • NZV 2004, 643
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Hamm, 15.10.1981 - 27 U 73/81
    Auszug aus OLG Celle, 27.02.2004 - 9 U 220/03
    Der Umfang der Streupflicht muss zudem in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Zweck stehen (BGH VersR 1974, 901, 911 l. Sp.; ähnlich OLG Hamm VersR 1982, 1081).

    Die Streupflicht entfällt also, wenn dem grundsätzlich Pflichtigen unter den gegebenen extremen Wetterbedingungen ein Streuen aussichtslos erscheiden darf (OLG Hamm VersR 1982, 1081).

    Die Verkehrssicherungspflicht geht nicht so weit, dass dem Teilnehmer am Verkehr jede eigene Überlegung und Beobachtung abgenommen werden müsste (OLG Hamm VersR 1982, 1081).

    Ein allgemeiner Hinweis war deshalb nicht geboten, denn der Verkehrssicherungspflichtige muss lediglich vor solchen Gefahren warnen, die für den Benutzer nicht erkennbar sind und mit denen er auch nicht zu rechnen braucht (OLG Hamm VersR 1982, 1081).

  • OLG Hamm, 01.12.1997 - 6 U 152/97

    Grundstücksrecht; Streupflicht am Geldautomaten

    Auszug aus OLG Celle, 27.02.2004 - 9 U 220/03
    Letzteres gehört zu der den Streupflichtigen entlastenden Zumutbarkeitsprüfung (vgl. auch OLG Hamm DAR 1998, 142).

    Der Streupflichtige braucht also nicht tätig zu werden, wenn angesichts der konkreten Wetterlage das Bestreuen mit abstumpfenden Mitteln nur zu einer unwesentlichen oder ganz vorübergehenden Minderung der dem Verkehr drohenden Gefahren führt, was insbesondere bei Glatteis durch anhaltenden Regen auf gefrorenen Boden gilt (vgl. BGH VersR 1974, 910, 911, auch zur Unterscheidung zwischen bloßer Eisglätte einerseits und sich erneuerndem Glatteis oder anhaltendem Schneefall andererseits; BGH VersR 1985, 90; BGH VersR 1987, 989; OLG Hamm VersR 1997, 68; OLG Hamm DAR 1998, 142, 143 l. Sp. m. w. N.; OLG Brandenburg MDR 2000, 159; LG Bonn VersR 1980, 365; s. auch Geigel/Schlegelmilch, Der Haftpflichtprozess, Kapitel 14, Rdn. 152).

    Sofern nämlich die die Glätte verursachenden Niederschläge enden, ist dem Streupflichtigen eine angemessene Beobachtungs und Vorbereitungszeit zuzubilligen, sodass es noch hinnehmbar sein kann, wenn der Streupflichtige erst nach Ablauf von etwa einer Stunde erneut streut (OLG Brandenburg MDR 2000, 259; zu einer solchen Wartefrist auch OLG Hamm DAR 1998, 142, 143 r. Sp.).

  • OLG Brandenburg, 28.09.1999 - 2 U 11/99
    Auszug aus OLG Celle, 27.02.2004 - 9 U 220/03
    Die nur im Rahmen des Zumutbaren bestehende Pflicht, bei Schnee und Eisglätte die Gehwege mit Streugut abzustumpfen (s. dazu BGH VersR 1970, 1130, 1131; OLG Brandenburg MDR 2000, 159), entfällt nämlich, wenn es zwecklos ist, den Bürgersteig zu streuen, da sich Glätte alsbald wieder neu bilden würde.

    Der Streupflichtige braucht also nicht tätig zu werden, wenn angesichts der konkreten Wetterlage das Bestreuen mit abstumpfenden Mitteln nur zu einer unwesentlichen oder ganz vorübergehenden Minderung der dem Verkehr drohenden Gefahren führt, was insbesondere bei Glatteis durch anhaltenden Regen auf gefrorenen Boden gilt (vgl. BGH VersR 1974, 910, 911, auch zur Unterscheidung zwischen bloßer Eisglätte einerseits und sich erneuerndem Glatteis oder anhaltendem Schneefall andererseits; BGH VersR 1985, 90; BGH VersR 1987, 989; OLG Hamm VersR 1997, 68; OLG Hamm DAR 1998, 142, 143 l. Sp. m. w. N.; OLG Brandenburg MDR 2000, 159; LG Bonn VersR 1980, 365; s. auch Geigel/Schlegelmilch, Der Haftpflichtprozess, Kapitel 14, Rdn. 152).

  • BGH, 20.11.1984 - VI ZR 169/83

    Verkehrssicherungspflicht eines Gastwirts

    Auszug aus OLG Celle, 27.02.2004 - 9 U 220/03
    Der Streupflichtige braucht also nicht tätig zu werden, wenn angesichts der konkreten Wetterlage das Bestreuen mit abstumpfenden Mitteln nur zu einer unwesentlichen oder ganz vorübergehenden Minderung der dem Verkehr drohenden Gefahren führt, was insbesondere bei Glatteis durch anhaltenden Regen auf gefrorenen Boden gilt (vgl. BGH VersR 1974, 910, 911, auch zur Unterscheidung zwischen bloßer Eisglätte einerseits und sich erneuerndem Glatteis oder anhaltendem Schneefall andererseits; BGH VersR 1985, 90; BGH VersR 1987, 989; OLG Hamm VersR 1997, 68; OLG Hamm DAR 1998, 142, 143 l. Sp. m. w. N.; OLG Brandenburg MDR 2000, 159; LG Bonn VersR 1980, 365; s. auch Geigel/Schlegelmilch, Der Haftpflichtprozess, Kapitel 14, Rdn. 152).

    Dies gilt nur dann nicht, wenn den Sicherungspflichtigen aufgrund besonderer Umstände eine erhöhte Aufmerksamkeit und die Pflicht zu besonderer Vorsorge treffen (BGH VersR 1985, 90 f. zur Pflichtigkeit des Gastwirts im Hinblick auf seine - möglicherweise alkoholisierten - Gäste).

  • OLG Hamm, 04.11.1988 - 9 U 55/88

    Streupflicht der Gemeinde

    Auszug aus OLG Celle, 27.02.2004 - 9 U 220/03
    Zu Unrecht bezieht sich der Kläger dazu auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (NJW-RR 1989, S. 611 f.), das wegen der eingeschränkten auftauenden Wirkung von Steinsalz (Natriumchlorid) eine Gemeinde für verpflichtet gehalten hatte, dem gestreuten Split entweder Magnesiumchlorid oder Kalziumchlorid beizumischen.
  • BGH, 30.04.1974 - III ZR 166/72

    Glatteis - Vorbeugendes Streuen - Vorsorgemaßnahmen

    Auszug aus OLG Celle, 27.02.2004 - 9 U 220/03
    Der Streupflichtige braucht also nicht tätig zu werden, wenn angesichts der konkreten Wetterlage das Bestreuen mit abstumpfenden Mitteln nur zu einer unwesentlichen oder ganz vorübergehenden Minderung der dem Verkehr drohenden Gefahren führt, was insbesondere bei Glatteis durch anhaltenden Regen auf gefrorenen Boden gilt (vgl. BGH VersR 1974, 910, 911, auch zur Unterscheidung zwischen bloßer Eisglätte einerseits und sich erneuerndem Glatteis oder anhaltendem Schneefall andererseits; BGH VersR 1985, 90; BGH VersR 1987, 989; OLG Hamm VersR 1997, 68; OLG Hamm DAR 1998, 142, 143 l. Sp. m. w. N.; OLG Brandenburg MDR 2000, 159; LG Bonn VersR 1980, 365; s. auch Geigel/Schlegelmilch, Der Haftpflichtprozess, Kapitel 14, Rdn. 152).
  • BGH, 29.09.1970 - VI ZR 51/69

    Umfang und Beginn der Streupflicht bei Glatteis

    Auszug aus OLG Celle, 27.02.2004 - 9 U 220/03
    Die nur im Rahmen des Zumutbaren bestehende Pflicht, bei Schnee und Eisglätte die Gehwege mit Streugut abzustumpfen (s. dazu BGH VersR 1970, 1130, 1131; OLG Brandenburg MDR 2000, 159), entfällt nämlich, wenn es zwecklos ist, den Bürgersteig zu streuen, da sich Glätte alsbald wieder neu bilden würde.
  • OLG Celle, 02.02.2000 - 9 U 121/99

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Streupflicht; Beweislast des

    Auszug aus OLG Celle, 27.02.2004 - 9 U 220/03
    Denn bei Glatteisunfällen spricht ein Anschein dafür, dass die Unfallverletzungen bei Beachtung der Streupflicht vermieden worden wären, wenn der Unfall innerhalb der zeitlichen Grenzen der Streupflicht stattgefunden hat (vgl. BGH NJW 1984, 432, 433 = VersR 1984, 40, 41; vgl. auch das Senatsurteil vom 2. Februar 2000 - 9 U 121/99 ).
  • BGH, 19.03.1974 - VI ZR 216/72

    Umfang des Schadensersatzes bei Anmietung eines Ersatzwagens

    Auszug aus OLG Celle, 27.02.2004 - 9 U 220/03
    Der Umfang der Streupflicht muss zudem in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Zweck stehen (BGH VersR 1974, 901, 911 l. Sp.; ähnlich OLG Hamm VersR 1982, 1081).
  • OLG Hamm, 03.07.1995 - 6 U 16/95

    Keine Streupflicht bei extremen Witterungsverhältnissen

    Auszug aus OLG Celle, 27.02.2004 - 9 U 220/03
    Der Streupflichtige braucht also nicht tätig zu werden, wenn angesichts der konkreten Wetterlage das Bestreuen mit abstumpfenden Mitteln nur zu einer unwesentlichen oder ganz vorübergehenden Minderung der dem Verkehr drohenden Gefahren führt, was insbesondere bei Glatteis durch anhaltenden Regen auf gefrorenen Boden gilt (vgl. BGH VersR 1974, 910, 911, auch zur Unterscheidung zwischen bloßer Eisglätte einerseits und sich erneuerndem Glatteis oder anhaltendem Schneefall andererseits; BGH VersR 1985, 90; BGH VersR 1987, 989; OLG Hamm VersR 1997, 68; OLG Hamm DAR 1998, 142, 143 l. Sp. m. w. N.; OLG Brandenburg MDR 2000, 159; LG Bonn VersR 1980, 365; s. auch Geigel/Schlegelmilch, Der Haftpflichtprozess, Kapitel 14, Rdn. 152).
  • BGH, 14.09.1999 - X ZR 89/97

    Prüfungspflicht des Unternehmers hinsichtlich vom Besteller angelieferter Sachen

  • OLG Frankfurt, 23.09.1982 - 1 U 12/81

    Gefrierender Regen; Straßenbenutzer; Beachtung besonderer Sorgfalt; Streipflicht;

  • BGH, 27.11.1984 - VI ZR 49/83

    Streupflicht von Wohnungseigentümern

  • BGH, 04.10.1983 - VI ZR 98/82

    Glatteisunfall nach Ende der Streupflicht - § 286 ZPO, (hier kein)

  • LG Bonn, 30.05.1978 - 1 O 351/77

    Schadensersatzanspruch unter dem Gesichtspunkt der Amtspflichtverletzung;

  • BGH, 27.04.1987 - III ZR 123/86

    Verkehrssicherungspflicht - Streupflicht - Stadt - Glätte - Ampel

  • OLG Hamm, 22.05.2015 - 9 U 171/14

    "Eingeschränkte" Verkehrssicherungspflichten beim winterlichen Betrieb eines

    Schließlich geht die Verkehrssicherungspflicht nicht so weit, dass dem Teilnehmer am Verkehr jede eigene Überlegung und Beobachtung abgenommen werden müsste (OLG Celle, NZM 2004, 839, 840; OLG Hamm, VersR 1982, 1081); warnen muss der Verkehrssicherungspflichtige lediglich vor solchen Gefahren, die für den Benutzer nicht erkennbar sind und mit denen er auch nicht zu rechnen braucht (OLG Hamm, VersR 1982, 1081).
  • BGH, 07.06.2005 - VI ZR 219/04

    Darlegungs- und Beweislast bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei

    In diesem Fall betrifft die Frage, ob der Streupflichtige auf die Glätte rechtzeitig reagiert hat, noch das Vorliegen einer Ausnahmesituation, die das Streuen unzumutbar machte, so daß auch dafür der Beklagte nach den Grundsätzen der zitierten höchstrichterlichen Rechtsprechung beweispflichtig ist (vgl. auch OLG Celle NZV 2004, 643, 644 und NZV 2001, 78).
  • OLG Karlsruhe, 28.03.2012 - 7 U 104/11

    Materieller und immaterieller Schadensersatzanspruch: Sturzunfall eines

    Regelmäßig kann auch angenommen werden, dass das Ortsstatut die im Rahmen der deliktischen Verantwortlichkeit maßgebliche Erwartung des Verkehrs angemessen berücksichtigt (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2004, 1251 f., juris Tz. 3 m.w.N.).
  • LG München II, 28.12.2018 - 13 O 4859/16

    Ausnahme von der Streupflicht bei Dauerschneefall

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Streupflichtige keine Streuung durchführen muss, wenn dies aufgrund der Wetterbedingungen sinnlos ist, das gilt insbesondere auch bei Dauerschneefall (siehe BGH, Urteil vom 30.04.1974, III ZR 166/72, juris Rn 17; OLG Celle, Urteil vom 27.02.2004, 9 U 220/03, juris Rn 6, auch mit weiteren Nachweisen).

    Denn die Streupflicht besteht nur im Rahmen des Zumutbaren (siehe BGH, Urteil vom 30.04.1074, aaO; OLG Celle, Urteil vom 27.02.2004, aaO).

  • OLG Frankfurt, 11.05.2005 - 1 U 209/04

    Amtshaftung für Glatteisunfall eines Fußgängers: Anscheinsbeweis für eine

    Aus der den Senat nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO bindenden Feststellung des Landgerichts, die Klägerin sei am fraglichen Morgen zur Zeit des Schulbeginns auf dem eisglatten Zebrastreifen vor der Grundschule gestürzt, folgt ein Anscheinsbeweis für eine Streupflichtverletzung der Beklagten und für die Unfallursächlichkeit dieser Pflichtverletzung (vgl. BGHR BGB § 839 Abs. 1 S. 1 Streupflicht 7; BGH, Beschluss vom 17.9.1987 - III ZR 138/86, dokumentiert in BGH-DAT Zivil; NJW 1984, 432 ff. [unter II 3 b) bb) der Entscheidungsgründe]; VersR 1962, 449, 450; OLG Celle NJW-RR 2004, 1251; NZV 2001, 78 f. [juris-Rn. 7 f.]; OLG Dresden OLGR 2000, 443; OLG Hamm OLGR 2001, 313 ff. [juris-Rn. 18]; OLG Köln NJW-RR 1996, 655 f.; OLG Frankfurt am Main VersR 1980, 50 f.).
  • OLG Bremen, 28.09.2005 - 1 U 49/05

    Amtliche Auskunft kann einen Sachverständigenbeweis ersetzen

    Der Streupflichtige braucht also nicht tätig zu werden, wenn angesichts der konkreten Wetterlage das Bestreuen mit abstumpfenden oder abtauenden Mitteln nur zu einer unwesentlichen oder ganz vorübergehenden Minderung der dem Verkehr drohenden Gefahr führt, was insbesondere bei Glatteis durch anhaltenden Regen auf gefrorenen Boden gilt (Nachweise: Senatsurteil, ebenda, Seite 4 = Bl. 105 d.A. sowie OLG Celle, NJW-RR 2004, 1251 f).

    Diese Aussagen sind klar, verständlich und nachvollziehbar, wie sich im Übrigen auch aus der entsprechenden Einschätzung in dem Urteil des OLG Celle (NJW-RR 2004, 1251, 1252 rechte Spalte) ergibt.

  • OLG Brandenburg, 29.03.2007 - 12 U 171/06

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Streupflicht auf einem

    Dabei hat der Verletzte das Vorliegen einer die Streupflicht begründenden Wetter- und Straßenlage zu beweisen, während der Streupflichtige für das Vorliegen einer Ausnahmesituation, die ihm das Streuen unzumutbar macht, beweispflichtig ist (vgl. BGH NJW 1985, 484, 485; OLG Celle NJW-RR 2004, 1251; Palandt/ Sprau, BGB, 66. Aufl., § 823 Rn. 230).
  • OLG Naumburg, 18.07.2013 - 1 U 151/12

    Schadensersatzprozess nach Fußgängerunfall bei Eisglätte: Darlegungs- und

    Soweit die Berufung (BB S. 6) der Ansicht ist, die Feststellung, ob eine solche Ausnahmesituation bestehe, unterliege quasi einer subjektiven Bewertung durch den Streupflichtigen, vermag sich der Senat - auch unter Berücksichtigung der mündlichen Ausführungen des Prozessbevollmächtigten im Termin und der von der Berufung zitierten Entscheidungen (OLG Hamm Urteil vom 15.10.1981 - 27 U 73/81 - [z.B. VersR 1982, 1081]; OLG Celle Urteil vom 27.2.2004 - 9 U 220/03 - [NZV 2004, 643]; jeweils zitiert nach juris) - dem nicht anzuschließen.
  • OLG Frankfurt, 09.05.2012 - 14 U 219/11

    Zur Frage von Art und Umfang der Winterdienstpflicht von Kommunen

    79 Da der Umfang der Streupflicht in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Zweck stehen muss und die Pflicht, bei Schnee- und Eisglätte die Gehwege mit Streugut abzustumpfen, nur im Rahmen des Zumutbaren besteht, muss der Streupflichtige nicht tätig werden, wenn das Bestreuen mit abstumpfenden Mitteln nur zu einer unwesentlichen oder ganz vorübergehenden Minderung der dem Verkehr drohenden Gefahren droht (vgl. OLG Celle, Urteil vom 27.02.2004, 9 U 220/03, zitiert nach juris, Rn. 6).
  • OLG Köln, 12.01.2012 - 19 U 141/11

    Anforderungen an den Nachweis einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des

    Schließlich aber gilt Vorstehendes nur hinsichtlich der primären Streupflicht, demnach hier ggf. für die Streupflichtverletzung einer der Mieter des Hauses (vgl. insoweit OLG Celle NJW-RR 2004, 1251; OLG Frankfurt a.M., KommJur 2005, 399; BGH NJW 1984, 432 ff.; BGH BeckRS 1991, 31064359; hinsichtlich des Anscheinsbeweis für die Ursächlichkeit von allgemeinen Gefahrenquellen im Zuständigkeitsbereich des primär Verantwortlichen für Stürzende BGH BeckRS 1987, 31065761), nicht jedoch für die Überwachungs- und Kontrollpflichten der Beklagten.
  • OLG Jena, 21.01.2009 - 4 U 341/08

    Zur Räum- und Streupflicht innerörtlicher Straßen bei starkem Schneefall

  • OLG Brandenburg, 16.01.2008 - 4 U 95/07

    Verkehrssicherungspflicht: Berücksichtigung der Verkehrsbedeutung im Rahmen der

  • BGH, 07.06.2005 - VI ZR 220/04

    Darlegungs- und Beweislast bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei

  • LG Landau/Pfalz, 18.02.2013 - 4 O 237/12
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