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   BayObLG, 04.06.1998 - 2Z BR 19/98   

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https://dejure.org/1998,4349
BayObLG, 04.06.1998 - 2Z BR 19/98 (https://dejure.org/1998,4349)
BayObLG, Entscheidung vom 04.06.1998 - 2Z BR 19/98 (https://dejure.org/1998,4349)
BayObLG, Entscheidung vom 04. Juni 1998 - 2Z BR 19/98 (https://dejure.org/1998,4349)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung einer Zustimmung des Verwalters zur Übertragung von Wohnungseigentum bei hypothetischer Entziehbarkeit des Eigentums vom Erwerber nach § 18 WEG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Veräußerungszustimmung; Störung des Hausfriedens; Keine weitere Zurückverweisung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 12, § 43 Abs. 1, Abs. 4; FGG § 25, § 27
    Nachholen einer im ersten Rechtszug unterbliebenen Beteiligung der Wohnungseigentümer zur Heilung eines Verfahrensmangels im Beschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 452
  • NZM 1998, 868
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 09.01.1991 - BReg. 1a Z 81/90
    Auszug aus BayObLG, 04.06.1998 - 2Z BR 19/98
    Das vom Antragsgegner im eigenen Namen eingelegte Rechtsmittel ist entgegen der Meinung der Antragsteller als sofortige weitere Beschwerde zulässig, denn durch die Entscheidung des Landgerichts, das den angefochtenen Beschluß des Amtsgerichts aufgehoben und die Sache an das Amtsgericht zurückverwiesen hat, ist der Beschwerderechtszug beendet worden (§ 45 Abs. 1 WEG , § 27 Abs. 1 Satz 1 FGG , vgl. BayObLGZ 1991, 14/15).

    Damit war für eine weitere Zurückverweisung an das Amtsgericht kein Raum mehr (vgl. BayObLGZ 1991, 14/15).

  • BayObLG, 14.03.1990 - BReg. 1b Z 7/89

    Teileigentum; Teilungserklärung; Zustimmung; Verwalter; Wichtiger Grund;

    Auszug aus BayObLG, 04.06.1998 - 2Z BR 19/98
    Abgesehen davon, daß gegenüber dem Anspruch auf Zustimmung ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen ist (BayObLG NJW-RR 1990, 657/659), ist jedoch von einer endgültigen Verweigerung der Verwalterzustimmung auszugehen, jedenfalls nachdem der Verfahrensbevollmächtigte der Antragsteller vor dem Landgericht in der mündlichen Verhandlung vom 21.11.1997 erklärt hat, daß die Antragsteller mit dem vom Verwalter vorgeschlagenen Auszug aus der Wohnung nicht einverstanden sind.
  • BayObLG, 27.03.1991 - BReg. 1a Z 80/88

    Anwendbarkeit deutschen Erbrechts; Testierunfähigkeit des Erblassers; Verteilung

    Auszug aus BayObLG, 04.06.1998 - 2Z BR 19/98
    Die im ersten Rechtszug unterbliebene Beteiligung der Wohnungseigentümer kann im Beschwerdeverfahren nachgeholt und der Verfahrensmangel dadurch geheilt werden (vgl. BayObLG aaO und NJW-RR 1991, 1098/1100; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7.Aufl. Einl. FGG Rn. 66).
  • BayObLG, 09.08.1989 - BReg. 2 Z 60/89

    Anfertigung eines Kurzprotokolls einer Wohnungseigentümerversammlung; Pflichten

    Auszug aus BayObLG, 04.06.1998 - 2Z BR 19/98
    Hierzu reicht es grundsätzlich aus, daß sie von dem Verfahren Kenntnis und Gelegenheit erhalten, sich näher damit zu befassen, etwa Akteneinsicht zu nehmen oder an der mündlichen Verhandlung vor dem Gericht der Tatsacheninstanz teilzunehmen (vgl. BayObLGZ 1989, 342/343 f.; Niedenführ/Schulze WEG 4. Aufl. vor §§ 43 ff. Rn.69).
  • BayObLG, 01.02.1990 - BReg. 2 Z 141/89
    Auszug aus BayObLG, 04.06.1998 - 2Z BR 19/98
    Damit hält der Senat an seiner Rechtsprechung fest, daß in Verfahren über die Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum das für die Festsetzung maßgebliche Interesse aller Beteiligten in der Regel mit 10 % bis 20 % des Verkaufspreises anzunehmen ist (vgl. BayObLGZ 1990, 24/27 f.).
  • BayObLG, 24.03.1994 - 2Z BR 12/94

    Nachteilige Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage als nicht

    Auszug aus BayObLG, 04.06.1998 - 2Z BR 19/98
    Der Senat tritt damit an die Stelle der Tatsachengerichte; er kann den Sachverhalt anhand des gesamten Akteninhalts würdigen (vgl. BayObLG WuM 1994, 565/566 m.w.N.).
  • BGH, 18.11.2016 - V ZR 221/15

    Entziehung des Wohnungseigentums: Pflicht des Erstehers der Eigentumswohnung zur

    Die Wirkungen des Entziehungsurteils werden unterlaufen (vgl. BayObLG, NJW-RR 1999, 452, 453).

    (1) Allerdings kann nach allgemeiner Ansicht die Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Ersteher die Entziehungsklage (§§ 18, 19 WEG) erheben, wenn er dem Wohnungseigentümer, dem das Wohnungseigentum nicht lediglich wegen Zahlungsverzugs entzogen worden ist, den Besitz an dem Sondereigentum belässt (vgl. KG, ZWE 2016, 21, 22; BayObLG, NJW-RR 1999, 452, 453; Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 19 Rn. 11; Heinemann in Jennißen, WEG, 4. Aufl., § 19 Rn. 44).

  • OLG Frankfurt, 27.07.2005 - 20 W 493/04

    Wohnungseigentum: Verweigerung der Zustimmung zur Veräußerung von

    2 Z 164/87">WuM 1988, 408; WuM 1995, 328; NJW-RR 1999, 452, WuM 2002, 156).
  • OLG Köln, 23.11.2001 - 16 Wx 202/01

    Wohnungsrecht: Änderung des in der Teilungserklärung vorgesehenen

    Nach der erwähnten Rechtsprechung wird eine solche "grob unbillige" Regelung selbst dann nicht angenommen, wenn die Mehrbelastung bei ca. 21% liegt (so OLG Düsseldorf, NZM 98, 868) oder sogar 50 % oder mehr erreicht ( so BayObLG NZM 01, 290; OLG Frankfurt NZM 02, 140 ).
  • BayObLG, 31.10.2001 - 2Z BR 37/01

    Versagung der Zustimmung zur Veräußerung eines Wohnungseigentums - wichtiger

    Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn gewichtige Gründe in der Person des Erwerbers vorliegen, die befürchten lassen, er werde die Rechte der übrigen Wohnungseigentümer nicht beachten (BayObLG WuM 1995, 328/329; NJW-RR 1999, 452/453).
  • OLG Frankfurt, 07.07.2003 - 20 W 172/02

    Wohnungseigentum: Versagung der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zur

    Diese Gefahr muss ihre Ursache in der Person des Erwerbers haben, ohne dass es auf ein Verschulden dieser Person ankommt (vgl. Niedenführ/Schulze, WEG, 6. Aufl., § 12 Rz. 7; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 12 Rz. 32; vgl. auch Staudinger/Kreuzer, BGB, Stand Juni 1997, § 12 WEG Rz. 58; Sauren, WEG, 4. Aufl., § 12 Rz. 12; OLG Düsseldorf FGPrax 1997, 17; OLG Zweibrücken NJW-RR 1994, 1103; BayObLG WuM 1988, 408; WuM 1995, 328, 329; NJW-RR 1999, 452, 453; WuM 2002, 156).
  • OLG Saarbrücken, 09.11.2009 - 5 W 204/09

    Zustellung an den Verwalater im WEG -Verfahren bei Interessenkollision;

    Dies genügt zwar weder den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Beteiligung in der Beschwerdeinstanz, noch kann dies eine Heilung des erstinstanzlichen Verfahrensfehlers bewirken (vgl. hierzu BayObLG, NJW-RR 1999, 452 ).
  • OLG Hamburg, 01.08.2003 - 2 Wx 144/00

    Zur Frage der Entstehung eines Schadensersatzanspruchs gegen den Verwalter bzw.

    Eine Versagung der Zustimmung ist, worauf mit der Rechtsbeschwerde im Ansatz auch zutreffend abgestellt wird, nach dieser Vorschrift nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen nur dann gerechtfertigt, wenn gewichtige Gründe in der Person des Erwerbers vorliegen, die befürchten lassen, er werde die Rechte der übrigen Wohnungseigentümer nicht beachten ( BayObLG WuM 1995, 328, 329; NJW-RR 99, 452, 453 ).
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