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   BGH, 18.10.2005 - VI ZB 81/04   

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https://dejure.org/2005,845
BGH, 18.10.2005 - VI ZB 81/04 (https://dejure.org/2005,845)
BGH, Entscheidung vom 18.10.2005 - VI ZB 81/04 (https://dejure.org/2005,845)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2005 - VI ZB 81/04 (https://dejure.org/2005,845)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Prozessualer Anspruch auf mehrere voneinander unabhängige, selbstständig tragende rechtliche Erwägungen; Ersatz materiellen und immateriellen Schadens nach dem Arzthaftungrecht

  • Judicialis

    ZPO § 520 Abs. 3 Nr. 2 n.F.

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 520 Abs. 3 Nr. 2
    Erforderlicher Umfang der Berufungsbegründung bei mehreren selbstständigen Begründungen des erstinstanzlichen Urteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 520 Abs. 3 Nr. 2 (n.F.)
    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehreren Gründen für die Abweisung der Klage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Berufungsbegründung muss alle Punkte angreifen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 285
  • MDR 2006, 466
  • FamRZ 2006, 37 (Ls.)
  • VersR 2006, 285
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.11.2003 - IX ZR 250/00

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Klageabweisung aufgrund mehrerer

    Auszug aus BGH, 18.10.2005 - VI ZB 81/04
    Der Bundesgerichtshof hat bereits zu § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO a.F. entschieden, dass dann, wenn das Erstgericht die Abweisung der Klage hinsichtlich eines prozessualen Anspruchs auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt hat, die Berufungsbegründung das Urteil in allen diesen Punkten angreifen muss und daher für jede der mehreren Erwägungen darzulegen hat, warum sie die Entscheidung nicht trägt; andernfalls ist das Rechtsmittel unzulässig (BGHZ 143, 169, 171; Senatsurteil vom 13. November 2001 - VI ZR 414/00 - VersR 2002, 999, 1000 f.; BGH, Urteil vom 27. November 2003 - IX ZR 250/00 - NJW-RR 2004, 641 ff., jew. m.w.N.).
  • BGH, 13.11.2001 - VI ZR 414/00

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus BGH, 18.10.2005 - VI ZB 81/04
    Der Bundesgerichtshof hat bereits zu § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO a.F. entschieden, dass dann, wenn das Erstgericht die Abweisung der Klage hinsichtlich eines prozessualen Anspruchs auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt hat, die Berufungsbegründung das Urteil in allen diesen Punkten angreifen muss und daher für jede der mehreren Erwägungen darzulegen hat, warum sie die Entscheidung nicht trägt; andernfalls ist das Rechtsmittel unzulässig (BGHZ 143, 169, 171; Senatsurteil vom 13. November 2001 - VI ZR 414/00 - VersR 2002, 999, 1000 f.; BGH, Urteil vom 27. November 2003 - IX ZR 250/00 - NJW-RR 2004, 641 ff., jew. m.w.N.).
  • BGH, 25.11.1999 - III ZB 50/99

    Zulässigkeit einer unbeschränkt eingelegten Berufung

    Auszug aus BGH, 18.10.2005 - VI ZB 81/04
    Der Bundesgerichtshof hat bereits zu § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO a.F. entschieden, dass dann, wenn das Erstgericht die Abweisung der Klage hinsichtlich eines prozessualen Anspruchs auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt hat, die Berufungsbegründung das Urteil in allen diesen Punkten angreifen muss und daher für jede der mehreren Erwägungen darzulegen hat, warum sie die Entscheidung nicht trägt; andernfalls ist das Rechtsmittel unzulässig (BGHZ 143, 169, 171; Senatsurteil vom 13. November 2001 - VI ZR 414/00 - VersR 2002, 999, 1000 f.; BGH, Urteil vom 27. November 2003 - IX ZR 250/00 - NJW-RR 2004, 641 ff., jew. m.w.N.).
  • BGH, 12.10.2016 - VIII ZR 103/15

    Anwendungsbereich der Beweislastumkehr nach § 476 BGB zugunsten des Verbrauchers

    Zwar ist es bei einer klageabweisenden Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts, die auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragende Gründe gestützt wird, erforderlich, dass der Kläger in seiner Berufungsbegründung das Urteil bezüglich jeder dieser Erwägungen angreift; andernfalls ist das Rechtsmittel unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2005 - VI ZB 81/04, NJW-RR 2006, 285 unter II 2 mwN).
  • BGH, 10.05.2016 - VI ZR 247/15

    Umkehr der Beweislast bei grobem Behandlungsfehler eines Tierarztes

    Hat das Berufungsgericht seine Entscheidung auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragende Erwägungen gestützt, muss der Revisionskläger für jede dieser Begründungen darlegen, warum sie keinen Bestand haben können; anderenfalls ist das Rechtsmittel insgesamt unzulässig (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2005 - VI ZB 81/04, VersR 2006, 285 Rn. 8; BGH, Urteile vom 20. Mai 2011 - V ZR 250/10, WuM 2011, 543 Rn. 6; vom 22. Juni 2015 - II ZR 166/14, NJW 2015, 3040 Rn. 12; Beschluss vom 15. Juni 2011 - XII ZB 572/10, NJW 2011, 2367 Rn. 10).
  • BGH, 17.10.2012 - XII ZR 17/11

    Elternunterhalt: Minderung der Leistungsfähigkeit durch Kosten des Besuchs des

    Ist die Klageabweisung (insoweit) auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Revisionsbegründung auch für jede dieser Erwägungen darlegen, warum sie unrichtig sein sollen (BGH Urteil vom 11. November 1999 - III ZR 98/99 - NJW 2000, 947; für die Berufungsbegründung: Senatsbeschluss vom 15. Juni 2011 - XII ZR 572/10 - NJW 2011, 2367 Rn. 10; BGH Beschluss vom 18. Oktober 2005 - VI ZB 81/04 - NJW-RR 2006, 285 Rn. 8 und Urteil vom 5. Dezember 2006 - III ZR 288/05 - NJW-RR 2007, 414 Rn. 10).
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